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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2013 - 1 L 302/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,48063
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2013 - 1 L 302/11 (https://dejure.org/2013,48063)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09.12.2013 - 1 L 302/11 (https://dejure.org/2013,48063)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09. Dezember 2013 - 1 L 302/11 (https://dejure.org/2013,48063)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Öffentlichkeit von Straßen nach DDR-Recht; Zustimmung des Rates einer Gemeinde zur Erteilung einer Baugenehmigung; Öffentlichkeit von Sackgassen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentlichkeit der vor Inkrafttreten des StrWG M-V entstandenen Straßen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrWG M V § 62 Abs. 1
    Straßen; öffentliche Straßen Sackgasse; Straßen und Wegerecht

  • rechtsportal.de

    StrWG M-V § 62 Abs. 1
    Öffentlichkeit der vor Inkrafttreten des StrWG M-V entstandenen Straßen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2013 - 1 L 302/11
    Die geltend gemachten Zulassungsgründe rechtfertigen nicht die Zulassung der Berufung; dabei berücksichtigt der Senat, dass die Voraussetzungen an eine Berufungszulassung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634 [640]; Beschl. v. 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09 -, NVwZ-RR 2011, 963).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2013 - 1 L 302/11
    Die geltend gemachten Zulassungsgründe rechtfertigen nicht die Zulassung der Berufung; dabei berücksichtigt der Senat, dass die Voraussetzungen an eine Berufungszulassung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634 [640]; Beschl. v. 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09 -, NVwZ-RR 2011, 963).
  • BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch zu restriktive

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2013 - 1 L 302/11
    Die geltend gemachten Zulassungsgründe rechtfertigen nicht die Zulassung der Berufung; dabei berücksichtigt der Senat, dass die Voraussetzungen an eine Berufungszulassung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634 [640]; Beschl. v. 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09 -, NVwZ-RR 2011, 963).
  • OVG Sachsen, 15.01.2001 - 1 B 636/00
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2013 - 1 L 302/11
    Der Senat teilt insoweit die Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, wenn es einem Weg angesichts der ihm anhaftenden Beschränkung auf die Verkehrsinteressen der wenigen unmittelbar anliegenden Wegeeigentümer (dort maximal zehn Grundstücke) und seiner mangelnden Zugehörigkeit zum innerörtlichen Wegesystem die für die Überleitung nach § 53 Abs. 1 Satz 1 SächsStrG erforderliche dienende Funktion zu öffentlicher Nutzung abgesprochen hat (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 15.01.2001 - 1 B 636/00 -, zit. n. juris).
  • VG Gera, 05.12.2016 - 3 K 631/16

    Beseitigung einer Schranke; Umfang des Gemeingebrauchs eines alten öffentlichen

    Eine solche Nutzung durch einen beschränkten Personenkreis beinhaltet aber keinen Gemeingebrauch, der auch den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr umfassen könnte (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 29. November 2010 - 1 A 538/10 - zitiert nach juris, Rdnr. 8 mit weiteren Nachweisen; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 9. Dezember 2013 - 1 L 302/11 - zitiert nach juris, Rdnr. 13; VG Dresden, Urteil vom 17. September 2013 - 3 K 585/11 - zitiert nach juris, Rdnr. 29 f. mit weiteren Nachweisen; Herber in Kodal, a.a.O., Kap. 8 Rdnr. 6).
  • VG Gera, 14.06.2018 - 3 K 1261/16
    Gerade bei Sackgassen, die lediglich den Verkehrsinteressen weniger Anlieger dienen, muss der Wille der zuständigen Stellen erkennbar sein, dass der Weg dem Gebrauch zum Verkehr durch jedermann dienen sollte (vgl. VG Gera, Urteil vom 25. Mai 2018 - 3 K 500/14 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 9. Dezember 2013 - 1 L 302/11 - juris Rn. 13).
  • VG Greifswald, 09.12.2016 - 3 A 1210/14

    Straßenbaubeitrag: Einbeziehung von Anliegergrundstücken in den Vorteilsausgleich

    Die betreffende Straße musste (nach dem Willen der zuständigen staatlichen Stellen der DDR) einer öffentlichen Nutzung dienen (OVG Greifswald, Beschl. v. 09.12.2013 - 1 L 302/11 -, juris Rn. 13).
  • VG Schwerin, 05.06.2019 - 7 A 3906/17

    Beseitigung eines Weges, dessen Öffentlichkeit zwischen den Beteiligten streitig

    Für den vorliegend maßgeblichen Altbestand war mithin gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 der Verordnung über das Straßenwesen vom 18. Juli 1957 allein ausschlaggebend, dass der Weg tatsächlich von der Öffentlichkeit genutzt wurde und dieser Benutzung seitens des Rechtsträgers bzw. des Eigentümers nicht widersprochen wurde (OVG Greifswald, Beschluss vom 13.02.2002 - 1 L 151/00 juris; Urteil vom 16.07.2008 - 3 L 336/05 -, juris; Beschluss vom 09.12.2013 - 1 L 302/11 -, juris).
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 14.09.2011 - 1 L 302.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4185
VG Berlin, 14.09.2011 - 1 L 302.11 (https://dejure.org/2011,4185)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.09.2011 - 1 L 302.11 (https://dejure.org/2011,4185)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. September 2011 - 1 L 302.11 (https://dejure.org/2011,4185)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Anti-Papst-Demonstration beginnt nicht am Brandenburger Tor

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Anti-Papst-Demonstration beginnt nicht am Brandenburger Tor

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anti-Papst-Demonstration - ja, aber nicht am Brandenburger Tor

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anti-Papst-Demonstration darf nicht am Brandenburger Tor beginnen - Wegstrecke angesichts des hohen Gefährdungspotentials und des überragenden Schutzbedürfnisses des Papstes nicht mit erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen vereinbar

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Anti-Papst-Demonstration darf nicht am Brandenburger Tor beginnen // Verwaltungsgericht bestätigt Entscheidung von Berliner Polizei

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2011 - 1 L 302.11
    Gemäß § 15 Abs. 1 VersammlG, an dessen Verfassungsgemäßheit kein Zweifel besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233, 341/81 -, NJW 1985, 2395, 2398), kann die zuständige Behörde die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzugs unmittelbar gefährdet ist.
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2011 - 1 L 302.11
    Dabei war zu berücksichtigen, dass Art. 8 GG den Grundrechtsträgern das Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt sowie Art und Inhalt der Versammlung einräumt, dieses Recht aber durch den Schutz der Rechtsgüter Dritter und der Allgemeinheit begrenzt wird (BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90, 2173/93, 433/96 -, DVBl. 2002, 256, 259).
  • BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07

    Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2011 - 1 L 302.11
    Wenn in diesem Zusammenhang die Polizei einen entsprechenden Schutzraum in der Nähe des Ortes schafft, an dem sich gefährdete Staatsgäste aufhalten, ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 -, juris Rn. 26, 30).
  • BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots in Hamburg am 20. August 2000

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2011 - 1 L 302.11
    Angesichts der Tatsache, dass diese fehlende Wahrnehmbarkeit aber auch bei einer Kundgebung am Brandenburger Tor vorliegen dürfte, soweit der Papst sich im Inneren des Deutschen Bundestags befindet, und angesichts der Wahrscheinlichkeit, dass in der medialen Berichterstattung auch die Versammlung der Antragsteller ihre entsprechende Aufmerksamkeit erreichen und gegebenenfalls auch dem Papst zur Kenntnis gelangen wird, ist die Ortsverlegung auch insoweit verhältnismäßig und genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, juris Rn. 44).
  • VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16

    Piratenpartei darf "Schmähkritik" nicht öffentlich rezitieren

    Das Gesetz bestimmt deshalb, dass die Gefahrenprognose auf den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen beruhen muss, also auf Tatsachen, Sachverhalten und sonstigen Einzelheiten; ein bloßer Verdacht oder Vermutungen sind dafür nicht ausreichend (Beschluss der Kammer vom 14.9.2011 - 1 L 302/11, BeckRS 2011, 54116).
  • VG Trier, 20.01.2015 - 1 K 1811/14

    Verlegung des Kundgebungsortes anlässlich des Besuchs des Bundespräsidenten

    Bei der Festlegung eines solchen Bereiches sind jedoch potentielle Versammlungen in die Abwägung der Festlegung des Bereiches einzubeziehen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 24. September 2011 - 1 L 302.11 - zur Festlegung eines Schutzraumes für gefährdete Staatsgäste; BVerfG, Ablehnung eA vom 6. Juni 2006 - 1 BvR 1423/07 - zur Verbotszone).
  • VG Berlin, 29.08.2014 - 1 L 245.14

    Protest auf dem Dach: Polizei muss keinen Zugang gewähren

    Dabei steht den Grundrechtsträgern ein durch Art. 8 GG eingeräumtes Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt sowie Art und Inhalt der Versammlung zu, welches allerdings durch den Schutz der Rechtsgüter Dritter und der Allgemeinheit begrenzt wird (VG Berlin, Beschluss vom 14. September 2011 - 1 L 302.11 - juris, Rdnr. 12; BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90, 2173/93, 433/96 - juris, Rdnr. 41/54).
  • VG Berlin, 23.02.2017 - 1 K 135.15

    Anspruch auf Zutritt zu einem Versammlungsort; Einschränkung des

    Dabei steht den Grundrechtsträgern ein durch Art. 8 GG eingeräumtes Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt sowie Art und Inhalt der Versammlung zu, welches allerdings durch den Schutz der Rechtsgüter Dritter und der Allgemeinheit begrenzt wird (Beschluss der Kammer vom 14. September 2011 - VG 1 L 302.11, juris Rn. 12; BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90, 2173/93, 433/96, juris Rn. 41, 54).
  • VG Berlin, 10.08.2015 - 1 L 257.15

    Hunde dürfen am Schlachtensee mitdemonstrieren

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem Veranstalter und Anmelder einer Versammlung ein durch Art. 8 GG eingeräumtes Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt sowie Art und Inhalt der Versammlung zusteht, welches lediglich durch den Schutz der Rechtsgüter Dritter und der Interessen der Allgemeinheit begrenzt wird (VG Berlin, Beschluss vom 14. September 2011 - 1 L 302.11, juris).
  • VG Berlin, 11.04.2014 - 1 L 87.14

    Oranienplatz: Keine Versammlungen im abgezäunten Bereich

    Dabei steht den Grundrechtsträgern ein durch Art. 8 GG eingeräumtes Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt sowie Art und Inhalt der Versammlung zu, welches allerdings durch den Schutz der Rechtsgüter Dritter und der Allgemeinheit begrenzt wird (VG Berlin, Beschluss vom 14. September 2011 - 1 L 302.11 - juris, Rdnr. 12; BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90, 2173/93, 433/96 - juris, Rdnr. 41/54).
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Rechtsprechung
   VG Minden, 05.08.2011 - 1 L 302/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8052
VG Minden, 05.08.2011 - 1 L 302/11 (https://dejure.org/2011,8052)
VG Minden, Entscheidung vom 05.08.2011 - 1 L 302/11 (https://dejure.org/2011,8052)
VG Minden, Entscheidung vom 05. August 2011 - 1 L 302/11 (https://dejure.org/2011,8052)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Möbelmarkt und das interkommunale Abstimmungsgebot

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Baustopp für Porta-Möbelhaus - Unzumutbare Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche für Nachbarstädte nicht zu befürchten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 10 A 1676/08

    Teilerfolg für Factory-Outlet-Center in Ochtrup

    Auszug aus VG Minden, 05.08.2011 - 1 L 302/11
    vgl. hierzu: OVG NRW, Urteil vom 30.09.2009, - 10 A 1676/08 -, bei juris.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 30.09.2009, - 10 A 1676/08 -, bei juris.

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VG Minden, 05.08.2011 - 1 L 302/11
    vgl. BVerwG, Urteil vom 01.08.2002 - 4 C 5/01 - bei juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 1 B 66.10

    Sondernutzung; Erlaubnis; Altkleidercontainer; Beschluss des Bezirksamts;

    Auszug aus VG Minden, 05.08.2011 - 1 L 302/11
    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.12.2010 - 3 S 2190/10 -, BauR 2011, 889, Sächsisches OVG; Beschluss vom 22.11.2010 - 1 B 66/10 -, beide bei juris.
  • VG Lüneburg, 09.11.2010 - 2 B 54/10

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots bei Konkurrenz zweier Kommunen

    Auszug aus VG Minden, 05.08.2011 - 1 L 302/11
    vgl. VG Lüneburg, Beschluss vom 09.11.2010 - 2 B 54/10 - mit einer Zusammenstellung der obergerichtlichen Rechtsprechung, bei juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2010 - 3 S 2190/10

    Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb im unbeplanten Innenbereich; Abwehrrecht einer

    Auszug aus VG Minden, 05.08.2011 - 1 L 302/11
    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.12.2010 - 3 S 2190/10 -, BauR 2011, 889, Sächsisches OVG; Beschluss vom 22.11.2010 - 1 B 66/10 -, beide bei juris.
  • OVG Sachsen, 22.11.2010 - 1 B 166/10

    Interkommunales Abstimmungsgebot, Kaufkraftabfluss, Innenbereich

    Auszug aus VG Minden, 05.08.2011 - 1 L 302/11
    vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 22.11.2010 - 1 B 166/10 - Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 12.04.2007 - 6 K 2949/06 -, beide bei juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2002 - 7 B 1360/01
    Auszug aus VG Minden, 05.08.2011 - 1 L 302/11
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.05.2002 - 7 B 1360/01 - und vom 07.08.2000 - 10 B 919/00 - VG Münster, Beschluss vom 06.09.2010 - 2 L 419/10 - bei juris.
  • VG Karlsruhe, 12.04.2007 - 6 K 2949/06

    Verstoß gegen interkommunales Abstimmungsgebot unter Nachbargemeinden.

    Auszug aus VG Minden, 05.08.2011 - 1 L 302/11
    vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 22.11.2010 - 1 B 166/10 - Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 12.04.2007 - 6 K 2949/06 -, beide bei juris.
  • VG Münster, 06.09.2010 - 2 L 419/10

    Kein Baustopp für Euregio-Outlet-Center in Ochtrup

    Auszug aus VG Minden, 05.08.2011 - 1 L 302/11
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.05.2002 - 7 B 1360/01 - und vom 07.08.2000 - 10 B 919/00 - VG Münster, Beschluss vom 06.09.2010 - 2 L 419/10 - bei juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2012 - 2 D 63/11

    Stadt Bielefeld gewinnt interkommunales Normenkontrollverfahren

    Verwiesen wird außerdem auf die Gerichtsakten Verwaltungsgericht Minden - 1 K 1189/11 -, - 1 K 1716/11 -, - 1 K 1241/11 -, - 1 L 302/11 - und - 1 L 303/12 - nebst Baugenehmigungsakten.
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