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   OVG Niedersachsen, 09.04.2010 - 1 MN 251/09   

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https://dejure.org/2010,8742
OVG Niedersachsen, 09.04.2010 - 1 MN 251/09 (https://dejure.org/2010,8742)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.04.2010 - 1 MN 251/09 (https://dejure.org/2010,8742)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. April 2010 - 1 MN 251/09 (https://dejure.org/2010,8742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren - land- und forstwirtschaftlicher Dienstleistungsbetrieb neben Wohnbebauung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 3 BauGB; § 8 BauGB; § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; § 12 Abs. 3 S. 1 BauGB
    § 9 Abs. 1 Nr. 24 Baugesetzbuch (BauGB) als Grundlage für Festsetzungen zur Dauer von lärmintensiven Arbeiten; Auswirkung der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Interesse des Vorhabenträgers auf dessen Erforderlichkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorhabenbezogener B-Plan: Keine Bindung an BauNVO!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan für ein Sägewerk

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    § 9 Abs. 1 Nr. 24 Baugesetzbuch (BauGB) als Grundlage für Festsetzungen zur Dauer von lärmintensiven Arbeiten; Auswirkung der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Interesse des Vorhabenträgers auf dessen Erforderlichkeit

Papierfundstellen

  • NZBau 2010, 424
  • DVBl 2010, 733
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2010 - 1 MN 251/09
    Die drei genannten Bestandteile des vorhabenbezogenen Bebauungsplans dürfen sich inhaltlich nicht widersprechen, wobei die planerischen Festsetzungsmöglichkeiten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans weiter als die des "normalen" Bebauungsplans sind, da der vorhabenbezogene Bebauungsplan nicht an die Festsetzungsmöglichkeiten des § 9 BauGB und der BauNVO gebunden ist, diese jedoch in der Art eines Orientierungsrahmens berücksichtigen soll (BVerwG, Urt. v. 18.9.2003 - 4 CN 3.02 - BVerwGE 119, 45).

    Das heißt, im Plan dürfen nicht einschränkende Festsetzungen völlig fehlen, andererseits sollte aber eine gewisse Bandbreite an Nutzungen dem Bedürfnis des Vorhabenträgers und/oder der Gemeinde nach einer gewissen Flexibilität Rechnung tragen (BVerwG, Urt. v. 18.9.2003 - 4 CN 3.02 - BVerwGE 119, 45).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2010 - 1 MN 251/09
    Schließlich liegt eine Verletzung auch vor, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen diesen in einer Weise vorgenommen wurde, die zur objektiven Gewichtigkeit der Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301).
  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 4.01

    Vorhaben- und Erschließungsplan; Bindung an Baunutzungsverordnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2010 - 1 MN 251/09
    Zwar besteht für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine gewisse Freiheit, sich von den Festsetzungsmöglichkeiten für die Bebauungspläne nach § 9 BauGB und der Baunutzungsverordnung zu entfernen (BVerwG, Urt. v. 6.6.2002 - 4 CN 4 .01 - BVerwGE 116, 296), weil die "Schutzfunktion des gesetzlichen Festsetzungskatalogs" hinter den "einvernehmlichen Regelungen" zurücktreten kann im Hinblick darauf, dass sich der Vorhabenträger freiwillig gegenüber der planenden Gemeinde bindet.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1995 - 3 S 2680/93

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Bindung des Bebauungsplans an den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2010 - 1 MN 251/09
    Die Festsetzung von Regelungen, die sich auf die Betriebsweise oder eine persönliche Verhaltenspflicht des Betriebsinhabers beziehen, sind allgemein nicht als städtebaulich bezogene Merkmale anzusehen und deshalb nicht unter die Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB zu fassen (VGH BW, Urt. v. 20.6.1995 - 3 S 2680/93 -, zitiert nach Juris; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 9 Rdn. 209; Gierke, in: Brügelmann, BauGB, § 9 Rdn. 408; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl., § 9 Rdn. 89 und Schrödter, BauGB, 7. Aufl., § 9 Rdn. 144).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1988 - 1 D 6/87
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2010 - 1 MN 251/09
    Da das Gewicht dieser Gründe ungefähr dem des schweren Nachteils entsprechen muss, ist die Aussetzung des Vollzugs aus diesem Anordnungsgrund zur Verhinderung vollendeter Tatsachen nur dann in Erwägung zu ziehen, wenn der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. Senatsbeschl. v. 21.3.1988 - 1 D 6/87 - BRS 48 Nr. 30).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2020 - 2 K 62/19

    Zu den Anforderungen an einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, mit dem die

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB dient dazu, einem Investor, dem Vorhabenträger, ein bestimmtes Vorhaben innerhalb bestimmter Fristen zu ermöglichen (NdsOVG, Beschluss vom 9. April 2010 - 1 MN 251/09 - juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2021 - 2 K 52/18

    Konkretisierung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Erweiterung einer

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB dient dazu, einem Investor, dem Vorhabenträger, ein bestimmtes Vorhaben innerhalb bestimmter Fristen zu ermöglichen (NdsOVG, Beschluss vom 9. April 2010 - 1 MN 251/09 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 05.02.2015 - 2 CS 14.2456

    Inzidentprüfung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Anspruch auf

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan im Sinn von § 12 BauGB dient dazu, einem Investor, dem künftigen Vorhabensträger, ein bestimmtes Vorhaben innerhalb bestimmter Fristen zu ermöglichen (vgl. NdsOVG, B.v. 9.4.2010 - 1 MN 251/09 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 2 D 64/08

    Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans bei Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen zum

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9. April 2010 - 1 MN 251/09 -, juris Rn. 18 (zur Festsetzung von Betriebszeiten für Sägearbeiten); VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14. November 1996 - 5 S 5/95 -, BRS 58 Nr. 28 = juris Rn. 35 ff. (zur Festsetzung von Nutzungszeiten für einen Sportplatz); Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, BauGB, Band I, Stand: Juni 2010, § 9 Rn. 209; Gierke, in: Brügelmann, BauGB, Band I, Stand: Oktober 2009, § 9 Rn. 464 f.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2023 - 3 K 489/20

    Ordnungsgemäße Bekanntmachung eines Bebauungsplans; Bedarfanalyse bezüglich der

    § 9 Abs. 1 Nr. 24 Var. 3 BauGB umfasst nicht Bestimmungen über die Einzelheiten des Betriebes wie z.B. über Art und Umfang der Produktion, Betriebsabläufe und Produktionsgestaltungen oder Regelungen der Betriebs- bzw. Produktionszeiten (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 12. November 2012 - 4 C 2052/11.N -, juris Rn. 44; OVG Münster, Urteil vom 21. Dezember 2010 - 2 D 64/08.NE -, juris Rn. 39 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. April 2010 - 1 MN 251/09 -, juris Rn. 18; VGH Mannheim, Urteil vom 20. Juni 1995 - 3 S 2680/93 -, juris Rn. 44; VGH Mannheim, Urteil vom 14. November 1996 - 5 S 5/95 -, juris Rn. 37; Schrödter/Möller, in: Schrödter, BauGB, 9. Auflage 2019, § 9 Rn. 188; Spannowsky, in: BeckOK-BauGB, 57. Ed. 1.5.2022, § 9 Rn. 112; Mitschang/Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl. 2022, § 9 Rn. 145).
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