Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010

Rechtsprechung
   LG Mannheim, 22.10.2010 - 1 S 163/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6091
LG Mannheim, 22.10.2010 - 1 S 163/09 (https://dejure.org/2010,6091)
LG Mannheim, Entscheidung vom 22.10.2010 - 1 S 163/09 (https://dejure.org/2010,6091)
LG Mannheim, Entscheidung vom 22. Oktober 2010 - 1 S 163/09 (https://dejure.org/2010,6091)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf die zur Wiederherstellung eines unfallgeschädigten Pkws erforderlichen Kosten auf Basis eines Sachverständigengutachtens; Anspruch auf den Ersatz der durch einen Sachverständigen ermittelten marktüblichen Stundensätze einer Reparaturwerkstatt durch den ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Gleichwertigkeit markengebunde Reparaturwerkstatt

  • Betriebs-Berater

    Gleichwertigkeit von meistergeführten freien Reparaturwerkstatt und markengebundener

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2
    Anspruch auf die zur Wiederherstellung eines unfallgeschädigten Pkws erforderlichen Kosten auf Basis eines Sachverständigengutachtens; Anspruch auf den Ersatz der durch einen Sachverständigen ermittelten marktüblichen Stundensätze einer Reparaturwerkstatt durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unfallreparatur in der freien Werkstatt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gleichwertigkeit von meistergeführter freier Reparaturwerkstatt und markengebundener

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    LG Mannheim zur Gleichwertigkeit der Reparatur durch freie Werkstatt bei fiktiver Regulierung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschädigte dürfen nicht immer in die Markenwerkstatt

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erfolgreiche Verweisung - Bedingung ist die gleichwertige Reparaturqualität

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 180
  • NZV 2011, 349
  • BB 2010, 2834
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus LG Mannheim, 22.10.2010 - 1 S 163/09
    Zwar leistet der Geschädigte, der, wie hier der Kläger, fiktive Reparaturkosten beansprucht, nach der Rechtsprechung des BGH (Vgl. BGH, Urteile vom 22.06.2010, Az.: VI ZR 302/08 und vom 20.10.2009, Az.: VI ZR 53/09) im Allgemeinen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 BGB gezogenen Grenzen, wenn er seiner Schadensabrechnung die üblichen Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.

    Insbesondere liegen die vom BGH entwickelten Voraussetzungen (Vgl. u. a. BGH, Urteil vom 20.10.2009, Az.: VI ZR 53/09), unter denen eine Reparatur in einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar ist, nicht vor.

  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 302/08

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus LG Mannheim, 22.10.2010 - 1 S 163/09
    Zwar leistet der Geschädigte, der, wie hier der Kläger, fiktive Reparaturkosten beansprucht, nach der Rechtsprechung des BGH (Vgl. BGH, Urteile vom 22.06.2010, Az.: VI ZR 302/08 und vom 20.10.2009, Az.: VI ZR 53/09) im Allgemeinen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 BGB gezogenen Grenzen, wenn er seiner Schadensabrechnung die üblichen Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.
  • LG Potsdam, 28.11.2014 - 12 O 4/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verweisung auf günstigere Reparaturmöglichkeit

    Weiterhin sind auch keine konkreten Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass es sich bei den Preisen der Firma Autohaus am Bahnhof Teltow GmbH nicht um deren (markt-)übliche Preise sondern um Sonderkonditionen auf Grund vertraglicher Vereinbarungen mit der Beklagten zu 2) handeln könnte (vgl. hierzu LG Mannheim, NZV 2011, 349).
  • AG Bremen, 17.03.2011 - 9 C 153/10

    Reparaturwerkstatt - Auswahl

    Die Aussage, dass der Zeuge nicht wisse, warum carexpert im vorliegenden Fall ausnahmsweise auf den Normaltarif abgestellt habe, war glaubhaft, zumal der Zeuge bereits zuvor erklärt hatte, dass der Normaltarif bei 80 EUR, bzw. 85 EUR liege; die Sonderkonditionen haben sich hinsichtlich der Stundenverrechnungssätze vorliegend also nicht ausgewirkt und sind daher unbeachtlich (vgl. hierzu: LG Mannheim, NJW-RR 2011, 180).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,30668
OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09 (https://dejure.org/2010,30668)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.05.2010 - 1 S 163.09 (https://dejure.org/2010,30668)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 1 S 163.09 (https://dejure.org/2010,30668)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Beschwerde eines Taxifahrers gegen Nutzungsentgelt von 0,50 ¤ und Nutzungsbedingungen des Nachrückplatzes am Flughafen Tegel erfolglos

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2009 - 1 B 1.08

    Konkurrierende Anträge auf Genehmigung des Linienverkehrs im Personennahverkehr

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09
    Bedenken im Hinblick auf die Gestaltung des Verfahrens, insbesondere des verbindlich vorgeschriebenen Anhörverfahrens gemäß §§ 51 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 2 PBefG (vgl. zur Beachtlichkeit von Anhörungsfehlern Urteil des Senats vom 18. Juni 2009 - OVG 1 B 1.08 - juris Rn 19, 21 ff.), bestehen nicht; ausweislich des Vorgangs zur Entstehung der Änderungsverordnung ist entgegen dem Vorbringen des Antragstellers auch der Berufsverband Taxi Deutschland, Landesverband Berlin e.V. beteiligt worden und hat sich mit Stellungnahme vom 5. Juni 2009 (ablehnend) geäußert, die erkennbar Eingang in das Normsetzungsverfahren gefunden hat.
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist "besonders schwerwiegend" nur ein Fehler, der den davon betroffenen Verwaltungsakt als schlechterdings unerträglich erscheinen, d.h. mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen unvereinbar sein lässt (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 - NJW 1985, 2658).
  • BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04

    Schweinemastanlage; Genehmigungsbedürftigkeit; Altanlage Anzeige; Nichtbetrieb

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09
    Die Verletzung (auch) einer wichtigen Rechtsbestimmung allein lässt den Fehler hingegen noch nicht als schwerwiegend erscheinen und führt noch nicht zur Nichtigkeit (etwa BVerwG, Urteile vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 - BVerwGE 124, 156 und bereits vom 26. August 1977 - VII C 71.74 - NJW 1978, 508).
  • BVerwG, 30.04.2008 - 3 C 16.07

    Taxi; Taxe; Taxenordnung; Taxifahrer; Fahrerausweis; Einzelheiten des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09
    So begrenzt etwa die Verordnungsermächtigung für das Bundesverkehrsministerium in § 57 Abs. 1 Nr. 3 PBefG den Gegenstand der Einzelheiten des Dienstbetriebes (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2008 - 3 C 16.07 - BVerwGE 131, 147).
  • BVerwG, 26.08.1977 - VII C 71.74

    Gemeinschaftsrecht - Verfügung einer nationalen Behörde - Fristversäumnis -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09
    Die Verletzung (auch) einer wichtigen Rechtsbestimmung allein lässt den Fehler hingegen noch nicht als schwerwiegend erscheinen und führt noch nicht zur Nichtigkeit (etwa BVerwG, Urteile vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 - BVerwGE 124, 156 und bereits vom 26. August 1977 - VII C 71.74 - NJW 1978, 508).
  • OVG Hamburg, 05.07.2007 - 1 Bs 182/06

    Anbindung eines internationalen Verkehrsflughafens durch individuellen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09
    b) Diese Pflichten der die Betreibergesellschaft des Flughafens hier letztlich tragenden Körperschaften sagen jedoch nichts darüber aus, ob die Benutzung der zu schaffenden Taxenstände auf öffentlichem oder privatem Grund und abhängig davon unentgeltlich zu erfolgen hat (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 5. Juli 2007 - 1 Bs 182/06 - NJW 2007, 3367, juris Rn. 31).
  • KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96

    Das beweismäßige Ergebnis einer in gesetzwidriger Weise durch Angestellte eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09
    Schon die Feststellung eines bußgeldrechtlich relevanten Sachverhalts unter Individualisierung des Betroffenen durch ein Fahrzeugkennzeichen und/oder die Taxikonzessionsnummer gehört nämlich zu den originären Aufgaben der Verfolgungsbehörde, deren unzulässige Übertragung an Private prozessual zu einem Beweisverwertungsverbot führen kann (vgl. KG, Beschluss vom 23. Oktober 1996 - 2 Ss 171/96 3 Ws (B) 406/96 - NJW 1997, 2894).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - 1 A 1.09

    Vorrang für Taxen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald am Flughafen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09
    Das hält sich im Rahmen der zitierten gesetzlichen Ermächtigung, weil die betreffenden Flächen straßenverkehrsrechtlich als Taxenstand ausgewiesen sind (vgl. dazu Urteil des Senats vom 24. März 2010 - OVG 1 A 1.09 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen, amtl. Abdruck S. 12).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2005 - 5 Ss OWi 146/05

    Recht der Personenbeförderung: Anfahren eines vollständig besetzten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09
    Die Rechtsprechung, nach der in den Bereich der - bundesrechtlich geregelten - Ordnung des Straßenverkehrs übergreifende Regelungen auf der Grundlage des § 47 Abs. 3 Satz 1 PBefG unzulässig sind (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2005 - IV - 5 Ss (OWi) 146/05 - (OWi) 88/05 I - NStZ-RR 2006, 351), ist daher hier nicht einschlägig.
  • BVerwG, 26.01.2015 - 3 B 35.14

    Anspruch eines Taxiunternehmers auf Anfahrt und Benutzung des Taxenspeichers am

    Im Berufungsurteil wird gestützt auf die Fraport-Entscheidung im Einzelnen dargelegt, dass zum einen privatrechtliche Befugnisse wie das Eigentums- und das Hausrecht, freilich nur unter Beachtung der die Beklagte und die von ihr nach den Feststellungen des Berufungsgerichts gesellschaftsrechtlich beherrschten Beigeladenen treffenden Grundrechtsbindung, auch einen Eingriff in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG rechtfertigen können und dass auf der anderen Seite kein Recht der Klägerin auf kostenfreie Nutzung der auf privatem Gelände eingerichteten Taxeninfrastruktur am Flughafen zu erkennen sei (in diesem Sinne auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2010 - OVG 1 S 163.09 - juris Rn. 42).
  • OLG Frankfurt, 06.12.2019 - 6 U 196/19

    § 47 Abs. 1 und Abs. 2 PBefG enthält das Verbot, sich außerhalb behördlich

    Dies entspricht auch der - bis auf den Prozessbevollmächtigten des Beklagten - unumstrittenen Auffassung in Literatur (Heinze/Fehling/Fiedler/Heinze, 2. Aufl. 2014, PBefG § 47 Rn. 1-31) und übrigen Rechtsprechung (Senat, GRUR-RR 2017, 195; Senat, GRUR 2016, 625; LG Frankfurt a. M., WRP 2019, 928 (929), OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.5.2010, BeckRS 2010, 49227; OVG Hamburg Urteil vom 5.7.2007, BeckRS 2007, 25157; BVerwG 61, 9; BayObLG, NZV 2002, 413).
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