Weitere Entscheidung unten: LG Gießen, 04.02.2004

Rechtsprechung
   LG Kaiserslautern, 16.03.2004 - 1 S 197/03   

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LG Kaiserslautern, 16.03.2004 - 1 S 197/03 (https://dejure.org/2004,20266)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 16.03.2004 - 1 S 197/03 (https://dejure.org/2004,20266)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 16. März 2004 - 1 S 197/03 (https://dejure.org/2004,20266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.05.1989 - X ZR 25/88

    Kein Ersatz der Umsatzsteuer des vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 16.03.2004 - 1 S 197/03
    Warum die Bundesrepublik Deutschland mit Blick auf den in Rede stehenden Umsatzsteuerzufluss besser gestellt werden sollte, als eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts, die sich als Geschädigter einen Steuervorteil grundsätzlich anrechnen lassen muss (vgl. in diesem Zusammenhang Müko, BGB, 4. Aufl., § 249 Randz. 239, OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. April 1995, Az. : 17 U 229/94, Fundstelle: NJW-RR 1996, 498, [OLG Düsseldorf 28.04.1995 - 17 U 229/94] und BGH, Urteil vom 22. Mai 1989, Az. : XZR 25/88, Fundstelle: NJW-RR 1990, 32 [BGH 22.05.1989 - X ZR 25/88] ), ist nicht erkennbar.
  • AG Rockenhausen, 09.09.2003 - 2 C 597/03
    Auszug aus LG Kaiserslautern, 16.03.2004 - 1 S 197/03
    Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Rockenhausen vom 09. September 2003 (2 C 597/03) wird zurückgewiesen.
  • OLG Brandenburg, 21.11.2001 - 7 U 94/01

    Anrechnung des Steuermehraufkommens einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 16.03.2004 - 1 S 197/03
    Die Kammer folgt mit ihrer Entscheidung dem Urteil des OLG Brandenburg vom 21.11.2001 (NJW-RR 2002, 1245 f. [OLG Brandenburg 21.11.2001 - 7 U 94/01] ).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 17 U 229/94
    Auszug aus LG Kaiserslautern, 16.03.2004 - 1 S 197/03
    Warum die Bundesrepublik Deutschland mit Blick auf den in Rede stehenden Umsatzsteuerzufluss besser gestellt werden sollte, als eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts, die sich als Geschädigter einen Steuervorteil grundsätzlich anrechnen lassen muss (vgl. in diesem Zusammenhang Müko, BGB, 4. Aufl., § 249 Randz. 239, OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. April 1995, Az. : 17 U 229/94, Fundstelle: NJW-RR 1996, 498, [OLG Düsseldorf 28.04.1995 - 17 U 229/94] und BGH, Urteil vom 22. Mai 1989, Az. : XZR 25/88, Fundstelle: NJW-RR 1990, 32 [BGH 22.05.1989 - X ZR 25/88] ), ist nicht erkennbar.
  • BGH, 14.09.2004 - VI ZR 97/04

    Gezahlte Mehrwertsteuer als Schaden der Bundesrepublik Deutschland

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in DAR 2004, 275 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, das Land sei zwar aufgrund der ihm nach Maßgabe der Art. 90 Abs. 2, 85 GG übertragenen Aufgaben grundsätzlich befugt, aus der Beschädigung einer Bundesautobahn resultierende Schadensersatzansprüche der Bundesrepublik Deutschland im Wege der Prozeßstandschaft geltend zu machen.
  • VG Minden, 25.03.2008 - 10 K 1365/07
    Aus diesem Grund ist im Streitfall eine Schadensbilanzierung dahin, dass der Schaden sich in Höhe des Umsatzsteueranteils der Bundesrepublik Deutschland verringere, nicht möglich - vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. September 2004, a.a.O.; a.A. OLG Brandenburg, Urteil vom 21. November 2001 - 7 U 94/01 - LG Kaiserslautern, Urteil vom 16. März 2004 - 1 S 197/03 - -.
  • LG Essen, 05.04.2012 - 8 O 278/11

    Anspruch des Eigentümers einer Straßenanlage gegenüber dem Halter eines

    Dies gilt nach Maßgabe der Artikel 90 Abs. 2, 85 GG, wonach dem Land die Aufgabe zusteht, die aus der Beschädigung einer BAB resultierenden Schadensersatzansprüche der Bundesrepublik Deutschland im Wege der Prozessstandschaft geltend zu machen (LG Kaiserslautern, Urteil v. 16.03.2004, 1 S 197/03).
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Rechtsprechung
   LG Gießen, 04.02.2004 - 1 S 197/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,25385
LG Gießen, 04.02.2004 - 1 S 197/03 (https://dejure.org/2004,25385)
LG Gießen, Entscheidung vom 04.02.2004 - 1 S 197/03 (https://dejure.org/2004,25385)
LG Gießen, Entscheidung vom 04. Februar 2004 - 1 S 197/03 (https://dejure.org/2004,25385)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Mietvertrages; Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf Zahlung von anteiligen Renovierungskosten; Trennung in wirksame und unwirksame Bestandteile einer teilweise unwirksamen Kautionsabrede; Aufrechnung gegen einen Kautionsrückzahlungsanspruch; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 587
  • NZM 2004, 258
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus LG Gießen, 04.02.2004 - 1 S 197/03
    Die Kammer schließt sich der Auffassung des Bundesgerichtshofs unter Aufgabe ihrer bisherigen Rechtsprechung (WM 2002, 51 [BGH 07.11.2001 - VIII ZR 13/01] = ZMR 2001, 4 60/97) an.
  • BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84

    Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag

    Auszug aus LG Gießen, 04.02.2004 - 1 S 197/03
    Denn der Vermieter konnte in redlicher Weise davon ausgehen, dass bei der Bestimmung der im Mustermietvertrag 1976 des Bundes Justizministeriums genannten Fristen auch die Interessen des Mieter angemessen berücksichtigt worden waren, zumal der Bundesgerichtshof die entsprechende' Fristenregelung zur ergänzenden Vertragsauslegung verwendet (BGHZ 92, 363).
  • BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00

    Auslegung eines Vertrages; Anforderungen an gerichtliche Hinweise; Abweisung

    Auszug aus LG Gießen, 04.02.2004 - 1 S 197/03
    Die Mehrwertsteuer ist zu ersetzen (so auch Pfeilschifter, WM 2003, 543 [BGH 25.06.2002 - X ZR 83/00] [553]) , weil der Beklagte keinen Schadensersatzanspruch nach § 24 9 BGB geltend macht, sondern einen Erfüllungsanspruch (BGH, NJW 1988, 2190).
  • BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 344/02

    Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung bei fehlerhafter Fälligkeitsregelung

    Auszug aus LG Gießen, 04.02.2004 - 1 S 197/03
    Eine Unwirksamkeit der Kautionsabrede ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 2899) auch nicht aus dem Sinn und Zweck des § 550 b BGB a.F. herzuleiten, weil durch § 5.50 b BGB ein Ausgleich zwischen dem Sicherungsbedürfnis des Vermieters und dem Schutzbedürfnis des Mieters hergestellt werden soll und die berechtigten Interessen des Vermieters an seiner Sicherheit und der wirtschaftlichen Nutzbarkeit der Wohnung außer Acht bleiben würden, wenn die Kautionsregelung insgesamt für unwirksam erklärt wird, weil eine Teilregelung gegen das Gesetz verstößt.
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86

    Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei

    Auszug aus LG Gießen, 04.02.2004 - 1 S 197/03
    Die Vereinbarung von Renovierungsfristen benachteiligt den Mieter deshalb auch bei Übernahme einer nicht renovierten Wohnung nicht unangemessen (BGHZ 101, 253).
  • BGH, 06.07.1988 - VIII ARZ 1/88

    Beteiligung des Mieters an Schönheitsreparaturen durch prozentuale Beteiligung an

    Auszug aus LG Gießen, 04.02.2004 - 1 S 197/03
    Der Kostenvoranschlag wird nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, so dass auch insoweit keine unangemessene Benachteiligung vorliegt (BGHZ 105, 71).
  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 74/91

    Langfristige Bindung an Breitbandkabelanschluß

    Auszug aus LG Gießen, 04.02.2004 - 1 S 197/03
    Auch bei der Anwendung von § 5 AGBG im Individualprozess sind völlig fern liegende J. Auslegungsmöglichkeiten, von denen eine Gefährdung des Rechtsverkehrs ernsthaft nicht zu befürchten ist, außer Acht zu lassen (vgl. BGH NJW 1993, 1133/1994, 1798; Palandt-Heinrichs, 61. Aufl., § 5 AGBG, Rdnr. 9).
  • BGH, 02.12.1992 - VIII ARZ 5/92

    Formularmäßige Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen bei

    Auszug aus LG Gießen, 04.02.2004 - 1 S 197/03
    Eine Verpflichtung zur Renovierung nach Bedarf, welche bei Übernahme einer nicht renovierten Wohnung unwirksam wäre (BGH, NJW 1993, 532 [BGH 02.12.1992 - VIII AZR 5/92]; OLG Stuttgart, NJW .1994, 2585), ist nicht vereinbart.
  • BGH, 13.11.1951 - I ZR 106/51

    Nebenintervention im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus LG Gießen, 04.02.2004 - 1 S 197/03
    Ein solches folgt bereits daraus, dass die Ausführung der Schönheitsreparaturen einen Teil der Gegenleistung des Mieters darstellt (BGHZ 111,. 301) und der Vermieter dadurch erreicht, dass sich die Mieträume durchgehend in einem vertragsgemäßen Zustand befinden, der eine Weitervermietung ohne eine weitere Renovierung durch den Vermieter ermöglicht (BGHZ 4 9, 56 [BGH 13.11.1951 - I ZR 106/51] [58]).
  • BayObLG, 21.05.1987 - RReg. 4 St 45/87

    Berufskraftfahrer; Fahrtenschreiberschaublatt; Eintrag; Falsch; Herstellen einer

    Auszug aus LG Gießen, 04.02.2004 - 1 S 197/03
    Die Mehrwertsteuer ist zu ersetzen (so auch Pfeilschifter, WM 2003, 543 [BGH 25.06.2002 - X ZR 83/00] [553]) , weil der Beklagte keinen Schadensersatzanspruch nach § 24 9 BGB geltend macht, sondern einen Erfüllungsanspruch (BGH, NJW 1988, 2190).
  • BGH, 25.09.2007 - X ARZ 256/07

    Bindungswirkung einer rechtswidrigen Rechtswegverweisung

    Die durch § 17 a Abs. 4 GVG eröffnete Beschwerdemöglichkeit schließt es selbst bei einem schwerwiegenden Rechtsfehler grundsätzlich aus, die Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits an das Gericht eines anderen Rechtswegs zu durchbrechen (Sen.Beschl. v. 8.7.2003 - X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990; Sen.Beschl. v. 16.12.2003 - X ARZ 363/03, NJW-RR 2004, 587).
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