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   VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16   

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VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16 (https://dejure.org/2016,8073)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.04.2016 - 1 S 275/16 (https://dejure.org/2016,8073)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. April 2016 - 1 S 275/16 (https://dejure.org/2016,8073)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Voraussetzung eines schwebenden Straf- oder Ermittlungsverfahrens gegen den Betroffenen bei Erlass des Widerspruchsbescheids für die Anordnung; Aufrechterhaltung der erkennungsdienstlichen Behandlung bei Verlust der ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 81b Alt 2 StPO
    Rechtsgrundlage für Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amphetamin; Beschuldigteneigenschaft; Betäubungsmittel; Drogenkriminalität; erkennungsdienstliche Behandlung; harte Droge; Resttatverdacht; Strafverfolgungsvorsorge; Wiederholungsgefahr; unmittelbarer Zwang

  • rechtsportal.de

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Voraussetzung eines schwebenden Straf- oder Ermittlungsverfahrens gegen den Betroffenen bei Erlass des Widerspruchsbescheids für die Anordnung; Aufrechterhaltung der erkennungsdienstlichen Behandlung bei Verlust der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Begründung eines Verwaltungsakts - und ihre Nachholung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung in einem schwebenden Verfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung in einem schwebenden Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 626
  • VBlBW 2016, 424
  • DÖV 2016, 657
  • DÖV 2016, 657 NVwZ-RR 2016, 626 (Leitsatz) Kriminalistik 2016, 684
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (27)

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2009 - 11 ME 440/09

    Eignung von Fingerabdrücken, Handflächenabdrücken und Handkantenabdrücken als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16
    Zum einen gehören Drogendelikte wegen der damit häufig verbundenen Drogensucht zu einem Deliktstypus, bei dem nach kriminalistischem Erfahrungswissen generell eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit besteht (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 13.11.2009 - 11 ME 440/09 -, NdsVBl 2010, 52; BayVGH, Beschl. v. 06.12.2011 - 10 ZB 11.365 -, juris).

    Der präventiven Arbeit der Polizei kommt jedoch gerade bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität besondere Bedeutung zu, um entsprechende Straftaten aufklären und eindämmen zu können (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 13.11.2009, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 06.12.2011, a.a.O.).

    Gerade im Bereich von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz können daher Ergebnisse, die durch eine erkennungsdienstliche Behandlung gewonnen werden, die präventive Arbeit der Polizei bei der Identifizierung von Dealern und Abnehmern fördern (vgl. Senat, Urt. v. 07.03.2007, a.a.O.; vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 13.11.2009, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 06.12.2011 - 10 ZB 11.365

    Drogenstraftat; Wiederholungsgefahr; Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16
    Zum einen gehören Drogendelikte wegen der damit häufig verbundenen Drogensucht zu einem Deliktstypus, bei dem nach kriminalistischem Erfahrungswissen generell eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit besteht (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 13.11.2009 - 11 ME 440/09 -, NdsVBl 2010, 52; BayVGH, Beschl. v. 06.12.2011 - 10 ZB 11.365 -, juris).

    Der präventiven Arbeit der Polizei kommt jedoch gerade bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität besondere Bedeutung zu, um entsprechende Straftaten aufklären und eindämmen zu können (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 13.11.2009, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 06.12.2011, a.a.O.).

    Dies stellt sich wegen der von Betäubungsmitteln ausgehenden Gefahren und der besonderen Bedeutung der präventiven Arbeit der Polizei gerade im Bereich der Drogenkriminalität auch nicht als unverhältnismäßig dar (vgl. BayVGH, Beschl. v. 06.12.2011, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 1 S 350/11

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81 b 2. Alt. StPO

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16
    Allerdings setzt die Annahme eines solchen Restverdachts die eingehende Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Gründe für die Einstellung des Verfahrens voraus (vgl. Senat, Urt. v. 27.09.1999 - 1 S 1781/98 -, NVwZ-RR 2000, 287 und v. 13.07.2011 - 1 S 350/11 -, juris ).

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt hierbei der vollen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte; lediglich das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrunde liegende Wahrscheinlichkeitsurteil ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich lediglich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. Senat, Urt. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, VBlBW 2004, 214, v. 29.05.2008 - 1 S 1503/07 -, NJW 2008, 3082 und v. 13.07.2011, a.a.O.).

    Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der streitigen noch nicht vollzogenen Anordnung kommt es deshalb für die Beurteilung der Notwendigkeit der angeordneten Maßnahmen auf die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1982, a.a.O.; Senat, Urt. v. 13.07.2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16
    Die Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen bemisst sich danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der den Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (stRspr. des BVerwG, vgl. Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192, Beschl. v. 13.05.1988 - 1 B 7.88 -, juris, und Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225).

    Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der streitigen noch nicht vollzogenen Anordnung kommt es deshalb für die Beurteilung der Notwendigkeit der angeordneten Maßnahmen auf die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1982, a.a.O.; Senat, Urt. v. 13.07.2011, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Besitzes kinderpornographischer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt hierbei der vollen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte; lediglich das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrunde liegende Wahrscheinlichkeitsurteil ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich lediglich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. Senat, Urt. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, VBlBW 2004, 214, v. 29.05.2008 - 1 S 1503/07 -, NJW 2008, 3082 und v. 13.07.2011, a.a.O.).

    Die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung entscheidet sich dabei immer danach, ob die erkennungsdienstlichen Unterlagen gerade für die Aufklärung solcher Straftaten geeignet und erforderlich sind, für die eine Wiederholungsgefahr prognostiziert werden kann (Senat, Urt. v. 29.05.2008, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2014 - 9 S 1722/13

    Fachaufsicht bei Schulstandortbestimmung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16
    Es kann deshalb dahinstehen, ob der Anhörungsmangel bereits dadurch geheilt worden ist, dass der Antragsgegner sich im gerichtlichen Verfahren zu den schriftsätzlich vorgebrachten Einwände der Antragstellerin gegen die Verfügung erklärt und gleichwohl an seiner Entscheidung festgehalten hat (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 24.06.2010 - 3 C 14.09 -, BVerwGE 137, 199 einerseits; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.08.2014 - 9 S 1722/13 -, ESVGH 65, 189 andererseits).

    Darauf, ob die Begründung auch inhaltlich Überlegungen enthält, die die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung tragen können, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an, weil § 39 LVwVfG nur die formelle Begründungspflicht regelt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.08.2014, a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 10.10.2000 - 3 BS 53/00

    Maßgeblichkeit des Bundesrechts für die Rechtmäßigkeit erkennungsdienstlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16
    Die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b 2. Alternative StPO setzt voraus, dass ein Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen nicht nur im Zeitpunkt des Ergehens des Ausgangsbescheids, sondern auch bei Erlass des Widerspruchsbescheids schwebt (entgegen SächsOVG, Beschl. v. 10.10.2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 118).

    Vielmehr muss wegen des Grundsatzes der Einheit des Verfahrens der Ausgangsbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, und der Widerspruchsbehörde, die den Ausgangsbescheid überprüft, die Beschuldigteneigenschaft bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids vorliegen (vgl. ausf. Senat, Urt. v. 07.03.2007 - 1 S 1170/05 - BayVGH, Urt. v. 09.02.2004 - 24 B 03.695 -, juris; a.A. SächsOVG, Beschl. v. 10.10.2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 238).

  • BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Handels mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16
    Unabhängig davon hat das Bundesverfassungsgericht mit Kammerbeschluss vom 04.05.1997 (- 2 BvR 509/96 u.a. -, NJW 1998, 669) ausdrücklich festgestellt, dass die Amphetamine den so genannten harten Drogen zuzurechnen seien; ihr ausgeprägtes Suchtpotential und ihre Missbrauchsanfälligkeit seien wissenschaftlich unstreitig.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2012 - 3 M 47/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Konsums sog. harter Drogen (hier:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16
    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisrecht wird - soweit ersichtlich, einhellig - angenommen, dass es sich bei Amphetamin um eine harte Droge handle (vgl. etwa OVG NRW, Beschl. v. 02.04.2012 - 16 B 356/12 -, juris Rn. 2; OVG LSA, Beschl. v. 13.04.2012 - 3 M 47/12 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschl. v. 23.02.2016 - 11 CS 16.38 -, juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2012 - 16 B 356/12

    Vorliegen eines Erstkonsums bei einer Amphetaminkonzentration von 97 µ/l Serum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16
    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisrecht wird - soweit ersichtlich, einhellig - angenommen, dass es sich bei Amphetamin um eine harte Droge handle (vgl. etwa OVG NRW, Beschl. v. 02.04.2012 - 16 B 356/12 -, juris Rn. 2; OVG LSA, Beschl. v. 13.04.2012 - 3 M 47/12 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschl. v. 23.02.2016 - 11 CS 16.38 -, juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2003 - 19 B 186/03

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Amfetamin

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2013 - 3 S 41.13

    Verwaltungsvollstreckung; Zwangsgeld; untunlich; nicht zum Ziel führend;

  • VGH Bayern, 23.02.2016 - 11 CS 16.38

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahrt unter Drogeneinfluss

  • BGH, 30.10.1996 - 2 StR 508/96

    Btm - Amphetamin - Gefährlichkeit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2005 - 7 A 10667/05
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

  • BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 5.03

    Notwendige Stellplätze; Herstellungspflicht; fehlender Stellplatznachweis;

  • OVG Hamburg, 18.12.2006 - 3 Bs 218/05

    Die auf § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO beruhende sofortige Vollziehbarkeit eines

  • VGH Bayern, 23.11.2009 - 10 CS 09.1854

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen;

  • VGH Hessen, 18.05.2000 - 8 UE 3165/97

    Verdienstausfallentschädigung für die Tätigkeit eines Kreistagsabgeordneten -

  • VGH Bayern, 17.11.2014 - 7 CS 14.275

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • BVerwG, 13.05.1988 - 1 B 7.88

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Hinreichende

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1999 - 1 S 1781/98

    Zur Speicherung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Einstellung eines

  • VGH Bayern, 09.02.2004 - 24 B 03.695
  • VG Mainz, 09.08.2018 - 1 K 1404/17

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zeitpunkt für die Beurteilung

    36 Hinsichtlich der Eigenschaft als Beschuldigter ist hier auf den Zeitpunkt des Erlasses des Ausgangsbescheids abzustellen (SächsOVG, Urteil vom 19. April 2018 - 3 A 215/17 -, juris, Rn. 20; Beschluss vom 7. März 2017 - 3 A 853/16 -, BeckRS 2017, 116497, Rn. 12; Urteil vom 20. April 2016 - 3 A 187/15 -, BeckRS 2016, 45642, Rn. 18; OVG MV, Urteil vom 25. November 2015 - 3 L 146/13 -, BeckRS 2016, 42877, Rn. 30 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 238; VG Mainz, Urteil vom 14. September 2017 - 1 K 45/17.MZ -, juris, Rn. 33; a. A. VGH BW, Beschluss vom 5. April 2016 - 1 S 275/16 -, juris, Rn. 6; HambOVG, Urteil vom 11. April 2013 - 4·Bf 141/11 -, juris, Rn. 37; BayVGH, Urteil vom 9. Februar 2004 - 24 B 03.695 -, BeckRS 2004, 30060, Rn. 12).

    Dabei besteht ein Beurteilungsspielraum der Polizei hinsichtlich des darauf bezogenen Wahrscheinlichkeitsurteils (SächsOVG, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, BeckRS 2015, 51246, Rn. 10 m.w.N.; VGH BW, Beschluss vom 5. April 2016 - 1 S 275/16 -, juris, Rn. 9).

    Ansonsten unterliegt der unbestimmte Rechtsbegriff "notwendig" der vollen gerichtlichen Überprüfung (VGH BW, Beschluss vom 5. April 2016 - 1 S 275/16 -, juris, Rn. 9).

  • VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 B 1411/16

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen nach § 81b Alt. 2 StPO, Vorladung und

    Zwangsgeld führt vor diesem Hintergrund nur dann nicht rechtzeitig zum Ziel, wenn die Maßnahme - hier die ED-Behandlung -, die mit der Vorladung verfolgt wird, noch vor Ablauf der mit einer Zwangsgeldandrohung und -festsetzung üblicherweise verbundenen Zeitspanne erfolgen muss, die Maßnahme also in diesem Sinne unaufschiebbar ist (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 05. April 2016 - 1 S 275/16 juris Rn. 17).
  • VG Stuttgart, 16.07.2020 - 1 K 4103/19

    Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Sexualstraftäter, einmalige

    Diese erstreckt sich lediglich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., zuletzt Beschluss vom 05.04.2016 - 1 S 275/16 -, VBlBW 2016, 424 m.w.N.).

    Die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung entscheidet sich dabei immer danach, ob die erkennungsdienstlichen Unterlagen gerade für die Aufklärung solcher Straftaten geeignet und erforderlich sind, für die eine Wiederholungsgefahr prognostiziert werden kann (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.04.2016 - 1 S 275/16 -, a.a.O.).

    Sie verstößt daher auch nicht gegen die in Art. 6 Abs. 2 EMRK verbürgte Unschuldsvermutung (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.04.2016 - 1 S 275/16 -, a.a.O. m.w.N.; zu § 170 Abs. 2 StPO auch BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. m.w.N.).

    Allerdings ist in allen diesen Fällen unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles sorgfältig zu prüfen, aus welchen Gründen eine erkennungsdienstliche Behandlung dennoch notwendig ist (BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. ), was im Falle einer Verfahrenseinstellung eine Berücksichtigung der Gründe für diese Einstellung erfordert (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.04.2016 - 1 S 275/16 -, a.a.O. m.w.N.).

    Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der streitigen noch nicht vollzogenen Anordnung kommt es deshalb für die Beurteilung der Notwendigkeit der angeordneten Maßnahmen auf die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.04.2016 - 1 S 275/16 -, a.a.O. ; Urteil vom 13.07.2011 - 1 S 350/11 -, juris Rn. 24).

  • VG Karlsruhe, 12.01.2017 - 3 K 141/16

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Umschließung (Ingewahrsamnahme) und

    Im Übrigen ist die Wahl der Ermächtigungsgrundlage ohne Konsequenz, weil beide Vorschriften weitgehend die gleichen Voraussetzungen besitzen und in beiden Fällen der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist (zu den Unterschieden vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 05.04.2016 - 1 S 275/16 -, VBlBW 2016, 424, juris; vgl. auch BVerfG, Urt. v. 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, BVerfGE 113, 348; sowie VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.12.2003, a. a. O.).

    Zudem kann auch nach Einstellung des Verfahrens ein Tatverdacht im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 2 StPO zu bejahen sein (vgl. zum Vorstehenden VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 05.04.2016, a. a. O.).

  • VG Neustadt, 18.09.2017 - 5 K 889/16

    Gewicht des öffentlichen Interesses an der Durchführung erkennungsdienstlicher

    Die genannte Vorschrift - und nicht die Bestimmung des § 81 b 2. Alternative StPO - ist hier einschlägig, denn im maßgebenden Zeitpunkt - Erlass des Widerspruchsbescheides vom 15. September 2016 (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. April 2016 - 1 S 275/16 -, VBlBW 2016, 424) - war das Ende 2015 eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen den Kläger wegen Beleidigung bereits aufgrund der am 11. April 2016 erfolgten Einstellung des Verfahrens durch das Amtsgericht Germersheim abgeschlossen.

    Die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung entscheidet sich dabei immer danach, ob die erkennungsdienstlichen Unterlagen gerade für die Aufklärung solcher Straftaten geeignet und erforderlich sind, für die eine Wiederholungsgefahr prognostiziert werden kann (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05. April 2016 - 1 S 275/16 -, VBlBW 2016, 424).

    Daher können trotz der Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO Verdachtsmomente gegen den Betroffenen bestehen bleiben (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 7 A 10187/15.OVG - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05. April 2016 - 1 S 275/16 -, VBlBW 2016, 424).

    Allerdings setzt die Annahme eines solchen Restverdachts die eingehende Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Gründe für die Einstellung des Verfahrens voraus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05. April 2016 - 1 S 275/16 -, VBlBW 2016, 424).

  • OLG München, 25.09.2019 - 34 Wx 284/19

    Rechtswidriger Beschluss zur Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen

    Denn diese können grundsätzlich ausgetauscht werden (vgl. BVerwG NVwZ 2005, 215; VGH Mannheim vom 5.4.2016 - 1 S 275/16, BeckRS 2016, 45327).

    Voraussetzung für den grundsätzlich zulässigen Austausch einer Rechtsgrundlage ist, dass damit kein Wechsel in der Entscheidungszuständigkeit verbunden ist (VGH Mannheim vom 5.4.2016 - 1 S 275/16, BeckRS 2016, 45327).

  • VG Stuttgart, 18.06.2020 - 1 K 2196/19

    Notwendigkeit der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; häufige,

    Diese erstreckt sich lediglich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., zuletzt Beschluss vom 05.04.2016 - 1 S 275/16 -, VBlBW 2016, 424 m.w.N.).

    Die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung entscheidet sich dabei immer danach, ob die erkennungsdienstlichen Unterlagen gerade für die Aufklärung solcher Straftaten geeignet und erforderlich sind, für die eine Wiederholungsgefahr prognostiziert werden kann (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.04.2016 - 1 S 275/16 -, a.a.O.).

    Sie verstößt daher auch nicht gegen die in Art. 6 Abs. 2 EMRK verbürgte Unschuldsvermutung (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.04.2016 - 1 S 275/16 -, a.a.O. m.w.N.; zu § 170 Abs. 2 StPO auch BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. m.w.N.).

    Allerdings ist in allen diesen Fällen unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles sorgfältig zu prüfen, aus welchen Gründen eine erkennungsdienstliche Behandlung dennoch notwendig ist (BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. ), was im Falle einer Verfahrenseinstellung eine Berücksichtigung der Gründe für diese Einstellung erfordert (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.04.2016 - 1 S 275/16 -, a.a.O. m.w.N.).

    Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der streitigen noch nicht vollzogenen Anordnung kommt es deshalb für die Beurteilung der Notwendigkeit der angeordneten Maßnahmen auf die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.04.2016 - 1 S 275/16 -, a.a.O. ; Urteil vom 13.07.2011 - 1 S 350/11 -, juris Rn. 24).

  • VG Freiburg, 26.01.2024 - 6 K 4402/23

    Strafverfolgungsvorsorge - Verwertbarkeit des Inhalts von Chatverläufen

    Das darüber hinaus erforderliche besondere Vollzugsinteresse wird durch die der Anordnung zugrundeliegende Prognose der Wiederholungsgefahr indiziert (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.04.2016 - 1 S 275/16 - juris Rn. 3):.

    Der präventiven Arbeit der Polizei kommt bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität gerade in solchen Fällen besondere Bedeutung zu, um entsprechende Straftaten aufklären und eindämmen zu können (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.04.2016, a.a.O., Rn. 11).

    Entsprechendes gilt angesichts der von Betäubungsmitteln ausgehenden Gefahren und der besonderen Bedeutung der präventiven Arbeit der Polizei im Bereich der Drogenkriminalität für die Angemessenheit der Maßnahme (so ausdrücklich für Finger- und Handflächenabdrücke, Lichtbilder [fünfteilige Aufnahme und Ganzaufnahme] sowie die Beschreibung der Person aufgrund äußerlich erkennbarer Merkmale: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.04.2016, a.a.O., Rn. 14/15).

  • VG Mainz, 14.09.2017 - 1 K 45/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Verdachts auf Begehung von

    Hinsichtlich der Eigenschaft als Beschuldigter ist hier auf den Zeitpunkt des Erlasses des Ausgangsbescheids abzustellen (SächsOVG, Beschluss vom 7. März 2017 - 3 A 853/16 -, BeckRS 2017, 116497, Rn. 12; Urteil vom 20. April 2016 - 3 A 187/15 -, BeckRS 2016, 45642, Rn. 18; OVG MV, Urteil vom 25. November 2015 - 3 L 146/13 -, BeckRS 2016, 42877, Rn. 30 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 238; a. A. VGH BW, Beschluss vom 5. April 2016 - 1 S 275/16 -, juris, Rn. 6; OVG Hamburg, Urteil vom 11. April 2013 - 4·Bf 141/11 -, juris, Rn. 37; BayVGH, Urteil vom 9. Februar 2004 - 24 B 03.695 -, BeckRS 2004, 30060, Rn. 12).

    Dabei besteht ein Beurteilungsspielraum der Polizei hinsichtlich des darauf bezogenen Wahrscheinlichkeitsurteils (SächsOVG, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, BeckRS 2015, 51246, Rn. 10 m.w.N.; VGH BW, Beschluss vom 5. April 2016 - 1 S 275/16 -, juris, Rn. 9).

    Ansonsten unterliegt der unbestimmte Rechtsbegriff "notwendig" der vollen gerichtlichen Überprüfung (VGH BW, Beschluss vom 5. April 2016 - 1 S 275/16 -, juris, Rn. 9).

  • VG Saarlouis, 05.11.2018 - 6 L 1139/18

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen; rechtswidrige Anordnung

    VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.04.2016, 1 S 275/16, Rn. 9, juris.

    auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.08.2017, 7 A 10856/17.OVG und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.04.2016, 1 S 275/16, Rn. 7, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2018, 18 K 15809/17, juris, zu § 81b StPO.

    VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 18.09.2017, 5 K 889/16.NW, Rn. 28 - 29, juris, unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.04.2016, 1 S 275/16, VBlBW 2016, 424.

    BVerwG, Urteil vom 19.10.1982, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2011 und Beschluss vom 05.04.2016, 1 S 275/16, Rn. 10-11, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.12.2015, 7 A 10187/15.OVG zu § 81b StPO.

  • VG München, 13.07.2016 - M 7 K 15.4011

    Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen beim Bestehen eines hinreichenden

  • VG Lüneburg, 21.12.2016 - 5 A 1/16

    Austausch der Rechtsgrundlage; Erkennungsdienstliche Behandlung; Gefahrenabwehr;

  • VerfGH Baden-Württemberg, 04.04.2022 - 1 GR 69/21

    Erfolglose Organklage gegen Regelungen der Hausordnung des Landtags (juris: LTHO

  • VG Stuttgart, 12.05.2022 - 5 K 1433/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen im Umfeld eines

  • VG Stuttgart, 21.11.2023 - 18 K 3199/23

    Coronapandemie; Rechtscharakter der temporären Untersagung von Vergnügungsstätten

  • VG Cottbus, 22.03.2017 - 3 K 1991/15
  • VG Neustadt, 05.12.2017 - 5 K 971/16

    Anwendbarkeit der StPO § 81 b Alt 2; Anordnung von erkennungsdienstlichen

  • OVG Sachsen, 10.06.2022 - 6 A 949/20

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft; Notwendigkeit der

  • VG Stuttgart, 24.08.2023 - 7 K 3873/23

    Aufhebung der Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers bei

  • VG Stuttgart, 16.08.2022 - 18 K 3402/22

    Stationäre Pflegeeinrichtung; Mindestwohnfläche; Wiederbelegungsstopp für

  • VG Berlin, 12.01.2017 - 1 K 174.15

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen trotz Einstellung des strafrechtlichen

  • VG Neustadt, 04.02.2019 - 5 K 718/18

    Austausch der Rechtsgrundlage bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen- Handel mit

  • VG Hamburg, 17.04.2018 - 19 E 1490/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen Erwerbs von Cannabis; Wiederholungsgefahr;

  • VG Stuttgart, 06.11.2020 - 15 K 3564/20

    Betreuungsverbot für das Halten von Nutztieren und Pferden; Auflösung des

  • VG Schwerin, 20.06.2018 - 7 A 130/16

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung eines außerhalb des behördlichen

  • VG Stuttgart, 18.10.2023 - 6 K 5390/23

    Signalhorntestung eines auf einem Abstellgleis befindlichen Triebfahrzeugs;

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