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   BGH, 08.06.2011 - 1 StR 122/11   

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https://dejure.org/2011,6314
BGH, 08.06.2011 - 1 StR 122/11 (https://dejure.org/2011,6314)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2011 - 1 StR 122/11 (https://dejure.org/2011,6314)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 1 StR 122/11 (https://dejure.org/2011,6314)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StPO; § 46 StGB; § 370 AO; § 20 StGB; § 21 StGB
    Abfassung der Urteilsgründe und sachfremde Gründe in der Strafzumessung; keine Auswirkungen einer Spielsucht auf die Begehung einer Steuerhinterziehung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 AO, § 20 StGB, § 21 StGB
    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Schuldfähigkeitsprüfung wegen Spielsucht

  • Wolters Kluwer

    Bezeichnung eines Straftäters und seiner Mittäter als "Kumpane" i.R.d. Urteilsbegründung ist als wertungsfreies Synonym für "Mittäter" oder "Mitglied einer Bande" zulässig; Zulässigkeit der Bezeichnung eines Straftäters und seiner Mittäter als "Kumpane" i.R.d. ...

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Schuldfähigkeitsprüfung wegen Spielsucht

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Schuldfähigkeitsprüfung wegen Spielsucht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Bezeichnung eines Straftäters und seiner Mittäter als "Kumpane" i.R.d. Urteilsbegründung ist als wertungsfreies Synonym für "Mittäter" oder "Mitglied einer Bande" zulässig; Zulässigkeit der Bezeichnung eines Straftäters und seiner Mittäter als "Kumpane" i.R.d. ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Bezeichnung eines Straftäters und seiner Mittäter als "Kumpane" i.R.d. Urteilsbegründung ist als wertungsfreies Synonym für "Mittäter" oder "Mitglied einer Bande" zulässig; Zulässigkeit der Bezeichnung eines Straftäters und seiner Mittäter als "Kumpane" i.R.d. ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 165
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 78/94

    Spielsucht - Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 1 StR 122/11
    Mit Blick auf den Gesetzeswortlaut der §§ 20, 21 StGB wären auch umfangreiche Ausführungen in den Urteilsgründen zu der insoweit von einem Angeklagten geltend gemachten "Spielsucht" (vgl. dazu z.B. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 2 StR 138/04, NStZ 2005, 281; BGH, Beschluss vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, NStZ 2005, 207; BGH, Beschluss vom 18. Mai 1994 - 5 StR 78/94, NStZ 1994, 501) nicht veranlasst gewesen, denn es ist fernliegend, dass sich diese "bei der Begehung der Tat" - hier einer Steuerhinterziehung - ausgewirkt haben könnte.

    Denn Gegenstand dieser Taten war auch nach der Einlassung des Angeklagten (vgl. UA S. 185) nicht, dem Angeklagten kurzfristig zusätzliche Mittel zur Fortsetzung des Spielens zu verschaffen (vgl. zu diesem Kriterium BGH, NStZ 1994, 501); dazu waren sie ungeeignet.

  • BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine Anwendung auf die Spielsucht

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 1 StR 122/11
    Mit Blick auf den Gesetzeswortlaut der §§ 20, 21 StGB wären auch umfangreiche Ausführungen in den Urteilsgründen zu der insoweit von einem Angeklagten geltend gemachten "Spielsucht" (vgl. dazu z.B. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 2 StR 138/04, NStZ 2005, 281; BGH, Beschluss vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, NStZ 2005, 207; BGH, Beschluss vom 18. Mai 1994 - 5 StR 78/94, NStZ 1994, 501) nicht veranlasst gewesen, denn es ist fernliegend, dass sich diese "bei der Begehung der Tat" - hier einer Steuerhinterziehung - ausgewirkt haben könnte.
  • BGH, 07.12.2006 - 2 StR 470/06

    Urteilsgründe (Weitschweifigkeit; Revisionsfestigkeit); Misshandlung von

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 1 StR 122/11
    Die schriftlichen Urteilsgründe dienen weder der Darstellung eines bis in verästelte Einzelheiten aufzuarbeitenden "Gesamtgeschehens" noch der Nacherzählung des Ablaufs der Ermittlungen oder der Dokumentation des Inhalts der Beweisaufnahme, sondern sie sollen dem Leser die wesentlichen, die Entscheidung tragenden tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen ohne aufwändige eigene Bemühungen erkennen lassen (BGH, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, NStZ-RR 2009, 183; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, NStZ 2007, 720; BGH, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277; Peglau in BeckOK-StPO, § 267 Rn. 20).
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 138/04

    Letztes Wort; Beweiskraft des Protokolls (Erschütterung durch dienstliche

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 1 StR 122/11
    Mit Blick auf den Gesetzeswortlaut der §§ 20, 21 StGB wären auch umfangreiche Ausführungen in den Urteilsgründen zu der insoweit von einem Angeklagten geltend gemachten "Spielsucht" (vgl. dazu z.B. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 2 StR 138/04, NStZ 2005, 281; BGH, Beschluss vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, NStZ 2005, 207; BGH, Beschluss vom 18. Mai 1994 - 5 StR 78/94, NStZ 1994, 501) nicht veranlasst gewesen, denn es ist fernliegend, dass sich diese "bei der Begehung der Tat" - hier einer Steuerhinterziehung - ausgewirkt haben könnte.
  • BGH, 07.11.2001 - 2 StR 417/01

    Falsche Verdächtigung (rechtswidrige Tat; Verjährung; fehlerhafte

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 1 StR 122/11
    Abwertende, persönlich gefärbte Ausführungen zur Persönlichkeit eines Angeklagten sind ebenso untunlich wie "romanhafte Ausführungen" (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2001 - 2 StR 417/01, StV 2002, 303; BGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - 4 StR 254/98, NStZ-RR 1999, 261).
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 106/98

    Einstellung eines Verfahrens wegen des Versäumens der Berücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 1 StR 122/11
    Die schriftlichen Urteilsgründe dienen weder der Darstellung eines bis in verästelte Einzelheiten aufzuarbeitenden "Gesamtgeschehens" noch der Nacherzählung des Ablaufs der Ermittlungen oder der Dokumentation des Inhalts der Beweisaufnahme, sondern sie sollen dem Leser die wesentlichen, die Entscheidung tragenden tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen ohne aufwändige eigene Bemühungen erkennen lassen (BGH, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, NStZ-RR 2009, 183; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, NStZ 2007, 720; BGH, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277; Peglau in BeckOK-StPO, § 267 Rn. 20).
  • BGH, 03.02.2009 - 1 StR 687/08

    Abfassung der Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 1 StR 122/11
    Die schriftlichen Urteilsgründe dienen weder der Darstellung eines bis in verästelte Einzelheiten aufzuarbeitenden "Gesamtgeschehens" noch der Nacherzählung des Ablaufs der Ermittlungen oder der Dokumentation des Inhalts der Beweisaufnahme, sondern sie sollen dem Leser die wesentlichen, die Entscheidung tragenden tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen ohne aufwändige eigene Bemühungen erkennen lassen (BGH, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, NStZ-RR 2009, 183; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, NStZ 2007, 720; BGH, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277; Peglau in BeckOK-StPO, § 267 Rn. 20).
  • BGH, 07.07.1999 - 1 StR 303/99

    Öffentlichkeit; Sitzungsprotokoll

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 1 StR 122/11
    Ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: 1. Soweit zwei Beschwerdeführer die "inflationäre Verwendung" des Begriffs "Kumpane" rügen, ist es zwar zutreffend, dass die Begründung eines Urteils - schriftlich wie mündlich - sachlich sein soll (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 1999 - 3 StR 289/99, NStZ-RR 2000, 293).
  • BGH, 11.08.1999 - 3 StR 289/99

    "Lustige" und ironische Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 1 StR 122/11
    Ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: 1. Soweit zwei Beschwerdeführer die "inflationäre Verwendung" des Begriffs "Kumpane" rügen, ist es zwar zutreffend, dass die Begründung eines Urteils - schriftlich wie mündlich - sachlich sein soll (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 1999 - 3 StR 289/99, NStZ-RR 2000, 293).
  • BGH, 09.07.1998 - 4 StR 254/98

    Regeln zur Abfassung eines Urteils

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 1 StR 122/11
    Abwertende, persönlich gefärbte Ausführungen zur Persönlichkeit eines Angeklagten sind ebenso untunlich wie "romanhafte Ausführungen" (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2001 - 2 StR 417/01, StV 2002, 303; BGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - 4 StR 254/98, NStZ-RR 1999, 261).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    a) Das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 21, 20 StGB "bei Begehung der Tat" hat die insoweit sachkundig beratene Strafkammer rechtsfehlerfrei verneint (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 1 StR 122/11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2016 - 3d A 1112/13

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Ausübung einer

    vgl. Fischer, StGB, 63. Auflage 2016, § 20, Rdnr. 44; BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 1 StR 122/11 -, BeckRS 2011, 17758.
  • BGH, 07.11.2013 - 5 StR 377/13

    Rechtsfehlerhafte Strafrahmenmilderung wegen "Spielsucht" beim Verdeckungsmord

    aa) Spielsucht kann unter dem Gesichtspunkt einer Verminderung der Schuldfähigkeit nur dann beachtlich sein, wenn die begangenen Straftaten der Fortsetzung des Spielens dienen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1994 - 5 StR 78/94, NStZ 1994, 501, und vom 8. Juni 2011 - 1 StR 122/11).
  • BGH, 21.07.2011 - 5 StR 32/11

    Beweiswürdigung (Glaubhaftigkeit der einen Mitangeklagten belastenden Einlassung;

    c) Die schriftlichen Urteilsgründe dienen weder der Darstellung eines bis in verästelte Einzelheiten aufzuarbeitenden "Gesamtgeschehens" noch der Schilderung des Ablaufs der Ermittlungen oder der Dokumentation des Inhalts der Beweisaufnahme, sondern sie sollen den Lesern die wesentlichen, die Entscheidung tragenden tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen ohne aufwendige eigene Bemühungen erkennen lassen (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 1 StR 122/11, vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, NStZ-RR 2009, 183, vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, 19 20 21 NStZ 2007, 720, vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - 3d A 1002/13
    vgl. Fischer, a.a.O., Rdnr. 44; BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 1 StR 122/11 - BeckRS 2011, 17758.
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