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   BGH, 02.05.2000 - 1 StR 146/00   

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https://dejure.org/2000,3468
BGH, 02.05.2000 - 1 StR 146/00 (https://dejure.org/2000,3468)
BGH, Entscheidung vom 02.05.2000 - 1 StR 146/00 (https://dejure.org/2000,3468)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 2000 - 1 StR 146/00 (https://dejure.org/2000,3468)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 27 StGB; § 52 StGB
    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Abgrenzung Täterschaft und Beihilfe

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 312
  • StV 2000, 620
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.1994 - 1 StR 304/94

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Unerlaubter Besitz

    Auszug aus BGH, 02.05.2000 - 1 StR 146/00
    Deshalb liegt hinsichtlich des verkauften Päckchens nur Beihilfe zum Handeltreiben vor, hinsichtlich der beiden Päckchen unerlaubter Besitz, jeweils eine nicht geringe Menge betreffend und zueinander in Tateinheit stehend (BGH NStZ 1994, 548).
  • BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02

    Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den

    Die Urteilsgründe müssen aber erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (st. Rspr. vgl.: BGHSt 29, 18, 20; BGH NStZ 1984, 180; StV 2000, 620; 2002, 468; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; Identifizierung 6; Vermutung 4 und 1; Überzeugungsbildung 26; im einzelnen vgl. Nack StV 2002, 510 ff.; 558 ff.; Schäfer StV 1995, 147 ff. jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 111/15

    Trunkenheit im Verkehr (Fahrunsicherheit aufgrund von Alkoholkonsum: Indizwirkung

    Trifft, wie hier, täterschaftlicher Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tateinheitlich zusammen, entfällt die Strafmilderung wegen Beihilfe (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2000 - 1 StR 146/00, NStZ-RR 2000, 312).
  • LG Bonn, 03.07.2009 - 23 KLs 14/09
    Aus der Bestellung der Betäubungsmittel für den Angeklagten P folgt noch keine täterschaftliche Beteiligung, zumal es an der für diese erforderliche Eigennützigkeit (vgl. BGH, Beschl. v. 2.5.2000 - 1 StR 146/00, NStZ-RR 2000, 312) seines Tuns fehlt.
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