Rechtsprechung
BGH, 25.01.2018 - 1 StR 264/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 168 Satz 1 und 2 AO; § 370 Abs. 1 AO
Steuerhinterziehung (Vollendung durch Steuerverkürzung; Vollendung im Falle der Umsatzsteuer) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 111i Abs. 2 StPO, § ... 370 Abs. 1 AO, § 150 Abs. 1 Satz 3 AO, § 18 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG, § 168 Satz 1 AO, § 168 Satz 2 AO, § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 349 Abs. 2 StPO, § 78 Abs. 1 Satz 1 StGB
- Wolters Kluwer
Tatvollendung bei Hinterziehung von Umsatzsteuer durch Abgabe inhaltlich unzutreffender Steuererklärungen
- rewis.io
Steuerstrafsache: Vollendung der Umsatzsteuerhinterziehung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tatvollendung bei Hinterziehung von Umsatzsteuer durch Abgabe inhaltlich unzutreffender Steuererklärungen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Umsatzsteuerhinterziehung - und ihre Vollendung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Erfolgseintritt bei der Steuerhinterziehung nach § 370 AO
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 141
- StV 2019, 48 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.08.2017 - 1 StR 625/16
Betrug (Prozessbetrug im Insolvenzeröffnungsverfahren; Konkurrenzen: Rechtsgut, …
Auszug aus BGH, 25.01.2018 - 1 StR 264/17
Das Tatgericht muss daher Feststellungen dazu treffen, ob die jeweilige Steueranmeldung eine Zahllast oder eine Steuervergütung zum Inhalt hatte und - im Falle der Steuervergütung - ob die Finanzbehörden dieser zugestimmt haben (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 24. August 2017 - 1 StR 625/16, Rn. 22). - BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf
Auszug aus BGH, 25.01.2018 - 1 StR 264/17
Da hiervon aber der Zeitpunkt der Tatbeendigung abhängt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99, wistra 2000, 219, 222;… Jäger in Klein, AO, 13. Aufl., § 376 Rn. 36), ist dem Senat eine abschließende Prüfung der Frage der Verjährung nicht möglich. - BGH, 08.06.2017 - 1 StR 217/17
Steuerhinterziehung (Tatvariante des aktiven Tuns: Vollendungszeitpunkt in Fällen …
Auszug aus BGH, 25.01.2018 - 1 StR 264/17
aa) Bei der Straftat der Steuerhinterziehung, bei der es sich nicht lediglich um ein Erklärungsdelikt, sondern auch um ein Erfolgsdelikt handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 1 StR 217/17, Rn. 2), tritt Vollendung erst dann ein, wenn der Täter durch seine Tathandlung Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt (§ 370 Abs. 1 AO).
- BGH, 10.07.2019 - 1 StR 265/18
Steuerhinterziehung (Umfang der Steuerverkürzung: zulässige Schätzung auf …
Da der Angeklagte für die oHG Vorsteuervergütungen geltend machte, hätte es jeweils der Feststellung der Zustimmung des Finanzamts bedurft (§ 370 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 Halbsatz 1, Abs. 1 Nr. 1 AO, § 150 Abs. 1 Satz 3, § 168 Satz 2 AO, § 18 Abs. 3 Satz 1, § 2 Abs. 1 UStG;… BGH, Beschlüsse vom 20. September 2018 - 1 StR 512/17 Rn. 5 und vom 25. Januar 2018 - 1 StR 264/17 Rn. 4). - BGH, 27.10.2020 - 1 StR 148/20
Umsatzsteuerhinterziehung (Tatvollendung bei Abgabe inhaltlich unzutreffender …
Das Tatgericht muss daher Feststellungen dazu treffen, ob die jeweilige Steueranmeldung eine Zahllast oder eine Steuervergütung zum Inhalt hatte und - im Falle der Steuervergütung - ob die Finanzbehörden dieser zugestimmt haben (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. August 2017 - 1 StR 625/16 Rn. 22 und vom 25. Januar 2018 - 1 StR 264/17 Rn. 4). - BGH, 20.09.2018 - 1 StR 512/17
Umsatzsteuerhinterziehung (Erfolgsdelikt: Erfolgseintritt bei Steueranmeldung)
Das Tatgericht muss daher Feststellungen dazu treffen, ob die jeweilige Steueranmeldung eine Zahllast oder eine Steuervergütung zum Inhalt hatte und - im Falle der Steuervergütung - ob die Finanzbehörden dieser zugestimmt haben (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. August 2017 - 1 StR 625/16 Rn. 22, wistra 2018, 257 und vom 25. Januar 2018 - 1 StR 264/17 Rn. 4, NStZ-RR 2018, 141). - LG Nürnberg-Fürth, 12.07.2018 - 11 Ns 507 Js 1367/12
Abgetrenntes Einziehungsverfahren gem. § 423 StPO
Derartige, "aus" Steuerhinterziehungen resultierende ersparte Aufwendungen waren auch schon nach alter Rechtslage grds. tauglicher Gegenstand einer Anordnung des Verfalls von Wertersatz im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 73a Satz 1 StGB a.F., wobei dem nicht entgegenstand, dass der Vermögenszufluss in Form ersparter Aufwendungen auf einem - wie hier wegen § 168 Satz 2 AO (st.Rspr., vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 25.01.2018 - 1 StR 264/17, NStZ-RR 2018, 141, unter 1.a aa) - lediglich versuchten Begehungsdelikt beruhte (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 29.06.2010 - 1 StR 245/09, NStZ 2011, 83, unter IV.4.b cc, zum versuchten Betrug; BGH, Beschluss vom 05.09.2013 - 1 StR 162/13, NJW 2014, 401, unter B.II.2.b, zur versuchten Nötigung). - LG Nürnberg-Fürth, 21.02.2019 - 18 Qs 30/17
Zu den Grenzen des "berufstypischen" Verhaltens des steuerlichen Beraters und …
Zwar enthält der Anklagesatz im Hinblick auf die vollendeten Hinterziehungs(haupt-)taten (B.I.1., 2.; B.II.; B.III.1.; B.IV.; B.V.1., 2., 3.; B.VI.) keinen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass das Finanzamt der jeweiligen Vorsteuererstattung (sog. Erstattungs-Fall) gemäß § 168 Satz 2 AO zugestimmt hat (dazu jüngst BGH, Beschluss vom 20.09.2018 - 1 StR 264/17, wistra 2019, 62, unter 1.b m.w.N.).