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   BGH, 10.11.1953 - 1 StR 324/53   

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https://dejure.org/1953,233
BGH, 10.11.1953 - 1 StR 324/53 (https://dejure.org/1953,233)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1953 - 1 StR 324/53 (https://dejure.org/1953,233)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1953 - 1 StR 324/53 (https://dejure.org/1953,233)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 85
  • NJW 1954, 203
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.05.1953 - 5 StR 340/52
    Auszug aus BGH, 10.11.1953 - 1 StR 324/53
    Sie verlangt nicht mehr die unmittelbare Beeinträchtigung von Rechten (BGHSt 4, 202) und sieht insbesondere auch den als "Verletzten" an, der durch eine unrichtige Zeugenaussage im gerichtlichen Streitverfahren in Mitleidenschaft gezogen wird (Urteil des Senats vom 27. Januar 1953 - 1 StR 649/52 und für den ähnlich liegenden Tatbestand des § 395 Abs. 2 StPO a.F. Urteil des Senats vom 22. Oktober 1953 - 1 StR 66/53 - für § 172 StPO u.a. OLG Hamm, HESt 1, 165; OLG Hamburg, HESt 3, 125; OLG Bremen, NJW 1950, 960).

    § 61 Nr. 2 StPO will in erster Reihe den Gefahren vorbeugen, mit denen zu rechnen ist, wenn gewisse, möglicherweise gegen den Beschuldigten voreingenommene Personen Einfluß auf die Sachgestaltung gewinnen (RGSt 69, 127; BGHSt 1, 175, 180; 4, 202).

    Der Frage, ob diese Beeinträchtigung eine mittelbare oder unmittelbare Folge des dem Angeklagten vorgeworfenen Verhaltens ist, kann dabei keine maßgebliche Bedeutung zukommen (BGHSt 4, 202).

  • RG, 26.02.1935 - 4 D 76/35

    Kann der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als

    Auszug aus BGH, 10.11.1953 - 1 StR 324/53
    Das Reichsgericht ging davon aus, daß der Begriff des "Verletzten" in § 61 Nr. 2 StPO sich mit dem deckt, den § 22 Nr. 1, 2 u 3 StPO ins Auge faßt (u.a. RGSt 69, 127); es sah insoweit als "Verletzten" nur den an, in dessen Rechte unmittelbar eingegriffen worden war (so auch noch Urteil des erkennenden Senats vom 8. Mai 1953 - 1 StR 87/53 -).

    § 61 Nr. 2 StPO will in erster Reihe den Gefahren vorbeugen, mit denen zu rechnen ist, wenn gewisse, möglicherweise gegen den Beschuldigten voreingenommene Personen Einfluß auf die Sachgestaltung gewinnen (RGSt 69, 127; BGHSt 1, 175, 180; 4, 202).

  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses bezüglich des Absehens von der

    Auszug aus BGH, 10.11.1953 - 1 StR 324/53
    § 61 Nr. 2 StPO will in erster Reihe den Gefahren vorbeugen, mit denen zu rechnen ist, wenn gewisse, möglicherweise gegen den Beschuldigten voreingenommene Personen Einfluß auf die Sachgestaltung gewinnen (RGSt 69, 127; BGHSt 1, 175, 180; 4, 202).
  • BGH, 22.10.1953 - 1 StR 66/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.11.1953 - 1 StR 324/53
    Sie verlangt nicht mehr die unmittelbare Beeinträchtigung von Rechten (BGHSt 4, 202) und sieht insbesondere auch den als "Verletzten" an, der durch eine unrichtige Zeugenaussage im gerichtlichen Streitverfahren in Mitleidenschaft gezogen wird (Urteil des Senats vom 27. Januar 1953 - 1 StR 649/52 und für den ähnlich liegenden Tatbestand des § 395 Abs. 2 StPO a.F. Urteil des Senats vom 22. Oktober 1953 - 1 StR 66/53 - für § 172 StPO u.a. OLG Hamm, HESt 1, 165; OLG Hamburg, HESt 3, 125; OLG Bremen, NJW 1950, 960).
  • BGH, 08.05.1953 - 1 StR 87/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.11.1953 - 1 StR 324/53
    Das Reichsgericht ging davon aus, daß der Begriff des "Verletzten" in § 61 Nr. 2 StPO sich mit dem deckt, den § 22 Nr. 1, 2 u 3 StPO ins Auge faßt (u.a. RGSt 69, 127); es sah insoweit als "Verletzten" nur den an, in dessen Rechte unmittelbar eingegriffen worden war (so auch noch Urteil des erkennenden Senats vom 8. Mai 1953 - 1 StR 87/53 -).
  • BGH, 27.01.1953 - 1 StR 649/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.11.1953 - 1 StR 324/53
    Sie verlangt nicht mehr die unmittelbare Beeinträchtigung von Rechten (BGHSt 4, 202) und sieht insbesondere auch den als "Verletzten" an, der durch eine unrichtige Zeugenaussage im gerichtlichen Streitverfahren in Mitleidenschaft gezogen wird (Urteil des Senats vom 27. Januar 1953 - 1 StR 649/52 und für den ähnlich liegenden Tatbestand des § 395 Abs. 2 StPO a.F. Urteil des Senats vom 22. Oktober 1953 - 1 StR 66/53 - für § 172 StPO u.a. OLG Hamm, HESt 1, 165; OLG Hamburg, HESt 3, 125; OLG Bremen, NJW 1950, 960).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

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  • BGH, 14.10.1987 - 2 StR 466/87

    Aufgabe des Wohnzwecks

    Anders verhält es sich, wenn auch er, z.B. weil er zugleich Gesellschafter der GmbH ist, durch die Tat geschädigt wurde (zur Abgrenzung vgl. BGHSt 4, 202 [BGH 07.05.1953 - 5 StR 340/52]; 5, 85; 17, 248, 250 ff; BGH StV 1986, 283; BGH, Urteil vom 18. November 1955 - 1 StR 39/55).
  • OLG Stuttgart, 04.12.2000 - 1 Ws 222/00

    Begriff des Verletzten bei einer GmbH

    Der Begriff des Verletzten wird außer in §§ 171 Satz 2, 172 Abs. 1 Satz 1 StPO an verschiedenen Stellen der Strafprozessordnung (§§ 22 Nr. 1, 61 Nr. 2, 111 g Abs. 1, 111 h Abs. 1, 111 k Abs. 1, 374 Abs. 1, 403) verwendet; er kann je nach Zielrichtung und Zweck der Vorschrift unterschiedliche Bedeutung haben (vgl. BGHSt 4, 202; 5, 85; KK, StPO, 4. Auflage, § 172 Rdnr. 18).
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