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BGH, 10.10.2017 - 1 StR 340/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 400 Abs. 1 StPO
Rechtsmittelbefugnis der Nebenklage - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95
Schuldhafte Notwehrprovokation - Vorverhalten - Vernünftige Würdigung - Adäquate …
Auszug aus BGH, 10.10.2017 - 1 StR 340/17
Der allein zugunsten des Angeklagten bestehende Schutzzweck der Regelung des § 349 Abs. 4 StPO, wonach eine Urteilsaufhebung durch Beschluss zuungunsten des Angeklagten auf eine Revision der Staatsanwaltschaft oder eines Nebenklägers nicht vorgesehen ist, wird bei der hier vorliegenden bloßen Schuldspruchberichtigung mithin nicht tangiert (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 5 StR 27/03, NStZ-RR 2004, 162; vgl. auch Beschluss vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130, 131). - BGH, 26.02.2003 - 5 StR 27/03
Körperverletzung mit Todesfolge (Fahrlässigkeit; Vorhersehbarkeit; objektive …
Auszug aus BGH, 10.10.2017 - 1 StR 340/17
Der allein zugunsten des Angeklagten bestehende Schutzzweck der Regelung des § 349 Abs. 4 StPO, wonach eine Urteilsaufhebung durch Beschluss zuungunsten des Angeklagten auf eine Revision der Staatsanwaltschaft oder eines Nebenklägers nicht vorgesehen ist, wird bei der hier vorliegenden bloßen Schuldspruchberichtigung mithin nicht tangiert (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 5 StR 27/03, NStZ-RR 2004, 162; vgl. auch Beschluss vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130, 131). - BGH, 14.12.1999 - 1 StR 492/99
Gesetzesverletzung; Nebenklage; Konkurrenzen; Sexuelle Nötigung
Auszug aus BGH, 10.10.2017 - 1 StR 340/17
Damit begehrt die Nebenklägerin die richtige Anwendung der in Rede stehenden Rechtsnormen zum Schuldspruch (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1999 - 1 StR 492/99, BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 9 - Konkurrenzverhältnis).
- BGH, 11.05.2021 - 4 StR 1/21
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte …
Zwar hat das Landgericht die (tateinheitliche) Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in drei Fällen rechtsfehlerhaft auf die Vorschrift des § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB (leiblicher Abkömmling des Ehegatten, also auch dessen gemäß § 1589 Satz 1 BGB in gerader Linie verwandte Enkelin, vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 StR 340/17 Rn. 5) in der Fassung vom 21. Januar 2015 gestützt. - BGH, 01.12.2020 - 4 StR 519/19
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Öffentlichkeit eines Verkehrsraumes: …
Der allein zugunsten des Angeklagten bestehende Schutzzweck der Regelung des § 349 Abs. 4 StPO, wonach eine Urteilsaufhebung durch Beschluss zuungunsten des Angeklagten auf eine Revision der Staatsanwaltschaft oder eines Nebenklägers nicht vorgesehen ist, wird bei der hier vorliegenden bloßen Schuldspruchänderung daher nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 StR 340/17; Beschluss vom 26. Februar 2003 - 5 StR 27/03, jeweils zu einer Revision der Nebenklage). - BGH, 20.07.2021 - 4 StR 31/21
Änderung des Schuldspruchs (Urteilstenor; Verschlechterungsverbot); …
Der allein zugunsten des Angeklagten bestehende Schutzzweck der Regelung des § 349 Abs. 4 StPO, wonach eine Urteilsaufhebung durch Beschluss zuungunsten des Angeklagten auf eine Revision der Staatsanwaltschaft oder eines Nebenklägers nicht vorgesehen ist, wird bei der hier vorliegenden bloßen Schuldspruchänderung nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2017 ? 1 StR 340/17; Beschluss vom 26. Februar 2003 ? 5 StR 27/03, NStZ-RR 2004, 162).