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   BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87   

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BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87 (https://dejure.org/1987,512)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1987 - 1 StR 498/87 (https://dejure.org/1987,512)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1987 - 1 StR 498/87 (https://dejure.org/1987,512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit - Verurteilung wegen versuchten Mordes - Persönlichkeitsstörung als "konstellativen Faktor" für den die Schuldfähigkeit beeinträchtigenden Affekt - Exkulpation nur durch den unverschuldeten Affekt - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21, § 49 Abs. 1
    Annahme eines selbstverschuldeten Affekts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 143
  • NJW 1988, 2747
  • MDR 1988, 421
  • NStZ 1989, 262
  • StV 1988, 196
  • JR 1988, 511
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 07.09.1983 - 2 StR 412/83

    Schuldunfähigkeit durch verminderte Steuerungsfähigkeit infolge eines Affekts -

    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NStZ 1984, 259 Nr. 1) hat sie im Rahmen der Beweiswürdigung (UA S. 25) die genannte - eine besondere Verletzlichkeit des Angeklagten begründende - Persönlichkeitsstörung ausdrücklich als "konstellativen Faktor" für den die Schuldfähigkeit beeinträchtigenden Affekt bezeichnet.

    Trotz der teilweise mißverständlichen Formulierungen, die dadurch erklärbar sind, daß jeweils das Verhalten geistig und seelisch "gesunder" Täter zu beurteilen war, besteht jedoch - zumindest in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - Einigkeit darüber, daß angesichts des das Strafrecht beherrschenden Gedankens der Einzeltatschuld für die Annahme eines - die Exkulpation ausschließenden - schuldhaften Affekts nicht etwa jedes Fehlverhalten des Täters ausreichen kann, das in irgendeiner Weise mit zu der Tat beigetragen hat (BGH NJW 1959, 2315, 2317; vgl. auch BGH, Urt. vom 12. Oktober 1962 - 4 StR 302/62 - BGH NStZ 1984, 259 Nr. 2 sowie Urt. vom 18. November 1975 - 1 StR 633/75 - bei Holtz MDR 1976, 633).

    Dabei dürfen vor allem Intensität und Dauer des den Affekt auslösenden Reizes und - wie im vorliegenden Fall - eine sich aus der Persönlichkeit des Täters ergebende verminderte Widerstandskraft gegen den konkreten Auslösereiz und damit gegen den Affektaufbau nicht außer Betracht bleiben (vgl. BGH NStZ 1984, 259 Nr. 1).

  • BGH, 28.10.1985 - 3 StR 189/85

    Prüfung des Infragekommens einer Strafmilderung unter Bezugnahme auf die

    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Ablehnung einer Strafmilderung unter dem Gesichtspunkt, der Täter habe den Zustand verminderter Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß vorwerfbar selbst herbeigeführt, nur dann rechtsfehlerfrei begründet ist, wenn der Angeklagte nach Alkoholgenuß zu Verhaltensweisen neigt, die der begangenen Tat entsprechen, und er sich dieser Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (BGH MDR 1985, 947 m.w.N.; NStZ 1986, 114, 115; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6 und 9).

    Wenn auch nicht vorausgesetzt wird, daß der Täter bereits ein gleiches oder ein ähnliches Delikt tatsächlich begangen hat (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3 und 6), so muß er doch damit gerechnet haben, unter Alkoholeinwirkung Handlungen zu begehen, die in Ausmaß und Intensität mit der ihm jetzt vorgeworfenen Straftat vergleichbar sind (BGH NStZ 1986, 114, 115; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3, 6 und 9 sowie Strafrahmenverschiebung, abgelehnte 1; vgl. auch BGHR a.a.O. Strafrahmenverschiebung 2).

  • BGH, 16.02.1987 - 3 StR 17/87

    Strafmilderung bei verminderter Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß

    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Ablehnung einer Strafmilderung unter dem Gesichtspunkt, der Täter habe den Zustand verminderter Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß vorwerfbar selbst herbeigeführt, nur dann rechtsfehlerfrei begründet ist, wenn der Angeklagte nach Alkoholgenuß zu Verhaltensweisen neigt, die der begangenen Tat entsprechen, und er sich dieser Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (BGH MDR 1985, 947 m.w.N.; NStZ 1986, 114, 115; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6 und 9).

    Wenn auch nicht vorausgesetzt wird, daß der Täter bereits ein gleiches oder ein ähnliches Delikt tatsächlich begangen hat (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3 und 6), so muß er doch damit gerechnet haben, unter Alkoholeinwirkung Handlungen zu begehen, die in Ausmaß und Intensität mit der ihm jetzt vorgeworfenen Straftat vergleichbar sind (BGH NStZ 1986, 114, 115; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3, 6 und 9 sowie Strafrahmenverschiebung, abgelehnte 1; vgl. auch BGHR a.a.O. Strafrahmenverschiebung 2).

  • BGH, 09.12.1986 - 4 StR 658/86

    Versagung der Strafmilderung bei mehrfacher Begehung von Straftaten im

    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Ablehnung einer Strafmilderung unter dem Gesichtspunkt, der Täter habe den Zustand verminderter Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß vorwerfbar selbst herbeigeführt, nur dann rechtsfehlerfrei begründet ist, wenn der Angeklagte nach Alkoholgenuß zu Verhaltensweisen neigt, die der begangenen Tat entsprechen, und er sich dieser Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (BGH MDR 1985, 947 m.w.N.; NStZ 1986, 114, 115; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6 und 9).

    Wenn auch nicht vorausgesetzt wird, daß der Täter bereits ein gleiches oder ein ähnliches Delikt tatsächlich begangen hat (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3 und 6), so muß er doch damit gerechnet haben, unter Alkoholeinwirkung Handlungen zu begehen, die in Ausmaß und Intensität mit der ihm jetzt vorgeworfenen Straftat vergleichbar sind (BGH NStZ 1986, 114, 115; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3, 6 und 9 sowie Strafrahmenverschiebung, abgelehnte 1; vgl. auch BGHR a.a.O. Strafrahmenverschiebung 2).

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86

    Milderung des Strafrahmens bei alkoholbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit,

    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Ablehnung einer Strafmilderung unter dem Gesichtspunkt, der Täter habe den Zustand verminderter Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß vorwerfbar selbst herbeigeführt, nur dann rechtsfehlerfrei begründet ist, wenn der Angeklagte nach Alkoholgenuß zu Verhaltensweisen neigt, die der begangenen Tat entsprechen, und er sich dieser Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (BGH MDR 1985, 947 m.w.N.; NStZ 1986, 114, 115; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6 und 9).

    Wenn auch nicht vorausgesetzt wird, daß der Täter bereits ein gleiches oder ein ähnliches Delikt tatsächlich begangen hat (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3 und 6), so muß er doch damit gerechnet haben, unter Alkoholeinwirkung Handlungen zu begehen, die in Ausmaß und Intensität mit der ihm jetzt vorgeworfenen Straftat vergleichbar sind (BGH NStZ 1986, 114, 115; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3, 6 und 9 sowie Strafrahmenverschiebung, abgelehnte 1; vgl. auch BGHR a.a.O. Strafrahmenverschiebung 2).

  • BGH, 14.12.1976 - 1 StR 568/76

    Heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen - Vorliegen des Affektzustandes

    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87
    Vereinzelt ist sogar die "hemmungslose Hingabe an depressive Verstimmungen", die "erkennbar in den Gefahrenbereich unkontrollierter Affektentladung führen", als hinreichende Grundlage für einen die Schuldminderung ausschließenden Schuldvorwurf angesehen (BGH, Urt. vom 19. Dezember 1952 - 1 StR 365/52 - bei Dallinger MDR 1953, 146; Urt. vom 18. Juli 1978 - 5 StR 734/77 - sowie vom 8. Februar 1978 - 3 StR 527/77) und die "Pflicht zur Selbstzügelung" selbst für den Fall bejaht worden, daß der Täter die "Affektentladung durch tödliche Schüsse" nicht voraussehen konnte (BGH, Urt. vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76 - bei Holtz MDR 1977, 458, 459; Urteil vom 5. April 1977 - 1 StR 144/77).

    Der Schuldvorwurf geht vielmehr dahin, daß der Täter den zu der tiefgreifenden Bewußtseinsstörung führenden Affekt während der Entstehung durch ihm mögliche Vorkehrungen nicht vermieden hat (BGH, Urt. vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76 - bei Holtz MDR 1977, 458, 459; Urt. vom 18. Juli 1978 - 5 StR 734/77 - sowie Urt. vom 8. Januar 1987 - 1 StR 658/86 - bei Holtz MDR 1987, 444 m.w.N.).

  • BGH, 12.10.1962 - 4 StR 302/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87
    Der Bundesgerichtshof hat - dieser Rechtsprechung folgend - bis in die jüngste Zeit immer wieder betont, daß eine schwere unverschuldete Zornesaufwallung schuldausschließend oder -mindernd wirken könne (BGHSt 3, 194, 199; BGH, Urt. vom 19. Dezember 1952 - 1 StR 365/52 - bei Dallinger MDR 1953, 146; Urt. vom 2. Februar 1954 - 2 StR 493/53; BGH NJW 1959, 2315, 2317; mehr oder weniger deutliche Vorbehalte finden sich in BGHSt 7, 325, 326/327; 8, 113, 125; 11, 20, 26 und BGH, Urt. vom 12. Oktober 1962 - 4 StR 302/62).

    Trotz der teilweise mißverständlichen Formulierungen, die dadurch erklärbar sind, daß jeweils das Verhalten geistig und seelisch "gesunder" Täter zu beurteilen war, besteht jedoch - zumindest in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - Einigkeit darüber, daß angesichts des das Strafrecht beherrschenden Gedankens der Einzeltatschuld für die Annahme eines - die Exkulpation ausschließenden - schuldhaften Affekts nicht etwa jedes Fehlverhalten des Täters ausreichen kann, das in irgendeiner Weise mit zu der Tat beigetragen hat (BGH NJW 1959, 2315, 2317; vgl. auch BGH, Urt. vom 12. Oktober 1962 - 4 StR 302/62 - BGH NStZ 1984, 259 Nr. 2 sowie Urt. vom 18. November 1975 - 1 StR 633/75 - bei Holtz MDR 1976, 633).

  • BGH, 18.07.1978 - 5 StR 734/77

    Mordabsicht und Affekttat - Abgrenzung von Geisteskrankheit im strafrechtlichen

    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87
    Vereinzelt ist sogar die "hemmungslose Hingabe an depressive Verstimmungen", die "erkennbar in den Gefahrenbereich unkontrollierter Affektentladung führen", als hinreichende Grundlage für einen die Schuldminderung ausschließenden Schuldvorwurf angesehen (BGH, Urt. vom 19. Dezember 1952 - 1 StR 365/52 - bei Dallinger MDR 1953, 146; Urt. vom 18. Juli 1978 - 5 StR 734/77 - sowie vom 8. Februar 1978 - 3 StR 527/77) und die "Pflicht zur Selbstzügelung" selbst für den Fall bejaht worden, daß der Täter die "Affektentladung durch tödliche Schüsse" nicht voraussehen konnte (BGH, Urt. vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76 - bei Holtz MDR 1977, 458, 459; Urteil vom 5. April 1977 - 1 StR 144/77).

    Der Schuldvorwurf geht vielmehr dahin, daß der Täter den zu der tiefgreifenden Bewußtseinsstörung führenden Affekt während der Entstehung durch ihm mögliche Vorkehrungen nicht vermieden hat (BGH, Urt. vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76 - bei Holtz MDR 1977, 458, 459; Urt. vom 18. Juli 1978 - 5 StR 734/77 - sowie Urt. vom 8. Januar 1987 - 1 StR 658/86 - bei Holtz MDR 1987, 444 m.w.N.).

  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 552/54

    Blutrausch - § 15 StGB, Vorsatz: (hier unwesentliche) Abweichung vom

    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87
    Der Bundesgerichtshof hat - dieser Rechtsprechung folgend - bis in die jüngste Zeit immer wieder betont, daß eine schwere unverschuldete Zornesaufwallung schuldausschließend oder -mindernd wirken könne (BGHSt 3, 194, 199; BGH, Urt. vom 19. Dezember 1952 - 1 StR 365/52 - bei Dallinger MDR 1953, 146; Urt. vom 2. Februar 1954 - 2 StR 493/53; BGH NJW 1959, 2315, 2317; mehr oder weniger deutliche Vorbehalte finden sich in BGHSt 7, 325, 326/327; 8, 113, 125; 11, 20, 26 und BGH, Urt. vom 12. Oktober 1962 - 4 StR 302/62).
  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87
    Der Bundesgerichtshof hat - dieser Rechtsprechung folgend - bis in die jüngste Zeit immer wieder betont, daß eine schwere unverschuldete Zornesaufwallung schuldausschließend oder -mindernd wirken könne (BGHSt 3, 194, 199; BGH, Urt. vom 19. Dezember 1952 - 1 StR 365/52 - bei Dallinger MDR 1953, 146; Urt. vom 2. Februar 1954 - 2 StR 493/53; BGH NJW 1959, 2315, 2317; mehr oder weniger deutliche Vorbehalte finden sich in BGHSt 7, 325, 326/327; 8, 113, 125; 11, 20, 26 und BGH, Urt. vom 12. Oktober 1962 - 4 StR 302/62).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86

    Verurteilung wegen Diebstahls - Beurteilung der Vollendung einer Wegnahmehandlung

  • BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife -

  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

  • BGH, 10.10.1957 - 4 StR 21/57
  • BGH, 12.11.1980 - 3 StR 385/80

    Mord - Niedriger Beweggrund

  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87

    Berücksichtigung der Strafrahmenmilderungsgründe im Rahmen der Strafzumessung

  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 50/87

    Berücksichtigung von Umständen, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt

  • BGH, 24.11.1983 - 4 StR 551/83

    Strafzumessung - Verminderte Schuldfähigkeit - Totschlag - Willensbestätigungen -

  • BGH, 08.01.1987 - 1 StR 658/86

    alleinsorgeberechtigte Mutter und Ehefrau des Angeklagten - § 52 Abs. 2 Satz 2

  • BGH, 18.11.1975 - 1 StR 633/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rügen der Verletzung des

  • BGH, 02.02.1954 - 2 StR 493/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.04.1977 - 1 StR 144/77

    Tiefgreifende Bewusstseinsstörung aufgrund eines hochgespannten Affektivzustandes

  • BGH, 08.02.1978 - 3 StR 527/77

    Voraussetzungen der die Schuldfähigkeit ausschließenden Affektexplosion - Im

  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 349/08

    Mord (niedrige Beweggründe); verminderte Schuldfähigkeit (eingeschränkte

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein solches Vorverschulden des Täters einer Strafrahmenmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB entgegenstehen (BGHSt 35, 143; BGH NStZ 1997, 333, 334; StV 1993, 354, 355).

    Denn die rechtlichen Erwägungen des Schwurgerichts werden den in BGHSt 35, 143 aufgestellten Kriterien für eine Ablehnung der Strafmilderung nicht gerecht:.

    Der Schuldvorwurf geht vielmehr dahin, dass der Täter den zu der tiefgreifenden Bewusstseinsstörung führenden Affekt während der Entstehung durch ihm mögliche Vorkehrungen nicht vermieden hat, wobei sich die Verschuldensprüfung auf die Genese des Affekts beschränkt, der zur Tat geführt hat (BGHSt 35, 143, 145).

    Frühere Verhaltensweisen des Täters können bei der Frage der Voraussehbarkeit nur herangezogen werden, wenn sie in Ausmaß und Intensität mit der ihm jetzt vorgeworfenen Straftat vergleichbar sind (BGHSt 35, 143, 146).

  • BGH, 10.05.2016 - 1 ARs 21/15

    Anfrageverfahren; verminderte Schuldfähigkeit (Versagung der Strafmilderung bei

    Hierfür genügt etwa das Wissen des Täters, dass er unter Alkoholeinfluss zu strafbaren Verhaltensweisen neigt, aber trotzdem Alkohol trinkt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. April 2013 - 1 StR 105/13 und vom 25. März 2014 - 1 StR 65/14, NStZ-RR 2014, 238; vgl. auch Senat, Urteile vom 16. September 2004 - 1 StR 233/04, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 36, vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 78 und vom 6. Mai 1993 - 1 StR 136/93, BGHR StGB § 21 Vorverschulden 4; Beschluss vom 2. März 1993 - 1 StR 26/93, StV 1993, 421; Urteile vom 6. Oktober 1992 - 1 StR 574/92 und vom 15. Dezember 1987 - 1 StR 498/87, BGHSt 35, 143).
  • BGH, 17.10.1991 - 4 StR 465/91

    Strafzumessung bei Vollrausch

    Eine allgemeine Versagung der Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB in Fällen rauschbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit mit Höchststrafe bis zu fünf Jahren, wodurch dieser Wertungswiderspruch vermieden werden könnte (vgl. Foth DRiZ 1990, 417 und NJ 1991, 386 ), hat der Bundesgerichtshof bisher abgelehnt (vgl. BGHSt 35, 143, 145; BGHR StGB vor § 1 minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 4; StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 13; BGH StV 1990, 157 jeweils m.w.Nachw. ).

    Zwar erscheint es nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe möglich, daß die Strafkammer angesichts des angenommenen Verschuldensgrades und der Vorbelastung beider Angekl. eine Strafmilderung nicht in Betracht gezogen hätte (vgl. dazu BGHSt 35, 143, 145, 146 m.w. Nachw. ).

  • BGH, 09.08.1989 - 3 StR 246/89

    Verurteilung wegen Totschlags - Nichtberücksichtigung einer Tötung aus niedrigen

    Der festgestellte Sachverhalt legt die Annahme nahe, daß den Angeklagten im Zeitpunkt der Tötungshandlung (hierzu BGHSt 35, 143) niedrige Beweggründe beherrschten.
  • OLG Naumburg, 21.08.2012 - 1 U 34/12

    Körperverletzung durch Täter mit hirnorganischem Psychosyndrom: Beweislast für

    Der Bundesgerichthof vertritt in Strafsachen (zu den §§ 20, 21 StGB) die Ansicht, dass die Versagung der Strafmilderung mit der Begründung, der die Steuerungsfähigkeit erheblich mindernde Affekt sei verschuldet gewesen, nur dann rechtsfehlerfrei ist, wenn der Täter unter den konkreten Umständen den Affektaufbau verhindern konnte und die Folgen des Affektdurchbruchs für ihn vorhersehbar waren (BGH Urteil vom 15.12.1987 - 1 StR 498/87 - [BGHSt 35, 143]; Urteil vom 12.12.1996 - 4 StR 476/96 - [NStZ 1997, 232, 233]).
  • OLG Koblenz, 12.10.2006 - 12 W 471/06

    Hauptsacheerledigung: Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung

    Die Rechtsprechung geht jedoch davon aus, dass nur eine unverschuldete Erregung exkulpierend wirken kann (BGH NJW 1988, 2747 f.).
  • BGH, 07.01.2003 - 4 StR 490/02

    Strafzumessung bei Vergewaltigung und Mord im alkoholisierten Zustand (Prüfung

    Allerdings dürfen dem vermindert schuldfähigen Täter solche Taten nicht schulderhöhend angerechnet werden, mit deren Begehung er aufgrund des Ausmaßes und der Intensität seiner bisher unter Alkoholeinwirkung begangenen Straftaten nicht rechnen konnte (BGHSt 35, 143, 145; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 6 und 14).
  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 476/96

    Freispruch vom Vorwurf des Totschlags - Schuldunfähigkeit infolge eines

    War hiernach die vom Tatrichter aufgrund des tiefgreifenden Affekts bejahte Schuldunfähigkeit rechtsfehlerfrei festgestellt, konnte der Angeklagte nur dann strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn er unter den konkreten Umständen den Affektaufbau hätte verhindern können und die Folgen des Affektdurchbruchs für ihn vorhersehbar gewesen wären (BGHSt 35, 143).
  • BGH, 04.03.1993 - 2 StR 520/92

    Handlungsmodalitäten - Besonders schwerer Fall - Lebenslange Freiheitsstrafe -

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  • BGH, 05.02.1997 - 3 StR 436/96

    Zulässigkeit des Heranziehens früherer Verhaltensweisen des Täters bei der Frage

    Der Schuldvorwurf geht vielmehr dahin, daß der Täter den zu der tiefgreifenden Bewußtseinsstörung führenden Affekt während der Entstehung durch ihm mögliche Vorkehrungen nicht vermieden hat, wobei sich die Verschuldensprüfung auf die Genese des Affekts beschränkt, der zur Tat geführt hat (BGHSt 35, 143, 145).
  • BGH, 24.11.1992 - 1 StR 368/92

    Mindestanforderungen an den Hinweis bezüglich der Veränderung eines rechtlichen

  • BGH, 09.10.1992 - 2 StR 468/92

    Verminderte Schuldfähigekeit durch Affektzustand - Voraussetzungen zur

  • BGH, 02.03.1993 - 1 StR 26/93

    Möglichkeiten der Versagung der bei alkoholbedingter Einschränkung der

  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 230/90

    Anforderungen an Absehen der Verfolgung von Straftaten - Affektiver

  • BGH, 24.09.1991 - 1 StR 480/91

    Keine Strafmilderung bei früheren Alkoholdelikten

  • BGH, 26.06.1991 - 3 StR 20/91

    Voraussetzungen für eine mildere Beurteilung

  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 732/95

    Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels - Erheblich verminderte

  • BGH, 21.07.1993 - 5 StR 344/93

    Strafschärfende Berücksichtigung bestimmter Handlungsmodalitäten

  • BGH, 09.03.1989 - 1 StR 72/89

    Berücksichtigung des besonderen Strafmilderungsgrunds der Reizung zum Zorn im

  • BGH, 14.07.1993 - 2 StR 352/93

    Begründung eines Provokationsfalles durch einen auf Alkoholgenuß beruhenden

  • BGH, 06.12.1989 - 3 StR 310/89

    Kenntnis von der wiederholten Straftatenbegehung unter Alkoholeinfluss zwingt zu

  • BGH, 26.06.1990 - 1 StR 262/90

    Verfahrensrüge gegen die Verlesung eines Schriftstückes bei Fehlen von Angaben

  • BGH, 26.06.1990 - 1 StR 281/90

    Verfahrensrüge der Pflicht zur Einholung eines gynäkologisch-psychiatrischen

  • BGH, 06.10.1992 - 1 StR 574/92

    Ausschluss der Strafmilderung bei einer verschuldeten Herbeiführung der erheblich

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