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   BGH, 19.12.2018 - 1 StR 510/18   

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https://dejure.org/2018,64814
BGH, 19.12.2018 - 1 StR 510/18 (https://dejure.org/2018,64814)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2018 - 1 StR 510/18 (https://dejure.org/2018,64814)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 510/18 (https://dejure.org/2018,64814)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 StGB

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 55 StGB

  • rewis.io

    Strafzumessung: Berücksichtigung einer ausländischen Verurteilung bei der Gesamtstrafenbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 55
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls in drei Fällen, Diebstahls und Urkundenfälschung; Berücksichtigung einer Verurteilung durch ein polnisches Gericht bei der Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de

    Strafzumessung: Berücksichtigung einer ausländischen Verurteilung bei der Gesamtstrafenbildung

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die frühere polnische Verurteilung - und die Berücksichtigung eines Gesamtstrafübels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 585 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08

    Einschränkung des Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung in Fällen

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 1 StR 510/18
    Dass dies bei einer ausländischen Verurteilung nicht in Betracht kommt und auch ein Härteausgleich nicht gewährt werden soll, da - soweit ersichtlich - kein Gerichtsstand in Deutschland gegeben wäre (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16, zur Kritik vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1231 mwN), hindert die Berücksichtigung eines Gesamtstrafübels als allgemeinen strafzumessungsrelevanten Aspekt nicht (BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2011 - 5 StR 569/10, StV 2011, 589 f.; vom 24. Juni 2017 - 1 StR 670/16, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 22 und vom 4. Juli 2018 - 1 StR 599/17, NStZ-RR 2018, 333; Schäfer/Sander/van Gemmeren aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18 Rn. 6).
  • BGH, 26.03.2014 - 2 StR 202/13

    Berücksichtigung von ausländischen Strafen bei Vorliegen einer Gesamtstrafenlage

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 1 StR 510/18
    Zur Berücksichtigung dieses Aspekts hätte vorliegend insbesondere deshalb Anlass bestanden, da die hier verhängte und die polnische Gesamtfreiheitsstrafe zusammen zu einer Gesamtverbüßungsdauer von 16 Jahren führen (vgl. zu diesem Aspekt BGH, Beschluss vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13 Rn. 15).
  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 508/18

    Härteausgleich (erforderliche Berücksichtigung hypothetisch gesamtstrafenfähiger

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 1 StR 510/18
    Dass dies bei einer ausländischen Verurteilung nicht in Betracht kommt und auch ein Härteausgleich nicht gewährt werden soll, da - soweit ersichtlich - kein Gerichtsstand in Deutschland gegeben wäre (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16, zur Kritik vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1231 mwN), hindert die Berücksichtigung eines Gesamtstrafübels als allgemeinen strafzumessungsrelevanten Aspekt nicht (BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2011 - 5 StR 569/10, StV 2011, 589 f.; vom 24. Juni 2017 - 1 StR 670/16, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 22 und vom 4. Juli 2018 - 1 StR 599/17, NStZ-RR 2018, 333; Schäfer/Sander/van Gemmeren aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18 Rn. 6).
  • BGH, 04.07.2018 - 1 StR 599/17

    Härtefallausgleich bei ansonsten gesamtstrafenfähigen ausländischen

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 1 StR 510/18
    Dass dies bei einer ausländischen Verurteilung nicht in Betracht kommt und auch ein Härteausgleich nicht gewährt werden soll, da - soweit ersichtlich - kein Gerichtsstand in Deutschland gegeben wäre (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16, zur Kritik vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1231 mwN), hindert die Berücksichtigung eines Gesamtstrafübels als allgemeinen strafzumessungsrelevanten Aspekt nicht (BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2011 - 5 StR 569/10, StV 2011, 589 f.; vom 24. Juni 2017 - 1 StR 670/16, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 22 und vom 4. Juli 2018 - 1 StR 599/17, NStZ-RR 2018, 333; Schäfer/Sander/van Gemmeren aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18 Rn. 6).
  • BGH, 26.01.2011 - 5 StR 569/10

    Bemessung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen; ausländische Vorverurteilungen;

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 1 StR 510/18
    Dass dies bei einer ausländischen Verurteilung nicht in Betracht kommt und auch ein Härteausgleich nicht gewährt werden soll, da - soweit ersichtlich - kein Gerichtsstand in Deutschland gegeben wäre (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16, zur Kritik vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1231 mwN), hindert die Berücksichtigung eines Gesamtstrafübels als allgemeinen strafzumessungsrelevanten Aspekt nicht (BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2011 - 5 StR 569/10, StV 2011, 589 f.; vom 24. Juni 2017 - 1 StR 670/16, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 22 und vom 4. Juli 2018 - 1 StR 599/17, NStZ-RR 2018, 333; Schäfer/Sander/van Gemmeren aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18 Rn. 6).
  • BGH, 24.06.2017 - 1 StR 670/16

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Gesamtstrafübel bei ausländischer

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 1 StR 510/18
    Dass dies bei einer ausländischen Verurteilung nicht in Betracht kommt und auch ein Härteausgleich nicht gewährt werden soll, da - soweit ersichtlich - kein Gerichtsstand in Deutschland gegeben wäre (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16, zur Kritik vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1231 mwN), hindert die Berücksichtigung eines Gesamtstrafübels als allgemeinen strafzumessungsrelevanten Aspekt nicht (BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2011 - 5 StR 569/10, StV 2011, 589 f.; vom 24. Juni 2017 - 1 StR 670/16, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 22 und vom 4. Juli 2018 - 1 StR 599/17, NStZ-RR 2018, 333; Schäfer/Sander/van Gemmeren aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18 Rn. 6).
  • BGH, 03.07.2019 - 4 StR 256/19

    Härteausgleich (erforderliche Berücksichtigung hypothetisch gesamtstrafenfähiger

    Zwar hat das Landgericht die Verurteilung vom 3. Mai 2018 weder unter dem Gesichtspunkt des Härteausgleichs noch des Gesamtstrafübels in der Strafzumessung zugunsten des Angeklagten erwähnt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 510/18; s. auch BGH, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 StR 599/17); auch haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sicherzustellen, dass frühere in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Verurteilungen in gleichem Maße bei der Strafzumessung berücksichtigt werden wie die nach innerstaatlichem Recht im Inland erfolgten Vorverurteilungen (vgl. EuGH, Urteil vom 21. September 2017 - C-171/16, Rn. 26; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18).
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