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   BGH, 08.05.1990 - 1 StR 52/90   

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https://dejure.org/1990,4828
BGH, 08.05.1990 - 1 StR 52/90 (https://dejure.org/1990,4828)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1990 - 1 StR 52/90 (https://dejure.org/1990,4828)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1990 - 1 StR 52/90 (https://dejure.org/1990,4828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einholung eines Steuerfachgutachtens - Persönlichkeitsstörung, der die Qualität einer schweren seelischen Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB zukommt - Voraussetzungen für die Annahme eines Fehlens der Unrechtseinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JR 1990, 517
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 1 StR 52/90
    Die Voraussetzungen des § 21 StGB liegen in den Fällen verminderter Einsichtsfähigkeit nur vor, wenn die Einsicht gefehlt hat, dies aber dem Täter vorzuwerfen ist (BGHSt 21, 27, 28; 34, 22, 25; BGH NStZ 1985, 309; 1986, 264; 1989, 430).

    Die Anordnung dieser Maßregel setzt voraus, daß eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB, wie sie im Fall 3 in Betracht kam, sicher festgestellt ist (vgl. BGHSt 21, 27, 28 f. sowie 34, 22, 26 f.).

  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60

    Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, §

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 1 StR 52/90
    Hierdurch erlangte der Angeklagte auf Kosten der Zeugin S. Nutzungsmöglichkeiten an deren Geschäftsanteil und damit auch am Vermögen der Gesellschaft, denen - ähnlich wie beim sog. Besitzbetrug (vgl. RGSt 41, 265, 268 f. sowie BGHSt 14, 386, 388 f.) - wirtschaftlicher Wert zukam.
  • BGH, 03.06.1960 - 4 StR 121/60

    Täuschung über den guten Willen zur Rückzahlung - Sicherungsübereignung zur

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 1 StR 52/90
    Am Merkmal des Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung kann es allerdings fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung durch ausreichende Sicherheiten wettgemacht wird, die das für den Gläubiger gegebene Risiko der Kreditgewährung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise voll abdecken (vgl. BGH NJW 1986, 1183; vgl. ferner BGHSt 15, 24 [BGH 03.06.1960 - 4 StR 121/60]).
  • BGH, 05.02.1975 - VIII ZR 151/73

    Anforderungen an den guten Glauben des Erwerbers eines Gebrauchtwagens; Vorlage

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 1 StR 52/90
    Aber auch wenn er - wie hier - dieser Verpflichtung nachkommt, ist es möglich, daß besondere Umstände ihm Anlaß zu weiteren Nachforschungen hätten geben müssen (vgl. BGHZ 30, 374, 380; BGH NJW 1975, 735, 736; Palandt/Bassenge, BGB 49. Aufl. § 932 Anm. 3 d cc).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 1 StR 52/90
    Die Voraussetzungen des § 21 StGB liegen in den Fällen verminderter Einsichtsfähigkeit nur vor, wenn die Einsicht gefehlt hat, dies aber dem Täter vorzuwerfen ist (BGHSt 21, 27, 28; 34, 22, 25; BGH NStZ 1985, 309; 1986, 264; 1989, 430).
  • BGH, 29.07.1960 - 1 StR 213/60

    Moped - § 263 StGB, Vermögensgefährdung, § 932 BGB, wirtschaftliche

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 1 StR 52/90
    Die bloße Tatsache, daß die Sache vom Täter auf strafbare Weise erlangt wurde und insofern mit einem "sittlichen Makel" behaftet ist, reicht hierbei nicht aus (BGHSt 1, 92; 3, 370; 15, 83; BGH GA 1956, 181; 1956, 182; BGH, Urteile vom 22. Februar 1963 - 4 StR 503/62 - und vom 9. Oktober 1964 - 2 StR 300/64).
  • BGH, 21.09.1959 - III ZR 103/58

    KFZ-Zulassungsamt - § 839 BGB, § 25 StVO, Schutz des Vorbehaltskäufers

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 1 StR 52/90
    Aber auch wenn er - wie hier - dieser Verpflichtung nachkommt, ist es möglich, daß besondere Umstände ihm Anlaß zu weiteren Nachforschungen hätten geben müssen (vgl. BGHZ 30, 374, 380; BGH NJW 1975, 735, 736; Palandt/Bassenge, BGB 49. Aufl. § 932 Anm. 3 d cc).
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 628/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 1 StR 52/90
    Die bloße Tatsache, daß die Sache vom Täter auf strafbare Weise erlangt wurde und insofern mit einem "sittlichen Makel" behaftet ist, reicht hierbei nicht aus (BGHSt 1, 92; 3, 370; 15, 83; BGH GA 1956, 181; 1956, 182; BGH, Urteile vom 22. Februar 1963 - 4 StR 503/62 - und vom 9. Oktober 1964 - 2 StR 300/64).
  • BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83

    Rücktritt bei mehreren Beteiligten durch bloßes Untätigbleiben eines Beteiligten

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 1 StR 52/90
    Auch wird Tateinheit nicht schon begründet durch die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen oder die Verfolgung desselben Endzwecks (BGH NJW 1984, 2169, 2170).
  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 203/89

    Gesamtvorsatz beim Lieferantenbetrug; Voraussetzungen eines Berufsverbots

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 1 StR 52/90
    Rechtsfehlerfrei führt die Strafkammer aus, daß die Erlangung des Privatdarlehens im Fall 2 von dem im Fall 3 gegebenen Gesamtvorsatz des Angeklagten nicht mehr gedeckt war (UA S. 180; vgl. dazu BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 16).
  • BGH, 17.12.1985 - 4 StR 665/85

    Einsicht - Seelische Störung - Strafmilderung - Anforderungen an Erklärung einer

  • BGH, 07.01.1986 - 1 StR 486/85

    Schaden beim Kreditbetrug

  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 92/51

    Weitergabe eines durch Betrug erlangten Schecks an einen gutgläubigen Dritten

  • BGH, 02.03.1990 - 3 StR 40/90

    Mängel bei der Begründung einer Schuldunfähigkeit - Annahme eines

  • BGH, 22.02.1963 - 4 StR 503/62

    Widerstand gegen die Staatsgewalt in Tateinheit mit vorsätzlicher

  • BGH, 09.10.1964 - 2 StR 300/64

    Rechtsmittel

  • RG, 04.05.1908 - III 179/08

    1. Wird der Begriff des Bevollmächtigten im Sinne von § 266 Nr. 2 St.G.B.'s

  • BGH, 15.04.2015 - 1 StR 337/14

    Vortäuschen einer Straftat (falsche Darstellung einer tatsächlich begangenen Tat:

    (b) Der Senat verkennt dabei nicht, dass das Prozessrisiko, nach gutgläubigem Erwerb einer Sache von dem vorherigen Eigentümer auf Herausgabe verklagt zu werden, regelmäßig nicht zur vollständigen Entwertung der Eigentümerposition und damit zu einer schadensgleichen Vermögensgefährdung in diesem Umfang führt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, NStZ 2013, 37; Urteil vom 8. Mai 1990 - 1 StR 52/90, JR 1990, 517, 518; Beschluss vom 15. Januar 2003 - 5 StR 525/02, wistra 2003, 230; Begemeier/Wölfel, JuS 2015, 307, 309).
  • BGH, 08.06.2011 - 3 StR 115/11

    Betrug (Vermögensschaden; schadensgleiche Vermögensgefährdung; Prozessrisiko beim

    Entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts kann dieser nicht deswegen bestehen bleiben, weil bei den Käufern auch im Falle ihres gutgläubigen Eigentumserwerbs wegen des nicht unerheblichen Prozessrisikos jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der schadensgleichen Vermögensgefährdung ein Betrugsschaden eingetreten sei (BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 1 StR 52/90, JR 1990, 517, 518; Beschluss vom 15. Januar 2003 - 5 StR 525/02, wistra 2003, 230 f.).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 525/02

    Betrug (Vermögensschaden - schadensgleiche Vermögensgefährdung; nicht

    Dies kann dann der Fall sein, wenn der Erwerber ein nicht unerhebliches Prozeßrisiko - auch im Hinblick auf § 935 BGB, wozu freilich bislang jegliche Feststellungen fehlen - zu gewärtigen hat (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 24 m. w. N.).
  • BGH, 20.09.2016 - 2 StR 497/15

    Betrug durch Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

    Zwar kann ein nicht unerhebliches Prozessrisiko unter dem Gesichtspunkt der schadensgleichen Vermögensgefährdung einen Betrugsschaden begründen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 1 StR 52/90, BGHGR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 24; Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 75 mwN).
  • OLG Hamm, 26.04.2006 - 3 Ss 34/06

    Berufung; Beschränkung auf das Strafmaß; Bindungswirkung; Betrug; tatsächliche

    Die bloße Tatsache, dass die Sache vom Täter auf strafbare Weise erlangt wurde und insofern mit einem "sittlichen Makel" behaftet ist, reicht hierbei nicht aus (vgl. BGH JR 1990, 517 m.w.N.; Beschluss vom 15.01.2003 - 5 StR 525/02 -, veröffentlicht in www.jurisweb.de sowie StV 2003, 447).
  • BGH, 27.11.1991 - 3 StR 450/91

    Anwendbarkeit des qualifizierten Tatbestands der gewerbsmäßigen Hehlerei auf

    In solchen Fällen hängt die Beantwortung der Frage, ob eine schadensgleiche Vermögensgefährdung eingetreten ist, jedoch davon ab, ob der Erwerber nach den Umständen des Einzelfalles mit der Geltendmachung eines Herausgabeanspruches oder mit sonstigen Nachteilen zu rechnen hatte (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 24).
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