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   BGH, 07.05.2019 - 1 StR 80/19   

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https://dejure.org/2019,17073
BGH, 07.05.2019 - 1 StR 80/19 (https://dejure.org/2019,17073)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2019 - 1 StR 80/19 (https://dejure.org/2019,17073)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - 1 StR 80/19 (https://dejure.org/2019,17073)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 30a Abs. 3 BtMG, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Verneinung des Vorliegens eines minder schweren Falls im Sinne von § 30a Abs. 3 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Verneinung des Vorliegens eines minder schweren Falls im Sinne von § 30a Abs. 3 BtMG

  • rewis.io

    Minder schwerer Fall des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei Verfügbarkeit eines Baseballschlägers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BtMG § 30a Abs. 3 ; StPO § 349 Abs. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung der Verneinung des Vorliegens eines minder schweren Falls im Sinne von § 30a Abs. 3 BtMG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - und der Baseballschläger

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Drogenhandel - und der minder schwere Fall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 253
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitführen eines

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - 1 StR 80/19
    Allerdings ist in einem Fall, in dem - wie hier hinsichtlich des Baseballschlägers - die Verfügbarkeit eines zur Verletzung von Personen geeigneten und bestimmten Gegenstandes nicht das eigentliche Umsatzgeschäft des Drogenhandels betrifft, der subjektive Tatbestand genau zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12 Rn. 19).

    Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der Ausnahmestrafrahmen anzuwenden ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12 Rn. 18).

  • BGH, 15.09.2020 - 3 StR 288/20

    Prüfung des minder schweren Falles bei der sexuellen Nötigung (Gesamtbetrachtung;

    Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der Sonderstrafrahmen anzuwenden ist (s. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 1 StR 80/19, NStZ-RR 2019, 253; ferner BGH, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 3 StR 503/18, NStZ-RR 2019, 344, 345, jeweils mwN).
  • LG Köln, 25.05.2021 - 120 KLs 20/20
    Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der Ausnahmestrafrahmen anzuwenden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 07. Mai 2019 - 1 StR 80/19 -, juris Rn. N01).
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