Rechtsprechung
   LG Flensburg, 03.01.2011 - 1 T 69/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,31127
LG Flensburg, 03.01.2011 - 1 T 69/10 (https://dejure.org/2011,31127)
LG Flensburg, Entscheidung vom 03.01.2011 - 1 T 69/10 (https://dejure.org/2011,31127)
LG Flensburg, Entscheidung vom 03. Januar 2011 - 1 T 69/10 (https://dejure.org/2011,31127)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,31127) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schlichtungsverfahren für Schmerzensgeldklagen bei Ehrverletzung und Nachstellung i.S.d. § 238 StGB ist nicht erforderlich; Erforderlichkeit eines Schlichtungsverfahren für Schmerzensgeldklagen bei Ehrverletzung und Nachstellung i.S.d. § 238 StGB; Anforderungen an den ...

  • RA Kotz

    Schmerzensgeldklage wegen Ehrverletzung und Nachstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schlichtungsverfahren für Schmerzensgeldklagen bei Ehrverletzung und Nachstellung i.S.d. § 238 StGB ist nicht erforderlich; Erforderlichkeit eines Schlichtungsverfahren für Schmerzensgeldklagen bei Ehrverletzung und Nachstellung i.S.d. § 238 StGB; Anforderungen an den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verteidigerblog.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeldanspruch bei Stalking nur bei Nachweis eines tatsächlichen Gesundheitsschadens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG St. Wendel, 25.04.2005 - 13 C 52/05
    Auszug aus LG Flensburg, 03.01.2011 - 1 T 69/10
    Dieser Regelung unterfallen alle Ansprüche, die sich inhaltlich auf eine Ehrverletzung im Sinne der strafrechtlichen Bedingungen stützen, ohne dass es auf die zivilrechtliche Anspruchgrundlage ankommt (Saarländisches OLG, Urteil vom 26.11.2003, 1 U 146/03, zitiert [...] Rn. 23; LG Kiel, Urteil vom 27.04.2006, 1 S 278/05, zitiert [...] Rn. 14; AG St. Wendel, Urteil vom 25.04.2005, 13 C 52/05, zitiert [...] Rn. 15).
  • LG Kiel, 27.04.2006 - 1 S 278/05

    Unzulässigkeit der Klage: Nichtdurchführung des obligatorischen

    Auszug aus LG Flensburg, 03.01.2011 - 1 T 69/10
    Dieser Regelung unterfallen alle Ansprüche, die sich inhaltlich auf eine Ehrverletzung im Sinne der strafrechtlichen Bedingungen stützen, ohne dass es auf die zivilrechtliche Anspruchgrundlage ankommt (Saarländisches OLG, Urteil vom 26.11.2003, 1 U 146/03, zitiert [...] Rn. 23; LG Kiel, Urteil vom 27.04.2006, 1 S 278/05, zitiert [...] Rn. 14; AG St. Wendel, Urteil vom 25.04.2005, 13 C 52/05, zitiert [...] Rn. 15).
  • OLG Saarbrücken, 26.11.2003 - 1 U 146/03

    Prozessvoraussetzung eines fehlgeschlagenen Schlichtungsversuchs: Nachholbarkeit

    Auszug aus LG Flensburg, 03.01.2011 - 1 T 69/10
    Dieser Regelung unterfallen alle Ansprüche, die sich inhaltlich auf eine Ehrverletzung im Sinne der strafrechtlichen Bedingungen stützen, ohne dass es auf die zivilrechtliche Anspruchgrundlage ankommt (Saarländisches OLG, Urteil vom 26.11.2003, 1 U 146/03, zitiert [...] Rn. 23; LG Kiel, Urteil vom 27.04.2006, 1 S 278/05, zitiert [...] Rn. 14; AG St. Wendel, Urteil vom 25.04.2005, 13 C 52/05, zitiert [...] Rn. 15).
  • BayObLG, 17.01.2024 - 101 ZRR 165/23

    Außergerichtliche Streitbeilegung, Sachlicher Anwendungsbereich, Obligatorisches

    Dieser Auffassung, die in Bezug auf das Bundesrecht auch von anderen Gerichten (vgl. z. B. OLG Köln, Urt. v. 28. Juni 2011, I-24 U 128/10, juris Rn. 18; LG Flensburg, Beschluss vom 3.1.2011, 1 T 69/10, BeckRS 2011, 14848; AG Ludwigshafen, Urt. v. 19. Juli 2017, 2h C 117/17, juris Rn. 12; zum Nachbarrecht z. B. auch OLG Saarbrücken, Urt. v. 14. Dezember 2006, 8 U 724/05, NJW 2007, 1292 [1293, juris Rn. 16]) und in der Kommentarliteratur (vgl. Schreiber in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2022, § 15a Rn. 7; Gruber in Münchener Kommentar zur ZPO, EGZPO § 15a Rn. 35; Saenger in Saenger, ZPO, 10. Aufl. 2023, EGZPO § 15a Rn. 4; Jacobs in Stein/Jonas, ZPO, Band 9, 23. Aufl. 2020, EGZPO § 15a Rn. 19; zum Nachbarrecht z. B. auch Vollkommer in BeckOGK, Stand: 1. Juni 2023, EGBGB Art. 124 Rn. 223) vertreten wird, schließt sich der Senat an.
  • AG Bad Segeberg, 02.10.2013 - 9 C 227/13

    Obligatorische Streitschlichtung in Schleswig-Holstein: Ehrverletzende Äußerungen

    Die Unzulässigkeit der Klage bezieht sich entgegen der Auffassung der Klägerin auch auf den mit dem Antrag zu Ziff. 3. geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch, da dieser auf den ehrverletzenden Äußerungen beruhen soll und als solcher Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens sein könnte (vgl. LG Flensburg, Beschl. v. 03.01.2011 - 1 T 69/10, juris).
  • AG Frankenthal, 28.10.2016 - 3a C 193/16

    Prozesskostenhilfe: Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Anspruch auf

    15 Ob bereits im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren das erforderliche Schlichtungsverfahren gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 LSchlG Rheinland-Pfalz erforderlich ist (bejahend LG Itzehoe, Beschluss vom 20.12.2002 - 1 T 238/02, LG Flensburg, Beschluss vom 03.01.2011 - 1 T 69/10, OLG Saarbrücken Beschluss vom 28.01.2005 - 4 W 300/04, LG Kiel, Beschluss vom 03.01.2014 - 10 T 29/13), kann offenbleiben, denn der verfassungsrechtliche Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Antragstellerin wird nicht dadurch verletzt, dass im Zusammenhang mit der Strafanzeige vom 20.05.2016 und während eines laufenden Ermittlungsverfahrens, in welchem auch die Wahrheit oder Unwahrheit bestimmter Tatsachenbehauptungen Gegenstand ist, eine Unterlassung dieser Tatsachenbehauptungen sowie auf ihnen aufbauender ehrkränkender Werturteile grundsätzlich nicht zum Gegenstand eines gesonderten Prozesses gemacht werden kann (Palandt-Sprau BGB 75. Auflage 2016 Rn. 37 § 823 BGB).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht