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   OLG München, 17.08.2006 - 1 U 2960/05   

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https://dejure.org/2006,4183
OLG München, 17.08.2006 - 1 U 2960/05 (https://dejure.org/2006,4183)
OLG München, Entscheidung vom 17.08.2006 - 1 U 2960/05 (https://dejure.org/2006,4183)
OLG München, Entscheidung vom 17. August 2006 - 1 U 2960/05 (https://dejure.org/2006,4183)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 839 BGB; § 287 ZPO; Art. 34 GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftung eines Examenskorrektors bei Nichtbeherrschung der Essentialia des Prüfungswesens; Schlüssigkeit von Wortgutachten und Punktbewertung als Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Examenskorrektur; Anforderungen an die Prüfer im Hinblick auf die Beherrschung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 3; ; GG Art. 34; ; VwGO § 123

  • streifler.de

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Prüfungsbewertung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an einen Examenskorrektor - hier: 2. Juristische Staatsprüfung- Schadensbestimmung bei Amtspflichtverletzung des Korrektors

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei fehlerhafter Korrektur einer Examensarbeit

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Im Examen durchgefallen: Das Justizprüfungsamt auf Verdienstausfall verklagen - ist das möglich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1005
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 19.04.1999 - 7 ZB 99.440
    Auszug aus OLG München, 17.08.2006 - 1 U 2960/05
    Den Antrag der Landesanwaltschaft Bayern vom 20.01.1999 auf Zulassung der Berufung wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 19.04.1999 zurück.

    In diesem Punkt sei die erste Instanz jedoch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof korrigiert worden, wie der Beschluss vom 19.04.1999 beweise.

    Die Rechtsauffassung des VGH entspricht auch derjenigen des Senats.

    bb) Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 19.04.1999 (Anl. B 15) dieses Urteil bestätigt und dem Verwaltungsgericht bescheinigt, der Bescheidungsklage im Ergebnis zu Recht stattgegeben zu haben, weil der Kläger einen Anspruch auf Fortführung des Prüfungsverfahrens durch erneute Zweitbewertung der Aufgabe Nr. 6 habe.

  • VG Ansbach, 12.11.1998 - AN 2 K 95.02133
    Auszug aus OLG München, 17.08.2006 - 1 U 2960/05
    Nachdem sich das verwaltungsgerichtliche Verfahren aufgrund einer erst am 1.12.1997 vorgelegten Klagebegründung und aufgrund des Umstands verzögerte, dass der Kläger mehrmals darum nachgesucht hatte, vorerst nicht zu terminieren bzw. das Verfahren auszusetzen oder ruhen zu lassen (vgl. Anl. B 9, B 10, B11) , hob das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach schließlich mit Urteil vom 12.11.1998 den Bescheid des Landesjustizprüfungsamts vom 16.11.1995 auf.

    Die Akten des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach zur Verwaltungsstreitsache Wolfgang Herrmann gegen Freistaat Bayern (Gz. AN 2 K 95.02133) wurden beigezogen.

    Die Rechtswidrigkeit der Bewertung ergibt sich bereits aufgrund des vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigten Urteils des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 12.11.1998 (Anl. K 1).

    aa) In weitgehend überzeugender Weise setzt sich bereits das Verwaltungsgericht Ansbach in seinem Urteil eingehend mit der Frage der gerichtlichen Kontrolle von Berufszugangsprüfungen auseinander.

  • BGH, 08.12.1977 - III ZR 46/75

    Amtshaftungsklage wegen Verstoßes eines Landes gegen die beamtenrechtliche

    Auszug aus OLG München, 17.08.2006 - 1 U 2960/05
    a) Auszugehen ist davon, dass der durch eine Amtspflichtverletzung Geschädigte grundsätzlich auch den Beweis zu führen hat, dass ihm hierdurch ein Schaden entstanden ist (BGH vom 8.12.1977, III ZR 46/5 = VersR 1978, 281, m.w.N.) Hierzu gehört im Fall von fehlerhaften Prüfungsentscheidungen, nachzuweisen, dass man ohne die fehlerhafte Entscheidung das Examen bestanden hätte.

    Dies gilt allerdings nur, wenn nach der Lebenserfahrung eine tatsächliche Vermutung oder eine tatsächliche Wahrscheinlichkeit für den ursächlichen Zusammenhang besteht, während andernfalls die Beweislast beim Geschädigten verbleibt (BGH vom 8.12.1977, III ZR 46/75 = VersR 1978, 281, m.w.N.).

  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03

    Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und

    Auszug aus OLG München, 17.08.2006 - 1 U 2960/05
    Ein Fahrlässigkeitsvorwurf kann begründet sein, wenn sich Auslegung und Anwendung so weit von Wortlaut und Sinn des Gesetzes entfernen, dass das gewonnene Ergebnis nicht mehr als vertretbar angesehen werden kann (vgl. BGH vom 23.10.2003, III ZR 9/03 = NJW 2003, 3693).
  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95

    Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine

    Auszug aus OLG München, 17.08.2006 - 1 U 2960/05
    Ebenso wie bei allgemeinen Amtsgeschäften dieser Behörde anders als bei "Alltagsgeschäften" sonstiger staatlicher Genehmigungsbehörden eine besonders gründliche Prüfung möglich und zu verlangen ist (vgl. auch BGH vom 16.1.1997, Gz. III ZR 117/95 = NVwZ 1997, 714), ist im Rahmen der Prüfungsdurchführung von den damit befassten Personen stets zu erwarten, dass ihnen die essentialia des Prüfungswesens geläufig sind und sie sich bei ihren Entscheidungen nicht in Widerspruch zu allgemein anerkannten Prüfungsgrundsätzen begeben.
  • BGH, 02.12.1975 - VI ZR 79/74

    Verkehrssicherungspflicht des Krankenhausträgers; Zutritt zur Säuglings- und

    Auszug aus OLG München, 17.08.2006 - 1 U 2960/05
    Für die Überzeugungsbildung genügt, wenn mit erheblicher Wahrscheinlichkeit ein ursächlicher Zusammenhang besteht (BGH vom 2.12.1975, VI ZR 79/74 = NJW 1976, 1145).
  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 87/97

    Inhalt und Drittbezogenheit von Amtspflichten des Instituts für medizinische und

    Auszug aus OLG München, 17.08.2006 - 1 U 2960/05
    Lässt sich dagegen - trotz Ausschöpfung aller zulässigen Beweismittel - eine hypothetische Feststellung über das Ergebnis einer fehlerfrei durchgeführten Prüfung nicht eindeutig treffen, hat das Gericht die Grundsätze zu berücksichtigen, die sich zur Frage der Beweislast aus dem Urteil des BGH vom 8.12.1977 (s.o.) ergeben (vgl. auch BGH vom 9.7.1998, III ZR 87/97 = NJW 1998, 2738).
  • BGH, 03.03.1983 - III ZR 34/82

    Gerichtliche Aufhebung einer Prüfungsentscheidung wegen Voreingenommenheit eines

    Auszug aus OLG München, 17.08.2006 - 1 U 2960/05
    Wie der BGH mit Urteil vom 3.3.1983 (III ZR 34/82 = NJW 1983, 2241) entschieden hat, hat das Zivilgericht dann, wenn eine Prüfungsentscheidung - im dortigen Fall wegen Voreingenommenheit eines Mitglieds des Prüfungsausschusses bei einer Lehramtsprüfung - vom Verwaltungsgericht aufgehoben worden ist und der Prüfling deswegen Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung verlangt, im Rahmen der Schadensbestimmung zunächst hypothetische Feststellungen über das Ergebnis einer rechtmäßig durchgeführten Prüfung zu treffen.
  • LAG Hessen, 28.10.1999 - 5 Sa 169/99

    Sittenwidrige Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwälten

    Auszug aus OLG München, 17.08.2006 - 1 U 2960/05
    Die Gutachter haben es für erwägenswert angesehen, sich hinsichtlich der Verdienstmöglichkeiten des Klägers einer Berechnung des Arbeitsgerichts Bad Hersfeld in einem Urteil vom 4.11.1998 (2 Ca 255/98), bestätigt durch Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 28.10.1999 (5 Sa 169/99), anzuschließen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2000 - 14 B 634/00

    Verfassungsmäßigkeitsvoraussetzungen einer hochschulrechtlichen Anordnung einer

    Auszug aus OLG München, 17.08.2006 - 1 U 2960/05
    Die Auffassung, dass in prüfungsrechtlichen Streitigkeiten ein Anordnungsgrund in der Regel zu bejahen sei, sofern ein rechtswidriges Prüfungsverfahren zu einer Verzögerung beim Abschluss des Studiums führt (vgl. Zimmerling/Brehm, NVwZ 2004, 651), ist keineswegs unstreitig (anders wohl OVG NW vom 31.8.2000, 14 B 634/00 = DVBl 2001, 820, wo dem Kandidaten eine mehrmonatige Verzögerung zugemutet wird).
  • ArbG Bad Hersfeld, 04.11.1998 - 2 Ca 255/98

    Rechtmäßigkeit einer Vergütungsvereinbarung; Verjährung bei sittenwidriger

  • BVerwG, 16.10.1987 - 4 C 35.85

    Rechtsmittelbefugnis und Fortsetzungsfeststellungsinteresse eines Beigeladenen

  • OLG Frankfurt, 14.05.2013 - 1 U 176/10

    Parteifähigkeit der Börse als Anstalt des öffentlichen Rechts im Zivilprozess;

    Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 8. Dezember 1977 (VersR 1978, S. 281) und vom 21. Oktober 2004 (NJW 2005, S. 78) sowie des Oberlandesgerichts München vom 17. August 2006 (NJW 2007, S. 1005) verlangten für eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität ebenfalls eine vom Anspruchsteller darzulegende und zu beweisende tatsächliche Vermutung oder Wahrscheinlichkeit.

    Der Bundesgerichtshof ordnet den ursächlichen Zusammenhang zwischen Amtspflichtverletzung und Schaden dem Bereich der haftungsausfüllenden Kausalität zu (vgl. Urteil vom 8. Dezember 1977, MDR 1978, S. 736 ff. = VersR 1978, S. 281, 283; siehe auch Oberlandesgericht München, Urteil vom 17. August 2006, NJW 2007, S. 1005, 1007 f.).

    Diese Beweiserleichterung kann in besonderen Fällen - etwa dann, wenn die Beweislage eines geschädigten Beamten durch eine grobe Fürsorgepflichtverletzung seines Dienstherrn entscheidend verschlechtert wurde - bis zu einer Beweislastumkehr gehen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Dezember 1977, MDR 1978, S. 736 ff. = VersR 1978, S. 281, 283 f.; siehe auch Oberlandesgericht München, Urteil vom 17. August 2006, NJW 2007, S. 1005, 1007 f.).

  • OLG Hamm, 08.12.2017 - 11 U 104/16

    Juristische Klausuren rechtsfehlerhaft bewertet - Schadensersatzanspruch für

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Fall von denjenigen, welche den Entscheidungen des OLG Celle vom 18.09.2001 zum Az. 16 U 135/96 (veröffentlicht bei juris) und dem OLG München in seinem Urteil vom 17.08.2006 zum Az. 1 U 2960/05 (NJW 2007, S. 1005) zugrunde lagen.
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2014 - U (Kart) 43/13

    Amtshaftungsklage über 1,1 Milliarden Euro abgewiesen

    Bei einem Verfahren auf höchster Ebene ist anders als bei "Alltagsgeschäften" sonstiger staatlicher Genehmigungsbehörden eine besonders gründliche Prüfung möglich und zu verlangen (BGHZ 134, 268-304, Rn. 23; OLG München NJW 2007, 1005-1010, Rn. 93).
  • OLG Bamberg, 06.05.2013 - 4 U 218/12

    Amtshaftungsprozess: Ergreifungsdurchsuchung beim unbeteiligten Dritten (=

    Das gilt erst recht für die den Streitfall prägende Konstellation, dass sich die vom Fachgericht festgestellte Rechtswidrigkeit erst anhand der Entscheidungsgründe einem bestimmten Fehlverhalten zuordnen und sich wiederum erst dadurch der sachliche Umfang der Rechtskraft bestimmen lässt (vgl. auch OLG München, NJW 2007, 1005, dort Rn.77).
  • OLG Bamberg, 14.01.2014 - 4 U 112/13

    Entschädigungsanspruch eines Abschiebehäftlings nach Art. 5 Abs. 5 EMRK wegen

    aa) Die gebotene Einschränkung der Bindungswirkung des Feststellungsausspruchs der Entscheidung der Beschwerdekammer vom 19.07.2012 entspricht exakt den einschlägigen Vorgaben der Rechtsprechung zur Beachtlichkeit der Feststellungen der Fachgerichte in Bezug auf die Art und den Gegenstand der beurteilten Maßnahme (vgl. hierzu BGH NJW 1994, 992; OLG München NJW 2007, 1005, dort Rn. 75).
  • OLG Jena, 16.04.2008 - 8 U 823/07

    Anwaltshaftung

    Dieser hätte grundsätzlich in dem Verdienstausfall bestanden, der durch die Verzögerung der Verdienstaufnahme durch die fehlerhafte Prüfungsentscheidung adäquat entstanden wäre (BGH, Urteil vom 03.03.1993, Az. III ZR 34/83 = VersR 1983, 489; OLG München, Urteil vom 17.08.2006, Az. 1 U 2960/05 = NJW 2007, 1005; OLG Koblenz, Urteil vom 17.07.2002, Az. U 843/99; OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.01.1999, Az. 4 U 30/98; OLG Köln, Beschluss vom 02.11.1992, Az. 7 W 42/92; - jeweils zitiert nach juris -Zimmerling in jurisPK-BGB, 3. Aufl. 2006, § 839, Rn. 357).
  • OLG FRankfurt, 16.11.2018 - 15 U 89/17

    Amtspflichtverletzung durch verzögerte Einleitung von Vollzugslockerungsmaßnahmen

    An dieser Bindungswirkung nehmen, sofern es um die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts als eines selbständigen Elements der vor den Zivilgerichten zu verfolgenden Ersatzansprüche geht, jedoch die Gründe des verwaltungsgerichtlichen Urteils notwendig dann teil, soweit sich erst aus ihnen der tragende Grund für die festgestellte Rechtswidrigkeit erkennen lässt (BVerwG vom 16, 10.1987, 4 C 35/85 = NVwZ 1988, 1120; OLG München, Urteil vom 17. August 2006 - 1 U 2960/05 -, Rn. 76, juris).
  • VG Köln, 20.03.2015 - 19 K 755/14
    Zwar gelten für Amtshaftungsprozesse nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung zugunsten des regelmäßig in Beweisnot befindlichen Prüflings Beweiserleichterungen; so stellt es ein erhebliches Indiz dafür dar, dass der Prüfling die Prüfung bei rechtmäßigem Ablauf bereits im ersten Versuch bestanden hätte, wenn es ihm gelingt, die Prüfung bei der nächsten sich bietenden Wiederholungsgelegenheit zu bestehen, vgl. OLG München, Urteil vom 17.08.2006 - 1 U 2960/05 -, juris.
  • LG Berlin, 18.11.2008 - 27 O 171/07
    Bei der Beurteilung der haftungsaufüllenden Kausalität ist der Richter von der Einhaltung der strengen allgemeinen Beweisregeln insofern befreit, als er in einem der jeweiligen Sachlage angemessenen Umfang weniger wahrscheinliche Verlaufsmöglichkeiten leichter ausschließen kann ( OLG München NJW 2007, 1005 [OLG München 17.08.2006 - 1 U 2960/05] ).
  • LG Erfurt, 23.11.2012 - 9 O 294/12

    Schadensersatzpflicht bei fehlerhafter Prüfungsbewertung

    An dieser Bindungswirkung nehmen, sofern es um die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes als eines selbständigen Elements der vor den Zivilgerichten zu verfolgenden Ersatzansprüche geht, jedoch die Gründe des verwaltungsgerichtlichen Urteils notwendig dann teil, soweit sich erst aus ihnen der tragende Grund für die festgestellte Rechtswidrigkeit erkennen lässt (vgl. Urteil des OLG München vom 17.08.2006, Az.: 1 U 2960/05, zitiert bei Juris).
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