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   OLG Zweibrücken, 31.10.2002 - 1 U 66/02   

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https://dejure.org/2002,15924
OLG Zweibrücken, 31.10.2002 - 1 U 66/02 (https://dejure.org/2002,15924)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31.10.2002 - 1 U 66/02 (https://dejure.org/2002,15924)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 1 U 66/02 (https://dejure.org/2002,15924)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze der Wissenszurechnung eines Versicherungsagenten an die Versicherung nach der "Auge- und Ohr-Rechtsprechung"; Grenzen der Wissenszurechnung bei kollusivem Zusammenwirken von Versicherungsnehmer und Versicherungsagent; Voraussetzungen der Kollusion

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16; VVG § 17; VVG § 21
    Keine Wissenszurechnung nach der Auge-und-Ohr-Doktrin bei arglistigem Zusammenwirken zwischen Agent und VN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Normales Wehwehchen" - Versicherungsnehmerin und Agent beschwindeln gemeinsam Versicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 630
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 U 170/04

    Sozialversicherungsrecht: Haftungsbeschränkung nach § 105 SGB VII

    Der Klägerin ist zwar zuzugestehen, dass wenn ihre Schäden im Rahmen einer außerbetrieblichen Tätigkeit entstanden wären, der Schädiger ohnehin nicht nach Maßgabe der §§ 104, 105 SGB VII haftungsprivilegiert wäre und sich folglich die nachrangige Frage, ob seine Haftung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 - 4 SGB VII entsperrt ist, sich nicht mehr stellte (Senat, Urteil vom 11. November 2002, Az.: 1 U 66/02 mit Hinweis auf Lemcke, r+s 2000, 488, 489).
  • LG Kaiserslautern, 08.09.2005 - 3 O 577/05

    Prozesskostenhilfe: Klage auf Leistung aus Berufsunfähigkeitsversicherung bei

    Zwar ist dem Antragsteller darin beizupflichten, dass allein der Antrag ein Verschweigen nicht beweist, wenn der Antragsteller substantiiert behauptet, den Agenten zutreffend informiert zu haben, und dieser dann erklärt habe, darauf komme es nicht an (BGH r+s 2005, 10, 11; VersR 2001, 1541, 1542; BGHZ 107, 322, 325; OLG Zweibrücken VersR 2004, 630; VersR 2002, 1017, 1018); denn dann muss der Versicherer beweisen, dass dies nicht zutrifft.

    Eine solche evidente Überschreitung der dem Agenten eingeräumten Befugnisse liegt dann vor, wenn der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, sodass beim Versicherungsnehmer begründete Zweifel aufkommen müssen, ob es sich nicht um einen Treueverstoß handelt (BGH VersR 2002, 425, 426; OLG Zweibrücken VersR 2002, 1017, 1018; VersR 2004, 630, 631; OLG Saarbrücken VersR 2005, 675, 676; je mwN).

  • LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 264/06

    Arglisanfechtung, Vollmachtsmissbrauch, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Bei Arglist des Versicherungsnehmers nämlich scheidet die sonst übliche Wissenszurechnung nach der sog. "Auge und Ohr"-Rechtsprechung (vgl. dazu Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 43 Rn. 17 ff.) aus, weil der Versicherungsnehmer in diesem Fall den mit der Wissenszurechnung verbundenen Schutz nicht verdient (OLG Hamm, zfs 2005, 244 = r+s 2005, 236 = NJOZ 2005, 210, m. w. N.; OLG Saarbrücken, VersR 2005, 675; OLG Zweibrücken, VersR 2004, 630).
  • LG Dortmund, 15.09.2005 - 2 O 510/04

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Vollmachtsmissbrauch

    In der Rechtssprechung ist allgemein anerkannt, dass bei einem evidenten Vollmachtsmissbrauch eine Wissenszurechnung des Agenten gegenüber dem Versicherer nicht erfolgt (OLG Hamm NJOZ 2005, 210; OLG Saarbrücken VersR 2005, 675; OLG Zweibrücken VersR 2004, 630).
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