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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.03.2015 - 1 U 78/14   

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OLG Düsseldorf, 17.03.2015 - 1 U 78/14 (https://dejure.org/2015,82607)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.03.2015 - 1 U 78/14 (https://dejure.org/2015,82607)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. März 2015 - 1 U 78/14 (https://dejure.org/2015,82607)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Duisburg, 09.06.2015 - 6 O 471/11

    Verkehrsunfall - Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten bzgl. Umfang des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2015 - 1 U 78/14
    Der Vorschaden vom 23.07.2011 betraf ebenfalls die linke Fahrzeugseite und war ausweislich des Schadensgutachtens des Sachverständigen C. vom 25.07.2011 (Anlage B7 zum Schriftsatz der Beklagten vom 06.03.2012 in dem beigezogenen Verfahren Landgericht Duisburg, Az. 6 O 471/11) erheblich.

    Unbeschadet dessen lässt sich auch auf den Originallichtbildern (vgl. Bilder 9 und 10 der Fotoanlage des in dem beigezogenen Verfahren, Landgericht Duisburg, Az. 6 O 471/11, eingeholten Sachverständigengutachtens der DEKRA vom 20.11.2014) nicht erkennen, ob eine vollständige und insbesondere fachgerechte Reparatur des Vorschadens erfolgt ist.

    Auch aus dem Besichtigungsbericht des Sachverständigen D. vom 02.09.2011 (Anlage zum Schriftsatz der Beklagten vom 26.08.2013 in dem beigezogenen Verfahren, Landgericht Duisburg, Az. 6 O 471/11) folgt nicht, dass der Vorschaden vom 23.07.2011 vollständig und ordnungsgemäß repariert worden ist.

    Der Umstand, dass der zuständigen Einzelrichterin beim Landgericht Duisburg der Bericht aus dem ebenfalls in ihrem Dezernat geführten beigezogenen Verfahren (Az. 6 O 471/11) bekannt gewesen sein dürfte, führte nicht dazu, dass der Bericht auch in dem vorliegenden Verfahren zu verwerten war.

    In dem beigezogenen Verfahren (Landgericht Duisburg, Az. 6 O 471/11) wurde ein Sachverständigengutachten der DEKRA vom 20.11.2014 u.a. zur Frage einer Tachomanipulation am Fahrzeug des Klägers und zu dessen Wiederbeschaffungswert eingeholt.

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2014 - 1 U 160/13

    Zahlung von Schadensersatz für die Instandsetzung eines Fahrzeugs mit Vorschäden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2015 - 1 U 78/14
    Ist ein unfallgeschädigtes Fahrzeug von massiven Vorschäden mit Schadensüberlagerungen betroffen, muss der Kläger zur Begründung seines Ersatzbegehrens im Einzelnen spezifiziert vortragen, welche Reparaturmaßnahmen in der Vergangenheit zur vollständigen und ordnungsgemäßen Beseitigung der Vorbeeinträchtigungen durchgeführt worden sind und ob eventuelle Reparaturmaßnahmen jeweils in Übereinstimmung mit den gutachterlichen Instandsetzungsvorgaben standen (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 06.05.2014, Az. I-1 U 160/13 unter Hinweis auf Senat, Urteil vom 02.03.2010, Az.: I-1 U 111/09, Schaden-Praxis 2011, 114, Rn. 49 - zitiert nach juris).

    Bei unstreitigen Vorschäden im Anstoßbereich und bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss der Geschädigte im Einzelnen darlegen, dass keine Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren, wofür er konkret zu der Art der Vorschäden und deren behaupteter Reparatur vorzutragen hat; andernfalls kann die unfallbedingte Schadenshöhe grundsätzlich nicht nach § 287 ZPO geschätzt werden (Senat, Urteil vom 06.05.2014, Az. I-1 U 160/13 unter Hinweis auf KG NZV 2010, 579; KG DAR 2013, 46; siehe auch Jahnke in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl. 2014, § 249 BGB Rn. 87 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 1 U 111/09

    Kein Nachweis einer streitigen Eigentümerstellung allein schon durch die Vorlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2015 - 1 U 78/14
    Ist ein unfallgeschädigtes Fahrzeug von massiven Vorschäden mit Schadensüberlagerungen betroffen, muss der Kläger zur Begründung seines Ersatzbegehrens im Einzelnen spezifiziert vortragen, welche Reparaturmaßnahmen in der Vergangenheit zur vollständigen und ordnungsgemäßen Beseitigung der Vorbeeinträchtigungen durchgeführt worden sind und ob eventuelle Reparaturmaßnahmen jeweils in Übereinstimmung mit den gutachterlichen Instandsetzungsvorgaben standen (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 06.05.2014, Az. I-1 U 160/13 unter Hinweis auf Senat, Urteil vom 02.03.2010, Az.: I-1 U 111/09, Schaden-Praxis 2011, 114, Rn. 49 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2004 - 1 U 46/04
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2015 - 1 U 78/14
    Es ist zwar anerkannt, dass der berechtigte Besitzer, insbesondere der Leasingnehmer, den Substanzschaden in eigenem Namen geltend machen kann, sofern er dem Eigentümer für die Beschädigung einzustehen hat (Senat, Urteil vom 11.10.2004, Az. I-1 U 46/04; Wagner in: Münchener Kommentar zum BGB, 13. Aufl. 2013, § 823 BGB Rn. 220 m. N.).
  • KG, 11.03.2010 - 12 U 115/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Verzögerung des Rechtsstreits; Anforderungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2015 - 1 U 78/14
    Bei unstreitigen Vorschäden im Anstoßbereich und bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss der Geschädigte im Einzelnen darlegen, dass keine Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren, wofür er konkret zu der Art der Vorschäden und deren behaupteter Reparatur vorzutragen hat; andernfalls kann die unfallbedingte Schadenshöhe grundsätzlich nicht nach § 287 ZPO geschätzt werden (Senat, Urteil vom 06.05.2014, Az. I-1 U 160/13 unter Hinweis auf KG NZV 2010, 579; KG DAR 2013, 46; siehe auch Jahnke in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl. 2014, § 249 BGB Rn. 87 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2016 - 1 U 158/15

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs auf ein

    Der Leasingnehmer kann auch den Substanz-Schaden im eigenen Namen geltend machen kann, sofern er dem Eigentümer gegenüber für die eingetretene Beschädigung einzustehen hat (Senat, Urteil vom 17.03.2015, I-1 U 78/14; Urteil vom 11.10.2004, I-1 U 46/04).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2019 - 1 U 108/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

    Zunächst steht der Fahrzeugschaden dem Eigentümer im Zeitpunkt der Eigentumsschädigung zu (Senat, Urteil vom 17.03.2015, I-1 U 78/14).
  • LG Duisburg, 09.06.2015 - 6 O 471/11

    Verkehrsunfall - Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten bzgl. Umfang des

    Die Berufung des Klägers zu 2) wurde durch Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17.03.2015 - I - 1 U 78/14 - zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.05.2016 - 1 U 78/14   

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https://dejure.org/2016,73371
OLG Celle, 02.05.2016 - 1 U 78/14 (https://dejure.org/2016,73371)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.05.2016 - 1 U 78/14 (https://dejure.org/2016,73371)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Mai 2016 - 1 U 78/14 (https://dejure.org/2016,73371)
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