Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 27.10.2004

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 30.06.2004 - 1 W 35/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9842
OLG Bamberg, 30.06.2004 - 1 W 35/04 (https://dejure.org/2004,9842)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30.06.2004 - 1 W 35/04 (https://dejure.org/2004,9842)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 1 W 35/04 (https://dejure.org/2004,9842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutz gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattung von Reisekosten im Rahmen der Beauftragung eines Unterbevollmächtigten; Unterbevollmächtigung als Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung; Festsetzung fiktiver Fahrtkosten

  • Judicialis

    BGB § 247; ; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 S. 1, 2. Hs.; ; ZPO § 278 Abs. 6; ; BRAGO § 28; ; BRAGO § 53; ; BRAO §§ 18 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten für die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten am Gerichtsort bei überörtlich tätiger Sozietät

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrechnung von Reisekosten und Prozesskostensparsamkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.06.2004 - 1 W 35/04
    den am Wohnort der Partei ansässigen Rechtsanwalt der Partei Termine beim Prozessgericht wahrnimmt, sind notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung i.S. von § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, soweit durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten, nämlich Tage- und Abwesenheitsgeld sowie Fahrtkosten nach § 28 BRAGO erspart werden, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten entstanden wären (vgl. BGH, Beschluss vom 16.10.2002, VIII Z? 30/02 = MDR 2003, 233-236 = JurBüro 2003, 202-205).
  • OLG München, 08.03.2002 - 11 W 927/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Reiseauslagen eines auswärtigen Mitglieds einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.06.2004 - 1 W 35/04
    Deshalb sind keine Reisekosten einer überörtlichen Sozietät erstattungsfähig, wenn am Gerichtssitz Anwälte der Kanzlei residieren (vgl. Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 91 RdNr. 13, Stichwort "Reisekosten des Anwalts"; OLG München, Beschluss vom 08.03.2002, OLG Report 2002, S. 155-196, NJW 2002, 1435; OLG Hamburg, Beschluss vom 03.07.2002, OLG Report 2003, S. 152).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 214/04

    Erstattugsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    Es greift bereits zu kurz, die Erstattung der mit der Terminswahrnehmung verbundenen Reisekosten des am Wohnsitz der Klägerin ansässigen Prozessbevollmächtigten allein mit dem Hinweis auf das formale, mit den am Gerichtsort niedergelassenen Sozien bestehende Mandatsverhältnis abzulehnen (so aber mit dem Beschwerdegericht die wohl h.M., vgl. OLG Hamburg OLGR 2003, 152; OLG Bamberg OLGR 2005, 127 f.; OLG Brandenburg MDR 2007, 245; OLG Nürnberg MDR 2007, 56 f.; OLG Köln OLG-Report 2007, 66 f.; OLG München FamRZ 2002, 1129; Zöller/Herget ZPO 26. Aufl. § 91 Rdn. 13 Stichwort: Reisekosten des Anwalts; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 28. Aufl. § 91 Rdn. 42 a; Musielak/Wolst ZPO 5. Aufl. § 91 Rdn. 19).
  • OLG Brandenburg, 08.06.2006 - 6 W 147/05

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Mitglieds

    Da auf Grund dieses Mandates alle Rechtsanwälte der Sozietät die Termine wahrnehmen konnten, war die Anreise des weiter vom Prozessgericht entfernt ansässigen Rechtsanwaltes zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig (KG NJW-RR 2005, 655; OLG München JurBüro 2004, 599; OLG München NJW 2002, 1435; OLG Hamburg OLG-Report 2003, 152).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 27.10.2004 - 1 W 35/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24826
OVG Saarland, 27.10.2004 - 1 W 35/04 (https://dejure.org/2004,24826)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27.10.2004 - 1 W 35/04 (https://dejure.org/2004,24826)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 1 W 35/04 (https://dejure.org/2004,24826)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Beförderungsentscheidung; Nichteinhaltung der Beschwerdefrist von zwei Wochen; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zurechnung des Verschulden eines Verfahrensbevollmächtigten; Anforderung an die Sorgfaltspflicht bezüglich ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 448
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 18.01.2006 - B 6 KA 41/05 R

    Nichteinhaltung der Revisionsfrist durch eine Kassenärztliche Vereinigung,

    Dies bedeutet, dass jeder Rechtsanwalt sowie jede Behörde bzw öffentlich-rechtliche Institution eine Ausgangskontrolle für fristwahrende Schriftsätze eingerichtet haben muss (BSGE 61, 213, 213 f = SozR 1500 § 67 Nr. 18 S 44; BSG, Beschluss vom 19. Mai 2005 - B 10 EG 3/05 B, juris; BVerwG, FEVS 54 [2003], 390; BFH, BFH/NV 2000, 1117 f; BGH, NJW 1996, 2096, 2097; OVG Saarland, NVwZ-RR 2005, 448).

    Dies kann zB derart organisiert sein, dass ein Fristenbuch geführt wird, in dem für jeden fristwahrenden Schriftsatz die maßgebliche Frist eingetragen und erst nach Absendung durchgestrichen wird, sowie dass am Schluss jeden Arbeitstages eine Überprüfung der erforderlichen Erledigungen stattfindet (vgl dazu BSGE 61, 213, 216 = SozR 1500 § 67 Nr. 18 S 44; BSG, Beschluss vom 19. Mai 2005 - B 10 EG 3/05 B, juris; OVG Saarland, NVwZ-RR 2005, 448; s auch BGH, NJW 1996, 1178 f).

    Ein solcher schwer wiegender Organisationsmangel, der das Verschulden an der Fristversäumnis begründet, könnte allenfalls dann als unschädlich - nämlich als nicht kausal - angesehen werden, wenn im konkreten Fall eine klare Einzelanweisung an einen Mitarbeiter erfolgte, der bisher stets zuverlässig war, der auch sorgfältig ausgewählt, angeleitet und überwacht wurde, und der zudem ausdrücklich auf den bevorstehenden Fristablauf hingewiesen worden war (vgl zu solchem Ausnahmefall OVG Saarland, NVwZ-RR 2005, 448, 449; s auch BFHE 205, 9, 12 und 13 = BStBl II 2004, 564, 565 und 566).

  • BSG, 26.10.2015 - B 13 R 24/15 R
    Dies bedeutet, dass jeder Rechtsanwalt eine Ausgangskontrolle für fristwahrende Schriftsätze eingerichtet haben muss (BSGE 61, 213 [BSG 18.03.1987 - 9b RU 8/86] f = SozR 1500 § 67 Nr. 18 S 44; BSG Beschluss vom 19.5.2005 - B 10 EG 3/05 B - Juris; BVerwG FEVS 54, 390; BFH BFH/NV 2000, 1117 f; BGH NJW 1996, 2096, 2097; OVG Saarland NVwZ-RR 2005, 448) .

    Dies kann zB derart organisiert sein, dass ein Fristenbuch geführt wird, in dem für jeden fristwahrenden Schriftsatz die maßgebliche Frist eingetragen und erst nach Absendung durchgestrichen wird, sowie dass am Schluss jeden Arbeitstags eine Überprüfung der erforderlichen Erledigungen stattfindet (vgl dazu BSG Beschluss vom 18.1.2006 - B 6 KA 41/05 R - MedR 2006, 235; BSGE 61, 213, 216 [BSG 18.03.1987 - 9b RU 8/86] = SozR 1500 § 67 Nr. 18 S 44; BSG Beschluss vom 19.5.2005 - B 10 EG 3/05 B - Juris; OVG Saarland NVwZ-RR 2005, 448 [OVG Saarland 27.10.2004 - 1 W 35/04] ; s auch BGH NJW 1996, 1178 f).

  • VG Saarlouis, 18.03.2008 - 3 K 1366/07

    Fristversäumnis durch Prozessbevollmächtigten

    - fehlen u.a. jegliche Angaben über eine (das Verschulden seines damaligen Bevollmächtigten ausschließende) ordnungsgemäße Eintragung einer Vorfrist und einer Ausgangskontrolle (vgl. u.a. VGH Mannheim, 02.08,2006, NVwZ-RR 2007, 137; OVG Saarlouis, 27.10.2004, NVwZ-RR 2005, 448),.

    VGH Mannheim, Beschluss vom 02.08.2006 - 4 S 2288/05 -, juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 27.10.2004, NVwZ-RR 2005, 448; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., 2007, § 60 Rdnr. 20.

  • OVG Saarland, 12.08.2008 - 1 A 229/08

    Zurechnung des Verschuldens anwaltlicher Hilfspersonen

    Sie erschöpfte sich in der Äußerung des Rechtsanwalts, die Klagefrist und eine Vorfrist sollten notiert werden, ersetzte daher die übliche schriftliche Verfügung der Fristennotierung und bezog sich mithin - anders als etwa eine Weisung, einen fristwahrenden Schriftsatz sofort zu übermitteln - (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.10.2004 - 1 W 35/04 -, NVwZ-RR 2005, 448; BGH, Beschluss vom 06.07.2000 - VII ZB 4/00 -, NJW 2000, 2823) auf einen im Falle eines neuen Mandats zur Erhebung einer fristgebundenen Klage routinemäßigen Vorgang, der nach der Büroorganisation des damaligen Prozessbevollmächtigten - wie üblich - einer bestimmten Bürokraft übertragen und von dieser nach den allgemeinen - bereits aufgezeigten - Regeln betreffend die Notierung von Fristen und deren Überwachung durch den Rechtsanwalt vorzunehmen war.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2006 - 4 S 2288/05

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Behördenprivileg; Verschulden;

    Eine derartige Ausgangskontrolle gehört zu den Organisationserfordernissen, die zur Vermeidung von Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen grundsätzlich unumgänglich sind (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 27.10.2004, NVwZ-RR 2005, 448).
  • OVG Saarland, 16.03.2015 - 1 A 278/14

    Unterzeichnung der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung;

    Die vom Beklagten in diesem Zusammenhang angeführte - eine Exkulpation verneinende - Entscheidung des Senats vom 27.10.2004 - 1 W 35/04 - betraf den Fall, dass eine behördliche Beschwerdeschrift nicht fristgerecht eingegangen ist, weil in der Behörde eine durch Fristenkalender dokumentierte Ausgangskontrolle für fristgebundene Schriftsätze nicht praktiziert wurde und zudem die an den Bediensteten gerichtete Übermittlungsanweisung keinen Hinweis auf den Tag des Fristablaufs enthielt.
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