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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 30.12.2015 - 1 W 42/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42950
OLG Saarbrücken, 30.12.2015 - 1 W 42/15 (https://dejure.org/2015,42950)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.12.2015 - 1 W 42/15 (https://dejure.org/2015,42950)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. Dezember 2015 - 1 W 42/15 (https://dejure.org/2015,42950)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a
    Kriterien einer in einem gerichtlichen Vergleich vorbehaltenen Kostenentscheidung nach § 91a ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ursprünglicher Parteiwillen ist bei Kostenentscheidung zu berücksichtigen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 764
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.01.1993 - VIII ZR 10/92

    Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.12.2015 - 1 W 42/15
    Die weitere Entwicklung eines streitig verlaufenden Prozesses und naheliegende hypothetische Entwicklungen können berücksichtigt werden (BVerfG NJW 1993, 1061; BGH NJW 2006, 1351, 1354; MDR 2010, 888).
  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.12.2015 - 1 W 42/15
    Bei der Ermessensentscheidung kann in Fällen, in denen die Parteien sich in einem Prozessvergleich auf eine gerichtliche Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO verständigt haben, neben dem zu erwartenden Verfahrensausgang im Rahmen billigen Ermessens auch der Inhalt des Vergleichs und der Umfang des wechselseitigen Nachgebens und weiter berücksichtigt werden, welche Kostenregelung die Parteien nach dem Vergleichsinhalt selbst angestrebt haben (BGH NJW 2007, 835; ständige Senatsrechtsprechung, z.B. Beschluss vom 16. Juli 2015 - 1 W 28/15).
  • BGH, 07.03.2003 - V ZR 437/01

    Begriff der Arglist

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.12.2015 - 1 W 42/15
    Das setzt neben der eigenen Mangelkenntnis voraus, dass der Verkäufer weiß oder zumindest damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (st. Rspr. des BGH z.B. NJW-RR 2003, 989 ,990).
  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04

    Voraussetzungen des Urteilsergänzungsverfahrens; Entscheidung über die bis zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.12.2015 - 1 W 42/15
    Die weitere Entwicklung eines streitig verlaufenden Prozesses und naheliegende hypothetische Entwicklungen können berücksichtigt werden (BVerfG NJW 1993, 1061; BGH NJW 2006, 1351, 1354; MDR 2010, 888).
  • BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99

    Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.12.2015 - 1 W 42/15
    In der Regel hat derjenige die Kosten zu tragen, dem sie auch nach den allgemeinen kostenrechtlichen Bestimmungen der ZPO aufzuerlegen gewesen wären (BGH NJW 2000, 3429; Zöller-Vollkommer, ZPO, 31. Aufl. Rn. 24 zu § 91 a mwN).
  • BGH, 24.10.2011 - IX ZR 244/09

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.12.2015 - 1 W 42/15
    Kommt es aufgrund einer vergleichsweisen Einigung nicht mehr zur Durchführung einer nach dem bisherigen Sach- und Streitstand zu erwartenden oder bereits beschlossenen (weiteren) Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel gegeneinander aufzuheben bzw. den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen (BGH NJW-RR 2012, 688; Zöller-Vollkommer, a.a.O. Rn. 26 zu § 91 a; Senatsbeschluss vom 5. Juni 2015 - 1 W 18/15 - OLG Koblenz OLGR 2007, 215; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35; OLG Frankfurt BB 1978, 331).
  • OLG Koblenz, 04.12.2006 - 6 W 700/06

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.12.2015 - 1 W 42/15
    Kommt es aufgrund einer vergleichsweisen Einigung nicht mehr zur Durchführung einer nach dem bisherigen Sach- und Streitstand zu erwartenden oder bereits beschlossenen (weiteren) Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel gegeneinander aufzuheben bzw. den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen (BGH NJW-RR 2012, 688; Zöller-Vollkommer, a.a.O. Rn. 26 zu § 91 a; Senatsbeschluss vom 5. Juni 2015 - 1 W 18/15 - OLG Koblenz OLGR 2007, 215; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35; OLG Frankfurt BB 1978, 331).
  • OLG Oldenburg, 24.05.2006 - 6 W 49/06

    Kostenaufhebung bei Erledigung des Rechtsstreits; Antizipierte Beweiswürdigung im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.12.2015 - 1 W 42/15
    Kommt es aufgrund einer vergleichsweisen Einigung nicht mehr zur Durchführung einer nach dem bisherigen Sach- und Streitstand zu erwartenden oder bereits beschlossenen (weiteren) Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel gegeneinander aufzuheben bzw. den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen (BGH NJW-RR 2012, 688; Zöller-Vollkommer, a.a.O. Rn. 26 zu § 91 a; Senatsbeschluss vom 5. Juni 2015 - 1 W 18/15 - OLG Koblenz OLGR 2007, 215; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35; OLG Frankfurt BB 1978, 331).
  • OLG Saarbrücken, 12.01.2017 - 4 U 4/15

    Bauprozess: Kostenschlussurteil bei Erledigung in der Berufungsinstanz; analoge

    Der Ausgang des Rechtsstreits war von einer umfangreichen weiteren Beweisaufnahme abhängig, zu der es aufgrund der vergleichsweisen Verständigung nicht mehr gekommen ist.Kommt es aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärung oder wie hier vergleichsweiser Einigung nicht mehr zur Durchführung einer vom Gericht angeordneten oder vorgesehenen Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen oder gegeneinander aufzuheben (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.12.2015 - 1 W 42/15, bei Juris Rn. 13; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.5.2015 - 1 W 10/15, bei Juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 24.10.2011 - IX ZR 244/09, bei Juris Rn. 14 ff.; OLG Koblenz, OLGR 2007, 215; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35; OLG Celle, NJW-RR 1986, 1061; Zöller/Vollkommer, aaO, § 91a Rn. 26).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.10.2015 - I-1 W 42/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,55258
OLG Düsseldorf, 08.10.2015 - I-1 W 42/15 (https://dejure.org/2015,55258)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.10.2015 - I-1 W 42/15 (https://dejure.org/2015,55258)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - I-1 W 42/15 (https://dejure.org/2015,55258)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 17.07.2013 - 4 W 312/13

    Einsatz von Schmerzensgeld zur Bestreitung der Prozesskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2015 - 1 W 42/15
    Immerhin handelte es sich um Restitutionsleistungen, die wie das Schmerzensgeld (vgl. dazu Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 17.07.2013 - 4 W 312/13) zweckgebunden sein könnten.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.05.2015 - 1 W 42/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,106284
OLG Hamm, 15.05.2015 - 1 W 42/15 (https://dejure.org/2015,106284)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.05.2015 - 1 W 42/15 (https://dejure.org/2015,106284)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Mai 2015 - 1 W 42/15 (https://dejure.org/2015,106284)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Rechtshilfebeschwerde gegen die Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens um die Anhörung eines Betroffenen zu einem Unterbringungsbeschluss; Ausnahmen vom Ablehnungsverbot (vorliegend verneint); Keine Zweckmäßigkeitsprüfung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 26.02.2004 - 3Z AR 10/04

    Anhörung vor vorläufiger Unterbringung - Ablehnung eines diesbezüglichen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2015 - 1 W 42/15
    Die Zweckmäßigkeit des Verfahrens kann im Rahmen von §§ 158, 159 GVG nicht geprüft werden (vgl. BayObLG NJOZ 2004, 2918).
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