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   BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 41.16   

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BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 41.16 (https://dejure.org/2017,48214)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.2017 - 1 WB 41.16 (https://dejure.org/2017,48214)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 41.16 (https://dejure.org/2017,48214)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2; SG § 3 Abs. 1; WBO § 13
    Auswahlentscheidung; Bedarfslage; Bedarfsträgerforderungen; Bewerbungsverfahrensanspruch; Dokumentationspflicht; Grundsatz der Bestenauslese; Kompaniefeldwebel; Konkurrentenstreit; Mobilität; Verweigerung der "Freigabe"; maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 3 Abs 1 SG, § 13 WBO, § 9 Abs 1 WBO
    Konkurrentenstreit; Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; Ausschluss aus Auswahlverfahren

  • Wolters Kluwer

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens (hier: Dienstposten des Kompaniefeldwebels Streitkräfte); Befugnis der für die Beschwerdeentscheidung zuständigen Stelle zur Ergänzung oder Änderung der materiellen Auswahlerwägungen in der ...

  • rewis.io

    Konkurrentenstreit; Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; Ausschluss aus Auswahlverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens (hier: Dienstposten des Kompaniefeldwebels Streitkräfte); Befugnis der für die Beschwerdeentscheidung zuständigen Stelle zur Ergänzung oder Änderung der materiellen Auswahlerwägungen in der ...

  • datenbank.nwb.de

    Konkurrentenstreit; Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; Ausschluss aus Auswahlverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 236
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 41.16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung - auch nach einer der Bewertung des Dienstpostens entsprechenden Beförderung oder Planstelleneinweisung - nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von dem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 39 m.w.N.).

    Dem folgend hat der Senat eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 Rn. 36).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 41.16
    Dem folgend hat der Senat eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 Rn. 36).

    Unberührt bleibt schließlich die ständige Rechtsprechung des Senats, dass eine erst im gerichtlichen Verfahren nachträglich gegebene Begründung der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt werden kann (vgl. insb. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 Rn. 45 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 26.15

    Konkurrentenstreit; Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 41.16
    Soweit der Senat in einzelnen Entscheidungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 1 WB 26.15 - juris Rn. 32 m.w.N.) von einer im Ausgangspunkt enger umrissenen Kontroll- und Korrekturbefugnis der Beschwerdestelle ausgegangen ist, hält er daran nicht mehr fest.

    (2) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt es in dem - hier gegebenen - Fall, dass kein betrachteter Bewerber alle Kriterien des Anforderungsprofils erfüllt, im Beurteilungsspielraum des Entscheidungsträgers, ob er das eingeleitete Auswahlverfahren abbricht oder unter Verzicht auf diese Anforderungen fortsetzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 1 WB 26.15 - juris Rn. 40 m.w.N., auch zur gleichlautenden Rspr. des für das Beamtenrecht zuständigen 2. Revisionssenats).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 41.16
    Aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG folgt ferner die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, um eine sachgerechte Kontrolle durch den unterlegenen Bewerber und ggf. durch das Gericht zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - BVerfGK 11, 398 ).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 41.16
    a) Nach der Rechtsprechung zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der Bewerbern um ein öffentliches Amt ein grundrechtsgleiches Recht auf leistungsgerechte Einbeziehung - nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung - in die Bewerberauswahl gibt; die Bewerbung darf nur aus Gründen abgelehnt werden, die durch Art. 33 Abs. 2 GG gedeckt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 41.16
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats konzentriert sich der gerichtliche Rechtsschutz in Konkurrentenstreitigkeiten auf die jeweilige Auswahlentscheidung, durch die die maßgebliche Weichenstellung erfolgt; mit der anschließenden Ablehnung einer Bewerbung oder eines Versetzungsantrags werden, was die Konkurrenzsituation betrifft, keine eigenständigen Entscheidungen mehr getroffen, sondern lediglich die Konsequenzen aus der Auswahlentscheidung gezogen und diese umgesetzt (vgl. insb. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39.09 - Rn. 20).
  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 36.09

    Bestandskraft; Dienstliche Beurteilung; Konkurrentenstreitigkeit

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 41.16
    Handelt es sich bei der Auswahlentscheidung nicht um eine Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung (im Sinne von § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO), sondern - wie hier - um eine solche des Entscheidungsträgers im Bundesamt für das Personalmanagement, ist hinsichtlich der maßgeblichen Sach- und Rechtslage somit auf die Beschwerdeentscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung abzustellen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2010 - 1 WB 36.09 - Rn. 39 und vom 26. März 2015 - 1 WB 26.14 - juris Rn. 41).
  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 1.13

    Laufbahnwechsel; Auswahlverfahren; Vorbehalt des Gesetzes; Laufbahn der Offiziere

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 41.16
    Allerdings beschränkt sich die Geltung des Grundsatzes der Bestenauslese im Bereich der Verwendungsentscheidungen auf Entscheidungen über - wie hier - höherwertige, die Beförderung in einen höheren Dienstgrad oder die Einweisung in die Planstelle einer höheren Besoldungsgruppe vorprägende Verwendungen (vgl. klarstellend BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 1 WB 1.13 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13

    Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 41.16
    a) Es liegt keine - im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung unzulässige (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - juris Rn. 20 ff.) - Antragsänderung vor.
  • BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 26.14

    Konkurrentenstreit im Hinblick auf die Besetzung zweier

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 41.16
    Handelt es sich bei der Auswahlentscheidung nicht um eine Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung (im Sinne von § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO), sondern - wie hier - um eine solche des Entscheidungsträgers im Bundesamt für das Personalmanagement, ist hinsichtlich der maßgeblichen Sach- und Rechtslage somit auf die Beschwerdeentscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung abzustellen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2010 - 1 WB 36.09 - Rn. 39 und vom 26. März 2015 - 1 WB 26.14 - juris Rn. 41).
  • BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 23.23
    Die für die Beschwerdeentscheidung zuständige Stelle ist im Umfang ihrer Kontrollkompetenz (§ 13 WBO) befugt, in der Beschwerdeentscheidung die materiellen Auswahlerwägungen zu ändern oder zu ergänzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 41.16 - NVwZ-RR 2018, 236 LS 1 und Rn. 31 f.).
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2018 - 5 ME 141/18

    Bewerberfeld; Bewerberkreis; Landeskinder; Organisationsgrundentscheidung

    Soweit sich der Antragsteller zur Begründung seiner Gegenposition (so BB, S. 10 [Bl. 98/GA]) auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 2017 (- BVerwG 1 WB 41.16 -, juris) beruft, in dem ausgeführt wird, dass personalwirtschaftliche Erwägungen kein zulässiges Kriterium seien, um einen Bewerber von der Betrachtung in einem Auswahlverfahren nach dem Grundsatz der Bestenauslese auszuschließen (a. a. O., Rn. 39f.), ist die dieser Entscheidung zugrundeliegende Fallkonstellation mit der des Streitfalles nicht vergleichbar.
  • BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 62.19

    Wehrbeschwerdeverfahren in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung eines

    Die für die Beschwerdeentscheidung zuständige Stelle ist im Umfang ihrer Kontrollkompetenz (§ 13 WBO) befugt, in der Beschwerdeentscheidung die materiellen Auswahlerwägungen zu ändern oder zu ergänzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 41.16 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 87 LS 1 und Rn. 31 f.).

    Hierauf könnte es nur im Falle einer gleichheitswidrigen Handhabung des Anforderungsprofils ankommen, wenn also etwa der Dienstherr gegenüber dem Beigeladenen darauf verzichtet hätte, ein bestimmtes Anforderungskriterium zu erfüllen, während er gleichzeitig den Antragsteller von der Betrachtung ausschließt, weil er ein anderes Kriterium nicht erfüllt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 41.16 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 87 LS 3 und Rn. 45 ff.).

  • BVerwG, 14.12.2017 - 1 WB 42.16

    Zuordnung zum Zukunftspersonal; Querversetzung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats beschränkt sich die Geltung des Grundsatzes der Bestenauslese im Bereich der Verwendungsentscheidungen auf Entscheidungen über höherwertige, die Beförderung in einen höheren Dienstgrad oder die Einweisung in die Planstelle einer höheren Besoldungsgruppe vorprägende Verwendungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 1 WB 1.13 - juris Rn. 32 sowie zuletzt Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 41.16 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 25.05.2023 - 1 WB 25.22

    Besetzung von Dienstposten und das Gleichstellungsgesetz

    Im Hinblick auf die in § 13 WBO verankerte umfassende Kontroll- und Abänderungskompetenz kann die gemäß § 9 Abs. 1 WBO zuständige Beschwerdestelle eine fehlende Dokumentation der Auswahlerwägungen nachholen oder eine vorhandene Dokumentation der Ausgangsentscheidung ändern, ergänzen oder inhaltlich fortschreiben (BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 41.16 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 87 Rn. 31, vom 1. März 2018 - 1 WB 1.17 - juris Rn. 23 und vom 11. Juli 2019 - 1 WDS-VR 4.19 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 77.19

    "erwünschte" bzw "wünschenswerte" Anforderungskriterien; Anforderungsprofil;

    Die für die Beschwerdeentscheidung zuständige Stelle ist im Umfang ihrer Kontrollkompetenz (§ 13 WBO) befugt, in der Beschwerdeentscheidung die materiellen Auswahlerwägungen zu ändern oder zu ergänzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 41.16 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 87 LS 1 und Rn. 31 f.).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 40.17

    Anforderungsprofil; Begründungspflicht; Dokumentationsmängel; Ergänzung von

    Er ist im Stellenbesetzungsverfahren berechtigt, nach Sichtung des in Betracht kommenden Personals auf diese Anforderung für alle Bewerber gleichermaßen zu verzichten (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 41.16 - Rn. 46 f.).
  • BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 8.20

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines Dienstpostens; Anforderungen an die

    Hierauf könnte es nur im Falle einer gleichheitswidrigen Handhabung des Anforderungsprofils ankommen, wenn also etwa der Dienstherr gegenüber dem Beigeladenen darauf verzichtet hätte, ein bestimmtes Anforderungskriterium zu erfüllen, während er gleichzeitig den Antragsteller von der Betrachtung ausschließt, weil er ein anderes Kriterium nicht erfüllt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 41.16 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 87 LS 3 und Rn. 45 ff.).
  • BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 40.21

    Unzureichende Dokumentation der Organisationsgrundentscheidung bei militärischem

    Bei einem an den Kriterien von Eignung, Leistung und Befähigung orientierten Auswahlverfahren nach § 3 Abs. 1 SG ist die mangelnde Berücksichtigung eines leistungsstarken Bewerbers aus Gründen der militärischen Bedarfsplanung nicht zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 41.16 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 87 Rn. 39 f.).
  • BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 71.19

    Antrag in einem Wehrbeschwerdeverfahren auf gerichtliche Entscheidung in einem

    Die für die Beschwerdeentscheidung zuständige Stelle ist im Umfang ihrer Kontrollkompetenz (§ 13 WBO) befugt, in der Beschwerdeentscheidung die materiellen Auswahlerwägungen zu ändern oder zu ergänzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 41.16 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 87 LS 1 und Rn. 31 f.).
  • BVerwG, 12.09.2018 - 1 WDS-KSt 1.18

    Erfolgsaussichten einer Erinnerung gegen die Festsetzung der Aufwendungen des

  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 6 B 23.1661

    Soldatenrecht, Hauptsacheerledigung, Umwandlung des Dienstverhältnisses eines

  • BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 67.19

    Anforderungsprofil; Bewerbungsverfahrensanspruch; Bundeswehrkrankenhaus;

  • BVerwG, 10.12.2021 - 1 WB 34.21

    Erfolgreicher Konkurrentenstreit um eine A 16-Stelle

  • VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 49/18

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

  • BVerwG, 06.11.2020 - 1 WDS-VR 10.20

    Konkurrentenstreit um einen A 16-Dienstposten, Eilverfahren

  • BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 1.17

    Konkurrentenstreit bei der Bundeswehr um die Besetzung des nach Besoldungsgruppe

  • BVerwG, 18.12.2017 - 1 WDS-VR 8.17

    Konkurrentenstreit; vorläufiger Rechtsschutz; Glaubhaftmachung des

  • BVerwG, 27.09.2023 - 1 WB 3.23

    Konkurrentenstreit A 9 MZ

  • BVerwG, 25.02.2021 - 1 WB 15.20

    Antrag eines Dienstsoldaten auf Durchführung eines neuen Auswahlverfahrens in

  • BVerwG, 14.12.2018 - 1 WB 45.17

    Anciennitätsprinzip; Bedarfsträgerforderungen; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerwG, 01.06.2021 - 1 W-VR 3.21

    Konkurrentenstreit um einen A-16-Dienstposten, Antrag auf Erlass einer

  • BVerwG, 30.10.2018 - 1 WDS-VR 5.18

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung

  • BVerwG, 20.02.2023 - 1 W-VR 28.22

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter; Vorläufiger

  • BVerwG, 21.07.2021 - 1 WB 5.21

    Konkurrentenstreit eines Berufssoldaten mit der Befähigung zum Richteramt um die

  • BVerwG, 01.06.2021 - 1 W-VR 5.21

    Vorläufiger Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung eines

  • BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 17.19

    Klage auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren in truppendienstlichen

  • BVerwG, 11.07.2019 - 1 WDS-VR 4.19

    Vorläufiger Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2018 - 1 E 281/18

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs i.R.d. Untersagung der Besetzung des

  • BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 47.17

    Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten

  • BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 44.17

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten

  • BVerwG, 21.07.2021 - 1 WB 4.21

    Konkurrentenstreit eines Berufssoldaten mit der Befähigung zum Richteramt um die

  • BVerwG, 25.02.2021 - 1 WB 17.20

    Antrag eines Dienstsoldaten auf Durchführung eines neuen Auswahlverfahrens in

  • BVerwG, 16.09.2019 - 1 WDS-VR 7.19

    Vorläufigen Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach

  • VG Hannover, 03.05.2023 - 2 B 2381/23

    Auswahlentscheidung; Bewerbungsverfahrensanspruch; einstweiliger Ruhestand;

  • BVerwG, 13.06.2022 - 1 W-VR 5.22

    Konkurrentenstreit A 16; unbegründeter Antrag auf Erlass einer einstweiligen

  • BVerwG, 12.02.2018 - 1 WDS-VR 12.17

    Beförderung oder Planstelleneinweisung des ausgewählten Bewerbers;

  • BVerwG, 18.11.2022 - 1 W-VR 20.22

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreitverfahren

  • BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 18.19

    Beschwerde gegen eine Besetzungsentscheidung bezüglich eines Dienstpostens im

  • BVerwG, 09.11.2020 - 1 WDS-VR 11.20

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach der Besoldungsgruppe A 16

  • BVerwG, 26.02.2020 - 1 WB 70.19

    Konkurrentenstreit; Querversetzung

  • VG Schleswig, 08.01.2019 - 12 B 70/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Stellenbesetzung

  • BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 33.22

    "Erfahrungsvorsprung" ersetzt keine Auswahl nach dem Leistungsprinzip

  • VG Neustadt, 20.11.2018 - 5 K 1199/17

    Ermessensentscheidung bei der Geltendmachung von Feuerwehrkosten

  • VG Schleswig, 16.04.2019 - 12 B 77/18

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen fehlerhafter

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