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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2003 - 1 A 11186/02.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2003 - 1 A 11186/02.OVG (https://dejure.org/2003,8943)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.08.2003 - 1 A 11186/02.OVG (https://dejure.org/2003,8943)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. August 2003 - 1 A 11186/02.OVG (https://dejure.org/2003,8943)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung von Bauvorbescheiden für die Errichtung von Windkraftanlagen; Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen; Anstoßfunktion des Flächennutzungsplanes; Eingriffe in den Landschafts- und Naturschutz; Besonderer Stellenwert der Förderung ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Aufspaltung einer "Windfarm" durch Bauherrenwechsel -

  • Judicialis

    BauGB § 35; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6; ; BauGB § 35 Abs. 3; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3; ; BauGB § 3 Abs. 2; ; 4. BImSchV § 1 Abs. 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufspaltung einer Bauvoranfrage wegen Bauherrenwechsels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2003 - 1 A 11186/02
    Damit die Bekanntmachung diese Anstoßfunktion erfüllen kann, müssen die Angaben in einem hinreichenden Umfang Aufschluss über das Planungsvorhaben geben (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 -).

    Aufgrund der in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB eingeräumten Planungsmöglichkeit durch einen Flächennutzungsplan ist es der Gemeinde sogar erlaubt, das durch § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB rechtlich geschützte Nutzungsinteresse in der Konkurrenz mit anderen Abwägungsbelangen gegebenenfalls zurückzustellen (s. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2001 - 10 A 97/99

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2003 - 1 A 11186/02
    Hiervon wird man bei Windenergieanlagen allenfalls dann ausgehen können, wenn diese an exponierter Stelle in einer landschaftlich reizvollen Umgebung errichtet werden sollen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 12. Juni 2001 - 10 A 97/99 -).
  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2003 - 1 A 11186/02
    Auch die damit verbundene Klageänderung ist nicht in jedem Falle zulässig, denn nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, das sich insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts sieht, sind bei einer Klageänderung die Prozessvoraussetzungen zu beachten, d.h. die Sachurteilsvoraussetzungen müssen auch für die geänderte Klage gewahrt sein, da die Rechtshängigkeit der neuen Klage weder auf die sonstigen Sachurteilsvoraussetzungen noch auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Klageerhebung zurückwirkt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 8. Oktober 1982 - 1 A 10/82 - und vom 28. April 1983 - 1 A 93/82 --, Urteil vom 17. März 1988 - 1 A 33/86 - ; hierzu BVerwG Urteile vom 3. Juli 1987, NJW 1988, 1228 und vom 30. Oktober 1997, DVBl 1998, 542; vgl. auch BVerwG Urteile vom 23.März 1972, BVerwGE 40, 25 und vom 11. Februar 1982, BVerwGE 65, 45).
  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2003 - 1 A 11186/02
    Denn das beabsichtigte Vorhaben (das Hinzutreten zweier weiterer Windkraftanlagen zu den beiden anderen Windkraftanlagen WKA 3 und WKA 4) bedarf nunmehr einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, welche nach § 13 BImSchG die bauordnungsrechtliche Genehmigung und die Prüfung bauplanungsrechtlicher Zulässigkeit des Vorhabens einschließt, sodass der Erlass eines Bauvorbescheids ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2001, ZfBR 2002, 360).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2001 - 7 A 4857/00

    Gemeinden können die Errichtung von Windenergieanlagen restriktiv steuern

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2003 - 1 A 11186/02
    Daher wäre eine Unzulässigkeit aus landschaftsästhetischen Gründen lediglich bei einer qualifizierten Beeinträchtigung in Form der Verunstaltung zu bejahen (so der erkennende Senat in seinem Urteil vom 20. März 2003 - 1 A 11406/01.OVG - unter Bezugnahme auf OVG NRW, Urteil vom 30. November 2001, BauR 2002, 886).
  • BVerwG, 23.03.1972 - III C 132.70

    Klagebefugnis des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2003 - 1 A 11186/02
    Auch die damit verbundene Klageänderung ist nicht in jedem Falle zulässig, denn nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, das sich insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts sieht, sind bei einer Klageänderung die Prozessvoraussetzungen zu beachten, d.h. die Sachurteilsvoraussetzungen müssen auch für die geänderte Klage gewahrt sein, da die Rechtshängigkeit der neuen Klage weder auf die sonstigen Sachurteilsvoraussetzungen noch auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Klageerhebung zurückwirkt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 8. Oktober 1982 - 1 A 10/82 - und vom 28. April 1983 - 1 A 93/82 --, Urteil vom 17. März 1988 - 1 A 33/86 - ; hierzu BVerwG Urteile vom 3. Juli 1987, NJW 1988, 1228 und vom 30. Oktober 1997, DVBl 1998, 542; vgl. auch BVerwG Urteile vom 23.März 1972, BVerwGE 40, 25 und vom 11. Februar 1982, BVerwGE 65, 45).
  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 12.84

    Einwilligungserklärung - Beweiskraft - Wasserrecht - Nießbrauch -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2003 - 1 A 11186/02
    Auch die damit verbundene Klageänderung ist nicht in jedem Falle zulässig, denn nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, das sich insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts sieht, sind bei einer Klageänderung die Prozessvoraussetzungen zu beachten, d.h. die Sachurteilsvoraussetzungen müssen auch für die geänderte Klage gewahrt sein, da die Rechtshängigkeit der neuen Klage weder auf die sonstigen Sachurteilsvoraussetzungen noch auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Klageerhebung zurückwirkt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 8. Oktober 1982 - 1 A 10/82 - und vom 28. April 1983 - 1 A 93/82 --, Urteil vom 17. März 1988 - 1 A 33/86 - ; hierzu BVerwG Urteile vom 3. Juli 1987, NJW 1988, 1228 und vom 30. Oktober 1997, DVBl 1998, 542; vgl. auch BVerwG Urteile vom 23.März 1972, BVerwGE 40, 25 und vom 11. Februar 1982, BVerwGE 65, 45).
  • BVerwG, 05.01.1996 - 4 B 306.95

    Bauplanungsrecht: Erschließungserfordernis für Windkraftanlage im Außenbereich

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2003 - 1 A 11186/02
    Hingegen gehört der Anschluss einer Windenergieanlage an ein Verbundnetz zum Zwecke der Stromeinspeisung nicht zum bauplanungsrechtlichen Inhalt der Erschließung (BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 1996, NVwZ 1996, 597) und kann daher im Hinblick auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Vorhaben keine Rolle spielen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2003 - 1 A 11406/01

    Windenergieanlage, Raumbedeutsamkeit, Regionaler Raumordnungsplan, Ziele der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2003 - 1 A 11186/02
    Daher wäre eine Unzulässigkeit aus landschaftsästhetischen Gründen lediglich bei einer qualifizierten Beeinträchtigung in Form der Verunstaltung zu bejahen (so der erkennende Senat in seinem Urteil vom 20. März 2003 - 1 A 11406/01.OVG - unter Bezugnahme auf OVG NRW, Urteil vom 30. November 2001, BauR 2002, 886).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 119.79

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels im Rechtsmittelverfahren - Zu ergreifende

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2003 - 1 A 11186/02
    Auch die damit verbundene Klageänderung ist nicht in jedem Falle zulässig, denn nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, das sich insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts sieht, sind bei einer Klageänderung die Prozessvoraussetzungen zu beachten, d.h. die Sachurteilsvoraussetzungen müssen auch für die geänderte Klage gewahrt sein, da die Rechtshängigkeit der neuen Klage weder auf die sonstigen Sachurteilsvoraussetzungen noch auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Klageerhebung zurückwirkt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 8. Oktober 1982 - 1 A 10/82 - und vom 28. April 1983 - 1 A 93/82 --, Urteil vom 17. März 1988 - 1 A 33/86 - ; hierzu BVerwG Urteile vom 3. Juli 1987, NJW 1988, 1228 und vom 30. Oktober 1997, DVBl 1998, 542; vgl. auch BVerwG Urteile vom 23.März 1972, BVerwGE 40, 25 und vom 11. Februar 1982, BVerwGE 65, 45).
  • BVerwG, 16.04.1982 - 1 A 10.82

    Rechtsmittel

  • VG Göttingen, 20.08.2013 - 2 B 306/13

    Zurückstellung eines Baugesuchs zur Errichtung einer Windenergieanlage im

    Die weitergehende Auffassung von Hinsch (a.a.O.) vermag schon deshalb nicht zu überzeugen, weil die von ihr zum Beleg in Bezug genommene Rechtsprechung (OVG Rh.Pf.; Urteil vom 7. August 2003 - 1 A 11186/02 -, ZNER 2004, S. 89 ff., zit. nach juris OS 1) zur Bekanntmachung der Offenlegung von Bauleitplänen und der mit ihr einhergehenden Anstoßfunktion gem. § 3 Abs. 2 BauGB ergangen ist.

    Nach Auffassung der Kammer lässt sich anhand der gewählten Überschrift "Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen" die Zielrichtung der eingeleiteten gemeindlichen Planung eindeutig entnehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15/01 -, BVerwGE 117, S. 287 ff., zit. nach juris Rn. 15; OVG Rh.Pf., Urteil vom 7. August 2003, a.a.O., jeweils zur Verwendung der Begriffe "Vorrangzone" bzw. "Konzentrationszone" in der Offenlegungsbekanntmachung gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2006 - 11 S 57.06

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Genehmigung einer immissionsschutzrechtlichen

    Die von der Antragstellerin in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidungen (OVG Sachsen, Urteil vom 11. November 2005 - 1 D 23/03 -, NJ 2006, 123; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. August 2003 - 1 A 11186/02 -, von der Antragstellerin auszugsweise zitiert) konkretisieren - soweit ersichtlich - die sich aus der notwendigen "Anstoßfunktion" ergebenden inhaltlichen Anforderungen nicht mit Blick auf die Bekanntmachung eines Aufstellungsbeschlusses, sondern mit Blick auf - an § 3 Abs. 2 BauGB zu messende - Offenlegungsbekanntmachungen, und in der einschlägigen baurechtlichen Kommentarliteratur wird diese Frage durchaus unterschiedlich beurteilt.
  • VG Trier, 30.08.2004 - 5 L 1045/04

    Verwaltungsgericht stoppt Bau eines Windparkes

    Spätestens seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30. Juni 2004 - 4 C 9.03 -, obgleich auch das OVG Koblenz bereits mit Urteil vom 07. August 2003 - 1 A 11186/02.OVG - diese Auffassung vertreten hat, steht fest, dass für die 8 Windkraftanlagen im Gebiet ..., die zweifellos in einer engen räumlichen Zuordnung zueinander errichtet werden sollen, selbst die Beigeladenen sprechen in diesem Zusammenhang stets von dem Windpark oder der Windfarm ***, keine 8 separaten Baugenehmigungen hätten ergehen dürfen, sondern das förmliche Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG mit allen erforderlichen Verfahrensschritten (z.B. Öffentlichkeitsbeteiligung, UVP etc.) hätte durchgeführt werden müssen.
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