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   BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 45/11   

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https://dejure.org/2012,44460
BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 45/11 (https://dejure.org/2012,44460)
BAG, Entscheidung vom 25.09.2012 - 1 ABR 45/11 (https://dejure.org/2012,44460)
BAG, Entscheidung vom 25. September 2012 - 1 ABR 45/11 (https://dejure.org/2012,44460)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats - Überwachungseinrichtung - Personalverwaltungssystem im Konzern

  • openjur.de

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats; Überwachungseinrichtung; Personalverwaltungssystem im Konzern

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats - Überwachungseinrichtung - Personalverwaltungssystem im Konzern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 58 Abs 1 S 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG, § 83 Abs 3 ArbGG, § 256 Abs 1 ZPO
    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats - Überwachungseinrichtung - Personalverwaltungssystem im Konzern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Konzernbetriebsrats bei Nutzung einer Personalverwaltungssoftware

  • Betriebs-Berater

    Konzernbetriebsrat ist zuständig für Personalverwaltungssysteme

  • Betriebs-Berater

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats - Überwachungseinrichtung

  • rewis.io

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats - Überwachungseinrichtung - Personalverwaltungssystem im Konzern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung des Konzernbetriebsrats bei Nutzung einer Personalverwaltungssoftware

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Einsatz eines Personalverwaltungssystems im Konzern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Personalverwaltungssystem im Konzern - Konzernbetriebsrat hat Mitbestimmungsrecht!

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats - Überwachungseinrichtung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Konzernbetriebsrat hat bei Einsatz von Personalsoftware mitzubestimmen

  • poko.de (Kurzinformation)

    Konzernbetriebsrat hat beim Einsatz von Personalsoftware mitzubestimmen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Konzernbetriebsrat hat bei Einsatz von Personalsoftware mitzubestimmen

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzung einer Personalverwaltungssoftware (SAP) im Konzern: Welcher Betriebsrat ist zuständig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 275
  • BB 2013, 371
  • BB 2013, 699
  • JR 2013, 540
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 19/11

    Gesamtbetriebsrat - Zuständigkeit - Schichtrahmenplan

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 45/11
    Wird dem Antrag des Konzernbetriebsrats entsprochen, steht fest, dass nur dieser und nicht die in den konzernangehörigen Unternehmen errichteten Betriebsräte für die Ausübung der Mitbestimmung für die Einführung und Anwendung des Systems SAP ERP zuständig ist (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 1 ABR 19/11 - Rn. 12, NZA 2012, 1237) .

    Das Vorliegen eines zwingenden Erfordernisses bestimmt sich nach Inhalt und Zweck des Mitbestimmungstatbestands, der einer zu regelnden Angelegenheit zugrunde liegt (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 1 ABR 19/11 - Rn. 21, NZA 2012, 1237) .

  • BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 45/11
    d) Ob die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats im Hinblick auf die nach § 4 Abs. 1 BDSG notwendige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der von den Arbeitnehmern erhobenen Daten auch aus anderen rechtlichen Gründen folgt (vgl. dazu BAG 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 82, 36) , bedarf keiner Entscheidung.
  • BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04

    Mitbestimmung bei Zuweisung eines eigenen Büros

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 45/11
    Durch einen solchen Zwischenbeschluss der Einigungsstelle wird zwischen den Beteiligten kein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis begründet oder ausgestaltet (BAG 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 115, 49) .
  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 45/11
    Überwachung in diesem Sinne ist sowohl das Sammeln von Informationen als auch das Auswerten bereits vorliegender Informationen (BAG 14. November 2006 - 1 ABR 4/06 - Rn. 27, BAGE 120, 146) .
  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 454/06

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 45/11
    Allein der Wunsch des Arbeitgebers nach einer konzerneinheitlichen oder unternehmensübergreifenden Regelung, sein Kosten- oder Koordinierungsinteresse sowie reine Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte genügen nicht, um in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zustimmung des Konzernbetriebsrats zu begründen (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 454/06 - Rn. 20, BAGE 123, 152) .
  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 45/11
    Diese originäre Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats ist nach denselben Kriterien zu bestimmen wie die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats (BAG 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 - Rn. 66, BAGE 127, 146) .
  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 42/08

    Mitbestimmung bei Errichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 45/11
    Dementsprechend ist ein Antrag, der auf die Feststellung der Unwirksamkeit eines Spruchs einer Einigungsstelle gerichtet ist, mit dem sich diese mit der Begründung, es fehle für den betreffenden Gegenstand an einem Mitbestimmungsrecht, für unzuständig erklärt hat, regelmäßig dahin auszulegen, es möge das Bestehen eines entsprechenden Mitbestimmungsrechts festgestellt werden (BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 42/08 - Rn. 13, BAGE 131, 225) .
  • BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10

    Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 45/11
    Das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis zwischen den Betriebsparteien und kann nach der ständigen Senatsrechtsprechung Gegenstand eines Feststellungsbegehrens iSv. § 256 Abs. 1 ZPO sein (BAG 17. Januar 2012 - 1 ABR 45/10 - Rn. 16 f., AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 41 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 7) .
  • LAG Niedersachsen, 24.05.2011 - 1 TaBV 55/09

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats bei Einführung des SAP-Systems für alle

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 45/11
    Auf die Rechtsbeschwerde des Konzernbetriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 24. Mai 2011 - 1 TaBV 55/09 - aufgehoben.
  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 40/12

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Kappung von Arbeitszeiten - Auslegung einer

    Der Senat hat die unterbliebene Beteiligung nachgeholt und den betroffenen Arbeitgeberinnen Gelegenheit gegeben, sich zu äußern (vgl. BAG 25. September 2012 - 1 ABR 45/11 - Rn. 18) .
  • BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 20/21

    Technische Überwachungseinrichtung - Gesamtbetriebsrat

    Das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts bei einem bestimmten betrieblichen Vorgang betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis zwischen den Betriebsparteien und kann daher Gegenstand eines Feststellungsbegehrens iSv. § 256 Abs. 1 ZPO sein (vgl. nur BAG 26. Januar 2016 - 1 ABR 68/13 - Rn. 17 mwN; 25. September 2012 - 1 ABR 45/11 - Rn. 17 mwN) .

    Diese zentrale Überwachungsmöglichkeit gebietet aus technischen Gründen zwingend eine betriebsübergreifende Regelung (vgl. für die Zuständigkeit eines Konzernbetriebsrats BAG 25. September 2012 - 1 ABR 45/11 - Rn. 26 f.) .

    Der Senat muss nicht darüber entscheiden, ob sie auch durch eine unternehmenseinheitliche Nutzung (vgl. dazu BAG 25. September 2012 - 1 ABR 45/11 - Rn. 26 f.) bedingt wäre, zumal das Landesarbeitsgericht insoweit keine Feststellungen getroffen hat.

  • LAG Düsseldorf, 12.02.2014 - 12 TaBV 36/13

    Sozialplan; Zuständigkeit im Konzern

    Würde diesem Antrag entsprochen, stünde fest, dass nur dieser und weder die Gesamtbetriebsräte noch die örtlichen Betriebsräte für die Ausübung dieses Mitbestimmungsrechts zuständig ist (vgl. insoweit BAG 25.09.2012 - 1 ABR 45/11, NZA 2013, 275 Rn. 18; BAG 09.07.2013 a.a.O. Rn. 11).

    Es ist anerkannt, dass die Betriebsparteien mit einem Feststellungsantrag das Bestehen eines ihnen angeblich zustehenden Mitbestimmungsrechts klären können (vgl. nur BAG 25.09.2012 - 1 ABR 45/11, NZA 2013, 275 Rn. 17).

    Nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BetrVG ist der Konzernbetriebsrat für die Behandlung von Angelegenheiten zuständig, die den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betreffen und nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb ihrer Unternehmen geregelt werden können (BAG 25.09.2012 a.a.O. Rn. 24).

    Allein der Wunsch des Arbeitgebers nach einer konzerneinheitlichen oder unternehmensübergreifenden Regelung, sein Kosten- oder Koordinierungsinteresse sowie reine Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte genügen nicht, um in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zustimmung des Konzernbetriebsrats zu begründen (BAG 25.09.2012 a.a.O. Rn. 24).

    Die originäre Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats ist nach denselben Kriterien zu bestimmen wie die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats (BAG 19.06.2007 - 1 AZR 454/06, NZA 2007, 1184 Rn. 18; BAG 25.09.2012 a.a.O. Rn. 24).

    Aufgrund der dargestellten Rechtsprechung (BAG 19.06.2007 a.a.O. Rn. 18; BAG 25.09.2012 a.a.O. Rn. 24) geht die erkennende Kammer im Rahmen von § 58 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ebenfalls von diesen Grundsätzen aus.

    Entscheidend ist aber, dass maßgeblich für die Zuständigkeitsabgrenzung immer die konkreten Umstände im Konzern und in den einzelnen Unternehmen sind (BAG 19.06.2007 a.a.O. Rn. 20; BAG 25.09.2012 a.a.O. Rn. 24).

    Er hat die Interessen der Belegschaften der einzelnen Betriebe gegenüber dem Unternehmer wahrzunehmen (BAG 25.09.2012 a.a.O. Rn. 24).

  • BAG, 23.10.2018 - 1 ABN 36/18

    Grundsatzbeschwerde - geklärte Rechtsfrage

    Überwachung in diesem Sinn ist sowohl das Sammeln von Informationen als auch das Auswerten bereits vorliegender Informationen (BAG 25. September 2012 - 1 ABR 45/11 - Rn. 21) .

    In diesem Zusammenhang ist geklärt, dass etwa die Nutzung und der Einsatz des Datenverarbeitungssystems SAP ERP zur Personalverwaltung der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG unterliegt (BAG 25. September 2012 - 1 ABR 45/11 -) .

  • BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 68/13

    Konzernbetriebsrat - Zuständigkeit - Überwachungseinrichtung

    Wird ihrem negativen Feststellungsantrag entsprochen, steht fest, dass nicht diese und der Konzernbetriebsrat, sondern die in den konzernangehörigen Unternehmen errichteten Arbeitnehmervertretungen und deren Arbeitgeber für die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte in Bezug auf die Anwendung der installierten Kameras und Monitore zuständig sind (vgl. BAG 25. September 2012 - 1 ABR 45/11 - Rn. 18) .

    Allein der Wunsch des Arbeitgebers oder der betroffenen Arbeitnehmervertretungen nach einer konzerneinheitlichen oder unternehmensübergreifenden Regelung, ein Kosten- oder Koordinierungsinteresse sowie reine Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte genügen nicht, um in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats zu begründen (BAG 25. September 2012 - 1 ABR 45/11 - Rn. 24) .

  • LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 28/20

    Mitbestimmungspflicht bei Einführung von Microsoft Office 365; Betriebsbegriff

    Ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmensübergreifende Regelung aus technischen Gründen liegt auch dann vor, wenn wegen der bestehenden zentralen Nutzungs- und Überwachungsmöglichkeiten eine betriebsindividuelle Regelung ausscheidet (vgl. zum Konzernbetriebsrat BAG, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 ABR 45/11, juris Rn. 26).

    Dies ist der Fall, wenn die technische Einrichtung erhobene Daten betriebsübergreifend verknüpfen kann und hierdurch die von den Arbeitnehmern erhobenen Leistungs- und Verhaltensdaten unternehmensweit erhoben, gefiltert und sortiert werden können (vgl. zum Konzernbetriebsrat BAG, Beschluss vom25. September 2012 - 1 ABR 45/11, juris Rn. 27).

  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 21/12

    Betriebsteil - Zuordnung - Feststellungsantrag

    Dazu sind die Anträge möglichst so auszulegen, dass sie die vom Antragsteller erstrebte Sachentscheidung zulassen (BAG 25. September 2012 - 1 ABR 45/11 - Rn. 12) .

    a) Das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis zwischen den Betriebsparteien und kann Gegenstand eines Feststellungsbegehrens iSv. § 256 Abs. 1 ZPO sein (BAG 25. September 2012 - 1 ABR 45/11 - Rn. 17) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2017 - 6 TaBV 21/16

    Mitbestimmung bei Maßnahmen der betrieblichen Berufsausbildung - Zusatzaufgaben

    Nur hierüber können die Gericht mit Bindungswirkung entscheiden (vgl. insgesamt BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 18/14 - Rn. 13, 25. September 2012, 1 ABR 45/11 Rn. 12; 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - Rn. 15, jeweils zitiert nach juris).

    aa) Das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis zwischen den Betriebsparteien und kann Gegenstand eines Feststellungsbegehrens im Sinne der Vorschrift sein (BAG 25. September 2012 - 1 ABR 45/11 - Rn. 17, aaO; 17. Januar 2012 - 1 ABR 45/10 - Rn. 16 f., zitiert nach juris).

  • LAG Düsseldorf, 22.08.2017 - 14 TaBV 25/17

    Mitbestimmung des Betriebsrats

    Das betriebsverfassungsrechtliche Rechtsverhältnis zwischen den Betriebspartnern kann Gegenstand eines Feststellungsbegehrens im Sinne des § 256 ZPO sein (BAG, Beschl. v. 28.03.2017 - 1 ABR 40/15 - juris; BAG, Beschl. v. 25.09.2012 - 1 ABR 45/11, AP Nr. 5 zu § 58 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 10.04.2018 - 7 TaBV 113/16

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Erfassung der

    Bereits das Sammeln der Daten für sich genommen ist "Überwachung" im Sinne der Norm (BAG, Beschluss vom 14.09.1984, 1 ABR 23/82 Rdnr. 54 aE und Rdnr. 55; Beschluss vom 25.9.2012, 1 ABR 45/11 Rdnr. 21).

    Hierauf kommt es indessen schon wegen der objektiven Möglichkeit der Nutzung im o.g. Sinne nicht an (vgl. auch BAG, Beschluss vom 25.09.2012, 1 ABR 45/11, Rn. 22).

  • ArbG Düsseldorf, 25.01.2013 - 11 BV 267/12

    Sozialplan - Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats - Beteiligung der örtlichen

  • ArbG Düsseldorf, 27.06.2014 - 14 BV 104/13

    Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates bei der Einrichtung einer facebook-Seite

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2013 - 17 TaBV 222/13

    Überwachungseinrichtungen - Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

  • ArbG Bonn, 20.05.2020 - 2 BV 94/19
  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 24/12

    Einigungsstelle - Anfechtung - Feststellungsantrag

  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 18/14

    Einigungsstellenspruch über Unzuständigkeit - Inhalt einer Feststellungsklage

  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 40/15

    Mitbestimmung bei Entgelterhöhung - unzulässige Feststellungsklage -

  • LAG Hamm, 04.05.2018 - 13 TaBV 76/16

    Errichtung eines Konzernbetriebsrats für privatrechtlich organisierte Unternehmen

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.11.2014 - 5 Sa 10/13

    Jubiläumszuwendung - allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz - Gesamtbetriebsrat -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.01.2014 - 4 TaBV 27/13

    Wirksamkeit einer durch Einigungsstellenspruch zustande gekommenen

  • LAG Hessen, 17.11.2015 - 4 TaBV 185/15

    Umfang der Zuständigkeiten des Gesamtbetriebsrats

  • LAG Köln, 13.12.2018 - 7 TaBVGa 5/18

    Kein Mitbestimmungsrecht des örtlichen Betriebsrats bei Bestehen einer

  • LAG Hessen, 10.07.2018 - 4 TaBVGa 74/18

    Für die Beteiligung gemäß §§ 111, 112 BetrVG anlässlich der Verschmelzung von

  • LAG Hessen, 22.03.2016 - 4 TaBV 20/16

    Eine Einigungsstelle kann offensichtlich unzuständig sein, wenn ihr

  • LAG Hessen, 10.07.2018 - 4 TaBVGa 74/18z

    Abgrenzung der Zuständigkeit von Konzern- und Einzelbetriebsräten bei der

  • ArbG Bayreuth, 13.12.2021 - 1 BV 1/21

    Arbeitnehmer, Betriebsrat, Leistungen, Unterlassungsanspruch, Arbeitgeber,

  • KAG Mainz, 07.02.2023 - M 32/22
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