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   BVerfG, 11.12.2008 - 1 BvR 1563/08   

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https://dejure.org/2008,2967
BVerfG, 11.12.2008 - 1 BvR 1563/08 (https://dejure.org/2008,2967)
BVerfG, Entscheidung vom 11.12.2008 - 1 BvR 1563/08 (https://dejure.org/2008,2967)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 1 BvR 1563/08 (https://dejure.org/2008,2967)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) bei vertretbarer Handhabung der Vorlagepflicht an den EuGH gem Art 234 EG durch nationales Gericht - Zur Fallgruppe der "Unvollständigkeit der Rechtsprechung" im Bereich des Markenrechts

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Vorlagepflicht bei abweichenden Entscheidungen des "Gemeinschaftsmarkenamtes"

  • Wolters Kluwer

    Fallgruppe der "Unvollständigkeit der Rechtsprechung"; Bindung nationaler Gerichte in Markensachen an Entscheidungen der europäischen Ämter und Gerichte

  • Judicialis

    GG Art. 101 Abs. 1; ; EGV Art. 234 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 234 Abs. 3; GG Art. 101 Abs. 1
    Umfang des Rechts auf den gesetzlichen Richter; Pflicht der Zivilgerichte zur Vorlage an den EuGH

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    Keine Vorlagepflicht bei abweichenden Entscheidungen des "Gemeinschaftsmarkenamtes"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorlagepflicht der Gerichte zum EuGH

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Vorlagepflicht eines deutschen Gerichts an den EuGH bei Markenrechtsstreitigkeiten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Vorlagepflicht an den EuGH bei Markenrechtsstreitigkeiten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Vorlagepflicht bei Markenrechtsstreitigkeiten

Besprechungen u.ä.

  • gewrs.de PDF, S. 26 (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Bindung und keine Vorlagepflicht bei Entscheidungen des HABM

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 223
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2008 - 1 BvR 1563/08
    Das nationale Gericht ist unter den Voraussetzungen des Art. 234 Abs. 3 EGV von Amts wegen gehalten, den EuGH anzurufen (vgl. BVerfGE 82, 159 ).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (vgl. BVerfGE 82, 159 ).

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2008 - 1 BvR 1563/08
    Die Grundsätze, nach denen Verwechslungsgefahr und Warenähnlichkeit zu beurteilen seien, habe der EuGH bereits in der "Canon"-Entscheidung (vgl.Urteil vom 29. September 1998 - Rs C-39/97 -, GRUR 1998, S. 922 ) entwickelt.

    Der EuGH hat in dieser Entscheidung (Rn. 29 f., GRUR 1998, S. 922 ) hingegen ausgesprochen, Verwechslungsgefahr liege dann vor, wenn das Publikum glauben könnte, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammten; wenn sich nicht ergebe, dass das Publikum dies glauben könne, sei Verwechslungsgefahr ausgeschlossen.

  • BVerfG, 18.10.2004 - 2 BvR 318/03

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Nichteinholung einer Vorabentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2008 - 1 BvR 1563/08
    Die von der Beschwerdeführerin erhobene Verfassungsbeschwerde mit der Rüge einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG war vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden (vgl. Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 18. Oktober 2004 - 2 BvR 318/03 -, BVerfGK 4, 116).

    In dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Oktober 2004 - 2 BvR 318/03 - (BVerfGK 4, 116 ) heißt es dazu, die "Canon"-Entscheidung des EuGH habe den speziellen Fall, ob auch dann, wenn nach der Verkehrsauffassung im allgemeinen die Waren aus zwei verschiedenen Unternehmen stammten, eine Verwechslungsgefahr vorliegen könne, nicht erschöpfend beantwortet.

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2008 - 1 BvR 1563/08
    Sollte der EuGH damit die hier relevanten Auslegungsfragen zum Begriff der Verwechslungsgefahr umfassend beantwortet haben, hätte schon keine Vorlagepflicht nach Art. 234 Abs. 3 EGV bestanden (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs C-283/81 "C.I.L.F.I.T." -, NJW 1983, S. 1257).
  • EuG, 06.11.2007 - T-407/05

    'SAEME / OHMI - Racke (REVIAN''s)' - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2008 - 1 BvR 1563/08
    Das Europäische Gericht erster Instanz hat inzwischen mit Urteil vom 6. November 2007 (Rs T-407/05; mit Gründen abzurufen unter http://curia.europa.eu) die der Beschwerdeführerin günstige Entscheidung der Beschwerdekammer des HABM aus formellen Gründen aufgehoben; das Verfahren ist wieder beim HABM anhängig.
  • BPatG, 22.09.2009 - 33 W (pat) 52/08

    - Berücksichtigung von Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken

    Auch das BVerfG hat eine Bindung nationaler Ämter und Gerichte in nationalen Markenrechtsverfahren an Entscheidungen europäischer Institutionen über die Eintragung von Gemeinschaftsmarken als "eher fernliegend" bezeichnet (Beschluss vom 11.12.2008, 1 BvR 1563/08 -REVIAN"s/EVIAN; MarkenR 2009, 159).
  • OLG Zweibrücken, 29.09.2009 - 1 U 119/09

    Internationale Zuständigkeit für eine Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall in

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn mögliche Gegenauffassungen zu den entscheidungserheblichen Fragen des Gemeinschaftsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. Dezember 2008 - 1 BvR 1563/08, juris - CZ10).
  • BPatG, 15.09.2009 - 33 W (pat) 21/08
    Auch das BVerfG hat eine Bindung nationaler Ämter und Gerichte in nationalen Markenrechtsverfahren an Entscheidungen europäischer Institutionen über die Eintragung von Gemeinschaftsmarken als "eher fernliegend" bezeichnet (Beschluss vom 11.12.2008, 1 BvR 1563/08 -REVIAN"s/EVIAN; MarkenR 2009, 159).
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