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   BVerfG, 23.12.2016 - 1 BvR 1723/14   

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https://dejure.org/2016,54510
BVerfG, 23.12.2016 - 1 BvR 1723/14 (https://dejure.org/2016,54510)
BVerfG, Entscheidung vom 23.12.2016 - 1 BvR 1723/14 (https://dejure.org/2016,54510)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Dezember 2016 - 1 BvR 1723/14 (https://dejure.org/2016,54510)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, SGB 7
    Nichtannahmebeschluss: Zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Zurückweisung eines Rechtsmittels im fachgerichtlichen Verfahren (hier: Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren) aus prozessualen Gründen - mangelnde Darlegungen zum Vortrag im ...

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Pflichtversicherung von Nebenerwerbslandwirten in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Zurückweisung eines Rechtsmittels im fachgerichtlichen Verfahren (hier: Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren) aus prozessualen Gründen - mangelnde Darlegungen zum Vortrag im ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit einer Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Pflichtversicherung von Nebenerwerbslandwirten in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit einer Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Pflichtversicherung von Nebenerwerbslandwirten in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Zurückweisung eines Rechtsmittels im fachgerichtlichen Verfahren (hier: Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren) aus prozessualen Gründen - mangelnde Darlegungen zum Vortrag im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Die Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde führt nicht zwangsläufig zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde nach erfolgloser Nichtzulassungsbeschwerde

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Die Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde führt nicht zwangsläufig zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 660
  • NVwZ-RR 2017, 353
  • NZS 2017, 267
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2016 - 1 BvR 1723/14
    Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel - hier die Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision -, durch dessen Gebrauch die behaupteten Grundrechtsverstöße hätten ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 16, 124 ; 74, 102 ; 128, 90 ; BVerfGK 1, 222 ).

    Dabei ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, die Beschreitung des Rechtswegs von der Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 128, 90 ).

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2016 - 1 BvR 1723/14
    Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel - hier die Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision -, durch dessen Gebrauch die behaupteten Grundrechtsverstöße hätten ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 16, 124 ; 74, 102 ; 128, 90 ; BVerfGK 1, 222 ).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 2099/03

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1, 2 Abs 1 GG durch Einbeziehung von Ehegatten

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2016 - 1 BvR 1723/14
    Namentlich hat er sich hinsichtlich seiner Einbeziehung in die gesetzliche Unfallversicherung nicht mit den vom Bundesverfassungsgericht bereits entwickelten Maßstäben hinsichtlich der Pflichtversicherung von Nebenerwerbs- oder Hobbylandwirten auseinandergesetzt (vgl. BVerfGE 44, 70 ; 51, 257 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. September 1986 - 2 BvR 357/85 -, SozR 5850 § 1 Nr. 12; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Dezember 2002 - 1 BvR 2170/97 -, SozR 3-5420 § 2 Nr. 3 ; BVerfGK 3, 15 ).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2016 - 1 BvR 1723/14
    Dabei ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, die Beschreitung des Rechtswegs von der Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 128, 90 ).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2016 - 1 BvR 1723/14
    Dies gilt insbesondere für die Begründungs-, Darlegungs- und Bezeichnungserfordernisse im Verfahren vor den Revisionsgerichten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 1991 - 1 BvR 1411/91 -, SozR 3-1500 § 160a Nr. 7; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2008 - 1 BvR 1616/05 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 09.02.1977 - 1 BvL 11/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Pflichtversicherung für Landwirte

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2016 - 1 BvR 1723/14
    Namentlich hat er sich hinsichtlich seiner Einbeziehung in die gesetzliche Unfallversicherung nicht mit den vom Bundesverfassungsgericht bereits entwickelten Maßstäben hinsichtlich der Pflichtversicherung von Nebenerwerbs- oder Hobbylandwirten auseinandergesetzt (vgl. BVerfGE 44, 70 ; 51, 257 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. September 1986 - 2 BvR 357/85 -, SozR 5850 § 1 Nr. 12; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Dezember 2002 - 1 BvR 2170/97 -, SozR 3-5420 § 2 Nr. 3 ; BVerfGK 3, 15 ).
  • BVerfG, 03.07.2003 - 2 BvR 368/02

    Einhaltung der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2016 - 1 BvR 1723/14
    Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel - hier die Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision -, durch dessen Gebrauch die behaupteten Grundrechtsverstöße hätten ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 16, 124 ; 74, 102 ; 128, 90 ; BVerfGK 1, 222 ).
  • BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 1616/05

    Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz und iÜ wegen nicht hinreichender

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2016 - 1 BvR 1723/14
    Dies gilt insbesondere für die Begründungs-, Darlegungs- und Bezeichnungserfordernisse im Verfahren vor den Revisionsgerichten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 1991 - 1 BvR 1411/91 -, SozR 3-1500 § 160a Nr. 7; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2008 - 1 BvR 1616/05 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 27/76

    Verfassungsmäßigkeit der beitragspflichtigen Krankenversicherung der Landwirte

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2016 - 1 BvR 1723/14
    Namentlich hat er sich hinsichtlich seiner Einbeziehung in die gesetzliche Unfallversicherung nicht mit den vom Bundesverfassungsgericht bereits entwickelten Maßstäben hinsichtlich der Pflichtversicherung von Nebenerwerbs- oder Hobbylandwirten auseinandergesetzt (vgl. BVerfGE 44, 70 ; 51, 257 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. September 1986 - 2 BvR 357/85 -, SozR 5850 § 1 Nr. 12; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Dezember 2002 - 1 BvR 2170/97 -, SozR 3-5420 § 2 Nr. 3 ; BVerfGK 3, 15 ).
  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2016 - 1 BvR 1723/14
    Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel - hier die Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision -, durch dessen Gebrauch die behaupteten Grundrechtsverstöße hätten ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 16, 124 ; 74, 102 ; 128, 90 ; BVerfGK 1, 222 ).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 2170/97

    Versicherungspflicht einer Hobby-Pferdehalter in Krankenversicherung der

  • BVerfG, 16.09.1986 - 2 BvR 357/85
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