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   BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 732/11   

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BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 732/11 (https://dejure.org/2011,5460)
BVerfG, Entscheidung vom 24.10.2011 - 1 BvR 732/11 (https://dejure.org/2011,5460)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 732/11 (https://dejure.org/2011,5460)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 1006 Abs 1 S 1 BGB, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 26 Nr 1 SOG ND 2005
    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde - hier: Rechtsmittel gegen Beschlagnahme eines Geldbetrags nach niedersächsischem Polizeirecht - Verletzung von Art 14 Abs 1 GG bzw Art 19 Abs 4 GG nicht hinreichend substantiiert ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 1006 Abs 1 S 1 BGB, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 26 Nr 1 SOG ND 2005
    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde - hier: Rechtsmittel gegen Beschlagnahme eines Geldbetrags nach niedersächsischem Polizeirecht - Verletzung von Art 14 Abs 1 GG bzw Art 19 Abs 4 GG nicht hinreichend substantiiert ...

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der Verletzung von Grundrechten nach Sicherstellung von Bargeld i.R. der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde - hier: Rechtsmittel gegen Beschlagnahme eines Geldbetrags nach niedersächsischem Polizeirecht - Verletzung von Art 14 Abs 1 GG bzw Art 19 Abs 4 GG nicht hinreichend substantiiert ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde - hier: Rechtsmittel gegen Beschlagnahme eines Geldbetrags nach niedersächsischem Polizeirecht - Verletzung von Art 14 Abs 1 GG bzw Art 19 Abs 4 GG nicht hinreichend substantiiert ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nds. SOG §§ 26 ff.; BGB § 1006 Abs. 1 S. 1
    Darlegung der Verletzung von Grundrechten nach Sicherstellung von Bargeld i.R. der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 239
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 732/11
    Denn die Beschwerdeführer setzen sich weder mit den Voraussetzungen der Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO oder wegen eines anderen Zulassungsgrundes auseinander, noch verhalten sie sich zu den vom Bundesverfassungsgericht hinreichend geklärten Maßstäben einer Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG durch Nichtzulassung eines Rechtsmittels (vgl. nur BVerfGK 5, 369 ; 10, 208 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2010 - 5 A 298/09

    Anspruch auf Herausgabe von sichergestelltem Geld bei Zweifeln an der

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 732/11
    Vielmehr bezweifeln die Beschwerdeführer lediglich die Verfassungsmäßigkeit der - in Ansehung der gerichtlichen Entscheidungen nicht (mehr) streitgegenständlichen - präventiven Gewinnabschöpfung nach § 26 Nr. 1 Nds. SOG und beanstanden im Übrigen eine falsche Auslegung und Anwendung des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB, ohne sich mit der diesbezüglichen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. die von den Gerichten zitierte Entscheidung des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. August 2010 - 5 A 298/09 -, juris, sowie BayVGH, Beschluss vom 19. November 2010 - 10 ZB 10.1707 -, juris) auseinanderzusetzen.
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 732/11
    Eine substantiierte Begründung im Sinne der §§ 92, 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG erfordert jedoch, dass die Beschwerdeführer hinreichend deutlich und insbesondere anhand der vom Bundesverfassungsgericht geklärten verfassungsrechtliche Maßstäbe darlegen, inwieweit ihre Grundrechte durch die angegriffenen Maßnahmen verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 2697/07 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2009 - 1 BvR 1997/08 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 02.09.2009 - 1 BvR 1997/08

    Unzureichend substantiierte Verfassungsbeschwerde gegen um 0,25 % erhöhten

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 732/11
    Eine substantiierte Begründung im Sinne der §§ 92, 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG erfordert jedoch, dass die Beschwerdeführer hinreichend deutlich und insbesondere anhand der vom Bundesverfassungsgericht geklärten verfassungsrechtliche Maßstäbe darlegen, inwieweit ihre Grundrechte durch die angegriffenen Maßnahmen verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 2697/07 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2009 - 1 BvR 1997/08 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch überzogene

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 732/11
    Denn die Beschwerdeführer setzen sich weder mit den Voraussetzungen der Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO oder wegen eines anderen Zulassungsgrundes auseinander, noch verhalten sie sich zu den vom Bundesverfassungsgericht hinreichend geklärten Maßstäben einer Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG durch Nichtzulassung eines Rechtsmittels (vgl. nur BVerfGK 5, 369 ; 10, 208 ).
  • BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 2697/07

    Unterlassen der Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater bei bestehendem

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 732/11
    Eine substantiierte Begründung im Sinne der §§ 92, 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG erfordert jedoch, dass die Beschwerdeführer hinreichend deutlich und insbesondere anhand der vom Bundesverfassungsgericht geklärten verfassungsrechtliche Maßstäbe darlegen, inwieweit ihre Grundrechte durch die angegriffenen Maßnahmen verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 2697/07 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2009 - 1 BvR 1997/08 -, juris, Rn. 5).
  • VGH Bayern, 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707

    Keine Herausgabe polizeilich sichergestellter Sachen an mutmaßlichen Dieb oder

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 732/11
    Vielmehr bezweifeln die Beschwerdeführer lediglich die Verfassungsmäßigkeit der - in Ansehung der gerichtlichen Entscheidungen nicht (mehr) streitgegenständlichen - präventiven Gewinnabschöpfung nach § 26 Nr. 1 Nds. SOG und beanstanden im Übrigen eine falsche Auslegung und Anwendung des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB, ohne sich mit der diesbezüglichen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. die von den Gerichten zitierte Entscheidung des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. August 2010 - 5 A 298/09 -, juris, sowie BayVGH, Beschluss vom 19. November 2010 - 10 ZB 10.1707 -, juris) auseinanderzusetzen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2016 - 5 A 667/16

    Sicherstellung; Geld; Herausgabeanspruch; Eigentumsvermutung;

    Offen gelassen BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 732/11 -, NVwZ 2012, 239 = juris, Rn. 15.
  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auswahlentscheidung zur Besetzung

    Zur Begründung gehört ferner in qualitativer Hinsicht eine konkrete inhaltliche Auseinandersetzung mit den angegriffenen instanzgerichtlichen Entscheidungen und deren tragenden Begründungslinien, und zwar auf der Ebene des Verfassungsrechts am Maßstab der als verletzt gerügten grundrechtlichen Positionen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 732/11 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 08.12.2017 - 2 BvR 2019/17

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichend substantiierte Beschwerdebegründung (§§ 23

    Verlangt wird gerade auch in qualitativer Hinsicht eine konkrete inhaltliche Auseinandersetzung mit den angegriffenen instanzgerichtlichen Entscheidungen und deren tragenden Begründungslinien, und zwar auf der Ebene des Verfassungsrechts am Maßstab der als verletzt gerügten grundrechtlichen Positionen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 732/11 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 30.03.2021 - 1 BvR 160/19

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilrechtliche Entscheidungen betreffend

    Hierzu gehört eine konkrete inhaltliche Auseinandersetzung mit den angegriffenen instanzgerichtlichen Entscheidungen und deren tragenden verfassungsrechtlichen Begründungslinien am Maßstab der als verletzt gerügten grundrechtlichen Positionen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 732/11 -, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, Rn. 17).
  • VGH Bayern, 23.02.2016 - 10 BV 14.2353

    Klage gegen die polizeiliche Sicherstellung von Buchgeld

    Es kann daher die Frage offen bleiben (wie auch in BVerfG, B. v. 24.10.2011 - 1 BvR 732/11 - juris Rn. 15), ob eine Sicherstellung zum Schutz privater Rechte überhaupt auf Art. 25 Nr. 2 PAG gestützt werden kann, wenn der Eigentümer der sichergestellten Sache unbekannt ist und die Sicherstellungsbehörde selbst davon ausgeht, ihn niemals ermitteln zu können, weshalb es letztlich zu einer dauerhaften Entziehung des Geldbetrags zugunsten des Staates kommen würde.
  • BVerfG, 21.06.2019 - 2 BvR 2189/18

    Nichtannahmebeschluss: Zur Behandlung von Petitionen durch Kollegialorgane der

    Das erfordert eine konkrete inhaltliche Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen und zwar auf der Ebene des Verfassungsrechts am Maßstab der als verletzt gerügten grundrechtlichen Positionen (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 130, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 732/11 -, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, Rn. 17).
  • BVerfG, 09.01.2023 - 2 BvR 1217/19

    Verfassungsbeschwerde bezüglich Vollzug von Abschiebungshaft trotz unterlassener

    Zur Begründung gehört eine konkrete inhaltliche Auseinandersetzung mit den angegriffenen instanzgerichtlichen Entscheidungen und deren tragenden Begründungen, und zwar auf der Ebene des Verfassungsrechts am Maßstab der als verletzt gerügten grundrechtlichen Positionen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 732/11 -, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2013 - 11 LA 135/13

    Rechtfertigung der Sicherstellung eines aller Wahrscheinlichkeit nach deliktisch

    b) Die weitere von dem Kläger als grundsätzlich klärungsbedürftig formulierte Frage, "inwieweit es der Sicherheitsbehörde schrankenlos möglich ist, auch bei nicht ermittelbaren Eigentümer(n), Bargeld sicherzustellen, insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidung BayVGH, Urteil vom 01.12.2011, Az. 10 B 11.480 und des Nichtannahmebeschlusses des BVerfG, 1 BvR 732/11 vom 24.10.2011" entzieht sich einer abstrakten Antwort, sondern hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab, ist mithin nicht grundsätzlich klärungsfähig.
  • VGH Bayern, 01.12.2011 - 10 B 11.480

    Sicherstellung von Geldnoten; Eigentumsvermutung für Besitzer; Herausgabe

    Insbesondere muss der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 24. Oktober 2011 (Az. 1 BvR 732/11 RdNr. 15) aufgeworfenen Frage, ob verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere wegen einer Verletzung von Art. 14 GG, gegen eine Sicherstellung bestehen, wenn zwar der betroffene Besitzer des Bargelds sein Eigentum daran wegen einer Widerlegung der Vermutung des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht beweisen kann, der Eigentümer der sichergestellten Sache aber unbekannt ist und die sicherstellende Behörde zugleich nicht davon ausgeht, dass der rechtmäßige Eigentümer aufzufinden sein wird, so dass die eigentlich dem Schutz privater Rechte dienende Sicherstellung und Verwahrung letztlich eine dauerhafte Entziehung des Eigentums zugunsten des Staates bewirkt, nicht weiter nachgegangen werden.
  • BVerfG, 08.08.2021 - 2 BvR 2038/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein Asylverfahren wegen Subsidiarität und nicht

    Zur Begründung gehört in qualitativer Hinsicht eine konkrete inhaltliche Auseinandersetzung mit den angegriffenen instanzgerichtlichen Entscheidungen und deren tragenden Begründungslinien, und zwar auf der Ebene des Verfassungsrechts am Maßstab der als verletzt gerügten grundrechtlichen Positionen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 732/11 -, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, Rn. 17).
  • BVerwG, 16.12.2019 - 6 B 58.19

    Polizeiliche Sicherstellung von Bargeld

  • BVerfG, 08.08.2021 - 2 BvR 727/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Anordnung von

  • BVerfG, 30.10.2020 - 2 BvR 1893/20

    Verfassungsbeschwerde in einer Zwangsvollstreckungssache mangels hinreichender

  • VG Minden, 19.02.2016 - 11 K 2205/14
  • VerfGH Saarland, 10.03.2021 - Lv 14/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des

  • VerfGH Saarland, 17.06.2022 - Lv 20/21
  • OVG Bremen, 08.10.2012 - 1 B 102/12

    Präventivpolizeiliche Sicherstellung von Bargeld - Sicherstellung; Bargeld;

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