Rechtsprechung
   BGH, 30.06.1992 - 1 StR 136/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4017
BGH, 30.06.1992 - 1 StR 136/92 (https://dejure.org/1992,4017)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1992 - 1 StR 136/92 (https://dejure.org/1992,4017)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1992 - 1 StR 136/92 (https://dejure.org/1992,4017)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,4017) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Untreue zulasten einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) durch deren Geschäftsführer - Voraussetzung für eine Unterbrechung des Fortsetzungszusammenhang bei Untreuetaten zulasten einer GmbH durch deren Geschäftsführer - Zäsur bei Untreuetaten durch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.03.1984 - 1 StR 14/84

    Zuständigkeit für die Entscheidung über Haftentschädigung

    Auszug aus BGH, 30.06.1992 - 1 StR 136/92
    Ob eine solche Unterbrechung vorliegt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und unterliegt grundsätzlich der Beurteilung des Tatrichters (BGH StV 1984, 366, 367; BGH wistra 1989, 301, 302).
  • BGH, 04.04.1991 - 1 StR 77/91

    Voraussetzungen zur Annahme eines Gesamtvorsatzes - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 30.06.1992 - 1 StR 136/92
    Es können insbesondere größere Zeitabstände oder einschneidende Ereignisse ein sich über längere Zeit erstreckendes Tatgeschehen unterbrechen (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 34).
  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93

    Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte

    Bei dieser Sachlage kann nach Teileinstellung wegen der vom Fortsetzungszusammenhang eindeutig nicht erfaßten verjährten Einzeltaten der den Angeklagten nicht beschwerende weitergehende Schuldspruch wegen fortgesetzten sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit Vergewaltigung bestehenbleiben (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1992 - 1 StR 136/92 -, wistra 1992, 340, 341; BGH, Beschluß vom 25. September 1990 - 4 StR 359/90 -, NJW 1991, 307, 308, insoweit in BGHSt 37, 179 nicht abgedruckt; vgl. auch Senatsbeschluß vom 19. Februar 1991 - 5 StR 25/91 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht