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   BGH, 04.11.2014 - 1 StR 474/14   

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https://dejure.org/2014,37293
BGH, 04.11.2014 - 1 StR 474/14 (https://dejure.org/2014,37293)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2014 - 1 StR 474/14 (https://dejure.org/2014,37293)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2014 - 1 StR 474/14 (https://dejure.org/2014,37293)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 StGB, § 357 StPO
    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikt: Anforderungen an die Einziehungsentscheidung; Erstreckung der Aufhebung einer Einziehungsentscheidung auf den Nichtrevidenten

  • IWW

    § 354 Abs. 1 StPO, § 74 Abs. 1, 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 357 Satz 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Ausreichend konkrete Bezeichnung von Einziehungsgegenständen

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikt: Anforderungen an die Einziehungsentscheidung; Erstreckung der Aufhebung einer Einziehungsentscheidung auf den Nichtrevidenten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausreichend konkrete Bezeichnung von Einziehungsgegenständen

  • rechtsportal.de

    StGB § 74 Abs. 1 ; StGB § 74 Abs. 2
    Ausreichend konkrete Bezeichnung von Einziehungsgegenständen

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikt: Anforderungen an die Einziehungsentscheidung; Erstreckung der Aufhebung einer Einziehungsentscheidung auf den Nichtrevidenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 130
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.06.2010 - 4 StR 216/10

    Verfahrenshindernis des wirksamen Eröffnungsbeschlusses; Verfall und Einziehung

    Auszug aus BGH, 04.11.2014 - 1 StR 474/14
    a) Nach ständiger Rechtsprechung müssen einzuziehende Gegenstände so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07 (insoweit in NStZ 2007, 713 f. nicht veröffentlicht) und vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424 mwN).

    Die Bezugnahme auf die Anklageschrift oder ein Asservatenverzeichnis genügt dafür nicht (BGH, Beschlüsse vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, NStZ-RR 2009, 384 (nur LS) und vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424 jeweils mwN).

    c) Der Senat kann - was grundsätzlich möglich wäre (BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07 mwN und vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424) - auch nicht gemäß § 354 Abs. 1 StPO unter Rückgriff auf die Urteilsgründe die gebotene Konkretisierung hinsichtlich der Einziehungsgegenstände selbst vornehmen.

  • BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07

    Verwertung von Erkenntnissen "ausländischer verdeckter Ermittler" (kein

    Auszug aus BGH, 04.11.2014 - 1 StR 474/14
    a) Nach ständiger Rechtsprechung müssen einzuziehende Gegenstände so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07 (insoweit in NStZ 2007, 713 f. nicht veröffentlicht) und vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424 mwN).

    c) Der Senat kann - was grundsätzlich möglich wäre (BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07 mwN und vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424) - auch nicht gemäß § 354 Abs. 1 StPO unter Rückgriff auf die Urteilsgründe die gebotene Konkretisierung hinsichtlich der Einziehungsgegenstände selbst vornehmen.

  • BGH, 25.08.2009 - 3 StR 291/09

    Einziehung (Urteilsformel; Bezeichnung der Einziehungsgegenstände; Anlage)

    Auszug aus BGH, 04.11.2014 - 1 StR 474/14
    Die Bezugnahme auf die Anklageschrift oder ein Asservatenverzeichnis genügt dafür nicht (BGH, Beschlüsse vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, NStZ-RR 2009, 384 (nur LS) und vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424 jeweils mwN).
  • BGH, 10.05.1966 - 1 StR 592/65

    Verwendung geschützter Warenzeichen beim Verkauf von Wein unter den unrichtigen

    Auszug aus BGH, 04.11.2014 - 1 StR 474/14
    d) Die Aufhebung der Einziehungsanordnung war gemäß § 357 Satz 1 StPO auf den nicht revidierenden Mitangeklagten E. W. zu erstrecken (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1966 - 1 StR 592/66, BGHSt 21, 66, 69; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 357 Rn. 22).
  • BGH, 31.03.2020 - 1 StR 403/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Verkürzung von Verbrauchssteuern); gewerbsmäßiger

    Die Aufhebung und das Entfallen der Einziehungsanordnung war insoweit gemäß § 357 Satz 1 StPO auf den nicht revidierenden Mitangeklagten M. zu erstrecken (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 1 StR 474/14 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 20.02.2018 - 5 StR 383/17

    Fehlen einer hinreichend konkreten Bezeichnung des Einziehungsgegenstands;

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen eingezogene Gegenstände so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 1 StR 474/14, StraFo 2015, 22).
  • BGH, 13.07.2021 - 3 StR 206/21

    Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen (Maßgeblichkeit des

    Denn das einen sachlich-rechtlichen Mangel begründende Fehlen der Anordnung gesamtschuldnerischer Haftung für diesen Teil der Tatbeute betrifft auch ihn (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2021 - 3 StR 486/20, juris Rn. 15; vom 8. September 2020 - 6 StR 222/20, juris Rn. 2; vom 8. Juli 2020 - 2 StR 538/19, juris Rn. 9; vom 28. April 2020 - 3 StR 104/20, juris Rn. 4; vom 28. Januar 2020 - 4 StR 599/19, juris; vom 4. November 2014 - 1 StR 474/14, StraFo 2015, 22).
  • BGH, 10.02.2021 - 3 StR 486/20

    Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidung

    Gemäß § 357 Satz 1 StPO ist daher die Revision auch auf die nichtrevidierende Mitverurteilte K. zu erstrecken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2020 - 6 StR 222/20, juris Rn. 2; vom 8. Juli 2020 - 2 StR 538/19, juris Rn. 9; vom 4. November 2014 - 1 StR 474/14, StraFo 2015, 22).
  • BGH, 08.07.2020 - 2 StR 538/19

    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen schwerem

    b) Die Berichtigung dieses Teils der Einziehungsentscheidung ist nach § 357 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2018 ? 1 StR 474/14, StraFo 2015, 22, 23 mwN) auf den Mitangeklagten T. zu erstrecken.
  • BGH, 23.05.2023 - 2 StR 114/23

    Korrektur des Schuldspruchs hinsichtlich der Einfuhr von Betäubungsmitteln in

    Gemäß § 357 Satz 1 StPO war die Aufhebung der Einziehungsanordnung auf den nicht revidierenden Mitangeklagten Ma.   zu erstrecken (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 1 StR 474/14, juris Rn. 7).
  • BGH, 14.02.2023 - 2 StR 17/23

    Genaue Kennzeichnung der einzuziehenden Gegenstände im Ausspruch über die

    c) Die Entscheidung war gemäß § 357 Satz 1 StPO auf den nicht revidierenden Mitangeklagten H. zu erstrecken (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 1 StR 474/14, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 18.12.2018 - 4 StR 303/18

    Verminderte Schuldfähigkeit (Abgrenzung zur Annahme eines minder schweren Falles

    Zwar ist das Tatgericht grundsätzlich gehalten, den einzuziehenden Gegenstand in der Entscheidungsformel konkret zu bezeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 1 StR 474/14, StraFo 2015, 22 mwN), woran es hier fehlt, da das Landgericht lediglich die Einziehung des "Tatwerkzeugs' angeordnet hat.
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