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LG Dessau-Roßlau, 20.07.2011 - 1 T 348/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 91 Abs 1 S 2 ZPO, § 2 ZuSEG, §§ 19 ff JVEG, § 20 JVEG, § 22 JVEG
Kostenerstattung: Umfang der Entschädigung des Verdienstausfalls des Gegners für Terminswahrnehmung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bitterfeld-Wolfen, 16.11.2010 - 7 C 634/09
- LG Dessau-Roßlau, 20.07.2011 - 1 T 348/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 15 W 28/05
Kostenfestsetzung: Höhe der Entschädigung für Terminswahrnehmung durch …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 20.07.2011 - 1 T 348/10
Im Rahmen des § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO ist darauf abzustellen, welchen wirtschaftlichen Wert die Tätigkeit der zum Termin erschienenen Partei hatte (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.06.2005, 15 W 28/05; zitiert nach juris). - BGH, 02.12.2008 - VI ZB 63/07
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer juristischen Person für die Teilnahme ihres …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 20.07.2011 - 1 T 348/10
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 02.12.2008 (VI ZB 63/07; zitiert nach juris) ausgeführt: "(...) Nach § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO umfasst die Kostenerstattung auch die Entschädigung des Gegners für die durch notwendige Reisen oder durch die notwendige Wahrnehmung von Terminen entstandene Zeitversäumnis; die für die Entschädigung von Zeugen geltenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden.