Rechtsprechung
| VK Sachsen, 25.06.2019 - 1/SVK/013-19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ca.-Angaben sind unzulässig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
"Circa"-Angaben sind unzulässig! (VPR 2019, 242)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
"Circa"-Angaben sind unzulässig! (IBR 2019, 639)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04
Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im …
Auszug aus VK Sachsen, 25.06.2019 - 1/SVK/013-19
Der zwingend vorzunehmende Ausschluss soll sicherstellen, dass dem Auftraggeber für den Wertungsvorgang nur vergleichbare Angebote vorliegen (BGH zu § 16 EG Abs. 4 VOL/A, Urt. v. 1.8. 2006 - X ZR 115/04). - OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06
Wertung von Wahlpositionen
Auszug aus VK Sachsen, 25.06.2019 - 1/SVK/013-19
Beziehen sich die Angebote nämlich nicht auf identische Vergabeunterlagen, sind die Transparenz und die Gleichbehandlung der Bieter nicht zu gewährleisten (OLG München, B. v. 27.1.2006 - Verg 1/06). - OLG Dresden, 25.01.2005 - WVerg 14/04
Kosten Nachprüfungsverfahren Vergabekammer; Gesamtschuld
Auszug aus VK Sachsen, 25.06.2019 - 1/SVK/013-19
Die Verfahrensgebühr ist deshalb vorab um den anteiligen Betrag zu kürzen, der dem internen Haftungsanteil des Inhabers des Haftungsprivilegs in der Gesamtschuld entspräche (OLG Dresden, B. v. 25.1. 2005 - WVerg 0014/04).
- OLG Düsseldorf, 20.05.2005 - Verg 19/05
Änderung der Verdingungsunterlagen
Auszug aus VK Sachsen, 25.06.2019 - 1/SVK/013-19
Grundlegende Voraussetzung, um eine Änderung im Sinne einer Abweichung zwischen Vertragsunterlagen und Angebot anzunehmen, ist allerdings zunächst, dass die Vergabeunterlagen klar und eindeutig sind (OLG Düsseldorf, B. v. 20.5. 2005 - Verg 19/05). - OLG Jena, 04.04.2003 - 6 Verg 4/03
Kostenerstattungspflicht des Beigeladenen
Auszug aus VK Sachsen, 25.06.2019 - 1/SVK/013-19
Ein Beteiligter darf jedoch nicht zur Erstattung eines Gebührenanteils herangezogen werden, welcher auf einen zwar gesamtschuldnerisch mithaftenden, von der persönlichen Gebührenzahlungspflicht jedoch befreiten Kostenschuldner entfällt (OLG Jena, B. v. 4.4. 2003 - 6 Verg 4/03). - OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - Verg 45/05
Änderung der Verdingungsunterlagen: Ausschluss zwingend!
Auszug aus VK Sachsen, 25.06.2019 - 1/SVK/013-19
Ebenfalls irrelevant ist, ob die Änderung einen Einfluss auf den Wettbewerb hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Juli 2005 - Verg 45/05). - OLG Oldenburg, 02.02.1993 - 5 U 76/89
Auszug aus VK Sachsen, 25.06.2019 - 1/SVK/013-19
Dieses Ergebnis beruht auf allgemeinen Ausgleichsregeln zur Gesamtschuld, wie sie im Bereich des materiellen Rechts überwiegend (…vgl. etwa Palandt-Heinrichs, 77. Aufl. 2018, § 426 BGB Rn. 18 ff m. w. N.) und im Bereich des Kostenrechts ganz herrschend vertreten werden (…Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl. 2004, § 2 GKG Rn. 22; OLG Oldenburg, B. v. 2.2. 1993 - 5 U 76/89.).
- VK Sachsen, 27.02.2020 - 1/SVK/044-19
Vergabeunterlagen mehrdeutig: Kein Ausschluss wegen Abweichung!
Grundlegende Voraussetzung, um eine Änderung im Sinne einer Abweichung zwischen Vertragsunterlagen und Angebot anzunehmen, ist allerdings zunächst, dass die Vergabeunterlagen klar und eindeutig sind (VK Sachsen, Beschluss vom 25.06.2019- 1/SVK/013-19 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.05.2005 - Verg 19/05).Dann ist keine Vergleichbarkeit der Angebote mehr gegeben (VK Sachsen, Beschluss vom 25. Juni 2019 - 1/SVK/013-19).
Daher wird die Rückversetzung des Verfahrens in den Stand vor Versand der Vergabeunterlagen angeordnet (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 25.06.2019 - 1/SVK/013-19 sowie Lampert in Burgi/Dreher, GWB, § 121 Rn. 82 m. w. N.).
- VK Sachsen, 23.02.2026 - 1/SVK/049-25
"Abwehrklauseln" verdrängen nur Allgemeine Geschäftsbedingungen!
Rn. 60 Grundlegende Voraussetzung, um eine Änderung im Sinne einer Abweichung zwischen Vertragsunterlagen und Angebot anzunehmen, ist aber zunächst, dass die Vergabeunterlagen klar und eindeutig sind (VK Sachsen, Beschlüsse vom 15. März 2022 - 1/SVK/001-22 und 25. Juni 2019- 1/SVK/013-19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Mai 2005 - Verg 19/05). - VK Bund, 17.10.2025 - VK 1-90/25
Zwangskauf von DIN-Normen vom "Ausbeuth-Verlag" ist hinzunehmen!
Anders als in der Entscheidung der VK Sachsen (Beschluss vom 25. Juni 2019, 1/SVK/013-19) ist der in den LV-Positionen verwendete Zusatz "ca." hier gerade näher konkretisiert worden und damit bestimmbar anhand der Mindest- und Maximalwerte der konkreten DIN-Norm.
- VG Saarlouis, 06.04.2022 - 5 K 1008/19
Konkurrentenklage im Personenbeförderungsrecht, Anforderungen an die …
Es fehlt mithin im Ergebnis an einer transparenten Grundlage für den Wettbewerb (vgl. Vergabekammer Leipzig, Beschluss vom 25.06.2019 - 1/SVK/013-19 -, juris, Rn. 63 f.; so schon VK Bund, Beschluss vom 16.03.2015, VK 2 - 9/15). - VK Sachsen, 15.03.2022 - 1/SVK/001-22
Bieter muss im Stadium der Angebotsabgabe (noch) nicht leistungsbereit sein!
Grundlegende Voraussetzung, um eine Änderung im Sinne einer Abweichung zwischen Vertragsunterlagen und Angebot anzunehmen, ist zunächst, dass die Vergabeunterlagen klar und eindeutig sind (VK Sachsen, Beschluss vom 25.06.2019- 1/SVK/013-19 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.05.2005 - Verg 19/05). - VK Sachsen, 09.07.2025 - 1/SVK/017-25
Keine Korrektur "ausschlussreifer" Angebote!
Rn. 67 Grundlegende Voraussetzung, um eine Änderung im Sinne einer Abweichung zwischen Vertragsunterlagen und Angebot anzunehmen, ist aber zunächst, dass die Vergabeunterlagen klar und eindeutig sind (VK Sachsen, Beschlüsse vom 15.03.2022 - 1/SVK/001-22 und 25.06.2019- 1/SVK/013-19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.05.2005 - Verg 19/05).
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