Rechtsprechung
| VK Sachsen, 11.04.2005 - 1/SVK/030-05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,29846) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Teilnahmewettbewerb: Erklärungen müssen eindeutig u. zweifelsfrei sein
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Teilnahmewettbeweb: Bewerber muss auch zu "prominenten" Referenzobjekten Detailangaben machen! (IBR 2006, 1151)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04
Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag; …
Auszug aus VK Sachsen, 11.04.2005 - 1/SVK/030-05
Dies gilt umso mehr als der Bewerber in Verfahren nach der VOF keinerlei greifbaren Anhaltspunkte hat, wie er im Wettbewerberfeld positioniert ist und wie seine theoretische Zuschlagschance aussieht (in dieser Diktion nunmehr auch BGH, Beschluss vom 18.05.2004, AZ: X ZB 7/04, IBR 2004, 591 und BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004, 2 BvR 2248/03, IBR 2004, 590). - BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03
Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen …
Auszug aus VK Sachsen, 11.04.2005 - 1/SVK/030-05
Dies gilt umso mehr als der Bewerber in Verfahren nach der VOF keinerlei greifbaren Anhaltspunkte hat, wie er im Wettbewerberfeld positioniert ist und wie seine theoretische Zuschlagschance aussieht (in dieser Diktion nunmehr auch BGH, Beschluss vom 18.05.2004, AZ: X ZB 7/04, IBR 2004, 591 und BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004, 2 BvR 2248/03, IBR 2004, 590). - OLG Koblenz, 15.05.2003 - 1 Verg 3/03
Vergaberecht: Leistungsverzeichnis keine Bekanntgabe; Präklusion einer …
Auszug aus VK Sachsen, 11.04.2005 - 1/SVK/030-05
Die Beanstandung kann auch mittelbar keine Berücksichtigung mehr finden (OLG Koblenz, Beschluss 15.03.2003, AZ: 1 Verg 3/03). - VK Nordbayern, 19.07.2002 - 320.VK-3194-20/02
Schuldhafte Verzögerung der Rüge
Auszug aus VK Sachsen, 11.04.2005 - 1/SVK/030-05
Nach einer Entscheidung der VK Nordbayern reichen Eigenerklärungen für einen Nachweis nicht aus (VK Nordbayern, B. v. 19.07.2002, 320.VK-3194-20/02).
- VK Sachsen, 28.03.2007 - 1/SVK/011-07
Wertung von Nebenangeboten
Für ihn besteht kein erneutes Wahlrecht für eine mögliche anders lautende Definition, da er sich der für ihn eingetretenen Selbstbindung zu unterwerfen hat (vgl. ständige Rechtssprechung VK Sachsen, Beschluss vom 11.03.2005, Az: 1/SVK/009- 05, Beschluss vom 04.04.2005, Az.: 1 SVK/025-05 , Beschluss vom 11.04.2005, Az: 1/SVK/030-05, Beschluss vom 12.05.2005, Az.: 1/SVK/038-05, Beschluss vom 25.07.2005, Az.: 1/SVK/084-05, Beschluss vom 10.08.2005, Az: 1/SVK/088-05, Beschluss vom 25.04.2006, Az: 1/SVK/031-06). - VK Sachsen, 10.09.2009 - 1/SVK/035-09
Ausschluss bei unvollständiger Produktbeschreibung
Für ihn besteht daher kein erneutes Wahlrecht für eine mögliche anders lautende Handhabung (vgl. ständige Rechtssprechung VK Sachsen, Beschluss vom 11.03.2005, Az: 1/SVK/009-05, Beschluss vom 04.04.2005, Az.: 1 SVK/025-05, Beschluss vom 11.04.2005, Az: 1/SVK/030-05, Beschluss vom 12.05.2005, Az.: 1/SVK/038-05, Beschluss vom 25.07.2005, Az.: 1/SVK/084-05, Beschluss vom 10.08.2005, Az: 1/SVK/088-05, Beschluss vom 25.04.2006, Az: 1/SVK/031-06, Beschluss vom 28.03.2007 - 1/SVK/011-07, Beschluss vom 22.02.2007, Az: 1/SVK/110-06); das grundsätzlich eröffnete Entschließungsermessen, § 25 Nr. 1 Abs. 2 a) i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A, war im vorliegenden Fall vor dem Hintergrund der gesetzlichen Wertungsvorgaben des § 97 GWB auf Null reduziert.
dejure.org
Übersicht VK Sachsen
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.