Rechtsprechung
| VK Sachsen, 31.07.2008 - 1/SVK/033-08 |
Volltextveröffentlichung
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
Wird zitiert von ... (3)
- VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09
Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt Vergaberecht
Das Vergabeverfahren selbst, welches die Antragstellerin im Vergabenachprüfungsverfahren 1/SVK/033-08 angreifen wollte und in dem durch Beschluss des OLG Dresden vom 07.11.2008 (Az: WVerg 0005-08) festgestellt wurde, dass die Antragstellerin ihrer Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB nicht entsprochen hatte, waren nach der Bekanntmachung die Unterlagen für das Auswahlverfahren bis zum 17.03.2008 einzureichen.Daher hatte die Antragstellerin dieses Verfahrens zum Termin der öffentlichen Sitzung am 20.05.2008, an dem sie als Prozessbeobachter teilnahm, bereits umfänglich die Vergabeunterlagen zu dem durch sie mit der Vergabenachprüfung angegriffenen Auswahlverfahren 1/SVK/033-08 bearbeitet, denn sie hatte auch ein Angebot eingereicht.
Diese prinzipielle Verpflichtung des Auftraggebers bei der Vergabe von Leistungen zur Notfallrettung und des Krankentransportes wurde durch die Vergabekammer bereits in ihren Beschlüssen 1/SVK/004-08 vom 26.03.2008, 1/SVK/005-08 vom 26.03.2008, 1/SVK/033-08 vom 31.07.2008, 1/SVK/040-08 vom 09.09.2008, 1/SVK/041-08 vom 29.08.2008, 1/SVK/042- 08 vom 29.08.2008 und 1/SVK/046-08 vom 09.09.2008 festgestellt.
- VK Sachsen, 05.12.2011 - 1/SVK/043-11
Ausschluss der VOL/B: Vergabeverstoß?
So führte die Vergabekammer Sachsen aus, anders als in anderen, ähnlich gelagerten Verfahren, hätte hier der Auftraggeber weder die durchschnittlichen Kosten für die Rettungssanitäter und Rettungsassistenten bekannt gegeben (vgl. VK Sachsen, B. v. 31.07.2008, 1/SVK/033-08), noch sei in den ausgeschriebenen Vertrag eine Regelung zur Anpassung der Vergütung bei Vorliegen des Betriebsüberganges aufgenommen worden (vgl. VK Sachsen, B. v. 29.08.2008, 1/SVK/042- 08). - VK Sachsen, 09.09.2008 - 1/SVK/046-08
Vergabe von Rettungsdienstleistungen an Privatunternehmer
Anders als in anderen, ähnlich gelagerten Verfahren, hatte hier der Auftraggeber weder die durchschnittlichen Kosten für die Rettungssanitäter und Rettungsassistenten bekannt gegeben (vgl. VK Sachsen, B. v. 31.07.2008, 1/SVK/033-08), noch wurde in den ausgeschriebenen Vertrag eine Regelung zur Anpassung der Vergütung bei Vorliegen des Betriebsüberganges aufgenommen (vgl. VK Sachsen, B. v. 29.08.2008, 1/SVK/042-08).
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