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Rechtsprechung
   VK Sachsen, 25.07.2005 - 1/SVK/084-05, 1/SVK/084-05G   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,26720
VK Sachsen, 25.07.2005 - 1/SVK/084-05, 1/SVK/084-05G (https://dejure.org/2005,26720)
VK Sachsen, Entscheidung vom 25.07.2005 - 1/SVK/084-05, 1/SVK/084-05G (https://dejure.org/2005,26720)
VK Sachsen, Entscheidung vom 25. Juli 2005 - 1/SVK/084-05, 1/SVK/084-05G (https://dejure.org/2005,26720)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Entscheidung der Vergabekammer: Verpflichtung zur Zuschlagserteilung (nur in Ausnahmefällen)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mindestanforderungen an Nebenangebote bindend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2006, 727 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 10/05

    Relative Rechtskraftwirkung der Entscheidung der Vergabekammer

    Auszug aus VK Sachsen, 25.07.2005 - 1/SVK/084-05
    Dies ist aber der Fall, wenn unter Beachtung aller bestehenden Wertungsspielräume des Auftraggebers die Erteilung des Zuschlags an einen bestimmten Bieter die einzig rechtmäßige Entscheidung ist (so auch schon OLG Düsseldorf, B. v. 27.04.2005, Verg 10/05; 1. VK Sachsen, B. v. 04.11.2003, 1/SVK/042-03 und B. v. 24.04.2003, 1/SVK/031-03 und vom 13.05.2003, 1/SVK/038-03).

    Die Entscheidung, einem bestimmten Bieter den Auftrag zu erteilen, kann von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur ausnahmsweise getroffen werden, nämlich dann, wenn unter Beachtung aller bestehenden Wertungsspielräume der Vergabestelle die Erteilung des Zuschlags an einen bestimmten Bieter die einzig rechtmäßige Entscheidung ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2005 AZ: Verg 10/05, Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 20.04.2005 - AZ.: VK 1-23/05, 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig, Beschluss vom 04.11.2003, AZ.: 1/SVK/42-03, Beschluss vom 24.4.2003, AZ.: 1/SVK/031-03, Beschluss vom 13.5.2003, AZ.: 1/SVK/038-03).

    Damit war es für die Vergabekammer geboten, die ohnehin einzigste rechtmäßige Möglichkeit der Zuschlagserteilung ­ nämlich der Zuschlag auf das preislich günstigste Angebot, hier der Antragstellerin ­ zu verfügen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2005, AZ: VII ­ Verg 10/05).

  • VK Sachsen, 13.05.2003 - 1/SVK/038-03

    Aufnahme von angehängten Stundenlohnarbeiten ins Leistungsverzeichnis?

    Auszug aus VK Sachsen, 25.07.2005 - 1/SVK/084-05
    Dies ist aber der Fall, wenn unter Beachtung aller bestehenden Wertungsspielräume des Auftraggebers die Erteilung des Zuschlags an einen bestimmten Bieter die einzig rechtmäßige Entscheidung ist (so auch schon OLG Düsseldorf, B. v. 27.04.2005, Verg 10/05; 1. VK Sachsen, B. v. 04.11.2003, 1/SVK/042-03 und B. v. 24.04.2003, 1/SVK/031-03 und vom 13.05.2003, 1/SVK/038-03).

    Die Entscheidung, einem bestimmten Bieter den Auftrag zu erteilen, kann von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur ausnahmsweise getroffen werden, nämlich dann, wenn unter Beachtung aller bestehenden Wertungsspielräume der Vergabestelle die Erteilung des Zuschlags an einen bestimmten Bieter die einzig rechtmäßige Entscheidung ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2005 AZ: Verg 10/05, Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 20.04.2005 - AZ.: VK 1-23/05, 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig, Beschluss vom 04.11.2003, AZ.: 1/SVK/42-03, Beschluss vom 24.4.2003, AZ.: 1/SVK/031-03, Beschluss vom 13.5.2003, AZ.: 1/SVK/038-03).

  • VK Sachsen, 04.11.2003 - 1/SVK/042-03

    Entscheidung der Vergabekammer: Verpflichtung zur Zuschlagserteilung (nur in …

    Auszug aus VK Sachsen, 25.07.2005 - 1/SVK/084-05
    Dies ist aber der Fall, wenn unter Beachtung aller bestehenden Wertungsspielräume des Auftraggebers die Erteilung des Zuschlags an einen bestimmten Bieter die einzig rechtmäßige Entscheidung ist (so auch schon OLG Düsseldorf, B. v. 27.04.2005, Verg 10/05; 1. VK Sachsen, B. v. 04.11.2003, 1/SVK/042-03 und B. v. 24.04.2003, 1/SVK/031-03 und vom 13.05.2003, 1/SVK/038-03).

    Die Entscheidung, einem bestimmten Bieter den Auftrag zu erteilen, kann von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur ausnahmsweise getroffen werden, nämlich dann, wenn unter Beachtung aller bestehenden Wertungsspielräume der Vergabestelle die Erteilung des Zuschlags an einen bestimmten Bieter die einzig rechtmäßige Entscheidung ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2005 AZ: Verg 10/05, Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 20.04.2005 - AZ.: VK 1-23/05, 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig, Beschluss vom 04.11.2003, AZ.: 1/SVK/42-03, Beschluss vom 24.4.2003, AZ.: 1/SVK/031-03, Beschluss vom 13.5.2003, AZ.: 1/SVK/038-03).

  • VK Sachsen, 24.04.2003 - 1/SVK/031-03

    Wartung als Zuschlagskriterium

    Auszug aus VK Sachsen, 25.07.2005 - 1/SVK/084-05
    Dies ist aber der Fall, wenn unter Beachtung aller bestehenden Wertungsspielräume des Auftraggebers die Erteilung des Zuschlags an einen bestimmten Bieter die einzig rechtmäßige Entscheidung ist (so auch schon OLG Düsseldorf, B. v. 27.04.2005, Verg 10/05; 1. VK Sachsen, B. v. 04.11.2003, 1/SVK/042-03 und B. v. 24.04.2003, 1/SVK/031-03 und vom 13.05.2003, 1/SVK/038-03).

    Die Entscheidung, einem bestimmten Bieter den Auftrag zu erteilen, kann von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur ausnahmsweise getroffen werden, nämlich dann, wenn unter Beachtung aller bestehenden Wertungsspielräume der Vergabestelle die Erteilung des Zuschlags an einen bestimmten Bieter die einzig rechtmäßige Entscheidung ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2005 AZ: Verg 10/05, Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 20.04.2005 - AZ.: VK 1-23/05, 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig, Beschluss vom 04.11.2003, AZ.: 1/SVK/42-03, Beschluss vom 24.4.2003, AZ.: 1/SVK/031-03, Beschluss vom 13.5.2003, AZ.: 1/SVK/038-03).

  • OLG Schleswig, 05.04.2005 - 6 Verg 1/05

    Mindestanforderungen und Gleichwertigkeit eines Nebenangebotes

    Auszug aus VK Sachsen, 25.07.2005 - 1/SVK/084-05
    Dabei werden die Nebenangebote im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung nach §§ 23 Nr. 2, 25 Nr. 1 Abs. 2 d, Nr. 3 Abs. 3, Nr. 5 VOB/A von der Auftraggeberin näher geprüft (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 05.04.2005, AZ: 6 Verg 1/05).
  • VK Bund, 20.04.2005 - VK 1-23/05

    Unterhalts- und Glasreinigung - Regionaleinkaufszentrum

    Auszug aus VK Sachsen, 25.07.2005 - 1/SVK/084-05
    Die Entscheidung, einem bestimmten Bieter den Auftrag zu erteilen, kann von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur ausnahmsweise getroffen werden, nämlich dann, wenn unter Beachtung aller bestehenden Wertungsspielräume der Vergabestelle die Erteilung des Zuschlags an einen bestimmten Bieter die einzig rechtmäßige Entscheidung ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2005 AZ: Verg 10/05, Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 20.04.2005 - AZ.: VK 1-23/05, 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig, Beschluss vom 04.11.2003, AZ.: 1/SVK/42-03, Beschluss vom 24.4.2003, AZ.: 1/SVK/031-03, Beschluss vom 13.5.2003, AZ.: 1/SVK/038-03).
  • VK Sachsen, 28.03.2007 - 1/SVK/011-07

    Wertung von Nebenangeboten

    Für ihn besteht kein erneutes Wahlrecht für eine mögliche anders lautende Definition, da er sich der für ihn eingetretenen Selbstbindung zu unterwerfen hat (vgl. ständige Rechtssprechung VK Sachsen, Beschluss vom 11.03.2005, Az: 1/SVK/009- 05, Beschluss vom 04.04.2005, Az.: 1 SVK/025-05 , Beschluss vom 11.04.2005, Az: 1/SVK/030-05, Beschluss vom 12.05.2005, Az.: 1/SVK/038-05, Beschluss vom 25.07.2005, Az.: 1/SVK/084-05, Beschluss vom 10.08.2005, Az: 1/SVK/088-05, Beschluss vom 25.04.2006, Az: 1/SVK/031-06).

    Dies ist nur dann der Fall, wenn unter Beachtung aller bestehenden Wertungsspielräume des Auftraggebers die Erteilung des Zuschlags an einen bestimmten Bieter die einzig rechtmäßige Entscheidung ist (so auch schon OLG Düsseldorf, B. v. 27.04.2005, Verg 10/05; 1. VK Sachsen, Beschluss vom 25.07.2005, Az: 1/SVK/084-05, Beschluss vom 04.11.2003, 1/SVK/042-03, Beschluss vom 24.04.2003, 1/SVK/031-03 und vom 13.05.2003, 1/SVK/038-03).

  • VK Sachsen, 10.09.2009 - 1/SVK/035-09

    Ausschluss bei unvollständiger Produktbeschreibung

    Für ihn besteht daher kein erneutes Wahlrecht für eine mögliche anders lautende Handhabung (vgl. ständige Rechtssprechung VK Sachsen, Beschluss vom 11.03.2005, Az: 1/SVK/009-05, Beschluss vom 04.04.2005, Az.: 1 SVK/025-05, Beschluss vom 11.04.2005, Az: 1/SVK/030-05, Beschluss vom 12.05.2005, Az.: 1/SVK/038-05, Beschluss vom 25.07.2005, Az.: 1/SVK/084-05, Beschluss vom 10.08.2005, Az: 1/SVK/088-05, Beschluss vom 25.04.2006, Az: 1/SVK/031-06, Beschluss vom 28.03.2007 - 1/SVK/011-07, Beschluss vom 22.02.2007, Az: 1/SVK/110-06); das grundsätzlich eröffnete Entschließungsermessen, § 25 Nr. 1 Abs. 2 a) i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A, war im vorliegenden Fall vor dem Hintergrund der gesetzlichen Wertungsvorgaben des § 97 GWB auf Null reduziert.
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