Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2008 - 1 A 1.06 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Klage gegen Verbot des Schutzbundes Deutschland abgewiesen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vereinsverbot: Klage von einzelnen Mitgliedern gegen Verbot des Schutzbundes Deutschland abgewiesen - Nur Vereinigung selbst kann gegen Verbot vorgehen
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2008 - 1 A 1.06
- BVerwG, 04.07.2008 - 6 B 39.08
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2012 - 1 L 82.12
Verbot der Vereinigung "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg" wegen …
Rn. 7 aa) Aus der Begründung der Verbotsverfügung des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg vom 15. Juni 2012 (bekanntgemacht am 19. Juni 2012 im Bundesanzeiger, AT) sowie anderen öffentlich zugänglichen Quellen (vgl. nur Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2011, www.verfassungsschutz.brandenburg.de, insbes. S. 20 ff., 30 ff., 49 ff., 96 ff. und 105; instruktiv mit umfangr. Quellenangaben: Daniel Krüger, Völkische Ideen und Inszenierungen aus dem Spreewald, Das Internet-Projekt spreelichter.info, [Hrsg.] Demos - Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung, Einblicke IV, Vorabveröffentlichung u.a. unter www.tolerantes.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.286759.de) wird hinreichend deutlich, dass es sich bei der "Widerstandsbewegung" um eine Vereinigung im Sinne von Art. 9 Abs. 1 GG und § 2 Abs. 1 VereinsG handelt, zu der sich mehrere, hier nicht nach außen registrierte, natürliche Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen haben (vgl. dazu Gerichtsbescheid des Senats vom 25. Januar 2008 - OVG 1 A 1.06 -, Abdruck, S. 6 f. m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2010 - 1 A 3.09
Klage wegen Vereinsverbots gegen den "Chicanos MC Barnim" als unzulässig …
Zur Anfechtung eines Vereinsverbots ist daher regelmäßig nur die verbotene Vereinigung, nicht das einzelne Mitglied befugt; die Verbotsverfügung betrifft nämlich grundsätzlich nicht die individuelle Rechtsstellung natürlicher Personen, sondern lediglich die Rechtsstellung der verbotenen Vereinigung als einer Gesamtheit von Personen, die zur Verteidigung ihrer Rechte ungeachtet ihrer Rechtsform gemäß § 61 Nr. 2 VwGO selbst beteiligungsfähig ist (vgl. st. Rspr. des BVerwG, Zwischenurteil vom 21. Januar 2004 - 6 A 1.04 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 40;… Gerichtsbescheid vom 20. Dezember 2005 - BVerwG 6 A 4.05 -, juris Rdn. 28; Gerichtsbescheid vom 3. April 2003 - BVerwG 6 A 5.02 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 39; Beschluss vom 2. März 2001 - BVerwG 6 VR 1.01 (6 A 1.01) -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 34; BVerwG, Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 A 26.83 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 7; ferner OVG Hamburg…, Beschluss vom 6. Oktober 2000 - 4 Bs 269/00 -, juris Rn. 11; Urteil des Senats vom 27. März 2008 nach vorausgegangenem Gerichtsbescheid vom 25. Januar 2008 - OVG 1 A 1.06 - "Schutzbund Deutschland" m.w.N.).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 10.04.2007 - 1 A 1.06 |
Volltextveröffentlichung
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Wird zitiert von ...
- BVerwG, 28.02.2007 - 20 F 1.07
Gegenstand des Verfahrens nach § 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Der Antrag des Klägers, der Fachsenat möge feststellen, dass das Sächsische Staatsministerium des Inneren es rechtswidrig verweigert, die in seiner Erklärung vom 18. Dezember 2006 angegebenen, als Dokument 1 bis 12 bezeichneten Schriftstücke in dem Rechtsstreit BVerwG 1 A 1.06 vorzulegen, wird verworfen.In dem Rechtsstreit BVerwG 1 A 1.06 hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts als Gericht der Hauptsache den Beklagten nicht um die Vorlage der Schriftstücke, deren Beiziehung der Kläger erstrebt, gebeten, sondern von der Beiziehung dieser Unterlagen ausdrücklich (vgl. Verfügung der Senatsvorsitzenden vom 4. Januar 2007) abgesehen, weil er diese Unterlagen als rechtlich unerheblich ansieht.
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