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Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2004

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 1 A 12000/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,27806
OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 1 A 12000/03 (https://dejure.org/2004,27806)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.04.2004 - 1 A 12000/03 (https://dejure.org/2004,27806)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. April 2004 - 1 A 12000/03 (https://dejure.org/2004,27806)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 1 A 12000/03
    Zutreffend ist dabei der Ausgangspunkt des angefochtenen Urteils, dass als Anspruchsgrundlage für das Beseitigungsverlangen der Klägerin der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 19. Juli 1984, NJW 1985, 817 und vom 26. August 1993, NVwZ 1994, 275) in Betracht kommt und dass das Vorhandensein der Abwasserrohre eine rechtswidrige Störung des Eigentums der Klägerin bedeutet.

    Solche Überlegungen können unter dem Blickwinkel des § 242 BGB ("dolo agit qui petit, quod statim redditurus est") gegenüber einem Folgenbeseitigungsanspruch jedoch nur dann Platz greifen, wenn in dem für die gerichtliche Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt bereits feststeht, dass die Legalisierung alsbald sicher zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. September 1988, NJW 1989, 118 und vom 26. August 1993, NVwZ 1994, 275, 278; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10. November 1992, NVwZ-RR 1994, 7; BayVGH, Urteil vom 24. April 1996, NJW 1996, 3163;… Gerhardt, a.a.O.;… Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl. 1998, S. 323).

    Soweit die Herstellung des früheren oder eines gleichwertigen Zustandes unmöglich, unzulässig oder unzumutbar ist, entfällt der Folgenbeseitigungsanspruch (…vgl. Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht, Bd. 2, 6. Aufl. 2000, S. 180;… Ossenbühl, a.a.O., S. 318; OVG Berlin, Urteil vom 14. Februar 1992, NVwZ 1992, 901, 902 m.w.N.; s. auch BVerwG, Urteil vom 26. August 1993, a.a.O.).

    Dem Verpflichteten soll eine Wiederherstellung des ursprünglichen rechtmäßigen Zustandes vielmehr im Sinne eines Ausnahmefalls (nur) dann nicht angesonnen werden, wenn damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden wäre, der zu dem erreichten Erfolg - bei allem Respekt für das Verlangen nach rechtmäßigen Zuständen - in keinem vernünftigen Verhältnis mehr stünde (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1993, a.a.O., S. 280).

  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 1 A 12000/03
    Zutreffend ist dabei der Ausgangspunkt des angefochtenen Urteils, dass als Anspruchsgrundlage für das Beseitigungsverlangen der Klägerin der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 19. Juli 1984, NJW 1985, 817 und vom 26. August 1993, NVwZ 1994, 275) in Betracht kommt und dass das Vorhandensein der Abwasserrohre eine rechtswidrige Störung des Eigentums der Klägerin bedeutet.
  • BGH, 23.10.1980 - III ZR 146/78

    Berechtigung zur Einlagerung von Rohöl in den Grubenbauen eines Bergwerks - …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 1 A 12000/03
    Des Weiteren dürfte entgegen der Auffassung der Beklagten auch die Regelung des § 905 Satz 2 BGB im vorliegenden Fall der Annahme eines Folgenbeseitigungsanspruchs nicht entgegenstehen; die streitbefangenen Abwasserrohre sind nämlich nicht in solcher Tiefe verlegt, dass die Klägerin an der Ausschließung der von ihnen auf ihr Grundstück ausgehenden Einwirkungen kein Interesse haben kann (dazu vgl. z.B. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1980, MDR 1981, 566; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. November 1990, NJW-RR 1991, 403).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.1992 - 23 A 1471/90

    Unzumutbarkeit; Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; Umstände des …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 1 A 12000/03
    In diesem Zusammenhang sind insbesondere das Interesse des Anspruchsstellers an der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, die mit der Folgenbeseitigung verbundenen Belastungen des Anspruchsgegners und der öffentlichen Hand sowie das Maß eines etwaigen Verschuldens bei der Herbeiführung der Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. OVG Münster, Urteile vom 30. November 1992, NVwZ 1994, 795 und vom 26. November 1996, NVwZ-RR 1997, 618).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.1990 - 9 U 109/90
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 1 A 12000/03
    Des Weiteren dürfte entgegen der Auffassung der Beklagten auch die Regelung des § 905 Satz 2 BGB im vorliegenden Fall der Annahme eines Folgenbeseitigungsanspruchs nicht entgegenstehen; die streitbefangenen Abwasserrohre sind nämlich nicht in solcher Tiefe verlegt, dass die Klägerin an der Ausschließung der von ihnen auf ihr Grundstück ausgehenden Einwirkungen kein Interesse haben kann (dazu vgl. z.B. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1980, MDR 1981, 566; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. November 1990, NJW-RR 1991, 403).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1992 - 5 S 517/91

    Zum Folgenbeseitigungsanspruch bei Inanspruchnahme von Anliegergrundstücksflächen …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 1 A 12000/03
    Solche Überlegungen können unter dem Blickwinkel des § 242 BGB ("dolo agit qui petit, quod statim redditurus est") gegenüber einem Folgenbeseitigungsanspruch jedoch nur dann Platz greifen, wenn in dem für die gerichtliche Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt bereits feststeht, dass die Legalisierung alsbald sicher zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. September 1988, NJW 1989, 118 und vom 26. August 1993, NVwZ 1994, 275, 278; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10. November 1992, NVwZ-RR 1994, 7; BayVGH, Urteil vom 24. April 1996, NJW 1996, 3163;… Gerhardt, a.a.O.;… Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl. 1998, S. 323).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.1996 - 5 A 5712/94

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 1 A 12000/03
    In diesem Zusammenhang sind insbesondere das Interesse des Anspruchsstellers an der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, die mit der Folgenbeseitigung verbundenen Belastungen des Anspruchsgegners und der öffentlichen Hand sowie das Maß eines etwaigen Verschuldens bei der Herbeiführung der Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. OVG Münster, Urteile vom 30. November 1992, NVwZ 1994, 795 und vom 26. November 1996, NVwZ-RR 1997, 618).
  • VGH Bayern, 24.04.1996 - 4 B 95.2804
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 1 A 12000/03
    Solche Überlegungen können unter dem Blickwinkel des § 242 BGB ("dolo agit qui petit, quod statim redditurus est") gegenüber einem Folgenbeseitigungsanspruch jedoch nur dann Platz greifen, wenn in dem für die gerichtliche Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt bereits feststeht, dass die Legalisierung alsbald sicher zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. September 1988, NJW 1989, 118 und vom 26. August 1993, NVwZ 1994, 275, 278; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10. November 1992, NVwZ-RR 1994, 7; BayVGH, Urteil vom 24. April 1996, NJW 1996, 3163;… Gerhardt, a.a.O.;… Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl. 1998, S. 323).
  • OVG Berlin, 14.02.1992 - 2 A 2.90

    Fernstraßenrecht; Planfeststellungsbeschluß; Naturschutzverband; Anspruch auf …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 1 A 12000/03
    Soweit die Herstellung des früheren oder eines gleichwertigen Zustandes unmöglich, unzulässig oder unzumutbar ist, entfällt der Folgenbeseitigungsanspruch (…vgl. Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht, Bd. 2, 6. Aufl. 2000, S. 180;… Ossenbühl, a.a.O., S. 318; OVG Berlin, Urteil vom 14. Februar 1992, NVwZ 1992, 901, 902 m.w.N.; s. auch BVerwG…, Urteil vom 26. August 1993, a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.1987 - 1 A 9/86
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 1 A 12000/03
    In Bezug auf den erheblichen Mehraufwand einer anderweitigen Durchführung des Unternehmens i.S. von § 98 Abs. 3 LWG wären jedenfalls die vom Senat bereits mit Beschluss vom 22. Dezember 1987 - 1 A 9/86 - herausgearbeiteten Grundsätze zu beachten.
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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2004 - 1 A 12000/03   

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https://dejure.org/2004,33155
OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2004 - 1 A 12000/03 (https://dejure.org/2004,33155)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.04.2004 - 1 A 12000/03 (https://dejure.org/2004,33155)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. April 2004 - 1 A 12000/03 (https://dejure.org/2004,33155)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Trier, 04.04.2018 - 9 K 9300/17

    Ausschluss eines Folgenbeseitigungsanspruchs bei Unzumutbarkeit; Erlöschen des …

    Der Beseitigungsanspruch ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Eigentümer aufgrund einer dinglichen Sicherung, einer vertraglichen Vereinbarung oder nach privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Duldung verpflichtet ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 15. April 2004 - 1 A 12000/03.OVG -, esovgrp; VG Ansbach…, Urteil vom 25. November 2017 - AN 1 K 08.00208 -, Rn. 25, …und Urteil vom 30. Januar 2017 - AN 1 K 04.00596 -, Rn. 40, jeweils juris).

    Wollte man dessen ungeachtet eine generelle Duldungspflicht bei bloßem Vorliegen einer öffentlichen Zweckbestimmung annehmen, so würde die gesetzgeberisch wohl abgewogene Berücksichtigung aller widerstreitenden Interessen (einschließlich der Entschädigungsfrage) in undifferenzierter Weise unterlaufen und dabei die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) ausgehöhlt (vgl. OVG RP, Urteil vom 15. April 2004, a.a.O. - esovgrp; BGH…, Urteil vom 19. Dezember 1975, a.a.O.; OVG RP…, Urteil vom 4. April 2017, a.a.O, Rn. 31, jeweils juris).

    In diesem Zusammenhang sind insbesondere das Interesse des Anspruchsstellers an der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, die mit der Folgenbeseitigung verbundenen Belastungen des Anspruchsgegners und der öffentlichen Hand sowie das Maß eines etwaigen Verschuldens bei der Herbeiführung der Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. OVG RP, Urteil vom 15. April 2004, a.a.O., esovgr; OVG RP…, Urteil vom 4. April 2017, a.a.O.; VG München…, Urteil vom 19. April 2007, a.a.O., Rn. 42, jeweils juris).

    Rn. 62 Die Eigentumsbeeinträchtigung, die den Gegenstand des von dem Kläger geltend gemachten Folgenbeseitigungsanspruchs bildet, ist von der Beklagten schließlich auch nicht bewusst rechtswidrig oder grob fahrlässig herbeigeführt worden, was es ggf. ausschließen könnte, zu ihren Gunsten die Erfüllung des Folgenbeseitigungsanspruchs nunmehr als unzumutbar anzusehen (vgl. OVG RP, Urteil vom 15. April 2004, a.a.O., esovgr).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2025 - 7 A 10051/25

    Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; Unzumutbarkeit der …

    Dies wäre dann der Fall, sofern die Klägerin im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nicht (mehr) verpflichtet wäre, die Aufstellung des Steinschlagschutzzauns auf ihren Grundstücken zu dulden (vgl. zum Wegfall eines im Zeitpunkt des Eingriffs zunächst bestehenden, diesen rechtfertigenden Duldungsgrundes: OVG RP, Urteil vom 15. April 2004 - 1 A 12000/03.OVG -, ESOVGRP).

    Ein unverhältnismäßig hoher Aufwand kann insbesondere ein unverhältnismäßig hoher finanzieller Aufwand sein (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 12. Juli 2004 - 7 B 86/04 -, juris Rn. 7; OVG RP, Urteile vom 15. April 2004 - 1 A 12000/03.OVG -, ESOVGRP …und vom 4. April 2017 - 1 A 10865/16.OVG -, ESOVGRP Rn. 33;… OVG NRW, Urteile vom 30. November 1992 - 23 A 1471/90 -, juris Rn. 9 …und vom 26. November 1996 - 5 A 5712/94 -, juris Rn. 22 ff.; BayVGH…, Urteil vom 7. Oktober 2004 - 4 B 01.1883 -, juris Rn. 24; jeweils m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2017 - 1 A 10865/16

    Ortsgemeinde Waldrach muss auf Privatgrundstück errichtetes Regenrückhaltebecken …

    Insbesondere kann es dabei nicht um eine allgemeine Vorteils- und Nachteilsabwägung gehen (vgl. Urteil des Senats vom 15. April 2004 - 1 A 12000/03.OVG -, ESOVGRP).
  • VG Neustadt, 04.09.2014 - 4 K 379/14

    Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch und öffentlich-rechtlicher …

    Vielmehr hat eine Abwägung zu erfolgen, bei der insbesondere das Interesse des Anspruchsstellers an der Unterlassung des rechtswidrigen Zustandes, die mit der Unterlassung verbundenen Belastungen der öffentlichen Hand sowie das Maß eines etwaigen Verschuldens bei der Herbeiführung der Beeinträchtigung zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2004 - 1 A 12000/03.OVG -, ESOVG).
  • VG Mainz, 22.04.2015 - 3 K 367/14

    Anlieger; Flurbereinigungsbetroffener; Schaffung eines bestimmten Ausbauzustandes …

    Der Folgenbeseitigungsanspruch zielt auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands durch Beseitigung des rechtswidrigen Zustands ab (OVG RP, Urteil vom 15. April 2004 - 1 A 12000/03.OVG -, ESRIA).
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