Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 13.07.2022 - 1 A 1231/17 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Sachsen
SächsStrG § 14 Abs. 3
Anliegergebrauch; Folgenbeseitigungsanspruch
Verfahrensgang
- VG Dresden, 17.08.2017 - 12 K 3099/14
- OVG Sachsen, 13.07.2022 - 1 A 1231/17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- VG Dresden, 17.08.2017 - 12 K 3099/14
Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2022 - 1 A 1231/17
Az.: 1 A 1231/17 12 K 3099/14.Das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 17. August 2017 - 12 K 3099/14 - ist insoweit wirkungslos.
Das Verwaltungsgericht Dresden hat die Klage mit Urteil vom 17. August 2017 - 12 K 3099/14 - abgewiesen.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 17. August 2017 - 12 K 3099/14 - zu ändern und die Beklagte zu verurteilen die Amphibienleiteinrichtung vor der Ausfahrt des Grundstücks G1, Flurstück X/3, gelegen an der D. Straße in D. so auszubilden, dass die Grundstückszufahrt aus D. ohne Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn in einem einzügigen Abbiegevorgang befahren werden kann; die Dränageleitung, die in den Schacht RW 10 einmündet, ursprünglich über die Rohrverbindung der Schächte RW 9, RW 10 und RW 11 in den Baugraben entwässerte und entsprechend dem als Anlage beigefügten Lageplan AB rosa markiert ist, nunmehr in den neuen Übergabeschacht der Dachentwässerung RW 9 einzubinden; hilfsweise die Dränageleitung, die ursprünglich als Verbindung der Schächte RW 9, RW 10 und RW 11 entsprechend dem als Anlage beigefügten Lageplan AB 6 verlaufen und rosa markiert ist, so wiederherzustellen, dass diese frei in den Braugraben entwässern kann.
- BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99
Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2022 - 1 A 1231/17
Der Anliegergebrauch ist daher nicht berührt, wenn das Grundstück nur im Richtungsverkehr angefahren werden kann und der sonstige Zu- und Abgangsverkehr Umwege in Kauf nehmen muss (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 VR 7.99 -, juris Rn. 7 m. w. N.).Aus dem Eigentumsgrundrecht (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 GG, Art. 31 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 SächsVerf) lassen sich weitergehende Rechte nicht herleiten (vgl. BVerwG, Beschl. v 11. Mai 1999 a. a. O., juris Rn. 5).
Es kann daher dahinstehen, ob die betreffende Zufahrt zum Flurstück Nr. X/3 überhaupt vom Anliegergebrauch erfasst ist oder die Zufahrt bzw. der Zugang zur Straße als Grundvoraussetzungen, derer es bedarf, um an der verkehrlichen Kommunikation teilzunehmen (BVerwG, Beschl. v. 11. Mai 1999 a. a. O., Rn. 5) bereits durch die auf dem Flurstück Nr. X/2 vorhandene weitere Zufahrt gewahrt ist.
- BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91
Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2022 - 1 A 1231/17
Für den Betroffenen muss dadurch ein rechtswidriger Zustand entstanden sein, der andauert (BVerwG, Urt. v. 26. August 1993 - 4 C 24.91 -, BVerwGE 94, 100-121, juris Rn. 24).Rn. 31 Der Kläger, der sich als Grundeigentümer nicht gegen die Folgen der bestimmungsgemäßen Nutzung der D. Straße (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 26. August 1993 a. a. O., Rn 26), sondern gegen die geschaffene Zufahrtssituation zu seinem Grundstück wendet, könnte allenfalls in seinem Straßenanliegergebrauch (nunmehr: § 14 Abs. 3 SächsStrG) oder in seinem Recht auf Gleichbehandlung verletzt sein.
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.2016 - 5 S 531/13
Entschädigung wegen erheblich erschwerter Grundstückszufahrt
Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2022 - 1 A 1231/17
Rn. 29 Der auf die Wiederherstellung des ursprünglichen oder gleichwertigen Zustands durch Beseitigung der Folgen des rechtswidrigen Verwaltungshandelns zielende Anspruch auf Folgenbeseitigung (vgl. VGH BW, Urt. v. 22. März 2016 - 5 S 531/13 -, juris Rn. 21) ist nach insoweit unumstrittenem Stand der Rechtsprechung jedenfalls unter folgenden Voraussetzungen grundsätzlich gegeben: Es muss ein hoheitlicher Eingriff vorliegen, der ein subjektives Recht des Betroffenen verletzt.Eine erhebliche Benutzungserschwernis, wie sie dem vom Kläger zitierten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 22. März 2016 (a. a. O.) zugrunde lag (…Herstellung einer Höhendifferenz zwischen Grundstück und Straße von 45 cm [Rn. 3, 27]), ist hierin nicht zu sehen.
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2012 - 7 A 10976/11
Keine weiteren verkehrsberuhigenden Maßnahmen in Pater-Fröhlich-Straße in …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2022 - 1 A 1231/17
Da § 9 Abs. 1 Satz 2 SächsStrG nur die öffentliche Aufgabe der Straßenbaulast nach § 9 Abs. 1 Satz 1 SächsStrG konkretisiert und nicht auch dem Schutz der Interessen einzelner Personen zu dienen bestimmt ist, begründet die Vorschrift keinen Anspruch darauf, dass und wie die Straßenbaulast wahrgenommen wird (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 24. Mai 2012 - 7 A 10976/11 -, juris Rn. 24 m. w. N.). - OVG Sachsen, 05.03.2012 - 1 A 966/10
Aufstellen von Altpapiertonnen für private Sammlung als Anliegergebrauch
Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2022 - 1 A 1231/17
Rn. 33 Der Senat hat bereits vor Inkrafttreten des § 14 Abs. 3 SächsStrG festgehalten, dass der nach dem geltenden sächsischen Landesrecht gewährleistete erlaubnisfreie Anliegergebrauch dem Anlieger (Eigentümer oder Besitzer) eines Grundstücks an einer öffentlichen Straße innerhalb der geschlossenen Ortslage, der auf die Straßennutzung angewiesen ist, eine nach der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angemessene Nutzung des öffentlichen Straßenraums (namentlich des Gehwegs) gestattet, soweit diese Benutzung den Gemeingebrauch nicht dauernd ausschließt, erheblich beeinträchtigt oder in den Straßenkörper eingreift (…Senatsbeschl. v. 11. Februar 2013 - 1 B 241/12 -, juris Rn. 16; grundlegen Senatsurt. v. 5. März 2012 - 1 A 966/10 -, juris Rn. 41; nunmehr ausdrücklich: § 14 Abs. 3 Sächs- StrG). - OVG Sachsen, 11.02.2013 - 1 B 241/12
Mehrmonatige Absperrung von Geh- und Radweg als Anliegergebrauch?
Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2022 - 1 A 1231/17
Rn. 33 Der Senat hat bereits vor Inkrafttreten des § 14 Abs. 3 SächsStrG festgehalten, dass der nach dem geltenden sächsischen Landesrecht gewährleistete erlaubnisfreie Anliegergebrauch dem Anlieger (Eigentümer oder Besitzer) eines Grundstücks an einer öffentlichen Straße innerhalb der geschlossenen Ortslage, der auf die Straßennutzung angewiesen ist, eine nach der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angemessene Nutzung des öffentlichen Straßenraums (namentlich des Gehwegs) gestattet, soweit diese Benutzung den Gemeingebrauch nicht dauernd ausschließt, erheblich beeinträchtigt oder in den Straßenkörper eingreift (Senatsbeschl. v. 11. Februar 2013 - 1 B 241/12 -, juris Rn. 16;… grundlegen Senatsurt. v. 5. März 2012 - 1 A 966/10 -, juris Rn. 41; nunmehr ausdrücklich: § 14 Abs. 3 Sächs- StrG). - OVG Sachsen, 10.11.2009 - 1 A 764/08
Wiederherstellung/Umverlegung einer Zufahrt; Anliegergebrauch; …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2022 - 1 A 1231/17
Soweit der Senat in der Vergangenheit einen Kernbereich des Anliegergebrauchs als verfassungsrechtlich determiniert angesehen hat (Beschl. v. 10. November 2009 - 1 A 764/08 -, Rn 9) wird hieran nicht mehr festgehalten. - BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2022 - 1 A 1231/17
Der vom Verwaltungsgericht unter Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 1989 - 7 C 77.87 - (BVerwGE 81, 197-212, juris) herangezogene öffentlich-rechtliche Abwehranspruch kommt, soweit er nicht mit dem Folgenbeseitigungsanspruch identisch ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Januar 1989 a. a. O., Rn. 17), nach Auffassung des Senats nicht in Betracht, da er auf Abwehr oder Unterlassung einer dauernden oder bevorstehenden Einwirkung gerichtet ist (…vgl. HessVGH, Beschl. v. 11. Juli 2017 - 8 B 1144/17 -, juris Rn. 34). - VGH Hessen, 11.07.2017 - 8 B 1144/17
OB Feldmann durfte nicht zum Ausladen der AfD aufrufen.Verbot von …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2022 - 1 A 1231/17
Der vom Verwaltungsgericht unter Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 1989 - 7 C 77.87 - (BVerwGE 81, 197-212, juris) herangezogene öffentlich-rechtliche Abwehranspruch kommt, soweit er nicht mit dem Folgenbeseitigungsanspruch identisch ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Januar 1989 a. a. O., Rn. 17), nach Auffassung des Senats nicht in Betracht, da er auf Abwehr oder Unterlassung einer dauernden oder bevorstehenden Einwirkung gerichtet ist (vgl. HessVGH, Beschl. v. 11. Juli 2017 - 8 B 1144/17 -, juris Rn. 34). - BVerwG, 25.06.2009 - 9 B 20.09
Ermittlung des tatsächlichen Rechtsschutzbegehrens gem. § 88 …
- OVG Sachsen, 06.09.2022 - 1 A 83/20
Gehwegabsenkung; Bordstein; Zufahrt Sondernutzung; Anliegergebrauch; Anspruch auf …
Bereits vor dessen Einfügung durch das Gesetz vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762) entsprach es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass der erlaubnisfreie Anliegergebrauch dem Anlieger eines Grundstücks an einer öffentlichen Straße innerhalb der geschlossenen Ortslage, der auf die Straßennutzung angewiesen ist, eine nach der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angemessene Nutzung des öffentlichen Straßenraums (namentlich des Gehwegs) gestattet, soweit diese Benutzung den Gemeingebrauch nicht dauernd ausschließt, erheblich beeinträchtigt oder in den Straßenkörper eingreift (…grundlegend Senatsurt. v. 5. März 2012 - 1 A 966/10 -, juris Rn. 41;… vgl. auch Senatsbeschl. v. 11. Februar 2013 - 1 B 241/12 -, juris Rn. 16; Senatsurt. v. 13. Juli 2022 - 1 A 1231/17 -, Rn. 33 sowie Sauthoff, a. a. O. Rn. 359).Dazu verhält sich der Zulassungsantrag nicht; der Kläger verweist in diesem Zusammenhang lediglich auf Kosten- und Wirtschaftlichkeitserwägungen, Verkehrsbeeinträchtigungen sowie auf haushaltsrechtliche Gründe, ohne sich etwa auf einen Anspruch auf Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 18 Abs. 1 SächsVerf) mit anderen Straßenanliegern im Gemeindegebiet in vergleichbarer Lage oder gar auf einen Anspruch aus dem Eigentumsgrundrecht (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Alt 1GG; Art. 31 Abs. 1 Alt. 1 SächsVerf) zu berufen (zur Abgrenzung vgl. Senatsurt. v. 13. Juli 2022 - 1 A 1231/17 - Rn. 33 und Sauthoff, a. a. O., Rn. 396 ff.).
- VG Gießen, 24.05.2024 - 6 K 235/15
Wiederherstellung der Erreichbarkeit eines Grundstücks für Kraftfahrzeuge
Aus dem Anliegergebrauch lässt sich kein Anspruch auf den Fortbestand einer Verkehrsverbindung herleiten, die für eine bestimmte Grundstücksnutzung von besonderem Vorteil ist (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999, Az. 4 VR 7.99, NVwZ 1999, 1341, 1342; BVerwG, Urteil vom 6. August 1982, Az. 4 C 58/80, NJW 1983, 770, 771; BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 1976, Az. VII C 24/73, NJW 1977, 2367, 2369; Bay. VGH…, Beschluss vom 16. Mai 2023, Az. 8 ZB 22.2586, juris, Rn. 20; OVG Sachsen, Urteil vom 13. Juli 2022, Az. 1 A 1231/17, BeckRS 2022, 25194, Rn. 33; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 11. Dezember 2009, Az. 1 M 192/09, juris, Rn. 13; OVG NRW…, Urteil vom 4. August 1994, Az. 23 A 1518/92, juris, Rn. 8).
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