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Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 09.07.2020

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,48342
OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16 (https://dejure.org/2017,48342)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.11.2017 - 1 A 188/16 (https://dejure.org/2017,48342)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. November 2017 - 1 A 188/16 (https://dejure.org/2017,48342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 171 Abs 3a AO 1977, § 228 AO 1977, § 229 Abs 1 AO 1977, § 231 Abs 1 AO 1977, § 232 AO 1977
    Kostenerstattungsanspruch für Anschluss des Grundstücks an die Abwasseranlage - Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Widerspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 414
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2003 - 9 LB 92/03

    Kostenerstattungsanspruch hinsichtlich der Herstellung eines …

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16
    Sie lässt damit außer Acht, dass § 231 Abs. 1 AO die Tatbestände, die eine Unterbrechung bewirken, abschließend aufzählt(OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.9.2003 - 9 LB 92/03 -, juris Rdnr. 7;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, Stand 148. Erg.lief. Mai 2017, § 231 AO Rdnr. 8) und dass der Landesgesetzgeber keine Veranlassung gesehen hat, die Anwendung dieser Vorschrift auf Kostenerstattungsansprüche mit der Maßgabe anzuordnen, dass an die Stelle der Aussetzung der Vollziehung die Einlegung des Widerspruchs tritt.

    Rn. 61 Abschließend sei betont, dass der Senat sich in seinem Verständnis der landesrechtlichen Vorschriften durch die vom Verwaltungsgericht zitierten Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen(OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.9.2003, a.a.O.) zurückweisenden Beschluss(BVerwG…, Beschluss vom 20.4.2004 - 9 B 109/03 -, juris Rdnr. 9) bestätigt sieht.

  • BFH, 26.04.1990 - V R 90/87

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Gemeinschaftliche Tierhaltung - Steuerfestsetzung …

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16
    Tritt während eines verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens oder eines Klageverfahrens, das die Rechtmäßigkeit eines Kostenerstattungsbescheids zum Gegenstand hat, Zahlungsverjährung ein, so führt dies in dem Rechtsbehelfsverfahren zur Erledigung der Hauptsache (im Ausschluss an BFH, Urteil vom 26.4.1990 - V R 90/87 -).

    Indes ist mit Ablauf des Jahres 2013 Zahlungsverjährung eingetreten, was zum Erlöschen des Anspruchs und damit in dem damals noch anhängigen verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren zur Erledigung der Hauptsache geführt hat.(BFH, Urteil vom 26.4.1990 V R 90/87 -, juris Rdnr. 17;… Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Stand 244. Erg.lief. September 2017, Vorbemerkungen zu §§ 218-217 Rdnr. 46;… Baum in AO - eKommentar, § 232 Rdnr. 5).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2013 - 9 N 6.10

    Hausanschlusskosten; Kostenersatzanspruch; Zahlungsverjährung; …

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16
    Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg distanziert sich für das brandenburgische Landesrecht von der (dort erstinstanzlich vertretenen) Annahme einer Gesetzeslücke und nimmt an, dass es maßgeblich darauf ankomme, welche Regelung der Landesgesetzgeber für sein kommunales Abgabenrecht getroffen hat.(OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.2.2013 - 9 N 6.10 -, juris Rdnr. 11).

    Vielmehr sei in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die Vorschrift bei einem wörtlichen oder dem sonst in Bezug auf Steuern gebräuchlichen Verständnis überhaupt sinnvoll auf die kommunale Abgabe - hier den Ersatzanspruch - angewandt werden könne; andernfalls müsse sie "angepasst" angewendet werden oder - wenn das nicht gehe - müsse ihre Anwendung unterbleiben(OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.2.2013, a.a.O., Rdnr. 11).

  • BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Schriftsatz des HZA im AdV-Verfahren - …

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16
    Rn. 62 Angesichts all dessen bedarf es mangels Entscheidungserheblichkeit keiner Vertiefung der mit Schreiben des Senats vom 20.6.2017 unter Hinweis auf eine finanzgerichtliche Entscheidung(BFH, Urteil vom 23.2.2010 - VII R 9/08 -, juris Rdnrn. 31 ff.;… Driehaus, a.a.O., § 12 Rdnr. 49a m.w.N. (Es ging in Bezug auf einen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eingereichten Schriftsatz der Behörde, durch den Vollstreckungsaufschub gewährt wurde, um die Frage, ob durch die Übermittlung dieses Schriftsatzes durch das Gericht bewirkt worden ist, dass der Vollstreckungsaufschub "nach außen wirkt" und daher die Zahlungsverjährung unterbrochen hat. Die Bedeutung der Entscheidung konzentriert sich auf die Voraussetzungen, die an die Bekanntgabe einer Unterbrechungshandlung zu stellen sind. Von der Notwendigkeit eines Leistungsgebots als Voraussetzung einer schriftlichen Geltendmachung werden keine Abstriche gemacht.)) zur Diskussion gestellten Frage, ob die Vorlage des Widerspruchs an den Rechtsausschuss verbunden mit der entsprechenden Mitteilung an die Kläger den Tatbestand einer schriftlichen Geltendmachung des Anspruchs im Sinn des § 231 Abs. 1 AO erfüllt hätte oder nicht.
  • BFH, 18.07.2013 - II R 46/11

    Voraussetzungen für die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3a Satz 3 AO

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16
    Wird der Bescheid im gerichtlichen Verfahren in Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO) aufgehoben, so gibt § 171 Abs. 3a Satz 3 AO zudem zum - weiteren - Schutz des Abgabengläubigers vor, dass über den Rechtsbehelf erst dann unanfechtbar entschieden ist, wenn in dem sich aufgrund des verwaltungsgerichtlichen Urteils anschließenden Verwaltungsverfahren ein unter Beachtung des Urteils ergangener neuer Abgabenbescheid unanfechtbar geworden ist.(…Driehaus, a.a.O., § 12 Rdnr. 35; BFH, Urteil vom 18.7.2013 - II R 46/11 -, juris) Damit ist die Behörde im Regelfall hinlänglich vor einem Verlust ihres Anspruchs geschützt.
  • BVerwG, 20.04.2004 - 9 B 109.03

    Auswirkungen der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs auf die Fälligkeit der …

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16
    Rn. 61 Abschließend sei betont, dass der Senat sich in seinem Verständnis der landesrechtlichen Vorschriften durch die vom Verwaltungsgericht zitierten Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen(OVG Niedersachsen…, Urteil vom 18.9.2003, a.a.O.) zurückweisenden Beschluss(BVerwG, Beschluss vom 20.4.2004 - 9 B 109/03 -, juris Rdnr. 9) bestätigt sieht.
  • VG Gera, 08.01.2014 - 2 K 102/13

    Verjährung eines Kostenerstattungsanspruchs wegen Neuherstellung eines …

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16
    Die Annahme, dass die Einlegung des Widerspruchs gegen einen Kostenerstattungsbescheid die Zahlungsverjährung nicht unterbricht, prägt schließlich auch die erstinstanzliche Rechtsprechung.(VG Cottbus, Urteil vom 11.9.2012 - 6 K 247/09 -, juris Rdnrn. 22 ff.; VG Augsburg, Urteil vom 6.8.2013 - Au 1 K 12.1600 -, juris Rdnrn. 20 ff.; VG Gera, Urteil vom 8.1.2014 - 2 K 102/13 Ge -, juris Rdnrn. 16 f.;… anders Sauthoff, Abgabenverfahrensrecht und abgabenrechtliche Nebenleistungen, 2017, S. 269, der (ohne ergänzende Argumentation) die Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg befürwortet).
  • VG Cottbus, 11.09.2012 - 6 K 247/09

    Wasseranschlussbeitrag

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16
    Die Annahme, dass die Einlegung des Widerspruchs gegen einen Kostenerstattungsbescheid die Zahlungsverjährung nicht unterbricht, prägt schließlich auch die erstinstanzliche Rechtsprechung.(VG Cottbus, Urteil vom 11.9.2012 - 6 K 247/09 -, juris Rdnrn. 22 ff.; VG Augsburg, Urteil vom 6.8.2013 - Au 1 K 12.1600 -, juris Rdnrn. 20 ff.; VG Gera, Urteil vom 8.1.2014 - 2 K 102/13 Ge -, juris Rdnrn. 16 f.;… anders Sauthoff, Abgabenverfahrensrecht und abgabenrechtliche Nebenleistungen, 2017, S. 269, der (ohne ergänzende Argumentation) die Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg befürwortet).
  • VG Augsburg, 06.08.2013 - Au 1 K 12.1600

    Anspruch auf Erstattung der Grundstücksanschlusskosten

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16
    Die Annahme, dass die Einlegung des Widerspruchs gegen einen Kostenerstattungsbescheid die Zahlungsverjährung nicht unterbricht, prägt schließlich auch die erstinstanzliche Rechtsprechung.(VG Cottbus, Urteil vom 11.9.2012 - 6 K 247/09 -, juris Rdnrn. 22 ff.; VG Augsburg, Urteil vom 6.8.2013 - Au 1 K 12.1600 -, juris Rdnrn. 20 ff.; VG Gera, Urteil vom 8.1.2014 - 2 K 102/13 Ge -, juris Rdnrn. 16 f.;… anders Sauthoff, Abgabenverfahrensrecht und abgabenrechtliche Nebenleistungen, 2017, S. 269, der (ohne ergänzende Argumentation) die Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg befürwortet).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.1976 - II B 303/75
    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16
    Denn es gab damals bereits Rechtsprechung zur Rechtsnatur des Kostenerstattungsanspruchs, nach welcher dieser weder als öffentliche Abgabe im Sinn des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu qualifizieren ist noch Kosten im Sinne dieser Vorschrift zum Gegenstand hat.(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3.8.1976 - II B 303/75 -, NJW 1977, 214) Zudem hätte der Landesgesetzgeber es in den Folgejahren ohne weiteres in der Hand gehabt, das Kommunalabgabengesetz zu ändern, wenn er es in Reaktion auf vorgenannte Rechtsprechung, die sich in der Spruchpraxis der Obergerichte durchgesetzt hat und - wie bereits das Verwaltungsgericht betont hat - auch derjenigen der saarländischen Verwaltungsgerichte entspricht, für angezeigt erachtet hätte, Vorsorge gegen ein etwaiges Erlöschen von Kostenerstattungsansprüchen zu treffen.
  • OVG Saarland, 25.11.1994 - 1 R 41/93

    Kommunale Abgabensatzung; Kostenerstattungsanspruch; Abgabenpflicht; Fälligkeit; …

  • RG, 27.03.1915 - I 160/15

    1. Setzt § 355 StGB. voraus, daß der Täter mit der Depesche dienstlich befaßt …

  • VG Gießen, 21.10.2019 - 4 K 2262/19

    "Zahlungsverjährung bei Grundstücksanschlusskosten"

    Zur Frage des Eintritts der abgabenrechtlichen Zahlungsverjährung (§ 228 AO) bei der Festsetzung von Grundstücksanschlusskosten nach § 12 des Hessischen Kommunalabgabengesetzes und zur Unterbrechung durch Erhebung eines Widerspruchs (wie OVG Saarland, Urteil vom 29.11.2017, 1 A 188/16).

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes führt in seinem Urteil vom 29.11.2017 (1 A 188/16) zum saarländischen KAG insoweit überzeugend aus:.

  • VGH Hessen, 13.02.2020 - 5 A 2690/19

    Zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung des Anspruchs auf Erstattung der Kosten …

    Nach dem Sinn und Zweck der Vorschriften der §§ 230, 231 AO erscheint jedoch eine entsprechende Anwendung des § 231 Abs. 1 Satz 1, 4. Alt. AO angezeigt (zustimmend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2013 - OVG 9 N 6.10 - anderer Auffassung: OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. November 2017 - 1 A 188/16 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. September 2003 - 9 LB 92/03 - VG Augsburg, Urteil vom 6. August 2013 - 1 K 12.1600 - VG Cottbus, Urteil vom 11. September 2012 - 6 K 247/09 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • VGH Hessen, 10.01.2023 - 5 A 430/20

    Zahlungsverjährung von Grundstücksanschlusskosten

    Nach dem Sinn und Zweck der Vorschriften der §§ 230, 231 AO erscheint jedoch eine entsprechende Anwendung des § 231 Abs. 1 Satz 1, Ziffer 1, 3. Alt. AO angezeigt (zustimmend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2013 - OVG 9 N 6.10 - anderer Auffassung: OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. November 2017 - 1 A 188/16 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. September 2003 - 9 LB 92/03 - VG Augsburg, Urteil vom 6. August 2013 - 1 K 12.1600 - VG Cottbus, Urteil vom 11. September 2012 - 6 K 247/09 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 212/20
    Nach dem Sinn und Zweck der Vorschriften der §§ 230, 231 AO erscheint jedoch eine entsprechende Anwendung des § 231 Abs. 1 Satz 1, 4. Alt. AO angezeigt (zustimmend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2013 - OVG 9 N 6.10 - anderer Auffassung: OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. November 2017 - 1 A 188/16 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. September 2003 - 9 LB 92/03 - VG Augsburg, Urteil vom 6. August 2013 - 1 K 12.1600 - VG Cottbus, Urteil vom 11. September 2012 - 6 K 247/09 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • VG Potsdam, 19.09.2023 - 9 K 3539/16
    Denn die Einlegung eines Rechtsmittels gegen einen Kostenersatzbescheid, das kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung hat (§ 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO), führt nach § 12 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 5 lit. a KAG "entsprechend § 231 AO" zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 19. Februar 2013 - OVG 9 N 6.10 - juris, Rn. 13 ff.; VG Cottbus…, Urteil vom 19. Januar 2023 - 6 K 322/20 -, juris, Rn. 25; VG Frankfurt (Oder), 18. Dezember 2009 - 5 K 1335/06 - zu vergleichbaren Regelungen zum Kostenersatz in anderen Bundesländern auch Hessischer VGH…, Beschluss vom 10. Januar 2023 - 5 A 430/20 - juris, Rn. 63 ff.; VG Stuttgart…, Urteil vom 10. Oktober 2022 - 2 K 824/21 -, juris, Rn. 44; a.A. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. November 2017 - 1 A 188/16 -, juris, Rn. 36 ff.; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 28. September 2003 - 9 LB 92/03 -, juris, Rn. 7).
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,20133
VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16 (https://dejure.org/2020,20133)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09.07.2020 - 1 A 188/16 (https://dejure.org/2020,20133)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - 1 A 188/16 (https://dejure.org/2020,20133)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 161/15

    Verpflichtung zur Tragung der Kosten der Futtermittelüberwachung bei einer …

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16
    Es spricht viel dafür, dass die Klägerin aufgrund dieses besonderen Überwachungs- und Beobachtungsverhältnisses gleichzeitig auch Anlass im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 VwKostG SH zu den Kontrollen als gebührenpflichtige Amtshandlungen gibt (ausdrücklich bejahend OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 13 LC 161/15 -, juris Rn. 60 ff.).

    Sie gehört nach Art. 10 Abs. 1 VO (EG) 882/2004 zu den geeigneten Kontrollmethoden und -techniken, die bei einer amtlichen Kontrolle zum Einsatz kommen können (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 13 LC 161/15 -, juris Rn. 69).

    Der Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum des Gebührengesetzgebers umfasst die Freiheit, eine einmal getroffene Entscheidung für eine Finanzierungsform zu revidieren und zu einer anderen zulässigen Finanzierungsform zu wechseln (vgl. dazu ausführlich zur Einführung entsprechender Gebühren in Niedersachsen OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 13 LC 161/15 -, juris Rn. 96 f. m. w. N.).

    Bei den von der Klägerin genannten Vergleichsgruppen der Futter- und Lebensmittelkontrollen handelt es sich bereits nicht um wesentlich gleiche Lebenssachverhalte (so bereits OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 13 LC 161/15 -, juris Rn. 96).

    Solche verwaltungspraktischen Erwägungen können eine zeitliche gestufte Umstellung verschiedener Kontrollsysteme grundsätzlich rechtfertigen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 13 LC 161/15 -, juris Rn. 113).

    Es genügt die Festlegung von Bemessungskriterien einschließlich der Festlegung der Bemessungsfaktoren für die die Abgabe tragenden Kosten (OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 13 LC 161/15 -, juris Rn. 120).

    Nach den Grundsätzen der Abgabengerechtigkeit und der Belastungsgleichheit sind auch abgabenrechtlich gleiche Sachverhalte gleich und ungleiche Sachverhalte verschieden zu behandeln (vgl. eingehend OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 13 LC 161/15 -, juris Rn. 147 m. w. N.).

  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr - …

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16
    Diese Auslegung steht auch im Einklang mit nationalem Recht, insbesondere Verfassungsrecht, welches einen abschließend geprägten Gebührenbegriff nicht kennt (BVerwG, Urteil vom 3. März 1994 - 4 C 1/93 - juris Rn. 36).

    Dass bei einer gebührenpflichtigen Amtshandlung das Individualinteresse das öffentliche Interesse überwiegt, ist jedenfalls von Verfassungs wegen nicht bereits begriffliches Element einer Gebühr (BVerwG, Urteil vom 3. März 1994 - 4 C 1.93 -, juris Rn. 37).

    Es ist unverändert Sache des Normgebers, dieses Spannungsverhältnis zu bestimmen und zu gewichten und sachgerechte Regelungen zu schaffen (vgl. zur Einführung von Luftsicherheitsgebühren BVerwG, Urteil vom 3. März 1994 - 4 C 1.93 -, juris Rn. 41).

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller …

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16
    Danach sind Gebühren öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlass individuell zurechenbarer Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 -, juris Rn. 43), während bei Steuern, die als Gemeinlast ohne individuelle Gegenleistung ("voraussetzungslos") zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs eines öffentlichen Gemeinwesens erhoben werden, die Ausgaben- und die Einnahmenseite voneinander abgekoppelt sind (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 -, juris Rn. 41 ff.).

    Außerdem darf eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10 -, juris Rn. 50).

  • BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 15.16

    "Pro-Kopf-Beitrag"; Beihilfe im unionsrechtlichen Sinne; Beitragsbefreiung bei …

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16
    Dies gilt aber nur, solange die Vorteile der Pauschalierung und der Typisierung in einem rechten Verhältnis zu der damit verbundenen Ungleichheit stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2017 - BVerwG 6 C 15.16 -, juris Rn. 37 m. w. N.).
  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot; …

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16
    Verfassungsrechtlich geboten ist nicht, dass dem unterschiedlichen Maß der Inanspruchnahme staatlicher Leistung genau Rechnung getragen wird, sondern nur, dass in den Grenzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit eine verhältnismäßige Belastungsgleichheit unter den Gebührenschuldnern gewahrt bleibt (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 10 C 4/04 -, juris Rn. 51).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16
    Ist die vom Gesetzgeber gewählte Lösung mit dem Gleichheitssatz noch vereinbar, so kommt es nicht darauf an, ob eine andere gerechter, vernünftiger gewesen wäre oder dem Gleichheitssatz noch besser entsprochen hätte (vgl. grundlegend BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 1953 - 1 BvR 323/51 u.a. -, juris Rn. 51).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16
    Ob und inwieweit diese Vorgabe eine Regelung durch den parlamentarischen Gesetzgeber erfordert, richtet sich allgemein nach der Intensität, mit der die Grundrechte des Regelungsadressaten durch die jeweilige Maßnahme betroffen sind, wohingegen die Tatsache, dass eine Frage politisch umstritten ist, für sich genommen nicht dazu führt, dass diese als wesentlich verstanden werden müsste (BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 -, juris Rn. 133).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Gebührengesetz NRW

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16
    Allgemeine Grenzen ergeben sich für den Gebührengesetzgeber aus objektiven Verfassungsgrundsätzen, insbesondere aus dem Gleichheitssatz und aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfG, u. a. Beschluss vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 -, juris Rn. 37).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16
    Er gilt sowohl für ungleiche Belastungen als auch für ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 76).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16
    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, juris Rn. 40).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Vergünstigte Einkommensteuer

  • BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 73.88

    Altölproben

  • VG Schleswig, 28.01.2009 - 1 A 86/06
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