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| OVG Bremen, 06.02.2003 - 1 A 264/02.A |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01
Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine …
Auszug aus OVG Bremen, 06.02.2003 - 1 A 264/02
In einem solchen Fall gebieten es die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG, trotz Fehlens einer Entscheidung der obersten Landesbehörde nach § 53 Abs. 6 S. 2, § 54 AuslG Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 S. 1 zu gewähren (vgl. zuletzt das Angola betreffende Urteil des BVerwG vom. 12.07.2001 - 1 C 5/01 - BVerwGE 115, 1 = NVwZ 2002, 101 m.w.Nwn.).Zu Recht weist das Verwaltungsgericht aber darauf hin, dass es sich hierbei um Gefahren handelt, denen die Bevölkerung bzw. Teile der Bevölkerung allgemein ausgesetzt sind (zur Berücksichtigung von speziell Kindern in Angola drohenden Gefahren vgl. BVerwG, U. v. 12.07.2001, a.a.O.).
- BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage; …
Auszug aus OVG Bremen, 06.02.2003 - 1 A 264/02
Diese Entscheidung des Bundesgesetzgebers haben die Verwaltungsgerichte zu respektieren; sie dürfen daher Ausländern, die einer gefährdeten Gruppe angehören, für die ein Abschiebestopp nach § 54 AuslG nicht besteht, nur im Einzelfall in verfassungskonformer Anwendung des § 53 Abs. 6 AuslG Abschiebungsschutz ausnahmsweise dann zusprechen, wenn eine Abschiebung Verfassungsrecht verletzen würde (…BVerwG, Urt. v. 08.12.1998 - ) C 4.98 - BVerwGE 108, 77 m.w.Nwn.). - BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98
Abschiebungsschutz bei extremer allgemeiner Gefahrenlage; verfassungskonforme …
Auszug aus OVG Bremen, 06.02.2003 - 1 A 264/02
Zwar lässt sich aus dem an anderer Stelle des Zulassungsantrags enthaltenen Satz, die Kläger seien einer extremen Gefahrenlage ,,im Sinne der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluss vom 26.01.1999 - 9 B 617.98)" ausgesetzt, möglicherweise noch hinreichend deutlich schließen, von welcher Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts das Verwaltungsgericht nach Ansicht der Kläger abgewichen sein soll; worin diese Abweichung bestehen soll, lässt sich dem Zulassungsantrag aber nicht entnehmen. - BVerwG, 18.07.2001 - 1 B 71.01
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welcher Wahrscheinlichkeitsmaßstab im …
Auszug aus OVG Bremen, 06.02.2003 - 1 A 264/02
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im übrigen geklärt, dass die Feststellung eines Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 4 AuslG eine einzelfallbezogene, individuell bestimmte und erhebliche Gefährdungssituation voraussetzt (vgl. zuletzt Beschl. v. 18.07.2002 - 1 B 71.01 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 46). - OVG Niedersachsen, 01.03.2001 - 1 L 4006/00
Abschiebungsschutz; Angola; Bürgerkrieg; Kindersterblichkeit; medizinisch …
Auszug aus OVG Bremen, 06.02.2003 - 1 A 264/02
Solche Umstände hat das Niedersächsische OVG in einem Urteil vom 01.03.2001 - 1 L 4006/00 - , dessen Begründung sich das hier angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts insoweit ausdrücklich zu eigen macht, für ein angolanisches Kleinstkind im Alter von 12-15 Monaten angenommen, da es aufgrund der in diesem Alter gegebenen gesundheitlichen Instabilität in der Phase der Eingewöhnung in Angola nach der gegebenen Auskunftslage zu befürchten habe, wegen der mangelhaften Versorgung mit Lebensmitteln, der hygienischen Verhältnisse und der medizinischen Unterversorgung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schweren gesundheitlichen Schäden ausgeliefert zu werden, w e n n die begleitende Familie wegen ihrer eigenen Schwierigkeiten die zur Abwehr dieser Gefahren zwingende notwendige Betreuung nicht sicherstellen könne.
- VGH Bayern, 17.02.2009 - 9 B 08.30225
Angola; allgemeine Gefahr; allgemeine Lebensverhältnisse; Kindersterblichkeit; …
Der Verwaltungsgerichtshof hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, die sich in Einklang mit der anderer Oberverwaltungsgerichte befindet (vgl. OVG RhPf vom 17.1.1999 Az. 8 A 11815/99; Nds OVG vom 12.12.2002 Az. 1 LB 1209/01; OVG Bremen vom 6.2.2003 Az. 1 A 264/02. - VG Regensburg, 10.07.2009 - RN 2 K 09.30062
Angola: Lebensverhältnisse in Luanda; keine extreme Gefahrenlage
Der Verwaltungsgerichtshof hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, die sich in Einklang mit der anderer Oberverwaltungsgerichte befindet (vgl. OVG RhPf vom 17. Januar 1999 Az. 8 A 11815/99; Nds OVG vom 12. Dezember 2002 Az. 1 LB 1209/01; OVG Bremen vom 6. Februar 2003 Az. 1 A 264/02. A;… a.A. VGH BW vom 18. Mai 2000 Az. A 13 S 446/98 - aufgehoben durch BVerwG vom 12. Juli 2001 a.a.O. -, dagegen bereits BayVGH vom 8. November 2000 a.a.O.). - VG Karlsruhe, 02.12.2004 - A 9 K 10658/01
Keine extreme allgemeine Gefahrenlage für angolanische Kinder bei Abschiebung in …
Von der Anwendbarkeit der Sperrwirkung der Vorschrift des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG und deren verfassungskonformer Auslegung auf im Bundesgebiet geborene angolanische Kinder geht im Übrigen auch das Bundesverwaltungsgericht aus, dessen Rechtsprechung die Kammer folgt (…vgl. Urt. v. 12.07.2001, a.a.O.; ebenso Hess. VGH, Beschl. v. 06.11.2003 - 3 UE 557/01.A -, BayVGH, Beschl. v. 27.10.2003 - 25 B 02.31192 -, OVG Bremen, Beschl. v. 06.02.2003 - 1 A 264/02.A - Juris).
- VGH Bayern, 24.11.2005 - 25 B 04.30528 Der Verwaltungsgerichtshof hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, die sich in Einklang mit der anderer Oberverwaltungsgerichte befindet (vgl. OVG RhPf vom 17.1.1999 Az. 8 A 11815/99; Nds OVG vom 12.12.2002 Az. 1 LB 1209/01; OVG Bremen vom 6.2.2003 Az. 1 A 264/02. A;… anderer Ansicht VGH BW vom 18.5.2000 Az. A 13 S 446/98 - aufgehoben durch BVerwG vom 12.7.2001 a.a.O. -, dagegen bereits BayVGH vom 8.11.2000 a.a.O.).
- VG Stuttgart, 10.02.2010 - A 12 K 2201/09
Angola: für das Gebiet um Luanda keine Extremgefahr.
Das Gericht geht in diesem Zusammenhang in Übereinstimmung mit der Auffassung anderer oberer Landesgerichte (vgl. etwa OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.02.2003 - 2 L 376/95 - VGH Kassel, Beschluss vom 14.10.2003 - 3 UE 466/02.A - OVG Lüneburg, Urteil vom 12.12.2002 - 1 LB 1209/01 - OVG Bremen, Urteil vom 06.02.2003 - 1 A 264/02.A -) davon aus, dass dabei insbesondere das Alter des Ausländers, dessen allgemeine Konstitution und dessen Gesundheitszustand, die verwandtschaftlichen und persönlichen Beziehungen zu in Angola lebenden Personen, die Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten sowie das Vorhandensein besonderer Qualifikationen zu berücksichtigen sind. - VG Stuttgart, 14.12.2006 - A 1 K 10762/05 Das Gericht geht in diesem Zusammenhang in Übereinstimmung mit der Auffassung anderer oberer Landesgerichte (vgl. etwa OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.02.2003 - 2 L 376/95 - VGH Kassel, Beschluss vom 14.10.2003 - 3 UE 466/02.A - OVG Lüneburg, Urteil vom 12.12.2002 - 1 LB 1209/01 - OVG Bremen, Urteil vom 06.02.2003 - 1 A 264/02.A -) davon aus, dass dabei insbesondere das Alter des Ausländers, dessen allgemeine Konstitution und dessen Gesundheitszustand, die verwandtschaftlichen und persönlichen Beziehungen zu in Angola lebenden Personen, die Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten sowie das Vorhandensein besonderer Qualifikationen zu berücksichtigen sind.
- VG Düsseldorf, 12.12.2006 - 3 K 1812/06 Eine solche Verdichtung der Gefährdungslage lässt sich angesichts der vorliegenden Auskünfte nicht feststellen (herrschende Meinung: vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 06.02.2003 -1 A 264/02.A -, OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 13.02.2003 - 2 L 376/95 -, VGH Hessen, Beschluss vom 06.11.2003 - 3 UE 557/01 .A).
- VG Stuttgart, 06.07.2006 - A 1 K 10799/05 Das Gericht geht in diesem Zusammenhang in Übereinstimmung mit der Auffassung anderer oberer Landesgerichte (vgl. etwa OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.02.2003 - 2 L 376/95 - VGH Kassel, Beschluss vom 14.10.2003 - 3 UE 466/02.A - OVG Lüneburg, Urteil vom 12.12.2002 - 1 LB 1209/01 - OVG Bremen, Urteil vom 06.02.2003 - 1 A 264/02.A -) davon aus, dass dabei insbesondere das Alter des Ausländers, dessen allgemeine Konstitution und dessen Gesundheitszustand, die verwandtschaftlichen und persönlichen Beziehungen zu in Angola lebenden Personen, die Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten sowie das Vorhandensein besonderer Qualifikationen zu berücksichtigen sind.
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