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Weitere Entscheidung unten: VG Halle, 29.11.2010

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 268/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11703
OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 268/08 (https://dejure.org/2009,11703)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02.12.2009 - 1 A 268/08 (https://dejure.org/2009,11703)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - 1 A 268/08 (https://dejure.org/2009,11703)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 53; BSZG a.F. § 4a
    Zahlungen des Arbeitgebers zu einer umlagefinanzierten Zusatzversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes als Erwerbseinkommen im beamtenversorgungsrechtlichen Sinn; Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitsgebers als Erwerbseinkommen des Arbeitnehmers; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zahlungen des Arbeitgebers zu einer umlagefinanzierten Zusatzversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes als Erwerbseinkommen im beamtenversorgungsrechtlichen Sinn; Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitsgebers als Erwerbseinkommen des Arbeitnehmers; ...

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 268/08
    Die in diesem Zusammenhang steuerrechtlich diskutierte Frage, ob die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einen prinzipiell lohnsteuerpflichtigen Zufluss von Einnahmen beim Arbeitnehmer bewirken, der erst durch die ausdrückliche Befreiungsnorm des § 3 Nr. 62 EStG steuerlich freigestellt wird, oder ob die Befreiungsnorm mangels Zuflusses beim Arbeitnehmer nur deklaratorische Bedeutung hat, weil der Arbeitgeberbeitrag dem Arbeitnehmer nicht als geldwerter Vorteil "zufließe" (so die überwiegende Ansicht in der steuerrechtlichen Literatur (vgl. die Nachweise im Urteil des BVerfG vom 6.3.2002 - 2 BvL 17/99 -, BVerfGE 105, 73, 95) ), hat das Bundesverfassungsgericht in seinem soeben zitierten Urteil (BVerfG, Urteil vom 6.3.2002, a.a.O., S. 130) mangels dortiger Entscheidungsrelevanz in Bezug auf die verfassungsrechtliche Bewertung der unterschiedlichen einkommensteuerlichen Behandlung ausdrücklich offen gelassen.

    (BVerfG, Urteil vom 6.3.2002, a.a.O., S. 130) Bezogen auf die vorliegend vorzunehmende Bewertung der Umlagezahlung des Arbeitgebers spricht dies zumindest aus beamtenversorgungsrechtlicher Sicht dafür, das durch die monatlichen Umlagezahlungen des Arbeitgebers begründete Anwartschaftsrecht auf eine Zusatzrente ebenfalls unmittelbar als wirtschaftliches Ergebnis der Arbeitsleistung zu begreifen.

    Rn. 51 Ob diese doppelte Belastung, die Resultat der vom Beklagten vertretenen Auslegung des § 53 Abs. 7 BeamtVG ist, gemessen an dem beamtenversorgungsrechtlichen Regelungssystem und an den verfassungsrechtlichen Vorgaben vom Ruhestandsbeamten hingenommen werden müsste, erscheint nicht zuletzt mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Unzulässigkeit der Doppelbesteuerung der Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und der Bezüge aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen durchaus fraglich (BVerfG, Urteil vom 6.3.2002, a.a.O., zusammenfassend auf S. 134 f.) .

  • BFH, 07.05.2009 - VI R 8/07

    Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn

    Auszug aus OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 268/08
    Rn. 34 Von daher verbietet es sich, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wonach Umlagezahlungen des Arbeitgebers an eine Zusatzversorgungskasse im Zeitpunkt ihrer Zahlung zu Arbeitslohn führen und der Steuerpflicht unterliegen (BFH, Urteil vom 7.5.2009 - VI R 8/07 -, juris) , fallbezogen unbesehen als Problemlösung zu übernehmen.

    Rn. 47 Der Umstand, dass die Umlagezahlungen zugunsten des Versorgungsempfängers eine Anwartschaft auf eine spätere Zusatzversorgung begründen, und die Argumentation des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 7.5.2009, a.a.O.) , dass die Umlagezahlungen des Arbeitgebers vor dem Hintergrund, dass sie einen Rechtsanspruch begründen, steuerrechtlich nicht anders zu würdigen seien, als wenn die Umlagen zunächst dem Arbeitnehmer zufließen würden und sodann von diesem zum Aufbau einer Zusatzversorgung verwendet würden, sind beamtenversorgungsrechtlich nicht von Erkenntniswert.

    Dass die Arbeitgeber zu den Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung kraft Gesetzes verpflichtet sind und die Vorschrift des § 3 Nr. 62 EStG hieran anknüpfend bestimmt, dass die Beitragszahlungen steuerfrei bleiben, während die Umlagezahlungen zur Zusatzversorgungskasse aufgrund Tarifvertrags erfolgen und von daher von der Vorschrift des § 3 Nr. 62 EStG nicht erfasst werden, begründet zwar steuerrechtlich einen Unterschied (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 7.5.2009, a.a.O.) , kann aber für sich genommen beamtenversorgungsrechtlich keinen Grund für eine unterschiedliche Behandlung im Rahmen des § 53 Abs. 7 BeamtVG darstellen.

  • BVerfG, 11.12.2007 - 2 BvR 797/04

    Anrechnung von Erwerbseinkommen einer Beamtenwitwe auf das Witwengeld …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 268/08
    (BVerfG, Beschluss vom 11.12.2007 - 2 BvR 797/04 -, ZBR 2008, 91 ff.) Dass der Begriff des Erwerbseinkommens hinsichtlich der Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit auf die Bruttobezüge abstellt, entsprach auch schon vor der zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. z. B. BVerwG, Urteile vom 3.11.2005 - 2 C 16/04 -, NVwZ-RR 2006, 259 ff., und vom 19.2.2004 - 2 C 20/03 -, NVwZ 2004, 1361 ff.; OVG Münster, Urteil vom 18.8.2005 - A 5012/04 -, ZBR 2006, 206 ff.) und wird von dieser bis heute nicht in Zweifel gezogen.

    Rn. 52 Schließlich drängen sich mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Gründen, aus denen die Ruhensregelungen des Versorgungsreformgesetzes 1998 als zulässig erachtet werden können (BVerfG, Beschluss vom 11.12.2007, a.a.O.) , weitere Zweifel an der Anrechenbarkeit der Arbeitgeberumlagen zur Zusatzversorgungskasse auf.

  • BVerwG, 27.08.2009 - 2 C 25.08

    Ruhensvorschriften; Vorteilsausgleich; Übergangsvorschrift; Vertrauensschutz; …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 268/08
    (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.8.2009 - 2 C 25.08-, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2009 - 4 S 1704/07

    Beamtenversorgung - Kürzung der Sonderzahlung nach § 4a BSZG - "Abzug für …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 268/08
    (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8.9.2009 - 4 S 1704/07 - OVG Münster, Urteil vom 3.9.2009 - 1 A 3531/06 -, jeweils juris) Die angestrebte Entlastung des Bundeshaushalts wird nur erreicht, wenn der Minderungsbetrag erst nach Anwendung der Ruhensregelungen von den verbleibenden Versorgungsbezügen abgezogen wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 3531/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf unmittelbare Zahlung einer Sonderzuwendung; …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 268/08
    (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8.9.2009 - 4 S 1704/07 - OVG Münster, Urteil vom 3.9.2009 - 1 A 3531/06 -, jeweils juris) Die angestrebte Entlastung des Bundeshaushalts wird nur erreicht, wenn der Minderungsbetrag erst nach Anwendung der Ruhensregelungen von den verbleibenden Versorgungsbezügen abgezogen wird.
  • OVG Niedersachsen, 20.09.2005 - 2 LA 928/04

    Anrechnung; Aufwandsentschädigung; Beamter; Polizeizulage; Ruhensregelung; …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 268/08
    Für die Ausfüllung dieses Begriffs kommt der in weiten Teilen durch gesetzliche Neuregelungen überholten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift von 1980 keine Aussagekraft mehr zu (ebenso Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20.9.2005 - 2 LA 928/04-, juris) .
  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 20.03

    Dienstunfähigkeit; Erwerbseinkommen, Anrechnung von; …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 268/08
    (BVerfG, Beschluss vom 11.12.2007 - 2 BvR 797/04 -, ZBR 2008, 91 ff.) Dass der Begriff des Erwerbseinkommens hinsichtlich der Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit auf die Bruttobezüge abstellt, entsprach auch schon vor der zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. z. B. BVerwG, Urteile vom 3.11.2005 - 2 C 16/04 -, NVwZ-RR 2006, 259 ff., und vom 19.2.2004 - 2 C 20/03 -, NVwZ 2004, 1361 ff.; OVG Münster, Urteil vom 18.8.2005 - A 5012/04 -, ZBR 2006, 206 ff.) und wird von dieser bis heute nicht in Zweifel gezogen.
  • BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 16.04

    Familienzuschlag der Stufe 1; Eigenmittelgrenze; Bruttoprinzip; Barunterhalt; …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 268/08
    (BVerfG, Beschluss vom 11.12.2007 - 2 BvR 797/04 -, ZBR 2008, 91 ff.) Dass der Begriff des Erwerbseinkommens hinsichtlich der Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit auf die Bruttobezüge abstellt, entsprach auch schon vor der zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. z. B. BVerwG, Urteile vom 3.11.2005 - 2 C 16/04 -, NVwZ-RR 2006, 259 ff., und vom 19.2.2004 - 2 C 20/03 -, NVwZ 2004, 1361 ff.; OVG Münster, Urteil vom 18.8.2005 - A 5012/04 -, ZBR 2006, 206 ff.) und wird von dieser bis heute nicht in Zweifel gezogen.
  • BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04

    Hinterbliebenenversorgung; Zusammentreffen von Versorgungsanspruch und …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 268/08
    Dass dies nicht geschehen ist, belegt vor dem Hintergrund, dass dem Wortlaut einer Vorschrift des Besoldungs- und Versorgungsrechts bei deren Auslegung ein besonderes Gewicht zukommt und daher einer erweiternden, einengenden oder entsprechenden Auslegung grundsätzlich enge Grenzen gezogen sind (BVerwG, Urteil vom 1.9.2005 - 2 C 15/04 -, BVerwGE 124, 178 ff.) , dass der Gesetzgeber die allgemein anerkannte Eigenständigkeit des beamtenversorgungsrechtlichen Einkommensbegriffs im Verhältnis zu dem steuerrechtlichen Begriff bei Erlass des Versorgungsreformgesetzes 1998 im Grundsatz nicht antasten wollte.
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 148.81

    Beamtenrecht - Witwe - Unterhaltsbeitrag - Einkommensanrechnung

  • BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 34.83

    Beamtenrecht - Einkommen - Waisengeld - Behindertenwaisengeld - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - 21 A 2664/05

    Erwerbseinkommen aus einem Gewerbebetrieb eines in Ruhestand versetzten Beamten …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2005 - 1 A 5012/04

    Festsetzung der Versorgungsbezüge eines Beamten; Handeln der kommunalen …

  • OVG Saarland, 16.09.2009 - 1 A 435/08

    Anrechnung von im vorzeitigen Ruhestand erzieltem Erwerbseinkommen

  • BVerwG, 29.11.1972 - VI C 6.70

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Auszahlung eines Unterhaltsbetrages ohne …

  • VG Kassel, 20.05.2008 - 1 E 1159/07

    Beamtenversorgung; vertikaler Verlustausgleich; Anforderungen an eine …

  • VG Arnsberg, 14.05.2004 - 13 K 1715/03

    Anrechnung von Erwerbseinkommen im Rahmen der Versorgungsbezüge eines …

  • VG Gelsenkirchen, 20.02.2007 - 12 L 1738/06

    Einkünfte, Erwerbseinkommen, Steuerbescheid, Tätigkeit, Einkommen, Anrechnung

  • VG Würzburg, 29.04.2008 - W 1 K 07.1586

    Steuer- und sozialversicherungspflichtige Beiträge des Arbeitgebers zur …

  • VG München, 20.06.2006 - M 5 K 05.3015
  • VG Würzburg, 22.11.2005 - W 1 K 05.174
  • OVG Saarland, 28.07.2010 - 1 A 113/10

    Auslegung des § 57 Abs. 5 BeamtVG; Bekanntwerden der Rentengewährung an den …

    (OVG des Saarlandes, Urteil vom 2.12.2009 - 1 A 268/08 -, AS RP-SL 38, 157 ff. m.w.N.).
  • VG Neustadt, 14.12.2009 - 3 K 278/09

    Rückforderung von Versorgungsbezügen infolge einer Anrechnung von Einkünften aus …

    Diese Bezugnahme auf die in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 - 4 Einkommensteuergesetz - EStG - genannten Einkunftsarten dient in erster Linie der Abgrenzung zwischen den jeweiligen Einkunftsarten und hat nicht zur Folge, dass die steuerrechtliche Festsetzung als eine dieser Einkunftsarten für die Auslegung des versorgungsrechtlichen Einkommensbegriffes des § 53 Abs. 7 Satz 1 BeamtVG verbindlich und bei der Anwendung der Anrechnungsregel des § 53 BeamtVG unbesehen zu übernehmen wäre (vgl. HessVGH…, Beschluss vom 20. April 2009 - 1 A 2606/08 -, Rn. 3; SaarlOVG, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 1 A 268/08 -, Rn. 34; VG Würzburg…, Urteil vom 22. November 2005 - W 1 K 05.174 -, Rn. 18; alle juris).
  • VGH Hessen, 18.12.2013 - 1 A 1585/12

    Berücksichtigung einer Jahressonderzahlung bei der Ruhensberechnung

    Einmalzahlungen ohne Bezug zu einer konkret erbrachten Arbeitsleistung, die darüber hinaus auch nicht für einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, sind nach dem Zuflussprinzip in dem Monat zu berücksichtigen, in dem die Zahlung dem Versorgungsempfänger tatsächlich zur Verfügung steht (OVG des Saarlandes, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 1 A 268/08 - juris in einer Sache, die das Urlaubsgeld betraf;… insoweit war jedoch zu beachten, dass andererseits für den maßgeblichen Monat die Höchstgrenze nach § 53 Abs. 2 um den Betrag des Urlaubsgeldes gemäß § 4 des Urlaubsgeldgesetzes zu erhöhen war, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. Mai 2011 - 2 C 8.10 - juris, Rdnr. 19, klargestellt hat).
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   VG Halle, 29.11.2010 - 1 A 268/08   

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VG Halle, 29.11.2010 - 1 A 268/08 (https://dejure.org/2010,35748)
VG Halle, Entscheidung vom 29.11.2010 - 1 A 268/08 (https://dejure.org/2010,35748)
VG Halle, Entscheidung vom 29. November 2010 - 1 A 268/08 (https://dejure.org/2010,35748)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.11.2004 - V ZR 90/04

    Voraussetzungen einer Entschädigung für die Nutzung eines ehemaligen …

    Auszug aus VG Halle, 29.11.2010 - 1 A 268/08
    Hiernach fehlt dem Eigentümer dann ein schützenswertes Interesse daran, den Besitzer in Anspruch zu nehmen, wenn er selbst die Vindikationslage als solche oder die Grundlage für Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis im wesentlichen durch eigenes pflichtwidriges Verhalten geschaffen hat (BGH, Urteil vom 26. November 2004 - V ZR 90/04 -, Juris).

    Diese Verletzung von Amtspflichten der Bediensteten der Zuordnungsstelle muss sich die Klägerin zurechnen lassen, weil es sich hierbei um eine obere Bundesbehörde im Bereich der Bundesvermögensverwaltung handelt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 26. November 2004 - V ZR 90/04 -, Juris), so dass auch nicht erforderlich ist, dass sie dieser gegenüber weisungsbefugt ist.

    Schon deshalb oblag diesen Behörden bei der Verfolgung der fiskalischen Interessen des Bundes auch gegenüber den kleinen Gemeinden im Beitrittsgebiet eine besondere Verantwortung, die sich insbesondere während der Aufbauphase bis Ende 1994 in einer Pflicht zur Rücksichtnahme auf die mangelnde Erfahrung von deren Dienststellen niederschlägt (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2004 - V ZR 90/04 -, Juris).

  • BGH, 23.03.2000 - III ZR 217/99

    Mietzins für ein in Bundeseigentum übergegangenes Grundstück in der ehemaligen …

    Auszug aus VG Halle, 29.11.2010 - 1 A 268/08
    Da die Klägerin zu keinem Zeitpunkt Eigentümerin des beanspruchten Grundstückes war, finden die allgemeinen Bestimmungen über das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis schon aus diesem Grund keine Anwendung (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23. März 2000 - III ZR 217/99 -).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 27.06

    Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Alteigentum; …

    Auszug aus VG Halle, 29.11.2010 - 1 A 268/08
    Der Sammelzuordnungsbescheid erfasste aus diesem Grund auch nur diejenigen Grundstücke, die sich tatsächlich im Vermögen der Treuhandanstalt befunden hatten; führte er weitere Grundstücke auf, so handelt es sich um eine bloße Falschbezeichnung ohne rechtliche Wirkung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - 3 C 27/06 u. a. -, Juris).
  • BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 29.99

    Zuordnung von Amts wegen; Mülldeponie; Antragserfordernis; Verwaltungsvermögen; …

    Auszug aus VG Halle, 29.11.2010 - 1 A 268/08
    Der Eigentumsübergang auf eine Trägers öffentlicher Verwaltung bedarf eines konstitutiven behördlichen Aktes (BVerwG, Urteil vom 3. August 2000 - 3 C 29/99 -, Juris), der hier aber nicht vorliegt.
  • OLG Naumburg, 23.03.2004 - 11 U 34/03

    Restitutionsanspruch bei unredlichem Erwerb der Rechtsposition als …

    Auszug aus VG Halle, 29.11.2010 - 1 A 268/08
    Nach der ausdrücklichen Regelung des § 11 Abs. 2 Satz 4 VZOG bleiben in dem hier vorliegenden Fall der Restitution auf die Gemeinde (hier die Beklagte) die Nutzungen, zu denen auch die erzielten Pachteinnahmen gehören, beim Verfügungsberechtigten, hier also bei der Beklagten (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 23.März 2004 - 11 U 34/03 -, Juris).
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