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Rechtsprechung
   VG Göttingen, 09.04.2008 - 1 A 301/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17842
VG Göttingen, 09.04.2008 - 1 A 301/06 (https://dejure.org/2008,17842)
VG Göttingen, Entscheidung vom 09.04.2008 - 1 A 301/06 (https://dejure.org/2008,17842)
VG Göttingen, Entscheidung vom 09. April 2008 - 1 A 301/06 (https://dejure.org/2008,17842)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kostenersatz für Feuerwehreinsätze

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 BrandSchG,NI; § 26 Abs. 1 S. 1 BrandSchG,NI; § 26 Abs. 2 BrandSchG,NI; § 26 Abs. 4 Nr. 1 BrandSchG,NI; § 5 KAG,NI; § 113 Abs. 1 VwGO
    Kostenersatzanspruch einer Gebietskörperschaft bei Einsatz ihrer Feuerwehr aufgrund eines durch eine Person herbeigeführten Unglücksfalls; Finanzierung der allgemeinen Vorhaltung der Feuerwehr aus den Mitteln des Aufgabenträgers; Zugrundelegung der betriebswirtschaftlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Kostenersatz für Feuerwehreinsätze

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Feuerwehrgebühren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenersatzanspruch einer Gebietskörperschaft bei Einsatz ihrer Feuerwehr aufgrund eines durch eine Person herbeigeführten Unglücksfalls; Finanzierung der allgemeinen Vorhaltung der Feuerwehr aus den Mitteln des Aufgabenträgers; Zugrundelegung der betriebswirtschaftlich ...

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 22.08.2007 - 5 UE 1734/06

    Heranziehung zur Kostenerstattung für einen Einsatz der Berufsfeuerwehr

    Auszug aus VG Göttingen, 09.04.2008 - 1 A 301/06
    Hieraus folgt zugleich, dass eine Aufteilung der Vorhaltekosten nur nach dem Verhältnis der Jahresstunden zur einzelnen Einsatzstunde (1 : (24 x 365)) in Betracht kommen kann und eine Umlegung dieser Kosten nur auf die tatsächlichen Einsatzstunden - wie es die Beklagte getan hat - unzulässig ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.10.1994 - 9 A 780/93 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2004 - 12 A 1382/04 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22.08.2007 - 5 UE 1734/06 - sämtliche Urteile veröffentlicht bei juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1994 - 9 A 780/93

    Berücksichtigung von Vorhaltekosten bei Kosten eines Feuerwehreinsatzes

    Auszug aus VG Göttingen, 09.04.2008 - 1 A 301/06
    Hieraus folgt zugleich, dass eine Aufteilung der Vorhaltekosten nur nach dem Verhältnis der Jahresstunden zur einzelnen Einsatzstunde (1 : (24 x 365)) in Betracht kommen kann und eine Umlegung dieser Kosten nur auf die tatsächlichen Einsatzstunden - wie es die Beklagte getan hat - unzulässig ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.10.1994 - 9 A 780/93 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2004 - 12 A 1382/04 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22.08.2007 - 5 UE 1734/06 - sämtliche Urteile veröffentlicht bei juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 11 LC 557/18

    Äquivalenzprinzip; Feuerwehr; Feuerwehrgebühren; Gebührenkalkulation; …

    Zur Begründung wurde unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 9. April 2008 - 1 A 301/06 - ausgeführt, dass die derzeitige Rechtsprechung davon ausgehe, dass eine Aufteilung der Vorhaltekosten nur nach dem Verhältnis der gesamten Jahresstunden zu einzelnen Einsatzstunden in Betracht komme und eine Umlegung dieser Kosten nur auf die tatsächlichen Einsatzstunden unzulässig sei.
  • VG Göttingen, 24.05.2016 - 1 A 122/14

    Aufwendung; Aufwendungsersatz; Brand; Brandschutz; Direktanspruch; Einsatz; …

    Dabei handelt es sich um Vorhaltekosten, d.h. solche Kosten, die unabhängig von Einsätzen anfallen (…LT-Drucks. 16/4451, S. 43) und die allein dadurch entstehen, dass die Feuerwehr mit ihrem Personal und ihren Einsatzgeräten bereitgehalten wird, ohne dass es bereits zu Einsätzen gekommen ist (VG Göttingen, Urteil vom 09.04.2008 - 1 A 301/06 -, juris, Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 11 LC 293/16

    Äquivalenzprinzip; Aufrundung; Feuerwehr; Feuerwehrgebühren; Gebührenkalkulation; …

    Zur Begründung wurde unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 9. April 2008 - 1 A 301/06 - ausgeführt, dass die derzeitige Rechtsprechung davon ausgehe, dass eine Aufteilung der Vorhaltekosten nur nach dem Verhältnis der gesamten Jahresstunden zu einzelnen Einsatzstunden in Betracht komme und eine Umlegung dieser Kosten nur auf die tatsächlichen Einsatzstunden unzulässig sei.
  • VG Oldenburg, 22.06.2011 - 11 A 2434/10

    Kostenermittlung für Feuerwehreinsatz nach neuem niedersächsischem Recht

    Die bisherige Rechtsprechung, wonach eine Berechnung unter Berücksichtigung der Jahresgesamtstunden zu erfolgen hatte (vgl. insbes. VG Göttingen, Urteil vom 9. April 2008 - 1 A 301/06 - ), ist nach der Gesetzesänderung nicht mehr maßgeblich.

    Nach der Rechtsprechung zu der in Niedersachsen bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Rechtslage (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 9. April 2008 - 1 A 301/06 - siehe auch VG Göttingen, Urteil vom 9. Februar 2011 - 1 A 31/09 - zur ähnlichen Rechtslage in anderen Bundesländern: VGH Kassel, Beschluss vom 22. Juli 2008 - 5 B 6/08 - Urteil vom 22. August 2007 - 5 UE 1734/06 - OVG Koblenz, Urteil vom 18. November 2004 - 12 A 11382/04 - OVG Münster, Urteil vom 13. Oktober 1994 - 9 A 780/93 - alle in juris) durften bei dem Ersatz der Kosten eines Feuerwehreinsatzes, der die Pflichtaufgaben nach § 1 Abs. 1 NBrandSchG betrifft, nur die tatsächlich angefallenen Kosten eines konkreten Einsatzes berücksichtigt werden, nicht aber die betriebswirtschaftlich ermittelten Jahreskosten der gesamten Feuerwehr.

    Die Richtigkeit dieser Auffassung ergibt sich auch daraus, dass die bisherige oben angeführte Rechtsprechung, der der niedersächsische Gesetzgeber die Grundlage entziehen wollte, gerade davon ausgegangen ist, dass die Bestimmungen der Kommunalabgabengesetze jedenfalls für die Pflichtaufgaben der Feuerwehr keine Anwendung finden und damit eine Umlegung der Vorhaltekosten nur auf die einzelnen Einsätze ausscheiden sollte (vgl. ausdrücklich VGH Kassel…, Beschluss vom 22. Juli 2008 a.a.O., Rn. 3 ff.;… Urteil vom 22. August 2007 a.a.O. Rn. 32;… OVG Koblenz, a.a.O. Rn. 17;… OVG Münster, a.a.O., Rn. 13; VG Göttingen, Urteil vom 9. April 2008, a.a.O. Rn. 16).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2011 - 1 L 93/08

    Kalkulation von Feuerwehrgebühren: Vorhaltekosten nicht vollständig auf …

    Das Verwaltungsgericht hat in Anknüpfung an verbreitete Rechtsprechung angenommen, dass die Vorhaltekosten deshalb nach dem Verhältnis der Jahresstunden zur einzelnen Einsatzstunde im Verhältnis 1 : (24 x 365) aufgeteilt werden müssten und wegen der Besonderheiten der öffentlichen Einrichtung "Feuerwehr" mit ihren für den Bürger teils unentgeltlichen (und damit allein aus den Mitteln des Aufgabenträgers zu finanzierenden) und teils kostenerstattungspflichtigen Hilfeeinsätzen eine über den Anteil der Einsatzzeit an der jährlichen Zeit der Vorhaltung dieser öffentlichen Einrichtung hinausgehende Abwälzung der Vorhaltekosten, wie sie für normale Benutzungsgebühren bei Anwendung des Kostendeckungsgrundsatzes gelten würde, ausgeschlossen sei (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 16.11.2010 - 1 S 2401/09 -, juris;… VGH Kassel, Beschl. v. 22.07.2008 - 5 B 6/08 -, juris Rn. 5;… Urt. v. 22.08.2007 - 5 UE 1734/06 -, KStZ 2008, 36 - zitiert nach juris;… OVG Koblenz, Urt. v. 18.11.2004 - 12 A 11382/04 -, KStZ 2006, 152 - zitiert nach juris;… OVG Münster, Urt. v. 13.10.1994 - 9 A 780/93 -, OVGE 44, 184 - zitiert nach juris;… VG Schwerin, Urt. v. 13.08.2009 - 4 A 277/07 -, juris; VG Göttingen, Urt. v. 09.04.2008 - 1 A 301/06 -, juris, Rn. 15 ff.;… Siemers, a. a. O., § 6 Anm. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2010 - 1 S 2402/09

    Kostenersatz für Feuerwehreinsätze

    Die Höhe des Stundentarifs eines Fahrzeugs darf jedoch nicht von der Häufigkeit seines Einsatzes abhängen, sondern muss entscheidend auf den durch den Einsatz konkret entstehenden Kosten basieren (…vgl. OVG Rheinl.-Pf., Urt. v. 18.11.2004 - 12 A 11382/04 - DAR 2005, 111 ;… HessVGH, Urt. v. 22.08.2007 - 5 UE 1734/06 - ESVGH 58, 77 = DÖV 2007, 1061 ;… VG Greifswald, Urt. v. 11.03.2008 - 3 A 1898/05 - juris ; VG Göttingen, Urt. v. 09.04.2008 - 1 A 301/06 - KommJur 2009, 116 m. Anm. Schröder ).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 11 LA 28/17

    Äquivalenzprinzip; Aufrundung; Ermessen; Feuerwehr; Feuerwehrgebühren; …

    Zur Begründung wurde unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 9. April 2008 - 1 A 301/06 - ausgeführt, dass die derzeitige Rechtsprechung davon ausgehe, dass eine Aufteilung der Vorhaltekosten nur nach dem Verhältnis der gesamten Jahresstunden zu einzelnen Einsatzstunden in Betracht komme und eine Umlegung dieser Kosten nur auf die tatsächlichen Einsatzstunden unzulässig sei.
  • VG Göttingen, 31.08.2016 - 1 A 13/14

    Gehölzpflege; Kostenberechnung; Preußisches Kommunalabgabengesetz; Rezess; …

    Rn. 90 Deshalb können Vorhaltekosten - d.h. Kosten, die unabhängig von Einsätzen gleichmäßig das ganze Jahr - Tag für Tag und Stunde für Stunde - anfallen und allein dadurch entstehen, dass der Bauhof mit Personal und Gerätschaften bereitgehalten wird (…LT-Drucks. 16/4451, S. 43; VG Göttingen, Urteil vom 09.04.2008 - 1 A 301/06 -, juris, Rn. 15 ff. m.w.N.;… vom 24.05.2016 - 1 A 122/14 -, juris, Rn. 44; jeweils zum Feuerwehrrecht) - lediglich insoweit Berücksichtigung finden, als Personal und Geräte in der konkreten Einsatzzeit nicht für andere Aufgaben zur Verfügung gestanden haben.
  • VG Schwerin, 13.08.2009 - 4 A 277/07

    Gebührenbescheid für Hilfeleistungen der Freiwilligen Feuerwehr - Vorhaltekosten

    Ausgeschlossen ist also wegen der Besonderheiten der öffentlichen Einrichtung "Feuerwehr" mit ihren für den Bürger mal unentgeltlichen (und damit allein aus den Mitteln des Aufgabenträgers zu finanzierenden) und mal kostenerstattungspflichtigen Hilfeeinsätzen eine über den Anteil der Einsatzzeit an der jährlichen Zeit der Vorhaltung dieser öffentlichen Einrichtung hinausgehende Abwälzung der Vorhaltekosten, wie sie für normale Benutzungsgebühren bei Anwendung des Kostendeckungsgrundsatzes gelten würde (…vgl. OVG Münster, Urt. v. 13. Oktober 1994, a. a. O., Rn. 12;… OVG Koblenz, Urt. v. 18. November 2004 - 12 A 11382/04 -, KStZ 2006, 152, 153 = DAR 2005, 111 m. Anm. von Schwab;… VGH Kassel, Urt. v. 22. August 2007 - 5 UE 1734/06 -, KStZ 2008, 36, 37 und 38; VG Göttingen, Urt. v. 9. April 2008 - 1 A 301/06 -, juris, Rn. 15 f.;… VG Greifswald, nicht rechtskräftiges Urt. v. 11. März 2008, a. a. O., S. 6 f. des amtlichen Umdrucks;… Siemers, a. a. O., § 6 Anm. 20, S. 392).
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 20.03.2007 - 1 A 301/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,34027
VG Lüneburg, 20.03.2007 - 1 A 301/06 (https://dejure.org/2007,34027)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 20.03.2007 - 1 A 301/06 (https://dejure.org/2007,34027)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 20. März 2007 - 1 A 301/06 (https://dejure.org/2007,34027)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03

    Studiengebühren

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.03.2007 - 1 A 301/06
    Vgl. das Urteil des BVerfG vom 26. Januar 2005 - 2 BvF 1/03 - / Rz. 64 ff, Rz. 66 (NJW 2005, 493):.
  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.03.2007 - 1 A 301/06
    "Vor allem aber ist davon auszugehen, dass die Länder in eigenverantwortlicher Wahrnehmung der sie - nicht anders als den Bund - treffenden Aufgabe zu sozialstaatlicher, auf die Wahrung gleicher Bildungschancen (Art. 3, Art. 7 Abs. 4 Satz 3, Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Buchstabe c des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 <BGBl II 1973 S. 1569>; vgl. BVerwGE 102, 142 ; 115, 32 ) bedachter Regelung bei einer Einführung von Studiengebühren den Belangen einkommensschwacher Bevölkerungskreise angemessen Rechnung tragen werden.
  • BVerwG, 23.10.1996 - 6 C 1.94

    Hochschulrecht - Keine bundesrechtliche Pflicht der Zur-Verfügung-Stellung des …

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.03.2007 - 1 A 301/06
    "Vor allem aber ist davon auszugehen, dass die Länder in eigenverantwortlicher Wahrnehmung der sie - nicht anders als den Bund - treffenden Aufgabe zu sozialstaatlicher, auf die Wahrung gleicher Bildungschancen (Art. 3, Art. 7 Abs. 4 Satz 3, Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Buchstabe c des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 <BGBl II 1973 S. 1569>; vgl. BVerwGE 102, 142 ; 115, 32 ) bedachter Regelung bei einer Einführung von Studiengebühren den Belangen einkommensschwacher Bevölkerungskreise angemessen Rechnung tragen werden.
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2004 - 2 ME 364/03

    Studiengebühr für Langzeitstudierende

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.03.2007 - 1 A 301/06
    Denn nach dem Sinn und Zweck des NHG sollen nur solche Studienzeiten angerechnet werden, die auf der Grundlage von Regelstudienzeiten nach den jeweils geltenden Prüfungsordnungen bemessen sind (vgl. OVG v. 13.1.2003 - 2 ME 364/03 -).
  • VG Hannover, 01.03.2004 - 6 A 4101/03

    Anrechnung; Fachhochschule; Langzeitstudiengebühr; Studiengebühr; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.03.2007 - 1 A 301/06
    Das VG Hannover hat in seinem Urteil v. 1.3.2004 (6 A 4101/03) u.a. ausgeführt:.
  • VG Lüneburg, 21.09.2005 - 1 A 86/03

    Studiengebühr; Studienguthaben; Studienzeit

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.03.2007 - 1 A 301/06
    An diesen Ausführungen, denen sich die Kammer bereits im Urteil v. 21.9.2005 (1 A 86/03) angeschlossen hat, ist festzuhalten.
  • VG Mainz, 15.10.2008 - 7 K 101/08

    Volle Zweitstudiengebühr bei vorangegangenem Studium an der Fachhochschule für …

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist nicht der vom Verwaltungsgericht Lüneburg (Urteil v. 20.03.2007 -1 A 301/06-) offen gelassenen Rechtansicht zu folgen, dass es sich bei dem Studium an einer Verwaltungsfachhochschule nicht um ein Studium im Sinne des § 4 HochSchG handelt.
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