Rechtsprechung
| BVerwG, 12.09.1989 - 1 a 32.87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zeitnahe Zuteilung von Überschußanteilen - in der Lebensversicherung - Wahrung der Belange von Versicherten - Genehmigungspflichtige Geschäftspläne
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
Papierfundstellen
- BVerwGE 82, 303
- NJW 1990, 1003
- VersR 1990, 257
- VersR 1990, 73
- BB 1990, 177
- BB 1990, 32
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.10.1980 - 1 A 12.78
Voraussetzungen einer Genehmigung bei dem Bundesaufsichtsamt für das …
Auszug aus BVerwG, 12.09.1989 - 1 a 32.87
Eine nicht ausreichende Wahrung der Belange der Versicherten ist dann gegeben, wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweiges als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, daß ein Eingreifen der Behörde gerechtfertigt ist (vgl. BVerwGE 11, 245 [BVerwG 22.11.1960 - I A 1/58]; 61, 59 ).Die dargelegte Benachteiligung ist ferner so erheblich, daß ein Eingreifen des B. gerechtfertigt ist (vgl. BVerwGE 61, 59 [BVerwG 14.10.1980 - 1 A 12/78]).
- BGH, 08.06.1983 - IVa ZR 150/81
Keine Einzelauskunftspflicht des Lebensversicherers über Gewinnbeteiligung
Auszug aus BVerwG, 12.09.1989 - 1 a 32.87
Er erlangt insbesondere keinen Rechtsanspruch auf baldige Zuteilung eines sich daraus ergebenden Anteils (vgl. BGHZ 87, 346 [BGH 08.06.1983 - IVa ZR 150/81] = Versicherungsrecht 1983, 746 ).Zwar ist einem Versicherungsunternehmen zuzubilligen, auf eine gewisse Stetigkeit der Höhe der Überschußbeteiligung über mehrere Jahre zu achten (vgl. BGHZ 87, 346 [BGH 08.06.1983 - IVa ZR 150/81] = Versicherungsrecht 1983, 746 ).
- BVerwG, 22.11.1960 - I A 1.58
Genehmigung Allgemeiner Versicherungsbedingungen - Genehmigung einer Klausel der …
Auszug aus BVerwG, 12.09.1989 - 1 a 32.87
Eine nicht ausreichende Wahrung der Belange der Versicherten ist dann gegeben, wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweiges als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, daß ein Eingreifen der Behörde gerechtfertigt ist (vgl. BVerwGE 11, 245 [BVerwG 22.11.1960 - I A 1/58]; 61, 59 ).
- BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
Übertragung von Lebensversicherungsverträgen
Aus § 56a Satz 5 VAG (in der Fassung vom 21. Juli 1994) ergibt sich nur die Berechtigung des Versicherungsunternehmens, in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde die Rückstellung für Beitragsrückerstattung, soweit sie nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt, im Interesse der Versicherten zur Abwendung eines Notstands heranzuziehen; nach früherem Rechtszustand war diese Möglichkeit regelmäßig in den genehmigten Geschäftsplänen geregelt (vgl. BVerwGE 82, 303 ).Rn. 162 An der ausreichenden Wahrung der Versichertenbelange im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VAG fehlt es nach der - von der Literatur übernommenen (…vgl. Schmidt, in: Prölss, Versicherungsaufsichtsgesetz, 11. Aufl. 1997, § 8 Rn. 17;… Scholz, ZVersWiss 1984, S. 1 ) - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann, "wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweiges als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein Eingreifen der Behörde gerechtfertigt ist" (so das angegriffene Urteil BVerwGE 95, 25 , unter Bezugnahme auf BVerwGE 82, 303 ).
- BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95
Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für …
Dementsprechend ging das Bundesaufsichtsamt bei der Genehmigung von Geschäftsplänen in Übereinstimmung mit den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Maßstäben davon aus, dass die Belange der Versicherten nur dann nicht ausreichend gewahrt sind, "wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweiges als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein Eingreifen der Behörde gerechtfertigt ist" (vgl. BVerwGE 82, 303 ; 95, 25 ). - BVerwG, 11.01.1994 - 1 A 72.89
Wahrung der Versichertenbelange bei Genehmigung der Bestandübertragung
An der ausreichenden Wahrung der Versichertenbelange fehlt es, wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweiges als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, daß ein Eingreifen der Behörde gerechtfertigt ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 82, 303 m.w.Nachw.).Bei der hier vorliegenden nichtfondsgebundenen Lebensversicherung wird der Umstand, daß die Versicherungsprämien hohe Sicherheitszuschläge enthalten, die sich möglicherweise nachträglich als überhöht herausstellen, in der Weise ausgeglichen, daß die Versicherten nach Maßgabe der aufsichtsbehördlich genehmigten Geschäftspläne in Höhe von mindestens 90 % an den vom Versicherer jährlich ausgewiesenen Rohüberschüssen zu beteiligen sind, was durch eine Direktgutschrift (in Höhe von 5 % des Guthabens des Versicherten abzüglich Rechnungszins) und die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (vgl. § 56 a VAG) sowie die Zuteilung hieraus zu entnehmender Beträge an die einzelnen Versicherten geschieht (vgl. dazu BVerwGE 82, 303 ).
- BVerwG, 12.12.1995 - 1 A 2.92
Versicherungsrecht: Teilübertragung des Versicherungsbestandes ausscheidenden …
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats wird bei der nicht fondsgebundenen Lebensversicherung der Umstand, daß die Versicherungsprämien hohe Sicherheitszuschläge enthalten, was den Ansatz eines niedrigen Rechnungszinses durch die Unternehmen einschließt, und daß sich die Zuschläge möglicherweise nachträglich als überhöht herausstellen, in der Weise ausgeglichen, daß die Versicherten nach Maßgabe der aufsichtsbehördlich genehmigten Geschäftspläne in Höhe von mindestens 90 % an dem vom Versicherer jährlich ausgewiesenen bilanziellen Rohüberschüssen zu beteiligen sind, was durch eine Direktgutschrift und die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung sowie die - zeitnahe (vgl. BVerwGE 82, 303 ) - Zuteilung hieraus zu entnehmender Beträge an die Versicherten geschieht (BVerwGE 95, 25 ). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 7.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Danach sind die Belange der Versicherten nicht ausreichend gewahrt, wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweigs als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein behördliches Eingreifen gerechtfertigt ist (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. September 1989 - 1 A 32.87 - BVerwGE 82, 303 ; vom 11. Januar 1994 - 1 A 72.89 - BVerwGE 95, 25 ; vom 12. Dezember 1995 - 1 A 2.92 - BVerwGE 100, 115 und vom 13. Dezember 2006 - 6 A 3.05 - Buchholz 452.00 § 14 VAG Nr. 5 S. 9). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 18.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Danach sind die Belange der Versicherten nicht ausreichend gewahrt, wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweigs als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein behördliches Eingreifen gerechtfertigt ist (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. September 1989 - 1 A 32.87 - BVerwGE 82, 303 ; vom 11. Januar 1994 - 1 A 72.89 - BVerwGE 95, 25 ; vom 12. Dezember 1995 - 1 A 2.92 - BVerwGE 100, 115 und vom 13. Dezember 2006 - 6 A 3.05 - Buchholz 452.00 § 14 VAG Nr. 5 S. 9). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 16.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Danach sind die Belange der Versicherten nicht ausreichend gewahrt, wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweigs als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein behördliches Eingreifen gerechtfertigt ist (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. September 1989 - 1 A 32.87 - BVerwGE 82, 303 ; vom 11. Januar 1994 - 1 A 72.89 - BVerwGE 95, 25 ; vom 12. Dezember 1995 - 1 A 2.92 - BVerwGE 100, 115 und vom 13. Dezember 2006 - 6 A 3.05 - Buchholz 452.00 § 14 VAG Nr. 5 S. 9). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 6.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Danach sind die Belange der Versicherten nicht ausreichend gewahrt, wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweigs als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein behördliches Eingreifen gerechtfertigt ist (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. September 1989 - 1 A 32.87 - BVerwGE 82, 303 ; vom 11. Januar 1994 - 1 A 72.89 - BVerwGE 95, 25 ; vom 12. Dezember 1995 - 1 A 2.92 - BVerwGE 100, 115 und vom 13. Dezember 2006 - 6 A 3.05 - Buchholz 452.00 § 14 VAG Nr. 5 S. 9). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 24.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Danach sind die Belange der Versicherten nicht ausreichend gewahrt, wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweigs als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein behördliches Eingreifen gerechtfertigt ist (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. September 1989 - 1 A 32.87 - BVerwGE 82, 303 ; vom 11. Januar 1994 - 1 A 72.89 - BVerwGE 95, 25 ; vom 12. Dezember 1995 - 1 A 2.92 - BVerwGE 100, 115 und vom 13. Dezember 2006 - 6 A 3.05 - Buchholz 452.00 § 14 VAG Nr. 5 S. 9). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 22.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Danach sind die Belange der Versicherten nicht ausreichend gewahrt, wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweigs als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein behördliches Eingreifen gerechtfertigt ist (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. September 1989 - 1 A 32.87 - BVerwGE 82, 303 ; vom 11. Januar 1994 - 1 A 72.89 - BVerwGE 95, 25 ; vom 12. Dezember 1995 - 1 A 2.92 - BVerwGE 100, 115 und vom 13. Dezember 2006 - 6 A 3.05 - Buchholz 452.00 § 14 VAG Nr. 5 S. 9). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 10.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 15.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 9.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 19.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 13.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 12.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 11.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 25.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 23.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 20.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 17.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 21.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.12.1993 - 1 A 35.91
Übertragung eines Versicherungsbestands - Mitglieder - Vereinsvermögen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 8.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 14.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
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