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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 07.12.2007 - 1 A 321/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6172
OVG Saarland, 07.12.2007 - 1 A 321/07 (https://dejure.org/2007,6172)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07.12.2007 - 1 A 321/07 (https://dejure.org/2007,6172)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07. Dezember 2007 - 1 A 321/07 (https://dejure.org/2007,6172)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beihilfeanspruch eines Angehörigen nach dem Tod des Beamten

  • Judicialis

    BhVO § 18 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BhVO § 18 Abs. 1
    Beihilfeanspruch eines Angehörigen für krankheitsbedingte Aufwendungen eines verstorbenen Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vererbbarkeit von Beihilfeansprüchen; Voraussetzungen eines Beihilfeanspruchs eines Angehörigen für krankheitsbedingte Aufwendungen eines verstorbenen Beamten

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 443
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus OVG Saarland, 07.12.2007 - 1 A 321/07
    Die Beihilfe muss allerdings sicherstellen, dass der Beamte in den genannten Fällen nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die für ihn unabwendbar sind und denen er sich nicht entziehen kann vgl. u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 -, BVerfGE 83, 89 = NJW 1991, 743, und vom 7.11.2002 - 2 BvR 1053/98 -, BVerfGE 106, 225 = NVwZ 2003, 720 = ZBR 2003, 203.

    Was schließlich den Hinweis des Klägers auf den sogenannten "Beihilfestandard" anbelangt, so hat das Bundesverfassungsgericht in seiner grundlegenden Entscheidung vom 7.11.2002 - 2 BvR 1053/98 -, BVerfGE 106, 225 = NVwZ 2003, 720 = ZBR 2003, 203 (mit Anmerkung von Summer), unmissverständlich klargestellt, dass sich ein Bundesland bei ihm vorbehaltenen Regelungen zur Ausfüllung der Fürsorgepflicht, so auch bei den Vorschriften über die Beihilfe, von einem solchen "Standard" auch dann entfernen kann, wenn es ihm nicht vorab gelingt, eine Änderung des Standards herbeizuführen.

    Denn auch insoweit gilt, dass immer dann, wenn der Landesnormgeber innerhalb seiner Regelungskompetenz tätig wird, sich die davon Betroffenen zur Begründung eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht auf abweichende Regelungen im Bund und in anderen Ländern berufen können vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 7.11.2002 - 2 BvR 1053/98 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 3.7.2003 - 2 C 36.02 -, BVerwGE 118, 277 = NJW 2004, 308 = ZBR 2004, 49 = IÖD 2004, 50.

  • VG Saarlouis, 06.03.2007 - 3 K 430/06

    Gewährung von Beihilfe an andere als Ehegatten und Kinder eines verstorbenen …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.12.2007 - 1 A 321/07
    Mit aufgrund mündlicher Verhandlung vom 6.3.2007 ergangenem Urteil - 3 K 430/06 - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

    den Beklagten unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 6.3.2007 - 3 K 430/06 - sowie unter entsprechender Aufhebung der Bescheide des Beklagten vom 26.9.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.11.2006 zu verpflichten, über die Anträge vom 10.8.2006 und 19.9.2006 auf Gewährung von Beihilfe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden,.

    Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren und unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 6. März 2007 - 3 K 430/06 - auch für das erstinstanzliche Verfahren auf 9.260,24 EUR festgesetzt.

  • VG Bremen, 17.05.2000 - 1 K 1324/99
    Auszug aus OVG Saarland, 07.12.2007 - 1 A 321/07
    Der Widerspruch des Klägers, mit dem er im Einzelnen dargelegt hat, dass er mangels eines die Bestattungskosten nicht deckenden Sterbegeldes durch die von ihm getragenen krankheitsbedingten Aufwendungen im Sinne von § 18 Abs. 2 BhVO "belastet" sei, wobei er sich bezüglich der Auslegung des Begriffs "Belastung" auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen vom 17.5.2000 - 1 K 1324/99 - bezog, wurde mit Bescheid des Beklagten vom 14.11.2006 zurückgewiesen.

    Nicht gefolgt werden könne bezogen auf das saarländische Beihilferecht der vom Kläger zur Stützung seines Anspruchs herangezogenen Auffassung des Verwaltungsgerichts Bremen (Urteil vom 17.5.2000 - 1 K 1324/99 -, NVwZ-RR 2002, 209), wonach der Begriff "belastet" in der dem § 18 Abs. 2 BhVO insoweit entsprechenden Regelung in § 1 a Abs. 2 Satz 3 der bremischen Beihilfeverordnung - BhVO Bremen - im Lichte der Fürsorgepflicht des Dienstherrn dahin auszulegen sei, dass eine Belastung nur (zu ergänzen ist wohl: "und immer dann") vorliege, wenn der anderen Person, die nicht Ehegatte oder Kind des Beihilfeberechtigten ist, die entstandenen Aufwendungen nicht von dritter Seite - etwa einer Versicherung - erstattet würden, während es auf die Höhe des der anderen Person zugeflossenen Nachlasses nicht ankomme.

    Diese Einschätzung gilt auch dann, wenn der Erbe ererbtes Vermögen (mit-)verwerten muss die gegenteilige, vom Verwaltungsgericht Bremen in seinem Urteil vom 17.5.2000 - 1 K 1324/99 -, NVwZ-RR 2002, 209, vertretene Auffassung kann den Senat nicht überzeugen.

  • OVG Saarland, 24.10.1994 - 1 R 9/92

    Beihilferecht; Verordnungsgeber; Krankheitsaufwendungen; Beihilfeanspruch; …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.12.2007 - 1 A 321/07
    In diesem Bescheid wird - im Wesentlichen - zum Verständnis des § 18 Abs. 2 BhVO auf das Urteil des Senats vom 24.10.1994 - 1 R 9/92 - verwiesen, wonach es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn im Rahmen des § 18 Abs. 2 BhVO eine Gegenüberstellung der mit dem Tod der Beihilfeberechtigten dem Kläger zugeflossenen Vermögenswerte mit den geltend gemachten Aufwendungen erfolge und eine Beihilfe nur dann gewährt werde, wenn der Kläger nachweise, dass er zum Ausgleich der entstandenen krankheitsbedingten Aufwendungen eigene, d.h. (auch) nicht durch das Nachlassvermögen gedeckte Mittel, habe verwenden müssen.

    In diesem Sinne sei die Vorschrift des § 18 Abs. 2 BhVO auch vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes verstanden worden (Urteil vom 24.10.1994 - 1 R 9/92 -, ZBR 1995, 112 = DÖD 1995, 16).

    Von der Vereinbarkeit dieser beihilferechtlichen Regelungen mit höherrangigem Recht, und zwar auch, was den Inhalt der Tatbestandsvoraussetzung "soweit sie durch diese Kosten belastet sind" in § 18 Abs. 2 BhVO - allein diese Vorschrift greift für den Kläger als Bruder seiner verstorbenen, als Landesbeamtin beihilfeberechtigt gewesenen Schwester ein - anbelangt, ist der Senat in seiner ständigen Rechtsprechung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bisher ausgegangen vgl. u.a. Urteil vom 24.10.1994 - 1 R 9/92 -, ZBR 1995, 112 = DÖD 1995, 116 und Beschluss vom 17.11.2000 - 1 Q 46/99 -, SKZ 2001, 106 Leitsatz 24.

  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 49.87

    Vererblichkeit von Beihilfe

    Auszug aus OVG Saarland, 07.12.2007 - 1 A 321/07
    Auch die vom Bundesverwaltungsgericht aufgeworfene, aber offen gelassene Frage, ob nicht Bedenken dagegen bestehen könnten, dass zwar rückständige Besoldungs- und Versorgungsbezüge auf den Erben des Beamten übergehen, der sie ergänzende Beihilfeanspruch dagegen nicht vgl. BVerwG, Urteil vom 22.3.1990 - 2 C 49.87 -, Buchholz 270 § 16 BhV Nr. 2 = ZBR 1990, 266 = DÖD 1992, 29, und Urteil vom selben Tag - 2 C 33.87 -, Buchholz 271 L BeihilfeR Nr. 7 = ZBR 1990, 265, ist vom Senat verneint worden.

    Durchbrochen wird dieser Grundsatz nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allerdings in den Fällen, in denen über einen Beihilfeantrag des Beihilfeberechtigten noch zu dessen Lebzeiten entschieden und der bewilligte Betrag zur Zahlung angewiesen wurde (so BVerwG, Urteil vom 22.3.1990 - 2 C 49.87 -, a.a.O.; darüber hinausgehend bejaht das OVG Münster (Urteil vom 13.12.1990, DÖD 1991, 258 [259 f.]) bereits dann eine in diesem Sinne konkretisierte und verfestigte und damit gemäß § 1922 BGB in den Nachlass fallende Leistungsposition, wenn die Behörde vor dem Tod des Beamten alles in ihrem Bereich Erforderliche zur Festsetzung der Beihilfe getan hat; in diesem Sinne auch Nr. 3 der Ausführungsvorschrift zu § 18 Abs. 1 BhVO des Ministeriums des Innern vom 25.6.1987 - GMBl.

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.12.2007 - 1 A 321/07
    Denn auch insoweit gilt, dass immer dann, wenn der Landesnormgeber innerhalb seiner Regelungskompetenz tätig wird, sich die davon Betroffenen zur Begründung eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht auf abweichende Regelungen im Bund und in anderen Ländern berufen können vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 7.11.2002 - 2 BvR 1053/98 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 3.7.2003 - 2 C 36.02 -, BVerwGE 118, 277 = NJW 2004, 308 = ZBR 2004, 49 = IÖD 2004, 50.
  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 33.87

    Rückforderung einer dem Erben des Beihilfeberechtigten zugeflossenen …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.12.2007 - 1 A 321/07
    Auch die vom Bundesverwaltungsgericht aufgeworfene, aber offen gelassene Frage, ob nicht Bedenken dagegen bestehen könnten, dass zwar rückständige Besoldungs- und Versorgungsbezüge auf den Erben des Beamten übergehen, der sie ergänzende Beihilfeanspruch dagegen nicht vgl. BVerwG, Urteil vom 22.3.1990 - 2 C 49.87 -, Buchholz 270 § 16 BhV Nr. 2 = ZBR 1990, 266 = DÖD 1992, 29, und Urteil vom selben Tag - 2 C 33.87 -, Buchholz 271 L BeihilfeR Nr. 7 = ZBR 1990, 265, ist vom Senat verneint worden.
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.81

    Beihilfe - Tod des Berechtigten - Vererben

    Auszug aus OVG Saarland, 07.12.2007 - 1 A 321/07
    Die vom Kläger in diesem Zusammenhang zur Stützung seiner Ansicht herangezogenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des VGH Mannheim BVerwG, Urteil vom 27.5.1982 - 2 0.81 -, Buchholz 232.5 § 18 BeamtVG Nr. 1 = ZBR 1983, 106, sowie VGH Mannheim, Beschluss vom 7.8.1998 - 4 S 1836/96 -, NVwZ-RR 1999, 656 = IÖD 1999, 17 = DÖD 1999, 114, vermögen den hier vertretenen Bedeutungsinhalt des § 18 Abs. 2 Satz 1 BhVO nicht durchgreifend in Frage zu stellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1998 - 4 S 1836/96

    Sterbegeld - keine Anrechnung von Lebensversicherungen auf den Todesfall und …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.12.2007 - 1 A 321/07
    Die vom Kläger in diesem Zusammenhang zur Stützung seiner Ansicht herangezogenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des VGH Mannheim BVerwG, Urteil vom 27.5.1982 - 2 0.81 -, Buchholz 232.5 § 18 BeamtVG Nr. 1 = ZBR 1983, 106, sowie VGH Mannheim, Beschluss vom 7.8.1998 - 4 S 1836/96 -, NVwZ-RR 1999, 656 = IÖD 1999, 17 = DÖD 1999, 114, vermögen den hier vertretenen Bedeutungsinhalt des § 18 Abs. 2 Satz 1 BhVO nicht durchgreifend in Frage zu stellen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1990 - 6 A 2622/88

    Gewährung von Sterbegeld; Verstorbene Beamtin; Anspruch auf Beihilfe; …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.12.2007 - 1 A 321/07
    Durchbrochen wird dieser Grundsatz nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allerdings in den Fällen, in denen über einen Beihilfeantrag des Beihilfeberechtigten noch zu dessen Lebzeiten entschieden und der bewilligte Betrag zur Zahlung angewiesen wurde (so BVerwG…, Urteil vom 22.3.1990 - 2 C 49.87 -, a.a.O.; darüber hinausgehend bejaht das OVG Münster (Urteil vom 13.12.1990, DÖD 1991, 258 [259 f.]) bereits dann eine in diesem Sinne konkretisierte und verfestigte und damit gemäß § 1922 BGB in den Nachlass fallende Leistungsposition, wenn die Behörde vor dem Tod des Beamten alles in ihrem Bereich Erforderliche zur Festsetzung der Beihilfe getan hat; in diesem Sinne auch Nr. 3 der Ausführungsvorschrift zu § 18 Abs. 1 BhVO des Ministeriums des Innern vom 25.6.1987 - GMBl.
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 34.03

    Übernahme der Beihilfevorschriften als Landesrecht; Gesetzesvorbehalt; …

  • OVG Saarland, 10.06.2006 - 1 Q 80/05

    Beihilfevorschriften des Saarlandes genügen nicht dem Gesetzesvorbehalt; höherer …

  • VG Saarlouis, 15.04.2008 - 3 K 1985/07

    Gewährung von Beihilfen an andere Personen als Hinterbliebene des verstorbenen …

    Rn. 54 (OVG Saarlouis, Urteil vom 07.12.2007 - 1 A 321/07 -, veröffentlicht in JURIS).

    Rn. 56 (OVG Saarlouis, Urteil vom 07.12.2007 - 1 A 321/07 -, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 28.02.2018 - 1 A 272/16

    Beihilfeanspruch der Erben eines verstorbenen Beihilfeberechtigten, hier: …

    Nach Absatz 1 der Vorschrift wurde dem Ehegatten oder den Kindern eines verstorbenen Beihilfeberechtigten (also den engsten Familienangehörigen) zu den diesem entstandenen beihilfefähigen Aufwendungen ohne Rücksicht auf eine Erbberechtigung eine Beihilfe gewährt, und § 18 Abs. 2 BhVO bestimmte, dass beim Fehlen solcher Hinterbliebener Beihilfen auch anderen Personen gewährt werden können, soweit sie Aufwendungen getragen haben und durch sie belastet sind, gegebenenfalls also nach Anrechnung des etwa ererbten Vermögens.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 7.12.2007 - 1 A 321/07 -, juris, Rdnrn. 39 ff.).
  • OVG Saarland, 09.03.2009 - 1 A 148/08

    Beihilfe: Beihilfefähigkeit eines zur Behandlung einer Hyperhidrose verordneten …

    verordneten homöopathischen Mittel "Avena sat." kommt vorrangig § 5 Abs. 1 Nr. 6 BhVO in Betracht, wonach grundsätzlich (u.a.) die von einem Arzt oder Heilpraktiker aus Anlass einer Krankheit schriftlich verordneten Arzneimittel beihilfefähig sind vgl. zur vorläufigen Weitergeltung der BhVO u.a. BVerwG, Urteile vom 17.6.2004 - 2 0/02 -, BVerwGE 121, 103 = NVwZ 2005, 713 = ZBR 2005, 42 = DÖD 2005, 133, und vom 28.10.2004 - 2 C 34.03 - NVwZ 2005, 710 = ZBR 2005, 169; Urteil des Senats vom 7.12.2007 - 1 A 321/07 -, NVwZ 2008, 443 = AS RP-SL 35, 322; siehe aber auch BVerwG, Urteil vom 28.5.2008 - 2 C 24.07 -, LKRZ 2008, 275, wo es heißt: "Bei weiterer Untätigkeit des Gesetzgebers über den Zeitraum der laufenden Legislaturperiode hinaus werden die Verwaltungsgerichte im Einzelfall über Beihilfeansprüche auf der Grundlage allein der Kriterien der Notwendigkeit und Angemessenheit (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BhV) zu entscheiden haben.".
  • VG Saarlouis, 19.08.2008 - 3 K 316/08

    Beihilfefähigkeit von Spezialnahrung für Baby's

    Rn. 29 Vgl. zuletzt OVG Saarlouis, Urteil vom 07.12.2007 - 1 A 321/07 - (zu § 18 BhVO mit zahleichen Nachweisen u.a. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts.
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