Rechtsprechung
| VG Stade, 22.02.2007 - 1 A 338/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Zustandsverantwortlichkeit des Eigentümers zur Räumung eines Grundstückes von Kampfmitteln.
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 113 Abs. 1 VwGO; § 2 Nr. 1a SOG,NI; § 11 SOG,NI; § 7 Abs. 2 SOG,NI; § 66 SOG,NI; § 70 SOG,NI; § 1 Abs. 1 Nr. 1 AKG
Pflicht des Eigentümers eines Grundstücks zur Räumung desselben von Kampfmitteln; Zustandsverantwortlichkeit eines Grundstückseigentümers; Eingrenzung der Zustandsverantwortlichkeit bei der Heranziehung zur Gefahrenabwehr; Zurechnung der Belastung eines Grundstückes mit ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht des Eigentümers eines Grundstücks zur Räumung desselben von Kampfmitteln; Zustandsverantwortlichkeit eines Grundstückseigentümers; Eingrenzung der Zustandsverantwortlichkeit bei der Heranziehung zur Gefahrenabwehr; Zurechnung der Belastung eines Grundstückes mit ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (14)
- VG Stade, 26.05.2004 - 1 B 562/04
Gefahrenabwehrverfügung wegen Kriegsmunition auf eigenem Grundstück; Konkrete …
Auszug aus VG Stade, 22.02.2007 - 1 A 338/05
Der Kläger ging hiergegen mit einem Eilantrag vor, den die Kammer mit Beschluss vom 6. Mai 2004 (1 B 562/04) abgelehnt hat.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten und die Gerichtsakten der Verfahren 1 A 1220/03, 1 B 562/04, 1 A 1715/04, 1 A 1028/06, 1 B 339/05 sowie 11 ME 146/05 mit den jeweiligen Verwaltungsvorgängen verwiesen.
Diesbezüglich hat die Kammer bereits mit Beschluss vom 26. Mai 2004 (1 B 562/04), auf den verwiesen wird, auf die Gefährdungsabschätzung des KBD vom 26. Februar 2004 hingewiesen.
- BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03
Bodenschutzrechtliche Anordnung; Ordnungspflichten; Insolvenz; schädliche …
Auszug aus VG Stade, 22.02.2007 - 1 A 338/05
Wird der Verkehrswert von den Kosten überschritten, entfällt in der Regel das Interesse des Eigentümers an einem künftigen privatnützigen Gebrauch des Grundstückes (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - 7 C 22/03 - Nds. OVG, Beschl. v. 11.02.2002 - 7 LA 359/01-).(…Vgl. BVerfG, a.a.O.; Beschl. v. 24.08.2000, - 1 BvR 83/97-; BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - 7 C 22/03 - ).
- OVG Niedersachsen, 03.11.2005 - 11 ME 146/05
Pflicht zur Kostentragung einer Kampfmittelbeseitigung durch einen …
Auszug aus VG Stade, 22.02.2007 - 1 A 338/05
Das Oberverwaltungsgericht stellte die aufschiebende Wirkung mit Beschluss vom 03. November 2005 (11 ME 146/05) wieder her.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten und die Gerichtsakten der Verfahren 1 A 1220/03, 1 B 562/04, 1 A 1715/04, 1 A 1028/06, 1 B 339/05 sowie 11 ME 146/05 mit den jeweiligen Verwaltungsvorgängen verwiesen.
- BVerwG, 05.02.1997 - 1 B 17.97
Zulassung der Grundsatzrevision wegen der Gleichheitswidrigkeit der …
Auszug aus VG Stade, 22.02.2007 - 1 A 338/05
Wie bereits im Beschluss der Kammer vom 28. April 2005 (1 B 339/05) dargelegt, hat hierzu das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 18.06.1998 - 1 B 17/97 - , Buchholz 402.41 Allg. Polizeirecht Nr. 65) ausgeführt, die ordnungsrechtlichen Vorschriften über die Zustandsverantwortlichkeit knüpfen allein an die aus der Sachherrschaft des Grundeigentümers hergeleitete Rechtspflicht an, dafür zu sorgen, dass von dem Grundstück keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen.In der Rechtsprechung ist geklärt, dass aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Eingrenzung der Zustandsverantwortlichkeit in Betracht kommt, wenn die Heranziehung zur Gefahrenabwehr, insbesondere die Belastung mit den Kosten schlechthin unzumutbar wäre und der Eigentümer sich in einer Art "Opferposition" befindet (BVerwG, Beschl. v. 11.10.1996 - 1 B 120.96 - Buchholz 402.41 Allg. Polizeirecht Nr. 59; Urt. v. 11.12.1997 - 7 C 58.96 - Beschl. v. 18.06.1998 - 1 B 17/97 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1997 - 5 A 4/96
Ein Grundstückseigentümer hat keinen Kostenerstattungsanspruch gegenüber der …
Auszug aus VG Stade, 22.02.2007 - 1 A 338/05
Dies entspricht auch der bisher überwiegenden Praxis, wonach die Kosten der Entmunitionierung von Grundstücken nicht dem Grundstückseigentümer als Störer auferlegt, sondern aus Billigkeitsgründen von Bund und Ländern getragen wurden (vgl. Thilo, DöV 1997, 725, 726; OVG Düsseldorf, Urt. v. 03.06.1997 - 5 A 4/96). - BVerwG, 03.11.2005 - 7 C 27.04
Altlast; Altlastenerkundung; Eigenkontrollmaßnahmen; Bodenkontamination; …
Auszug aus VG Stade, 22.02.2007 - 1 A 338/05
Eine polizeirechtliche Verantwortlichkeit der Bundesrepublik als mit dem Deutschen Reich teilidentische Rechtsperson resultiert hieraus jedoch nicht, denn die auf der Polizeipflicht des Deutschen Reiches beruhenden Ansprüche sind gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) erloschen und können damit nicht gegenüber der Bundesrepublik geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.11.2005 - 7 C 27/04 -, DVBl. 2006, 186). - BVerfG, 24.08.2000 - 1 BvR 83/97
Verfassungsrechtliche Grenzen der Zustandshaftung bei Altlasten
- OVG Berlin, 19.11.2004 - 2 B 7.01
Unmittekbarkeitszusammenhang beim Folgenbeseitigungsanspruch auf Kostenersatz für …
Auszug aus VG Stade, 22.02.2007 - 1 A 338/05
Eine diese Grenze überschreitende Belastung kann namentlich dann unzumutbar sein, wenn die Gefahr, die von dem Grundstück ausgeht, aus der Allgemeinheit zuzurechnenden Ursachen herrührt (…BVerfG, a.a.O.; OVG Berlin, Urteil. v. 19.11.2004 -2 B 7.01-). - OVG Niedersachsen, 11.02.2002 - 7 LA 359/01
Altlast; Grundwasser; Holland-Liste; Sanierung; Sanierungsanordnung; …
Auszug aus VG Stade, 22.02.2007 - 1 A 338/05
Wird der Verkehrswert von den Kosten überschritten, entfällt in der Regel das Interesse des Eigentümers an einem künftigen privatnützigen Gebrauch des Grundstückes (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - 7 C 22/03 - Nds. OVG, Beschl. v. 11.02.2002 - 7 LA 359/01-). - VGH Bayern, 15.11.2005 - 22 ZB 03.3054
Bestimmung der Haftungsgrenze bei der Heranziehung des Grundstückseigentümers
Auszug aus VG Stade, 22.02.2007 - 1 A 338/05
Auch im Falle eines fahrlässigen Verhaltens kann - so die Rechtsprechung des BVerfG (…a.a.O.), der die Kammer folgt - eine Kostenbelastung über die Höhe des Verkehrswertes hinaus ohne weiteres zumutbar sein (vgl. auch VGH München, Beschl. v. 15.11.2005 - 22 ZB 03.3054 -). - BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
Altlasten
- BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96
Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln
- BVerwG, 19.11.1991 - 8 B 137.91
Abschleppen - Entstandende Kosten durch Abschleppen
- BVerwG, 11.10.1996 - 1 B 120.96
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- VG Hannover, 11.10.2012 - 10 A 423/11
Bombenräumung; Bundeswasserstraße; Evakuierung; Handlungsverantwortlicher; …
Die Zustandsverantwortlichkeit eines Grundeigentümers ist selbst dann zu bejahen, wenn der polizeiwidrige, gefährliche Zustand durch Dritte oder höhere Gewalt herbeigeführt worden ist, da die ordnungsrechtlichen Vorschriften über die Zustandsverantwortlichkeit allein an die aus der Sachherrschaft des Grundeigentümers hergeleitete Rechtspflicht anknüpfen, dafür zu sorgen, dass von dem Grundstück keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen (BVerfG, Beschluss vom 16.02.2000 - 1 BvR 242/91, 1 BvR 315/99 -, BVerfGE 102, 1; VG Stade, Urteil vom 22.02.2007 - 1 A 338/05 -, juris).Eine solche Zustandsverantwortlichkeit eines Grundeigentümers wird auch im Falle von im Boden aufgefundenen Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg angenommen (Nds. OVG, Beschluss vom 03.11.2005 - 11 ME 146/05 -, juris; Urteil vom 16.04.2002 - 11 LB 59/02 -, n.v.; OVG NW, Urteil vom 03.06.1997 - 5 A 4/96 -, juris; VG Stade, Urteil vom 22.02.2007 - 1 A 338/05 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18.06.1998 - 1 B 178.97 -, juris) und von Schröder (…a.a.O., S. 93, 94) explizit auf eine im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung notwendige Evakuierung bezogen.
Unabhängig von jedweden Fragen nach wirtschaftlichem Nutzen oder gesetzlichen Einschränkungen der Nutzbarkeit fußt die Zustandsverantwortlichkeit allein auf der durch die Sachherrschaft vermittelten Einwirkungsmöglichkeit auf das Gefahren verursachende Eigentum (BVerfG, Beschluss vom 16.02.2000 - 1 BvR 242/91, 1 BvR 315/99 -, BVerfGE 102, 1; VG Stade, Urteil vom 22.02.2007 - 1 A 338/05 -, juris).
Selbst für diese Grundstücke wird aber eine Zustandsverantwortlichkeit des Eigentümers gesehen (vgl. nur die Fälle der Kriegsfolgenlasten auf privatem Boden: Nds. OVG, Beschluss vom 03.11.2005 - 11 ME 146/05 -, juris; OVG NW, Urteil vom 03.06.1997 - 5 A 4/96, juris; VG Stade, Urteil vom 22.02.2007 - 1 A 338/05 -, juris), sie wird in der Höhe lediglich begrenzt durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und als nicht mehr gerechtfertigt angesehen, wenn - und soweit - die Belastung des Eigentümers mit den Kosten unzumutbar ist (BVerfG, Beschluss vom 16.02.2000 - 1 BvR 242/91, 1 BvR 315/99 -, BVerfGE 102, 1; Nds. OVG, Beschluss vom 03.11.2005 - 11 ME 146/05 - OVG NW, Urteil vom 03.06.1997 - 5 A 4/96 -, juris; VG Stade, Urteil vom 22.02.2007 - 1 A 338/05 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 03.11.2005 - 11 ME 146/05
Pflicht zur Kostentragung einer Kampfmittelbeseitigung durch einen …
Dagegen hat der Antragsteller Klage erhoben (1 A 338/05) und um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht. - OVG Thüringen, 26.03.2012 - 3 KO 843/07
Inanspruchnahme des Eigentümers von Grundstücken auf einer stillgelegten …
Ist die von einem Grundstück ausgehende Gefahr auf eine im öffentlichen Interesse erfolgte Grundstücksnutzung zurückzuführen und damit der Allgemeinheit zuzurechnen, ist dies bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Inanspruchnahme des Grundeigentümers zu Gefahrenabwehrmaßnahmen zu berücksichtigen (…vgl. den zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.02.2000, juris Rdn. 57; VG Stade, Urteil vom 22.02.2007 - 1 A 338/05 - juris Rdn. 38). - VG Köln, 14.03.2024 - 8 K 5875/21 Rn. 76 vgl. VG Stade, Urteil vom 22. Februar 2007 - 1 A 338/05 -, juris, Rn. 48 (auch zu einem etwaigen gesetzlichen Eigentumserwerb nach §§ 946, 95 BGB),.
Rn. 106 vgl. VG Stade, Urteil vom 22. Februar 2007 - 1 A 338/05 -, juris, Rn. 33 ff., zur Begrenzung einer kostenmäßigen Verantwortlichkeit aus Opfergesichtspunkten bzw. Verwaltungspraxis aus Billigkeitsgründen,.
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