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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 12.12.2019 - 1 A 343/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,44697
OVG Saarland, 12.12.2019 - 1 A 343/19 (https://dejure.org/2019,44697)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12.12.2019 - 1 A 343/19 (https://dejure.org/2019,44697)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - 1 A 343/19 (https://dejure.org/2019,44697)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 152a Abs 1 S 1 Nr 2 VwGO, § 152a Abs 2 S 6 VwGO, Art 103 Abs 1 GG
    Anhörungsrüge; Würdigung des Beteiligtenvorbringens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge (hier: Würdigung des Beteiligtenvorbringens)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nicht das gesamte Parteivorbringen muss gewürdigt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Saarland, 12.12.2019 - 1 A 343/19
    Unter Beruf ist jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit zu verstehen, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient.(BVerfG, Urteil vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 -, BVerfGE 115, 276/300) Diese Voraussetzungen werden von dem Betrieb der Gaststätten - mangels anderer Angaben der Klägerin - bereits mit Blick auf die sich aus dem Strafurteil ergebende Dauer der Tätigkeit (seit Oktober 2007) und der im Zeitraum 2010 bis 2014 erwirtschafteten Umsatzzahlen erfüllt.
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus OVG Saarland, 12.12.2019 - 1 A 343/19
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet grundsätzlich das Recht, sich in dem Verfahren sowohl zur Rechtslage als auch zum zugrunde liegenden Sachverhalt äußern zu können (vgl. Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO).(StRspr. BVerfG, etwa Beschlüsse vom 14.6.1960 - 2 BvR 96/60 -, und vom 30.10.1990 - 2 BvR 562/88 -, jeweils zitiert nach Juris) Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen.(BVerwG, Beschlüsse vom 24.11.2011 - 8 C 13/11 -, und vom 11.2.2008 - 5 B 17/08 - jeweils zitiert nach Juris.) Das Gericht ist ebenso wenig verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden.
  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13

    Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen …

    Auszug aus OVG Saarland, 12.12.2019 - 1 A 343/19
    Es genügt vielmehr die Angabe der Gründe, "die für die richterliche Überzeugungsbildung leitend gewesen sind."(BVerfG, Beschluss v. 17.11.1992 - 1 BvR 168/89 u.a. -, Juris.) Nur wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht die Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen.(BVerfG, Beschluss vom 14.9.2016 - 1 BvR 1304/13 -, Juris, Rdnr. 23) Die Anhörungsrüge stellt zudem keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar und dient auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben zu veranlassen.
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OVG Saarland, 12.12.2019 - 1 A 343/19
    Es genügt vielmehr die Angabe der Gründe, "die für die richterliche Überzeugungsbildung leitend gewesen sind."(BVerfG, Beschluss v. 17.11.1992 - 1 BvR 168/89 u.a. -, Juris.) Nur wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht die Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen.(BVerfG…, Beschluss vom 14.9.2016 - 1 BvR 1304/13 -, Juris, Rdnr. 23) Die Anhörungsrüge stellt zudem keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar und dient auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben zu veranlassen.
  • BVerwG, 24.11.2011 - 8 C 13.11

    Rechtsbehelfscharakter der Anhörungsrüge

    Auszug aus OVG Saarland, 12.12.2019 - 1 A 343/19
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet grundsätzlich das Recht, sich in dem Verfahren sowohl zur Rechtslage als auch zum zugrunde liegenden Sachverhalt äußern zu können (vgl. Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO).(StRspr. BVerfG, etwa Beschlüsse vom 14.6.1960 - 2 BvR 96/60 -, und vom 30.10.1990 - 2 BvR 562/88 -, jeweils zitiert nach Juris) Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen.(BVerwG, Beschlüsse vom 24.11.2011 - 8 C 13/11 -, und vom 11.2.2008 - 5 B 17/08 - jeweils zitiert nach Juris.) Das Gericht ist ebenso wenig verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden.
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus OVG Saarland, 12.12.2019 - 1 A 343/19
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet grundsätzlich das Recht, sich in dem Verfahren sowohl zur Rechtslage als auch zum zugrunde liegenden Sachverhalt äußern zu können (vgl. Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO).(StRspr. BVerfG, etwa Beschlüsse vom 14.6.1960 - 2 BvR 96/60 -, und vom 30.10.1990 - 2 BvR 562/88 -, jeweils zitiert nach Juris) Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen.(BVerwG, Beschlüsse vom 24.11.2011 - 8 C 13/11 -, und vom 11.2.2008 - 5 B 17/08 - jeweils zitiert nach Juris.) Das Gericht ist ebenso wenig verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden.
  • BVerwG, 11.02.2008 - 5 B 17.08

    Erforderlichkeit der Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten des …

    Auszug aus OVG Saarland, 12.12.2019 - 1 A 343/19
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet grundsätzlich das Recht, sich in dem Verfahren sowohl zur Rechtslage als auch zum zugrunde liegenden Sachverhalt äußern zu können (vgl. Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO).(StRspr. BVerfG, etwa Beschlüsse vom 14.6.1960 - 2 BvR 96/60 -, und vom 30.10.1990 - 2 BvR 562/88 -, jeweils zitiert nach Juris) Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen.(BVerwG, Beschlüsse vom 24.11.2011 - 8 C 13/11 -, und vom 11.2.2008 - 5 B 17/08 - jeweils zitiert nach Juris.) Das Gericht ist ebenso wenig verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden.
  • OVG Saarland, 28.11.2007 - 1 A 177/07

    Löschung der Eintragung in der Architektenliste wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus OVG Saarland, 12.12.2019 - 1 A 343/19
    Er hat vielmehr darauf abgestellt, dass der Architektenberuf durch spezifische Berufspflichten geprägt ist und insoweit in seinem Beschluss vom 11.11.2019 auf seine - bereits vom Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Urteil aufgezeigte und von der Klägerin im Zulassungsvorbringen nicht - erst recht nicht substantiiert - angegriffene - ständige Rechtsprechung verwiesen, wonach es zu den im Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetz fixierten Berufsaufgaben eines Architekten gehört, auch die Vermögensinteressen des Bauherrn zu beachten und unabhängig von eigenen finanziellen Interessen und übertriebener Gewinnorientierung zu handeln.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.11.2015 - 1 A 405/15 - und Beschluss vom 28.11.2007 - 1 A 177/07 -, beides zitiert nach Juris) Im Hinblick auf diese Berufspflicht eines Architekten und mit Rücksicht darauf, dass die Klägerin im Rahmen ihrer zweiten beruflichen Tätigkeit gerade wegen einer gegen das Vermögen (des Staates) gerichteten erheblichen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist, hat der Senat die im Einzelnen begründete Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass das strafrechtliche Fehlverhalten der Klägerin einen Bezug zu ihrem Beruf als Architektin aufweise und die Befürchtung begründe, sie könne als Architektin die von ihr zu betreuenden Vermögensinteressen ihrer Auftraggeber aus Eigennutz gefährden, nach Maßgabe des Zulassungsvorbringens als frei von ernstlichen Richtigkeitszweifeln erachtet.
  • OVG Saarland, 11.11.2019 - 1 A 338/18

    Löschung aus der Architektenliste; Berufspflichten eines Architekten; …

    Auszug aus OVG Saarland, 12.12.2019 - 1 A 343/19
    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats am 11. November 2019 - 1 A 338/18 - wird zurückgewiesen.
  • VG Saarlouis, 31.10.2018 - 1 K 2318/17

    Löschung aus der Architektenliste wegen Umsatzsteuerhinterziehung

    Auszug aus OVG Saarland, 12.12.2019 - 1 A 343/19
    Die Klägerin hat nicht im Sinne von § 152a Abs. 2 Satz 6 VwGO dargelegt, dass die Voraussetzungen des § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO vorliegen, mithin der Senat in dem angegriffenen Beschluss vom 11.11.2019, mit dem der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 31.10.2018 - 1 K 2318/17 - zurückgewiesen wurde, den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat.
  • VGH Bayern, 16.03.2020 - 15 ZB 20.293

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt mithin nicht vor' wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt' sondern das Vorbringen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt lässt oder zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (…jeweils m.w.N. vgl. BVerfG' B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - NVwZ 2016, 238 = juris Rn. 45;… BayVerfGH, E.v. 25.8.2016 - Vf. 2-VI-15 - juris Rn. 34 f.;… BVerwG, B.v. 15.8.2019 - 5 B 11.19 u.a. - juris Rn. 1;… BayVGH, B.v. 30.6.2015 - 10 ZB 15.1197 - juris Rn. 3;… B.v. 29.9.2017 - 15 ZB 17.1736 - juris Rn. 3;… B.v. 18.12.2017 - 1 ZB 17.2371 - juris Rn. 3;… B.v 9.9.2019 - 10 ZB 19.1527 - juris Rn. 3;… B.v 14.11.2019 - 8 ZB 19.2240 - juris Rn. 2; OVG Saarl., B.v. 12.12.2019 - 1 A 343/19 - juris Rn. 2).

    Die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (s.o.) und dient auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben zu veranlassen (OVG Saarl., B.v. 12.12.2019 - 1 A 343/19 - juris Rn. 2).

  • OVG Saarland, 28.09.2022 - 1 E 204/22

    Kein Vertretungszwang vor dem Oberverwaltungsgericht für eine Anhörungsrüge

    Es genügt vielmehr die Angabe der Gründe, "die für die richterliche Überzeugungsbildung leitend gewesen sind."[BVerfG, Beschluss vom 17.11.1992 - 1 BvR 168/89 u.a. -, juris][BVerfG, Beschluss vom 17.11.1992 - 1 BvR 168/89 u.a. -, juris] Nur wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht die Pflicht, die vorgebrachten Argumente explizit zu erwägen.[BVerfG, Beschluss vom 14.9.2016 - 1 BvR 1304/13 -, juris Rn. 23][BVerfG, Beschluss vom 14.9.2016 - 1 BvR 1304/13 -, juris Rn. 23] Die Anhörungsrüge stellt zudem keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar und dient auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben zu veranlassen.[ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, siehe Beschlüsse vom 13.2.2020 - 1 B 59/20 - und vom 12.12.2019 - 1 A 343/19 -, jeweils juris, m.w.N.][ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, siehe Beschlüsse vom 13.2.2020 - 1 B 59/20 - und vom 12.12.2019 - 1 A 343/19 -, jeweils juris, m.w.N.] Es handelt sich vielmehr um ein formelles Recht, das dann greift, wenn das Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten nicht in ausreichendem Maße zur Kenntnis genommen und sich nicht mit ihm in der gebotenen Weise auseinandergesetzt hat.
  • OVG Saarland, 16.01.2020 - 2 D 7/20

    (Keine) Sachüberprüfung im Rahmen der Anhörungsrüge; (keine) Verletzung des …

    Es handelt sich vielmehr um ein formelles Recht, das nur dann greift, wenn das Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten nicht in ausreichendem Maße zur Kenntnis genommen und sich mit ihm nicht in der gebotenen Weise auseinandergesetzt hat.(Vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.12.2019 - 1 A 343/19 -, Nr. 91 der Leitsatzübersicht 2/2019 auf der Homepage des Gerichts).
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