Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 18.07.2007 - 1 A 356/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 43 Abs. 1 VwGO; § 39 NGO; § 44 NGO; Art. 28 Abs. 2 GG; Art 57 Nds.Verf.
Rechtmäßigkeit der Rüge eines Gemeindratsmitglieds und Vorsitzenden einer Ratsfraktion durch den Beschluss eines Gemeinderats; Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Feststellungsklage im Rahmen eines Organstreits (Kommunalverfassungsstreits); Tragweite des Rechts auf freie ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Rüge eines Gemeindratsmitglieds und Vorsitzenden einer Ratsfraktion durch den Beschluss eines Gemeinderats; Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Feststellungsklage im Rahmen eines Organstreits (Kommunalverfassungsstreits); Tragweite des Rechts auf freie ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Keine Rechtsgrundlage für Rüge eines Ratsmitglieds durch Gemeinderat
- juraforum.de (Pressemitteilung)
Keine Rechtsgrundlage für Rüge eines Ratsmitglieds durch Gemeinderat
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Rechtsgrundlage für Rüge eines Ratsmitglieds durch Gemeinderat - Verletzung des Rechts auf freie Mandatsausübung
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- VG Oldenburg, 29.09.2005 - 2 A 68/03
Amtsverschwiegenheit; Anhörung; Anhörungspflicht; Ausschluss der Öffentlichkeit; …
Auszug aus VG Braunschweig, 18.07.2007 - 1 A 356/06
Der Zulässigkeit der Klage steht auch nicht die Subsidiarität der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 2 VwGO entgegen, denn eine Gestaltungsklage in Form der Anfechtungsklage kommt nicht in Betracht, weil die Maßnahme des Beklagten schon wegen fehlender Außenwirkung nicht als Verwaltungsakt qualifiziert werden kann (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 29.09.2005 - 2 A 68/03).Zwar eröffnet das Selbstverwaltungsrecht dem Beklagten das Recht, sich zu den Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern und ein damit zusammenhängendes Verhalten oder einen Vorgang zu bewerten und zu würdigen, solange die einer Gemeindevertretung gezogenen Grenzen des Betätigungsfeldes und die Gesetzmäßigkeit ihres Handels gewahrt bleibt (Nds. OVG, Urteil vom 30.11.1993 - 10 L 5279/91; VG Oldenburg, Urteil vom 29.09.2005 - 2 A 68/03 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - 15 A 3021/97
Recht auf Wahrung der Sitzungsöffentlichkeit
Auszug aus VG Braunschweig, 18.07.2007 - 1 A 356/06
Wesentliches Element der freien Mandatsausübung ist es, zu jeder Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft öffentliche Überzeugungsbildung zu betreiben (OVG Münster, Urteil vom 24.04.2001 - 15 A 3021/97 - NVwZ-RR 2002, 135 ff.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2015 - 15 A 1961/13
Ausstattung der Ratsmitglieder mit einem freien Mandat; Recht eines Ratsmitglieds …
17, wo ein Stimmrechtsausschluss über § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW hinaus ohne besondere Ermächtigung für möglich erachtet wird, wenn dies nach dem Sinn und Zweck der Stimmrechtsausschlussnorm oder dem systematischen Zusammenhang mit den in der Gemeindeordnung geregelten Fällen des Stimmrechts des Bürgermeisters zwingend geboten ist; im Ansatz wohl restriktiver, aber im Ergebnis wie hier VG Oldenburg, Urteil vom 12. Januar 2010 - 1 A 1062/09 -, juris Rn. 20 ff.; VG Braunschweig, Urteil vom 18. Juli 2007 - 1 A 356/06 -, juris Rn. 24 ff.; Kallerhoff/von Lennep/Bätge/Becker/Schneider/Schnell, Handbuch zum Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen, 2008, S. 343. - VGH Baden-Württemberg, 02.08.2017 - 1 S 542/17
Auslagenersatz für ein Verfahren gegen ein Gemeinderatsmitglied bezüglich einer …
Denn auch eine solche unterhalb der Schwelle zum Ordnungsgeld verbleibende Sanktion berührt durch den damit verbundenen und in einem förmlichen Verfahren formulierten Vorwurf, der Adressat habe eine der in § 17 Abs. 4 GemO genannten Pflichten eines ehrenamtlich tätigen Bürgers verletzt (…vgl. insoweit Senat, Urt. v. 11.10.1995, a.a.O.: "Abmahnung"), die persönliche Rechtsstellung des Klägers als ehrenamtlich tätiger Bürger gegenüber seiner Gemeinde (insoweit ebenso jeweils zum dortigen Landesrecht VG Regensburg, Urt. v. 24.09.2014, a.a.O., VG Würzburg, Urt. v. 28.04.2004, a.a.O., VG Ansbach, Urt. v. 07.05.1998, a.a.O.; a.A. VG Braunschweig, Urt. v. 18.07.2007 - 1 A 356/06 - NdsVBl. - OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LC 37/10
Missbilligung des Verhaltens eines Ratsmitglieds durch den Rat vom …
Rn. 42 Das Recht eines Kollektivorgans, die Maßnahmen zu ergreifen, die es zum Erhalt und zur Wiederherstellung seiner Funktionsfähigkeit und inneren Ordnung für geboten hält, bedarf über die aus dem den Gemeinden verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 57 Abs. 1 NV, § 4 NGO) hergeleiteten Befugnis, sich zu Angelegenheiten, die die örtliche Gemeinschaft - hier das Selbstorganisationsrecht - betreffen, zu äußern und ein damit zusammenhängendes Verhalten oder einen Vorgang zu würdigen, keiner speziellen Rechtsgrundlage, solange jedenfalls die einer Gemeindevertretung gezogenen Grenzen des Betätigungsfeldes und die Gesetzmäßigkeit ihres Handelns gewahrt bleiben (…vgl. Urteil des Senats vom 30. November 1993, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 37.89 -, BVerwGE 87, 228 = NVwZ 1991, 682;… Blum in: KVR Nds-NGO, § 40 Rn. 6 m.w.N.; anderer Ansicht, allerdings unter fehlerhafter Zitierung der Entscheidung des Senats vom 30. November 1993: VG Braunschweig, Urt. v. 18. Juli 2007 - 1 A 356/06 -, NdsVBl 2008, 23).
- VG Oldenburg, 12.01.2010 - 1 A 1062/09
Amtsverschwiegenheit; Befugnis; Ermächtigungsgrundlage; Gemeinderat; …
Ob auch eine Feststellungsklage zulässig wäre (vgl. dazu Nds. OVG, Urteil vom 30.11.1993 - 10 L5279/91 - Rathaus und Recht Nr. 33/2004; VG Braunschweig, Urteil vom 18. Juli 2007 - 1 A 356/06 - Rechtsprechungsdatenbank Nds. OVG), mag hier wegen der Subsidiarität der Feststellungsklage offen bleiben.Zur Abwehr oder Ahndung von Verstößen gegen die Verschwiegenheitspflicht sind diese Ordnungsmaßnahmen weder vorgesehen noch geeignet (…Nds. OVG Urt. v. 30.11.1993, 10 L 5279/91, Rathaus und Recht Nr. 33/2004; VG Braunschweig, Urteil vom 18. Juli 2007 - 1 A 356/06 -, Rechtsprechungsdatenbank d. Nds. OVG).
Ebenso wie für eine Rüge wegen Verstößen gegen allgemeine Verhaltenspflichten eines Ratsmitglieds eine Rechtsgrundlage erforderlich ist und fehlt (VG Braunschweig, Urt. v. 18.07.2007, 1 A 356/06, Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG), kann die besondere Bedeutung des Verschwiegenheitsgebots eine Rechtsgrundlage für Sanktionen außer den in der NGO ausdrücklich aufgeführten nicht ersetzen.
- VG Kassel, 21.11.2011 - 3 L 1399/11
Ordnungsmaßnahmen gegen Gemeindevertreter nur durch Vorsitzenden
Außerhalb von Sitzungen, bei in der Vergangenheit abgeschlossenen Sachverhalten oder als Ausdruck allgemeiner Missbilligung ist für derartige Maßnahmen jedoch kein Raum (vgl. dazu VG Braunschweig, Urteil vom 18. Juli 2007 - 1 A 356/06 -, juris Rdnr. 28; VG Trier…, Beschluss vom 10. November 2010 - 1 L 1246/10.TR -, juris Rdnr. 11). - VG Münster, 12.07.2013 - 1 K 2146/12 Rn. 62 Vgl. zum Erfordernis einer Rechtsgrundlage: VG Kassel, Beschluss vom 21. November 2011 - 3 L 1399/11.KS - VG Oldenburg, Urteil vom 21. Januar 2010 - 1 A 1062/09 - (Verletzung der Amtsverschwiegenheit); VG Braunschweig, Urteil vom 18. Juli 2007 - 1 A 356/06 - (Missbilligung kritischer Äußerungen) jeweils für das dortige Landesrecht; Kallerhoff u.a., Handbuch zum Kommunalwahlrecht, 2008 S. 343 (Verletzung des Vertretungsverbots), S. 346 (Verletzung der Verschwiegenheitspflicht); a.A. OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2012 - 10 LC 37/10 - zum dortigen Landesrecht, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 9. April 2013 - 8 B 71/12 -, das die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision verworfen hat.
- VG Trier, 10.11.2010 - 1 L 1246/10
Festsetzung einer Angelegenheit auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung - …
In der Landkreisordnung nicht vorgesehene Sanktionen des Mandatsträgers und Behinderungen der Mandatsausübung sind danach nicht zulässig (vgl. für eine Rüge durch den Rat als Missbilligung kritischer Äußerungen: VG Braunschweig U.v. 18.07.2007 -1 A 356/06-).
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Rechtsprechung
| VG Göttingen, 28.10.2009 - 1 A 356/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AsylVfG § 73 Abs. 1, AufenthG § 60 Abs. 8
Türkei, Widerrufsverfahren, Yeziden, Gruppenverfolgung, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Bundesamt, Dienstanweisung, Wiederholungsgefahr - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (30)
- OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 332/03
Vorliegen einer mittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung der Yeziden in der …
Auszug aus VG Göttingen, 28.10.2009 - 1 A 356/06
Bejahend: Nds. OVG, Urteil vom 17.07.2007 - 11 LB 332/03 - (die hiergegen gerichtete Zulassungsbeschwerde wurde durch Beschluss des BVerwG vom 23.04.2008 - 10 B 156/04 - abgewiesen, ferner wurde die erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG, Beschluss vom 03.07.2008 - 2 BvR 1083/08 -), OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.10.2007 - 3 L 303/04 -, VG Hannover, Urteile vom 30.04.2003 - 1 A 389/02 - und 19.12.2007 - 1 A 3097/06 -, alle veröffentlicht bei juris).Nach Auswertung des einschlägigen Erkenntnismaterials geht die Kammer von noch ca. 500 Yeziden von ehemals mehreren Zehntausend aus, die noch im Land ansässig sind (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 17.07.2007, a.a.O., das bei seiner Prüfung ebenfalls eine Anzahl von 500-600 verbliebenen Yeziden zugrunde legt).
Nach sämtlichen vorhandenen neueren Erkenntnismitteln (s. Auskünfte des Auswärtigen Amtes vom 03.02.2004 an VG Braunschweig, vom 20.01.2006 an OVG Magdeburg und 26.01.2007 an Nds. OVG, Stellungnahmen Yezidisches Forum vom 30.10.2005 und 03.02.2006 an Rechtsanwalt Q., vom 04.07.2004 (Stellungnahme zur Situation der Yeziden in der Türkei), vom 20.03.2007 an Nds. OVG (Anmerkungen zur Stellungnahme des Auswärtigen Amtes vom 26.01.2007) und vom 18.12.2007 (Anmerkungen zum Urteil des Nds. OVG vom 17.07.2007 - 11 LB 332/03 -), P., Auskunft an OVG Sachsen-Anhalt vom 17.04.2006) kann nicht festgestellt werden, dass sich die Jahrhunderte alte allgemeine Missachtung der Yeziden durch die moslemische Mehrheitsbevölkerung in den ehemals von Yeziden bewohnten Regionen innerhalb nur weniger Jahre grundlegend geändert hätte.
Zweifel an der Richtigkeit dieser vom Sachverständigen P. stammenden Angaben (Auskunft an OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.04.2006) hat die Kammer auch mit Blick auf die vom Nds. OVG in seinem Urteil vom 17.07.2007 (a.a.O.) geäußerten Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Sachverständigen im Hinblick auf dessen Angaben zur Anzahl der Verfolgungsschläge gegenüber Yeziden in jüngster Zeit nicht.
Dabei geht das Gericht davon aus, dass die von den Betroffenen und deren Verwandten dem Yezidischen Forum geschilderten und in dessen Stellungnahme vom 04.07.2006 aufgeführten und in den weiteren Stellungnahmen vom 20.03.2007 (Anmerkungen zu der Stellungnahme des Auswärtigen Amtes vom 26.01.2007 gegenüber dem Oberverwaltungsgericht Niedersachsen im Verfahren 11 LB 14/06) und 18.12.2007 (Anmerkungen zu dem Urteil des OVG Lüneburg vom 17.07.2007 -11 LB 332/03-) erläuterten Vorfälle sich so wie dort beschrieben auch tatsächlich ereignet haben.
Demgegenüber prüft das Nds. OVG in seinem Urteil vom 17.07.2007 (a.a.O.) nach genau diesem Maßstab, ob dem - in jenem Verfahren ebenfalls vorverfolgten - Kläger eine Rückkehr in seinen Heimatstaat zumutbar ist.
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2007 - 10 A 11576/06
Widerruf der Asylberechtigung eines türkischen Jeziden
Auszug aus VG Göttingen, 28.10.2009 - 1 A 356/06
Verneinend: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.06.2007 - 10 A 11576/06 - (wobei im Rahmen eines Widerrufsverfahrens eine Gruppenverfolgung gar nicht geprüft wurde, weil es bereits an einer relevanten Gruppe fehle), VG Dresden, Urteil vom 23.07.2008 - 4 K 30188/06-, VG Freiburg, Urteil vom 25.09.2008 - A 6 K 199/07 -, VG Koblenz, Urteil vom 15.10.2008 - 2 K 2027/07.KO- (wobei eine Gruppenverfolgung nicht geprüft wurde, wie OVG Rheinland-Pfalz), VG Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2008 - A 5 K 1217/06 - (ebenfalls die Frage der Gruppenverfolgung offen gelassen und individuelle Verfolgung bejaht), VG Hamburg, Urteil vom 22.03.2007 - 15 A 1008/06 -, VG des Saarlandes, Urteil vom 14.02.2008 - 6 K 400/07 -, VG Stuttgart, Urteil vom 09.03.2007 - A 9 K 1159/06 -, VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 01.06.2006 - 4 K 493/06.NW -, alle veröffentlicht bei juris).Dies gilt nicht zuletzt deshalb, weil die wenigen Verbliebenen, die zudem noch in verschiedenen Orten wohnen, wohl kaum noch als Gruppe, die es zu verfolgen und verdrängen gilt, wahrgenommen werden (so auch OVG Rheinland, Pfalz, Urteil vom 05.06.2007, a.a.O., dem folgend: VG Saarland…, Urteil vom 14.02.2008, a.a.O.).
Dem Kläger, der vor religiöser Verfolgung geflohen ist, ist aber eine Rückkehr mit anschließender Verleugnung seiner Religion, seiner Herkunft und seiner Kultur keineswegs zumutbar (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.06.2007, a. a. O.).
Dem Gericht ist nicht bekannt, ob diese Familie im Heimatdorf des Klägers, Bacin, weiterhin das Sagen hat, und es vermag deshalb nicht zu beurteilen, ob der Kläger bereits deshalb vor einer erneuten individuellen Verfolgung nicht hinreichend sicher ist (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.06.2007, a.a.O).
Dem Kläger kann nicht zugemutet werden - zumal allein und ohne Rückhalt durch seine Familie, von Freunden und früheren Nachbarn - in sein Heimatdorf zurückzukehren (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.06.2007, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 28.01.1993 - 11 L 513/89
Türkischer Staatsangehöriger; Yezidischer Glaube; Rückkehr; Heimatland; …
Auszug aus VG Göttingen, 28.10.2009 - 1 A 356/06
Als Grund hierfür wurde maßgeblich der Umstand angeführt, dass ein Eingreifen zugunsten der von der Mehrheit nicht geachteten Minderheit dem Ziel des türkischen Staates zuwider gelaufen wäre, sich in den vom Konflikt mit der PKK betroffenen Gebieten kurdische Clans gewogen zu halten, die in großem Umfang Dorfschützerarmeen gestellt haben bzw. stellen sollten (s. Nds. OVG, Grundsatzurteil vom 28.01.1993 - 11 L 513/89 -, mit welchem das OVG erstmals eine mittelbare Gruppenverfolgung für Yeziden in der Südosttürkei angenommen hat, juris, vgl. auch VG Saarland, a. a. O., m. Rechtsprechungshinweisen).Im Gegensatz zum Nds. OVG ist das erkennende Gericht aber auch der Auffassung, dass angesichts der gegenüber Yeziden nach wie vor feindlich eingestellten moslemischen Umgebung weiterhin nicht auszuschließen ist, dass die Zahl der asylrelevanten Übergriffe tatsächlich höher ist, als die Zahl der bekanntgewordenen Vorfälle (so auch noch Nds. OVG in seinem Grundsatzurteil vom 28.01.1993, a.a.O.).
Der Kläger, dem durch den rechtskräftigen Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 28.01.1993 (a.a.O.) auch wegen individueller Verfolgung als Yezide Asyl und Abschiebungsschutz gewährt wurde, ist auch mit Blick hierauf vor einer erneuten - individuellen - Verfolgung nicht hinreichend sicher.
Dabei sind insbesondere die Umstände der Ermordung eines Vetters des Vaters des Klägers, auf die das OVG Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 28.01.1993 (a.a.O.) ebenfalls abgestellt hat, von Bedeutung.
- VG Saarlouis, 14.02.2008 - 6 K 400/07
Widerruf der Asylanerkennung; Yeziden; Türkei
Auszug aus VG Göttingen, 28.10.2009 - 1 A 356/06
Verneinend: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.06.2007 - 10 A 11576/06 - (wobei im Rahmen eines Widerrufsverfahrens eine Gruppenverfolgung gar nicht geprüft wurde, weil es bereits an einer relevanten Gruppe fehle), VG Dresden, Urteil vom 23.07.2008 - 4 K 30188/06-, VG Freiburg, Urteil vom 25.09.2008 - A 6 K 199/07 -, VG Koblenz, Urteil vom 15.10.2008 - 2 K 2027/07.KO- (wobei eine Gruppenverfolgung nicht geprüft wurde, wie OVG Rheinland-Pfalz), VG Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2008 - A 5 K 1217/06 - (ebenfalls die Frage der Gruppenverfolgung offen gelassen und individuelle Verfolgung bejaht), VG Hamburg, Urteil vom 22.03.2007 - 15 A 1008/06 -, VG des Saarlandes, Urteil vom 14.02.2008 - 6 K 400/07 -, VG Stuttgart, Urteil vom 09.03.2007 - A 9 K 1159/06 -, VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 01.06.2006 - 4 K 493/06.NW -, alle veröffentlicht bei juris).Dies gilt nicht zuletzt deshalb, weil die wenigen Verbliebenen, die zudem noch in verschiedenen Orten wohnen, wohl kaum noch als Gruppe, die es zu verfolgen und verdrängen gilt, wahrgenommen werden (so auch OVG Rheinland, Pfalz…, Urteil vom 05.06.2007, a.a.O., dem folgend: VG Saarland, Urteil vom 14.02.2008, a.a.O.).
Dies vorausgeschickt folgt das Gericht im Übrigen im Einzelnen der zutreffenden Auswertung aller Erkenntnismittel des VG Saarland in seinem Urteil vom 14.02.2008 (a.a.O.), das Folgendes ausgeführt hat:.
- VG Dessau, 18.02.2004 - 1 A 389/02
Auszug aus VG Göttingen, 28.10.2009 - 1 A 356/06
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte, die vom Gericht beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten und der zuständigen Ausländerbehörde des Landkreises Northeim, die beigezogenen Strafakten der Staatsanwaltschaft Osnabrück (Az.: 6 a Ks 8 Js 35683/96 (1/98)) und die beigezogenen Akten des Verwaltungsgerichts Hannover zu den Aktenzeichen 1 A 75/02 und 1 A 389/02 Bezug genommen.Bejahend: Nds. OVG, Urteil vom 17.07.2007 - 11 LB 332/03 - (die hiergegen gerichtete Zulassungsbeschwerde wurde durch Beschluss des BVerwG vom 23.04.2008 - 10 B 156/04 - abgewiesen, ferner wurde die erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG, Beschluss vom 03.07.2008 - 2 BvR 1083/08 -), OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.10.2007 - 3 L 303/04 -, VG Hannover, Urteile vom 30.04.2003 - 1 A 389/02 - und 19.12.2007 - 1 A 3097/06 -, alle veröffentlicht bei juris).
Das Gericht sieht auch unter Berücksichtigung der vom Verwaltungsgericht Hannover im Verfahren 1 A 389/02 durchgeführten Befragung des Sachverständigen P. (vgl. Sitzungsniederschrift vom 30.04.2003 mit Anhang) und der darauf gegründeten Zweifel des Nds. OVG an der Glaubwürdigkeit des Sachverständigen (s. o.) keine Veranlassung, die Richtigkeit der im vorliegenden Zusammenhang zitierten Auskunft von P. in Frage zu stellen.
- BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 7.01
Rechtskräftige Verpflichtung zur Feststellung von Abschiebungshindernissen, …
Auszug aus VG Göttingen, 28.10.2009 - 1 A 356/06
Wie die Rechtskraftwirkung eines Urteils endet die Rechtskraft eines Beschlusses erst, wenn eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage entscheidungserheblich ist ( sog. zeitliche Grenze der Rechtskraft, std. Rspr. des BVerwG, vgl. Urteil vom 18.09.2001 - 1 C 7/01 -, BVerwGE 115, 118 m.w.N.).Im Asylrecht ist dies nur dann der Fall, wenn nach dem für das rechtskräftige Urteil bzw. den rechtskräftigen Beschluss maßgeblichen Zeitpunkt neue für die Streitentscheidung erhebliche Tatsachen eingetreten sind, die sich so wesentlich von den früher maßgeblichen Umständen unterscheiden, dass auch unter Berücksichtigung des Zwecks der Rechtskraft eines Urteils bzw. eines Beschlusses, Rechtsfrieden und Rechtssicherheit zu stiften, eine erneute Sachentscheidung durch die Verwaltung oder ein Gericht gerechtfertigt ist (BVerwG, Urteil vom 18.09.2001, a.a.O.).
Die Unbeachtlichkeit der Rechtskraft eines asylrechtlichen Verpflichtungsurteils bzw. eines Verpflichtungsbeschlusses kann demnach etwa angenommen werden, wenn aufgrund langjähriger Bewertung der Verhältnisse im Herkunftsstaat für die Annahme einer Gruppenverfolgung ethnischer Minderheiten kein Raum mehr bleibt oder wenn die nachträgliche wesentliche Änderung der Sachlage aus einem politischen Umsturz im Heimatland resultiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.09.2001, a.a.O.).
- BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04
Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; …
Auszug aus VG Göttingen, 28.10.2009 - 1 A 356/06
Unabhängig von einer solchen äußeren Veränderung der Verhältnisse im Verfolgerstaat ist eine Asyl- und Flüchtlingsanerkennung nach § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG auch dann zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für eine Anerkennung deshalb nicht mehr vorliegen, weil sich in der Person des Ausländers verfolgungs- oder schutzrelevante Umstände geändert haben, insbesondere der Ausländer nach der Anerkennung einen der Tatbestände des § 60 Abs. 8 AufenthG verwirklicht hat (BVerwG, Urteil vom 01.11.2005 -1 C 21.04-, juris).Dies wäre der Fall, wenn bei einer Rückkehr des Klägers in seinen Herkunftsstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen wäre und nicht aus anderen Gründen erneut Verfolgung drohen würde (vgl. BVerwG, Urteile vom 01.11.2005 - 1 C 21.04 - , BVerwGE 124, 276 und vom 20.03.2007 - 1 C 21/06 -, BVerwGE 128, 199 ) .
- BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 21.06
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts; …
Auszug aus VG Göttingen, 28.10.2009 - 1 A 356/06
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerwG (vgl. zuletzt Urteile vom 20.03.2007 - 1 C 21.06 - und 12.06.2007 - 10 C 24.07 -, beide veröffentlicht bei juris) dient das in § 73 Abs. 1 S. 1 AsylVfG bestimmte Gebot des unverzüglichen Widerrufs ausschließlich öffentlichen Interessen.Dies wäre der Fall, wenn bei einer Rückkehr des Klägers in seinen Herkunftsstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen wäre und nicht aus anderen Gründen erneut Verfolgung drohen würde (vgl. BVerwG, Urteile vom 01.11.2005 - 1 C 21.04 - , BVerwGE 124, 276 und vom 20.03.2007 - 1 C 21/06 -, BVerwGE 128, 199 ) .
- BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00
Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz; …
Auszug aus VG Göttingen, 28.10.2009 - 1 A 356/06
Hieran hatte sich nach der Rechtsprechung des BVerwG auch durch die Einführung einer Mindestfreiheitsstrafe von 3 Jahren in den Tatbestand der 2. Alt. des § 51 Abs. 3 AuslG durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 29.10.1997 (BGBl I S. 2584) nichts geändert (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 6/00 -, juris) und dies gilt für die Auslegung des § 60 Abs. 8 Satz 1, der wortgleich mit § 51 Abs. 3 AuslG i.d.F. vom 29.10.1997 ist, fort (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.06.2009 - 10 B 60/08 -, juris).Die für die Anwendung des § 51 Abs. 3 AuslG (jetzt § 60 Abs. 8 AufenthG) zuständigen Behörden und Verwaltungsgerichte müssten vielmehr eine eigenständige Prognose über die Wiederholungsgefahr treffen und könnten deshalb sowohl aufgrund einer anderen Tatsachengrundlage als auch aufgrund einer anderen Würdigung zu einer abweichenden Prognoseentscheidung gelangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.2000, a.a.O. noch zu § 51 Abs. 3 2. Alt. AuslG).
- BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus VG Göttingen, 28.10.2009 - 1 A 356/06
Auch wenn die Gefahr des Eintritts politischer Verfolgungsmaßnahmen nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein muss, muss es mehr als nur überwiegend wahrscheinlich sein, dass der Schutzsuchende im Heimatstaat vor Verfolgungsmaßnahmen sicher ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 02.07.1980 - 1 BvR 147/80 -, - 1 BvR 181/80 -, 1 BvR 182/80 -, Urteil vom 18.02.1997 - 9 C 9/96 -, juris). - BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94
Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …
- BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96
Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse …
- BVerwG, 22.05.1996 - 9 B 136.96
Asylrecht: Voraussetzungen für die Annahme einer mittelbaren Gruppenverfolgung, …
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2007 - 3 L 303/04
Yeziden in Türkei
- VG Neustadt, 01.06.2006 - 4 K 493/06
Zum Widerruf der Feststellung von Abschiebungshindernissen im Falle eines …
- VG Freiburg, 25.07.2006 - A 6 K 11023/05
Asylanerkennung; Widerruf; keine Verbesserung der Verhältnisse für Yeziden in der …
- VG Karlsruhe, 02.12.2008 - A 5 K 1217/06
Rechtsschutz gegen Widerruf der Asylberechtigung türkischer Staatsangehöriger …
- VG Hamburg, 22.03.2007 - 15 A 1008/06
Widerruf der Anerkennung eines Yeziden aus der Türkei
- VG Hannover, 19.12.2007 - 1 A 3097/06
Asyl; Asylanerkennung; Asylberechtigter; Asylberechtigung; Asylbewerber; …
- OVG Niedersachsen, 24.09.1998 - 11 L 6819/96
Zugehörigkeit zur yezidischen Glaubensgemeinschaft
- VG Freiburg, 25.09.2008 - A 6 K 199/07
Rechtsschutz gegen den Widerruf der Flüchtlingsanerkennung für türkische …
- VG Stuttgart, 09.03.2007 - A 9 K 1159/06
Bedrohungslage für Yeziden in der Türkei
- VG Dresden, 23.07.2008 - A 4 K 30188/06
Türkei, Jesiden, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Gruppenverfolgung, …
- VG Koblenz, 15.10.2008 - 2 K 2027/07
Türkei; der Widerrufsbescheid wird aufgehoben; der Antragsteller yezidischer …
- BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97
Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige …
- BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69
Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden - …
- BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08
Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 , 3 …
- BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98
Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?
- BVerwG, 12.06.2007 - 10 C 24.07
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts; …
- BVerwG, 20.10.1994 - 1 B 84.94
Ausweisungsschutz eines nicht asylberechtigten Ausländers wegen der Gefahr …
- VG Trier, 09.12.2025 - 8 K 5585/25 seitens der zuständigen Behörde und dem Verwaltungsgericht über die Wiederholungsgefahr zu treffen ist, die sowohl aufgrund einer anderen Tatsachengrundlage als auch aufgrund einer anderen Würdigung zu einer abweichenden Prognoseentscheidung gelangen kann (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 28.Oktober 2009 - 1 A 356/06 - BeckRS 2009, 42075 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 16. November 2000, - 9 C 6.00 -, juris zur Vorgängernorm § 51 Abs. 3 2. Alt. AuslG).
- VG Göttingen, 24.04.2013 - 1 A 281/12
Türkei, Yeziden, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Schutzbereitschaft, Änderung …
Mit rechtskräftigen Urteilen vom 17.03.2010 (1 A 390/08) und vom 28.10.2009 (1 A 356/06, juris) hat das erkennende Gericht unter ausführlicher Würdigung der Rechtsprechung und Auskunftslage diese hinreichende Verfolgungssicherheit nicht angenommen und festgestellt, dass noch keine erhebliche und dauerhafte Veränderung der Lage der Yeziden in der Türkei eingetreten ist.
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