Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 11.03.2021 - 1 A 565/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwVfG § 48; SächsBO § 67 Abs. 2; SächsBO § 63; SächsBO § 69 Abs. 5; BauGB § 31 Abs. 2
Rücknahmeentscheidung; fiktive Baugenehmigung; Ermessen; Befreiung; Abweichung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 11.01.2017 - 3 K 941/13
- OVG Sachsen, 11.03.2021 - 1 A 565/17
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2021, 792
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2021 - 1 A 565/17
Diesem planerischen Grundkonzept, das aus städtebaulichen Gründen eine weitestgehende Freihaltung der festgesetzten Grünflächen von jeglicher nicht zweckentsprechender, mehr als nur untergeordneter Bebauung vorsieht (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. April 2017 - 4 B 11.17 -, juris Rn. 8), läuft eine Mauererhöhung auf mehr als 5 m, die "in ihrem Erscheinungsbild … der geschlossenen Bauweise" (UA S. 26) der angrenzenden Bestandsbebauung entspricht, wie die Hinterwand eines Gebäudes wirkt (UA S. 19) und sich in ihrer Höhe an dem auf dem Nachbargrundstück befindlichen Anbau orientiert, zuwider (zum Prüfungsmaßstab vgl. BVerwG, Beschl. v. 5. März 1999 - 4 B 5.99 -, juris 6), mag es aus Sicht des Stadtentwicklungsamts der Beklagten wie des Verwaltungsgerichts auch ansonsten "gute Gründe" (UA S. 24) für eine planerisch nicht vorgesehene Abschirmung des klägerischen Gaststättenbetriebs von der angrenzenden Wohnnutzung geben.Die Erteilung einer Befreiung, die - wie hier - die "Grundzüge der Planung" berührt, schließt § 31 Abs. 2 BauGB tatbestandlich insgesamt aus; in Fällen dieser Art ist ein Bauantragsteller darauf verwiesen, dass die Gemeinde ihren Bebauungsplan in dem dafür gesetzlich vorgesehenen Verfahren ändert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5. März 1999 - 4 B 5.99 -, juris Rn. 5, 9).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - 10 A 4471/01
Verfestigung einer Splittersiedlung
Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2021 - 1 A 565/17
Für rechtswidrige Verwaltungsakte, die - wie Baugenehmigungen - nicht unter § 48 Abs. 2 VwVfG fallen, weil sie weder eine Geld- noch eine teilbare Sachleistung gewähren oder hierfür Voraussetzung sind, sind Vertrauensgesichtspunkte zugunsten des von der Rücknahmeentscheidung Betroffenen bei der Ermessensausübung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG zu berücksichtigen (vgl. OVG NRW, Urt. v. 14. Juli 2004 - 10 A 4471/01 -, juris Rn. 83 m. w. N.).Die vorgenannten Regelungen des § 48 VwVfG finden mangels einer spezialgesetzlichen Regelung in der Sächsischen Bauordnung auch auf fiktive Baugenehmigungen Anwendung (…vgl. Jäde, in: Jäde/Dirnberger u. a., Bauordnungsrecht Sachen, Werkstand Oktober 2020, § 69 Rn. 88; vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 14. Juli 2004 a. a. O. Rn. 51 zum dortigen Landesrecht;… Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl., § 48 Rn. 15 m. w. N.).
- OVG Sachsen, 05.04.2013 - 1 A 247/12
Vereinbarkeit eines Freigängerhauses mit 60 Gefangenenplätzen mit der …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2021 - 1 A 565/17
Es habe verkannt, für eine Befreiung von der Festsetzung "private Grünfläche" ein entsprechender gesonderter Antrag nach sächsischem Landesrecht unverzichtbar sei (vgl. SächsOVG Urt. v. 5. April 2013 - 1 A 247/12 -, juris Rn. 27), wie es auch die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zu Sächsischen Bauordnung (VwVSächsBO) zu § 63 SächsBO unter Nr. 1 vorsehe.Zum 11. Dezember 2012 als dem von der Beklagten bestätigten Eingangsdatum lagen dem Bauaufsichtsamt der Bauantrag der Klägerin vom 7. August 2012 sowie dazugehörige Bauvorlagen vor, jedoch kein gesonderter schriftlicher und mit einer Begründung versehener Abweichungsantrag, wie er nach Maßgabe des eindeutig gefassten § 67 Abs. 2 Satz 1 SächsBO nicht nur für Abweichungen von landesrechtlichen Vorschriften, sondern auch für Ausnahmen und Befreiungen u. a. von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zwingend erforderlich ist (vgl. bereits SächsOVG, Urt. v. 5. April 2013 - 1 A 247/12 -, …
- BVerwG, 27.08.2013 - 4 B 39.13
Zu den Anforderungen und Folgen einer fehlerhaften Befreiung von einer …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2021 - 1 A 565/17
2014, 36, 39 = BRS 81 Nr. 112; nachfolgend BVerwG, Beschl. v. 27. August 2013 - 4 B 39.13 -, juris), mag eine "ausdrückliche" Antragstellung nach dem materiellen Recht des Bundes auch nicht geboten sein. - BVerwG, 11.04.2017 - 4 B 11.17
Zulässigkeit von Nebenanlagen nach BauNVO
Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2021 - 1 A 565/17
Diesem planerischen Grundkonzept, das aus städtebaulichen Gründen eine weitestgehende Freihaltung der festgesetzten Grünflächen von jeglicher nicht zweckentsprechender, mehr als nur untergeordneter Bebauung vorsieht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. April 2017 - 4 B 11.17 -, juris Rn. 8), läuft eine Mauererhöhung auf mehr als 5 m, die "in ihrem Erscheinungsbild … der geschlossenen Bauweise" (UA S. 26) der angrenzenden Bestandsbebauung entspricht, wie die Hinterwand eines Gebäudes wirkt (UA S. 19) und sich in ihrer Höhe an dem auf dem Nachbargrundstück befindlichen Anbau orientiert, zuwider (zum Prüfungsmaßstab vgl. BVerwG, Beschl. v. 5. März 1999 - 4 B 5.99 -, juris 6), mag es aus Sicht des Stadtentwicklungsamts der Beklagten wie des Verwaltungsgerichts auch ansonsten "gute Gründe" (UA S. 24) für eine planerisch nicht vorgesehene Abschirmung des klägerischen Gaststättenbetriebs von der angrenzenden Wohnnutzung geben. - OVG Sachsen, 30.07.2020 - 1 A 23/17
Baugenehmigung; Genehmigungsfiktion; Vollständigkeitsbescheinigung; Innenbereich
Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2021 - 1 A 565/17
Die Genehmigungsfiktion des § 69 Abs. 4 Satz 2 SächsBO knüpft entsprechend ihrem Wortlaut an das dem Bauherrn von der Bauaufsichtsbehörde bestätigte Eingangsdatum von Bauantrag und Bauvorlagen (§ 69 Abs. 2 Satz 1 SächsBO) als fristauslösendes Moment an, nicht etwa an die objektive Vollständigkeit der Unterlagen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 30. Juli 2020 - 1 A 23/17 -, juris Rn. 21). - BVerwG, 28.05.1990 - 4 B 56.90
Befreiung - Antragstellung
Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2021 - 1 A 565/17
Die in dem angefochtenen Urteil (UA S. 15) nicht weiter begründete gegenteilige Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts lässt den Regelungsgehalt des § 67 Abs. 2 SächsBO sowie die Kompetenz der Länder für die Ausgestaltung des bauaufsichtlichen Gestattungsverfahrens außer Betracht und findet in dem als Belege zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 1990 - 4 B 56.90 - BRS 50, Nr. 171) zu den materiell-rechtlichen Anforderungen des § 31 Abs. 2 BauGB keine hinreichende Stütze. - BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 2.11
Baulandumlegung als Schranke des Eigentums
Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2021 - 1 A 565/17
Eine solche Angebotsplanung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2014 - 4 BN 2.11 -, juris Rn. 9) lässt die Rechtmäßigkeit eines vorhandenen baulichen Bestands unberührt; sie betrifft lediglich die von der planenden Gemeinde angestrebte weitere städtebauliche Entwicklung (…vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 6. Juni 2018 - 1 C 21/16 -, juris Rn. 65) und hat zur Folge, dass neue Vorhaben (§ 29 BauGB) - wie hier die Mauererhöhung - an den wirksamen Festsetzungen des Bebauungsplans zu messen sind. - OVG Sachsen, 06.06.2018 - 1 C 21/16
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; interkommunales Abstimmungsgebot; …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2021 - 1 A 565/17
Eine solche Angebotsplanung (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2014 - 4 BN 2.11 -, juris Rn. 9) lässt die Rechtmäßigkeit eines vorhandenen baulichen Bestands unberührt; sie betrifft lediglich die von der planenden Gemeinde angestrebte weitere städtebauliche Entwicklung (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 6. Juni 2018 - 1 C 21/16 -, juris Rn. 65) und hat zur Folge, dass neue Vorhaben (§ 29 BauGB) - wie hier die Mauererhöhung - an den wirksamen Festsetzungen des Bebauungsplans zu messen sind. - VG Düsseldorf, 19.10.2006 - 9 K 5350/04
Zaun Einfriedung Ermessen Befreiung Nebenanlage Umlegungsbeschluss …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.03.2021 - 1 A 565/17
Rn. 44 Soweit das Verwaltungsgericht (UA S. 25) zur Begründung seiner Rechtsauffassung, die Grundzüge der Planung würden nicht berührt, auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19. Oktober 2006 - 9 K 5350/04 -, juris Rn. 29 ff., verweist, überzeugt dies nicht.
- VG Hamburg, 15.01.2024 - 12 K 2905/21
Aufstockung eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses um ein Staffelgeschoss
Diese Rechtsänderung rechtfertigt den Schluss, dass ein Antrag stets ausdrücklich zu stellen ist und es nach hamburgischem Landesrecht insbesondere keinen konkludenten Ausnahme- bzw. Befreiungsantrag (mehr) gibt (…vgl. hierzu bereits VG Hamburg, Urt. v. 23.11.2023, 6 K 2971/21 , juris Rn. 59 f.;… entsprechend für das bayerische Landesrecht VGH München, Beschl. v. 13.8.2020, 15 CS 20.1512, juris Rn. 48;… VG München, Urt. v. 8.11.2017, M 9 K 16.4678, juris Rn. 43; für das sächsische Landesrecht OVG Bautzen, Urt. v. 11.3.2021, 1 A 565/17, juris Rn. 37;… für das niedersächsische Landesrecht OVG Lüneburg, Urt. v. 10.11.2021, 1 LB 78/19, juris Rn. 57;… nicht ohne weiteres übertragbar auf die Rechtslage in Hamburg daher VGH Mannheim, Urt. v. 21.2.2014, 3 S 1992/13, juris Rn. 25;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.9.2020, OVG 2 B 11.17, juris Rn. 56).Denn nach Art. 84 Abs. 1 Satz 1 GG ist es Sache der Länder, das Verwaltungsverfahren für die Ausführung von Bundesgesetzen zu regeln (…vgl. Harms, in: Alexejew, HBauO, Stand: 31. Lfg. 2020, § 69 Rn. 59;… siehe auch OVG Lüneburg, Urt. v. 10.11.2021, 1 LB 78/19, juris, Rn. 57; OVG Bautzen, Urt. v. 11.3.2021, 1 A 565/17, juris, Rn. 37).
- VG Hamburg, 23.11.2023 - 6 K 2971/21
Erteilung einer Baugenehmigung für den Anbau eines Wintergartens
Dies ersetzt nach der bisherigen Rechtsprechung der Kammer jedoch nicht den nach § 69 Abs. 2 Satz 1 BauGB grundsätzlich erforderlichen gesonderten und gesondert zu begründenden Antrag, durch den der Bauaufsichtsbehörde die Prüfung abgenommen werden soll, wo und aus welchen Gründen sie von einer schlichten Regelzulässigkeitsprüfung abweichen soll (…vgl. VG Hamburg, Urt. v. 4.4.2022, 6 K 8007/16, n.v.;… siehe entsprechend zum Antragserfordernis nach vergleichbaren landesrechtlichen VorschriftenNdsOVG, Urt. v. 10.11.2021, 1 LB 78/19, juris Rn. 57; OVG Sachsen, Urt. v. 11.3.2021, 1 A 565/17, juris Rn. 37;… BayVGH, Beschl. v. 13.8.2020, 15 CS 20.1512, juris Rn. 48).Diese Rechtsänderung könnte den Schluss rechtfertigen, dass ein Antrag stets ausdrücklich gestellt werden muss und es nach Hamburgischen Landesrecht insbesondere einen konkludenten Ausnahme- bzw. Befreiungsantrag nicht (mehr) gibt (…vgl. entsprechend für das bayerische Landesrecht BayVGH, Beschl. v. 13.8.2020, 15 CS 20.1512, juris Rn. 48;… VG München, Urt. v. 8.11.2017, M 9 K 16.4678, juris Rn. 43; für das sächsische Landesrecht OVG Sachsen, Urt. v. 11.3.2021, 1 A 565/17, juris Rn. 37;… nicht ohne weiteres übertragbar auf die Rechtslage in Hamburg daher wohl VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.2.2014, 3 S 1992/13, juris Rn. 25;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.9.2020, OVG 2 B 11.17, juris Rn. 56).
- OVG Sachsen, 09.03.2023 - 1 C 22/22
Veränderungssperre; Normenkontrolle; Ausfertigung; Satzung; öffentliche Urkunde; …
Eine solche Angebotsplanung (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2014 - 4 BN 38.13 -, juris Rn. 6) lässt die Rechtmäßigkeit eines vorhandenen baulichen Bestands unberührt; sie betrifft lediglich die von der planenden Gemeinde angestrebte weitere städtebauliche Entwicklung (…vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 6. Juni 2018 - 1 C 21/16 -, juris Rn. 65; Urt. v. 11. März 2021 - 1 A 565/17 -, juris Rn. 38 zur Festsetzung einer privaten Grünfläche).
- VGH Bayern, 15.04.2025 - 8 BV 22.183
Rückwirkende Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis
Vertrauensgesichtspunkte zugunsten des von der Rücknahmeentscheidung Betroffenen sind bei begünstigenden Verwaltungsakten, die wie hier nicht unter Art. 48 Abs. 2 BayVwVfG fallen, im Rahmen der Ermessensausübung nach Art. 48 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG grundsätzlich dahingehend zu prüfen, ob der Begünstigte in schutzwürdiger Weise auf den Bestand des Verwaltungsakts vertraut hat, ihm dadurch Vermögensnachteile entstanden sind und die Behörde trotz der Rechtsfolge des Art. 48 Abs. 3 Satz 1 BayVwVfG von der Möglichkeit der Rücknahme Gebrauch machen will (…vgl. BVerwG, B.v. 7.11.2000 - 8 B 137.00 - NVwZ-RR 2001, 198 = juris Rn. 9;… OVG NW, U. v. 14.7.2004 - 10 A 4471/01 - NWVBl 2005, 71 = juris Rn. 83 ff. m.w.N.; SächsOVG, U.v. 11.3.2021 - 1 A 565/17 - NVwZ-RR 2021, 792 = juris Rn. 35). - OVG Sachsen, 28.10.2024 - 1 C 24/22
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Eingeschränktes Gewerbegebiet; …
Eine - hier vorliegende - Angebotsplanung (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2014 - 4 BN 2.11 -, juris Rn. 9) lässt die Rechtmäßigkeit eines vorhandenen baulichen Bestands unberührt; sie betrifft lediglich die von der planenden Gemeinde angestrebte weitere städtebauliche Entwicklung (…vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 19. Mai 2022 - 1 C 24/21 -, juris Rn. 102;… NK-Urt. v. 6. Juni 2018 - 1 C 21/16 -, juris Rn. 65; Senatsurt. v. 11. März 2021 - 1 A 565/17 -, juris Rn. 38 zur Festsetzung einer privaten Grünfläche). - OVG Sachsen, 05.06.2026 - 1 B 47/26
Biogasanlage; Drittwiderspruch; Standortgemeinde; Einvernehmen; vorhabenbezogener …
Rn. 66 (2) Mangels entsprechender Darlegungen der Antragstellerin hat der Senat im vorliegenden Einzelfall nicht zu prüfen, ob sich die - allein in der Begründung der Änderungsgenehmigung - zugelassene Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die verfahrensgegenständliche Erhöhung des Fassungsvermögens der Gaslageranlage (s. Änderungsgenehmigung Seite 29 Absatz 3) möglicherweise deshalb als rechtswidrig erweist, weil es an einem nach § 67 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 SächsBO erforderlichen gesonderten schriftlichen Antrag nebst Begründung fehlt (vgl. Senatsurt. v. 5. April 2013 - 1 A 247/12 -, SächsVBl 2014, 36, 39 und v. 11. März 2021- 1 A 565/17 -, juris Rn. 37). - OVG Sachsen, 09.09.2021 - 1 A 566/17
Gemeinsame Bauteile; Brandwand; Gebäudeabschlusswand; Nachbarschutz; …
Die Rücknahme der später als erteilt geltenden Baugenehmigung (§ 69 Abs. 5 SächsBO) für den Umbau der Mauer zum Grundstück der Beigeladenen war Gegenstand eines parallel geführten Verfahrens der hiesigen Klägerin, das durch klageabweisendes Senatsurteil vom 11. März 2021 - 1 A 565/17 - rechtskräftig abgeschlossen wurde. - OVG Sachsen, 04.06.2026 - 1 A 118/23
Spielhalle; Vergnügungsstätte; Kerngebietstypik; Betriebsfläche; Innenbereich; …
2014, 36, 39 = BRS 81 Nr. 112; nachfolgend BVerwG, Beschl. v. 27. August 2013 - 4 B 39.13 -, juris; Senatsurt. v. 11. März 2021 - 1 A 565/17 -, juris Rn. 37). - OVG Sachsen, 19.05.2022 - 1 C 24/21
Veränderungssperre; Normenkontrolle; Verhinderungsplanung; Ausfertigung; …
Eine solche Angebotsplanung (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2014 - 4 BN 2.11 -, juris Rn. 9) lässt die Rechtmäßigkeit eines vorhandenen baulichen Bestands unberührt; sie betrifft lediglich die von der planenden Gemeinde angestrebte weitere städtebauliche Entwicklung (…vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 6. Juni 2018 - 1 C 21/16 -, juris Rn. 65; SächsOVG, Urt. v. 11. März 2021 - 1 A 565/17 -, juris Rn. 38 zur Festsetzung einer privaten Grünfläche). - VG Hamburg, 15.04.2024 - 12 K 1777/21
Nachträgliche Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung; …
Diese Rechtsänderung rechtfertigt den Schluss, dass ein Antrag stets ausdrücklich zu stellen ist und es nach hamburgischem Landesrecht insbesondere keinen konkludenten Ausnahme- bzw. Befreiungsantrag (mehr) gibt (…vgl. entsprechend für das bayerische Landesrecht VGH München, Beschl. v. 13.8.2020, 15 CS 20.1512, juris Rn. 48;… VG München, Urt. v. 8.11.2017, M 9 K 16.4678, juris Rn. 43; für das sächsische Landesrecht OVG Bautzen, Urt. v. 11.3.2021, 1 A 565/17, juris Rn. 37;… für das niedersächsische Landesrecht OVG Lüneburg, Urt. v. 10.11.2021, 1 LB 78/19, juris Rn. 57;… nicht ohne weiteres übertragbar auf die Rechtslage in Hamburg daher VGH Mannheim, Urt. v. 21.2.2014, 3 S 1992/13, juris Rn. 25;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.9.2020, OVG 2 B 11.17, juris Rn. 56).
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