Rechtsprechung
| OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 58/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Art 33 Abs 2 GG, § 9 Abs 1 SBG, § 39 LbV SL, § 40 LbV SL
Dienstliche Beurteilung unter dem Beurteilungssystem der saarländischen Polizei - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 33 Abs. 2
Regelung des Inhalts und des Verfahren zur Erstellung dienstlicher Beurteilungen
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vorgaben an die Beurteilungen von Beamten genügen dem Wesentlichkeitsgrundsatz nicht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Dienstliche Beurteilung im Beamtenrecht - Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 10.10.2019 - 2 K 2070/17
- OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 58/20
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (23)
- BVerwG, 07.05.2019 - 2 A 15.17
Beamter; Beurteiler; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungszeitraum; Bewährung; …
Auszug aus OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 58/20
Das Gericht hat deshalb im Rahmen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und mit den sonstigen gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen.[z.B.: BVerwG, Urteil vom 7.5.2019 - 2 A 15/17 -, juris Rdnr. 33 m.w.N., und Beschluss vom 26.5.2009, a.a.O., Rdnr. 30][z.B.: BVerwG, Urteil vom 7.5.2019 - 2 A 15/17 -, juris Rdnr. 33 m.w.N., und Beschluss vom 26.5.2009, a.a.O., Rdnr. 30]Dabei ist zu beachten, dass Verwaltungsvorschriften nicht wie Rechtsvorschriften aus sich heraus, sondern als Willenserklärung der anordnenden Stelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen Handhabung auszulegen sind, was bedingt, dass jeweils zu erforschen ist, in welchem Sinn die betreffende Behörde die von ihr herausgegebenen Richtlinien in einem maßgeblichen Punkt verstanden wissen wollte und tatsächlich verstanden und angewandt hat.[BVerwG, Beschluss vom 21.12.2020, a.a.O., Rdnr. 25][BVerwG, Beschluss vom 21.12.2020, a.a.O., Rdnr. 25].Rn. 54 Dienstliche Beurteilungen von Lebenszeitbeamten dienen als Grundlage für mögliche spätere Auswahlentscheidungen anlässlich der Vergabe von Beförderungsämtern.[BVerwG, Urteil vom 7.5.2019 - 2 A 15/17 -, juris Rdnr. 27][BVerwG, Urteil vom 7.5.2019 - 2 A 15/17 -, juris Rdnr. 27] Da dienstrechtliche Auswahlentscheidungen dem in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Grundsatz der Bestenauslese genügen müssen, müssen dienstliche Beurteilungen den im Rahmen der Auswahlentscheidung notwendigen Vergleich der Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ermöglichen.
Rn. 88 Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[BVerwG, Urteil vom 7.5.2019 - 2 A 15/17 -, BVerwGE 165, 263, zitiert nach juris, Rdnrn. 32 f. mit weiteren Nachweisen; Beschluss vom 26.11.2020 - 1 WRB 2/19 -, juris][BVerwG, Urteil vom 7.5.2019 - 2 A 15/17 -, BVerwGE 165, 263, zitiert nach juris, Rdnrn. 32 f. mit weiteren Nachweisen; Beschluss vom 26.11.2020 - 1 WRB 2/19 -, juris] wie auch des Senats[OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.12.2010 - 1 A 307/10 -, juris, Rdnr. 20][OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.12.2010 - 1 A 307/10 -, juris, Rdnr. 20] hat das Verwaltungsgericht dargelegt, dass dienstliche Beurteilungen einer nur eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich sind.
Bei einem derartigen dem Dienstherrn vorbehaltenen Akt wertender Erkenntnis steht diesem eine der gesetzlichen Regelung immanente Beurteilungsermächtigung zu.[BVerwG, Urteil vom 7.5.2019 - 2 A 15/17 -, a.a.O.][BVerwG, Urteil vom 7.5.2019 - 2 A 15/17 -, a.a.O.].
- BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 51.16
Ankreuzverfahren; Begründung; Einzelbewertungen; Gesamturteil; Gewichtung; …
Auszug aus OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 58/20
Rn. 59 Diese Gewichtung bedarf in sogenannten Ankreuzverfahren nach der - in Abgrenzung zu den unter Verwendung eines individuellen Textes erstellten Beurteilungen[vgl. insoweit: BVerwG, Urteil vom 2.3.2017 - 2 C 51/16 -, juris Rdnr. 14][vgl. insoweit: BVerwG, Urteil vom 2.3.2017 - 2 C 51/16 -, juris Rdnr. 14] entwickelten - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig einer Begründung, weil nur so die Einhaltung gleicher Maßstäbe gewährleistet und das Gesamturteil nachvollzogen und einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden kann.[BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - 2 C 27/14 -, juris Rdnr. 32][BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - 2 C 27/14 -, juris Rdnr. 32] Dabei bedarf es einer gegebenenfalls kurzen Begründung insbesondere, wenn die Beurteilungsrichtlinien für die Einzelbewertungen einerseits und für das Gesamturteil andererseits unterschiedliche Bewertungsskalen vorsehen.Rn. 65 Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung des Gesamturteils ferner, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt.[BVerwG, Urteil vom 17.9.2015, a.a.O., sowie Urteil vom 2.3.2017, a.a.O.][BVerwG, Urteil vom 17.9.2015, a.a.O., sowie Urteil vom 2.3.2017, a.a.O.] Auch Feststellungen dieser Art scheiden vorliegend aus.
Rn. 66 Eine Begründung des Gesamturteils von in Ankreuzverfahren erstellten dienstlichen Beurteilungen kann im Weiteren entbehrlich sein, wenn bereits die der dienstlichen Beurteilung zugrunde liegenden Beurteilungsrichtlinien hinreichend deutliche Aussagen zum Gewicht der Einzelbewertungen und zur Bildung des Gesamturteils aus diesen Einzelbewertungen enthalten.[BVerwG, Urteil vom 2.3.2017, a.a.O., Rdnrn. 67 ff.][BVerwG, Urteil vom 2.3.2017, a.a.O., Rdnrn. 67 ff.] Ergibt sich aus den Beurteilungsrichtlinien, dass der Dienstherr alle Einzelmerkmale als gleichgewichtig ansieht und begegnet dies angesichts der Anzahl und des Bedeutungsgehalts der Einzelmerkmale keinen rechtlichen Bedenken, so führt die Gleichgewichtung aller Einzelmerkmale dazu, dass das Gesamturteil rein rechnerisch zu ermitteln ist.[BVerwG, Urteil vom 17.9.2020, a.a.O., Rdnrn. 25 ff.][BVerwG, Urteil vom 17.9.2020, a.a.O., Rdnrn. 25 ff.] So liegt der Fall hier.
- BVerwG, 21.12.2020 - 2 B 63.20
Gehörsverstoß durch vorzeitige Entscheidung vor Ablauf der Äußerungsfrist; …
Auszug aus OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 58/20
Der Gesetzgeber ist nach dem Wesentlichkeitsgrundsatz verpflichtet, die wesentlichen Vorgaben betreffend den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung dienstlicher Beurteilungen selbst zu regeln (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 17.9.2020 - 2 C 2/20 - und vom 7.7.2021 - 2 C 2/21 - sowie Beschluss vom 21.12.2020 - 2 B 63/20 -).Hat der Vergleich der Bewerber im Rahmen des Art. 33 Abs. 2 GG regelmäßig vor allem anhand dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen, müssen die wesentlichen Vorgaben für die Erstellung dieser Beurteilungen vom Gesetzgeber bestimmt werden.[BVerwG, Beschluss vom 21.12.2020 - 2 B 63/20 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 104, zitiert nach juris, Rdnr. 22, sowie Urteil vom 17.9.2020 - 2 C 2/20 -, BVerwGE 169, 254, zitiert nach juris, Rdnr. 16, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 21.4.2015 - 2 BvR 1322, 1989/12 -, BVerfGE 139, 19; vgl. zur Geltung des Wesentlichkeitsgrundsatzes im Recht der dienstlichen Beurteilung bereits: BVerwG, Beschluss vom 26.5.2009 - 1 WB 48/07 -, juris Rdnrn. 31 ff.][BVerwG, Beschluss vom 21.12.2020 - 2 B 63/20 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 104, zitiert nach juris, Rdnr. 22, sowie Urteil vom 17.9.2020 - 2 C 2/20 -, BVerwGE 169, 254, zitiert nach juris, Rdnr. 16, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 21.4.2015 - 2 BvR 1322, 1989/12 -, BVerfGE 139, 19; vgl. zur Geltung des Wesentlichkeitsgrundsatzes im Recht der dienstlichen Beurteilung bereits: BVerwG, Beschluss vom 26.5.2009 - 1 WB 48/07 -, juris Rdnrn. 31 ff.].
Das Gericht hat deshalb im Rahmen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und mit den sonstigen gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen.[z.B.: BVerwG, Urteil vom 7.5.2019 - 2 A 15/17 -, juris Rdnr. 33 m.w.N., und Beschluss vom 26.5.2009, a.a.O., Rdnr. 30][z.B.: BVerwG, Urteil vom 7.5.2019 - 2 A 15/17 -, juris Rdnr. 33 m.w.N., und Beschluss vom 26.5.2009, a.a.O., Rdnr. 30]Dabei ist zu beachten, dass Verwaltungsvorschriften nicht wie Rechtsvorschriften aus sich heraus, sondern als Willenserklärung der anordnenden Stelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen Handhabung auszulegen sind, was bedingt, dass jeweils zu erforschen ist, in welchem Sinn die betreffende Behörde die von ihr herausgegebenen Richtlinien in einem maßgeblichen Punkt verstanden wissen wollte und tatsächlich verstanden und angewandt hat.[BVerwG, Beschluss vom 21.12.2020, a.a.O., Rdnr. 25][BVerwG, Beschluss vom 21.12.2020, a.a.O., Rdnr. 25].
- BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18
Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …
Auszug aus OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 58/20
Die Eignung dienstlicher Beurteilungen als Grundlage für den Bewerbervergleich setzt voraus, dass sie zeitlich aktuell und inhaltlich aussagekräftig sind.[BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - 2 C 1/18 -, juris Rdnrn. 31-33][BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - 2 C 1/18 -, juris Rdnrn. 31-33].Rn. 67 a) Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 9.5.2015[BVerwG, Urteil vom 9.5.2015 - 2 C 1/18 -, juris][BVerwG, Urteil vom 9.5.2015 - 2 C 1/18 -, juris] und vom 17.9.2020[BVerwG, Urteil vom 17.9.2020, a.a.O.][BVerwG, Urteil vom 17.9.2020, a.a.O.] klargestellt, dass der Dienstherr für in einem Ankreuzverfahren erfolgende Regelbeurteilungen die Gleichgewichtung sämtlicher Einzelmerkmale vorgeben kann und in diesem Fall das Gesamturteil nicht gesondert begründet werden muss, sondern rein rechnerisch ermittelt werden kann.
- OVG Saarland, 18.10.2017 - 1 B 563/17
Trennung zwischen prüfungsfrei übergeleiteten und "geprüften" …
Auszug aus OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 58/20
Hieran hat der Senat bislang in mehreren Entscheidungen festgehalten.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.9.2014 - 1 A 227/14 -, juris; Beschluss vom 16.3.2015 - 1 A 278/14 -, juris, Rdnrn. 17 ff.; Beschluss vom 18.3.2015 - 1 A 234/14 -, juris; Beschlüsse vom 18.10.2017 - 1 B 563/17, 1 B 564/17 und 1 B 578/17 -, jeweils in juris, Rdnrn. 33 ff.][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.9.2014 - 1 A 227/14 -, juris; Beschluss vom 16.3.2015 - 1 A 278/14 -, juris, Rdnrn. 17 ff.; Beschluss vom 18.3.2015 - 1 A 234/14 -, juris; Beschlüsse vom 18.10.2017 - 1 B 563/17, 1 B 564/17 und 1 B 578/17 -, jeweils in juris, Rdnrn. 33 ff.].Rn. 51 Dies hat der Senat für rechtens erachtet und betont, dass das Verfahren sowohl dem durch Art. 33 Abs. 2 GG vorgegebenen Leistungsgrundsatz als auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG entspreche, da die Reihung der einzelnen Beamten gerade auf der Grundlage eines Leistungs- und Eignungsvergleichs erfolge und dieser Vergleich zugleich einen sachgerechten, weil am Leistungsgrundsatz orientierten Grund für die unterschiedliche Platzierung der einzelnen Beamten in den Rangfolgelisten darstelle.[OVG des Saarlandes, Urteil vom 1.8.2012 - 1 A 111/12 -, und Beschluss vom 24.9.2014 - 1 A 227/14 -, juris Rdnr. 8][OVG des Saarlandes, Urteil vom 1.8.2012 - 1 A 111/12 -, und Beschluss vom 24.9.2014 - 1 A 227/14 -, juris Rdnr. 8] Dass bei der Zuordnung der einzelnen Wertungsstufen, insbesondere der Festlegung der Schnittstelle zwischen Gesamturteilen der Wertungsstufen II und III, davon auszugehen ist - wie nunmehr in Nr. 8.1 BRL ausdrücklich geregelt -, dass nach allgemeiner Erfahrung die Mehrzahl der innerhalb einer Behörde zu Beurteilenden den Anforderungen eines Beurteilungsmittelwertes (Wertungsstufe "entspricht voll den Anforderungen") genügt, hat der Senat ebenfalls als unbedenklich angesehen, weil der Dienstherr durch die Bestimmung eines Beurteilungsmittelwertes in zulässiger Weise den Aussagegehalt, den er den einzelnen in der Notenskala verbal nur kurz umschriebenen Wertungsstufen des Gesamturteils beilegen will, verdeutliche und konkretisiere.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.9.2014, a.a.O., Rdnr. 9][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.9.2014, a.a.O., Rdnr. 9] Ein so ausgestaltetes Beurteilungssystem umfasse - so die bisherige Rechtsprechung des Senats[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.10.2017 - 1 B 563/17 -, juris Rdnr. 37][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.10.2017 - 1 B 563/17 -, juris Rdnr. 37] - die dem Dienstherrn obliegende Ausschärfung der einzelnen Beurteilungen.
- OVG Saarland, 24.09.2014 - 1 A 227/14
Unbedenklichkeit der Richtlinien für die Beurteilung von Beamtinnen und Beamten …
Auszug aus OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 58/20
Hieran hat der Senat bislang in mehreren Entscheidungen festgehalten.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.9.2014 - 1 A 227/14 -, juris; Beschluss vom 16.3.2015 - 1 A 278/14 -, juris, Rdnrn. 17 ff.; Beschluss vom 18.3.2015 - 1 A 234/14 -, juris; Beschlüsse vom 18.10.2017 - 1 B 563/17, 1 B 564/17 und 1 B 578/17 -, jeweils in juris, Rdnrn. 33 ff.][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.9.2014 - 1 A 227/14 -, juris; Beschluss vom 16.3.2015 - 1 A 278/14 -, juris, Rdnrn. 17 ff.; Beschluss vom 18.3.2015 - 1 A 234/14 -, juris; Beschlüsse vom 18.10.2017 - 1 B 563/17, 1 B 564/17 und 1 B 578/17 -, jeweils in juris, Rdnrn. 33 ff.].Rn. 51 Dies hat der Senat für rechtens erachtet und betont, dass das Verfahren sowohl dem durch Art. 33 Abs. 2 GG vorgegebenen Leistungsgrundsatz als auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG entspreche, da die Reihung der einzelnen Beamten gerade auf der Grundlage eines Leistungs- und Eignungsvergleichs erfolge und dieser Vergleich zugleich einen sachgerechten, weil am Leistungsgrundsatz orientierten Grund für die unterschiedliche Platzierung der einzelnen Beamten in den Rangfolgelisten darstelle.[OVG des Saarlandes, Urteil vom 1.8.2012 - 1 A 111/12 -, und Beschluss vom 24.9.2014 - 1 A 227/14 -, juris Rdnr. 8][OVG des Saarlandes, Urteil vom 1.8.2012 - 1 A 111/12 -, und Beschluss vom 24.9.2014 - 1 A 227/14 -, juris Rdnr. 8] Dass bei der Zuordnung der einzelnen Wertungsstufen, insbesondere der Festlegung der Schnittstelle zwischen Gesamturteilen der Wertungsstufen II und III, davon auszugehen ist - wie nunmehr in Nr. 8.1 BRL ausdrücklich geregelt -, dass nach allgemeiner Erfahrung die Mehrzahl der innerhalb einer Behörde zu Beurteilenden den Anforderungen eines Beurteilungsmittelwertes (Wertungsstufe "entspricht voll den Anforderungen") genügt, hat der Senat ebenfalls als unbedenklich angesehen, weil der Dienstherr durch die Bestimmung eines Beurteilungsmittelwertes in zulässiger Weise den Aussagegehalt, den er den einzelnen in der Notenskala verbal nur kurz umschriebenen Wertungsstufen des Gesamturteils beilegen will, verdeutliche und konkretisiere.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.9.2014, a.a.O., Rdnr. 9][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.9.2014, a.a.O., Rdnr. 9] Ein so ausgestaltetes Beurteilungssystem umfasse - so die bisherige Rechtsprechung des Senats[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.10.2017 - 1 B 563/17 -, juris Rdnr. 37][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.10.2017 - 1 B 563/17 -, juris Rdnr. 37] - die dem Dienstherrn obliegende Ausschärfung der einzelnen Beurteilungen.
- BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07
Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie; …
Auszug aus OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 58/20
Hat der Vergleich der Bewerber im Rahmen des Art. 33 Abs. 2 GG regelmäßig vor allem anhand dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen, müssen die wesentlichen Vorgaben für die Erstellung dieser Beurteilungen vom Gesetzgeber bestimmt werden.[BVerwG, Beschluss vom 21.12.2020 - 2 B 63/20 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 104, zitiert nach juris, Rdnr. 22, sowie Urteil vom 17.9.2020 - 2 C 2/20 -, BVerwGE 169, 254, zitiert nach juris, Rdnr. 16, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 21.4.2015 - 2 BvR 1322, 1989/12 -, BVerfGE 139, 19; vgl. zur Geltung des Wesentlichkeitsgrundsatzes im Recht der dienstlichen Beurteilung bereits: BVerwG, Beschluss vom 26.5.2009 - 1 WB 48/07 -, juris Rdnrn. 31 ff.][BVerwG, Beschluss vom 21.12.2020 - 2 B 63/20 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 104, zitiert nach juris, Rdnr. 22, sowie Urteil vom 17.9.2020 - 2 C 2/20 -, BVerwGE 169, 254, zitiert nach juris, Rdnr. 16, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 21.4.2015 - 2 BvR 1322, 1989/12 -, BVerfGE 139, 19; vgl. zur Geltung des Wesentlichkeitsgrundsatzes im Recht der dienstlichen Beurteilung bereits: BVerwG, Beschluss vom 26.5.2009 - 1 WB 48/07 -, juris Rdnrn. 31 ff.].Das Gericht hat deshalb im Rahmen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und mit den sonstigen gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen.[z.B.: BVerwG, Urteil vom 7.5.2019 - 2 A 15/17 -, juris Rdnr. 33 m.w.N., und Beschluss vom 26.5.2009, a.a.O., Rdnr. 30][z.B.: BVerwG, Urteil vom 7.5.2019 - 2 A 15/17 -, juris Rdnr. 33 m.w.N., und Beschluss vom 26.5.2009, a.a.O., Rdnr. 30]Dabei ist zu beachten, dass Verwaltungsvorschriften nicht wie Rechtsvorschriften aus sich heraus, sondern als Willenserklärung der anordnenden Stelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen Handhabung auszulegen sind, was bedingt, dass jeweils zu erforschen ist, in welchem Sinn die betreffende Behörde die von ihr herausgegebenen Richtlinien in einem maßgeblichen Punkt verstanden wissen wollte und tatsächlich verstanden und angewandt hat.[BVerwG, Beschluss vom 21.12.2020, a.a.O., Rdnr. 25][BVerwG, Beschluss vom 21.12.2020, a.a.O., Rdnr. 25].
- BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21
Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in …
Auszug aus OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 58/20
Der Gesetzgeber ist nach dem Wesentlichkeitsgrundsatz verpflichtet, die wesentlichen Vorgaben betreffend den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung dienstlicher Beurteilungen selbst zu regeln (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 17.9.2020 - 2 C 2/20 - und vom 7.7.2021 - 2 C 2/21 - sowie Beschluss vom 21.12.2020 - 2 B 63/20 -).Das Beamtenstatusgesetz enthält entsprechend der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen (Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG) keine Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen.[BVerwG, Urteil vom 7.7.2021 - 2 C 2/21 -, juris Rdnr. 25][BVerwG, Urteil vom 7.7.2021 - 2 C 2/21 -, juris Rdnr. 25] Eine landesgesetzliche Regelung, die vornehmlich im Saarländischen Beamtengesetz - SBG - zu erwarten wäre, fehlt.
- BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20
Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale …
Auszug aus OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 58/20
Der Gesetzgeber ist nach dem Wesentlichkeitsgrundsatz verpflichtet, die wesentlichen Vorgaben betreffend den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung dienstlicher Beurteilungen selbst zu regeln (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 17.9.2020 - 2 C 2/20 - und vom 7.7.2021 - 2 C 2/21 - sowie Beschluss vom 21.12.2020 - 2 B 63/20 -).Hat der Vergleich der Bewerber im Rahmen des Art. 33 Abs. 2 GG regelmäßig vor allem anhand dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen, müssen die wesentlichen Vorgaben für die Erstellung dieser Beurteilungen vom Gesetzgeber bestimmt werden.[BVerwG, Beschluss vom 21.12.2020 - 2 B 63/20 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 104, zitiert nach juris, Rdnr. 22, sowie Urteil vom 17.9.2020 - 2 C 2/20 -, BVerwGE 169, 254, zitiert nach juris, Rdnr. 16, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 21.4.2015 - 2 BvR 1322, 1989/12 -, BVerfGE 139, 19; vgl. zur Geltung des Wesentlichkeitsgrundsatzes im Recht der dienstlichen Beurteilung bereits: BVerwG, Beschluss vom 26.5.2009 - 1 WB 48/07 -, juris Rdnrn. 31 ff.][BVerwG, Beschluss vom 21.12.2020 - 2 B 63/20 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 104, zitiert nach juris, Rdnr. 22, sowie Urteil vom 17.9.2020 - 2 C 2/20 -, BVerwGE 169, 254, zitiert nach juris, Rdnr. 16, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 21.4.2015 - 2 BvR 1322, 1989/12 -, BVerfGE 139, 19; vgl. zur Geltung des Wesentlichkeitsgrundsatzes im Recht der dienstlichen Beurteilung bereits: BVerwG, Beschluss vom 26.5.2009 - 1 WB 48/07 -, juris Rdnrn. 31 ff.].
- BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17
BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie; …
Auszug aus OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 58/20
Allerdings ist bei einer inhaltlichen Würdigung der 16 Einzelmerkmale anhand ihrer Umschreibung in der Beurteilungsrichtlinie festzustellen, dass jedes Einzelmerkmal einen unmittelbaren Bezug zu Kerntätigkeiten eines Polizeibeamten aufweist; es finden sich keine Merkmale, die ausschließlich eine den Gesamteindruck abrundende Bedeutung haben, wie etwa - so zwei Beispiele des Bundesverwaltungsgerichts - Fortbildungsbereitschaft (diese ist in das Merkmal "Fachwissen" integriert) oder Offenheit für Innovationsprozesse.[BVerwG, Urteil vom 1.3.2018 - 2 A 10/17 -, juris Rdnr. 46][BVerwG, Urteil vom 1.3.2018 - 2 A 10/17 -, juris Rdnr. 46] Angesichts des weit gefächerten Tätigkeitsspektrums eines Polizeibeamten und den Vorgaben des Dienstherrn zu dem jeweiligen Bedeutungsgehalt der Einzelmerkmale stellt sich deren Gleichgewichtung als plausibel dar. - BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 24.07
Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit; …
- BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20
Ausnahme von der Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung
- VGH Hessen, 25.02.2021 - 1 B 376/20
Konkurrentenstreit um Direktorenstelle eines Amtsgericht
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 4 S 15.21
Zum Parlamentsvorbehalt bei dienstlichen Beurteilungen von Beamten
- BVerwG, 07.03.2017 - 2 B 25.16
Dienstliche Beurteilung; hinreichende Größe einer Vergleichsgruppe
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20
Zur effektiven Durchsetzung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes bedarf es …
- BVerwG, 26.11.2020 - 1 WRB 2.19
Dienstliche Beurteilung; Gebot der Widerspruchsfreiheit; Neufassung; …
- OVG Saarland, 18.10.2017 - 1 B 578/17
Polizeivollzugsdienst; Zuweisung von Planstellen getrennt nach prüfungsfrei …
- OVG Saarland, 18.10.2017 - 1 B 564/17
Zulässigkeit der getrennten Zuweisung von Planstellen an die einerseits …
- OVG Saarland, 16.03.2015 - 1 A 278/14
Unterzeichnung der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung; …
- OVG Saarland, 18.03.2015 - 1 A 234/14
Dienstliche Beurteilung der Polizeibeamten; Rechtmäßigkeit des praktizierten …
- OVG Saarland, 09.12.2010 - 1 A 307/10
- BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12
Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in …
- OVG Saarland, 18.01.2024 - 1 A 251/20
Schadensersatz wegen Nichtbeförderung
Rn. 40 Im Geschäftsbereich des Beklagten erfolgen im Polizeivollzugsdienst jährlich zum 1. April und zum 1. Oktober Beförderungen anhand von im Rahmen von Beurteilungsverfahren gebildeten Rangfolgelisten.[vgl. zum Beurteilungs- und Beförderungssystem der saarländischen Polizei: Urteil des Senats vom 13.1.2022 - 1 A 58/20 -, juris, Rn. 50][vgl. zum Beurteilungs- und Beförderungssystem der saarländischen Polizei: Urteil des Senats vom 13.1.2022 - 1 A 58/20 -, juris, Rn. 50] Dabei unterscheidet der Beklagte sowohl im gehobenen als auch im höheren Dienst bei der Bildung von Vergleichsgruppen nach Beamten mit Hochschulabschluss und prüfungsfrei übergeleiteten Beamten.[siehe §§ 17, 22 der Verordnung über die Laufbahn des saarländischen Polizeivollzugsdienstes (SPolLVO)][siehe §§ 17, 22 der Verordnung über die Laufbahn des saarländischen Polizeivollzugsdienstes (SPolLVO)] Diese sog. "Spartentrennung" erweist sich für den Bereich des höheren Dienstes mangels gesetzlicher Grundlage als rechtswidrig.Nach der an die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[Beschluss vom 21.4.2015 - 2 BvR 1322, 1989/12 -, juris][Beschluss vom 21.4.2015 - 2 BvR 1322, 1989/12 -, juris] anknüpfenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[Beschluss vom 21.12.2020 - 2 B 63/20 -, juris, Rn. 22, sowie Urteile vom 17.9.2020 - 2 C 2/20 -, juris, Rn. 16, und vom 7.7.2021 - 2 C 2/21 -, juris, Rn. 31 ff.][Beschluss vom 21.12.2020 - 2 B 63/20 -, juris, Rn. 22, sowie Urteile vom 17.9.2020 - 2 C 2/20 -, juris, Rn. 16, und vom 7.7.2021 - 2 C 2/21 -, juris, Rn. 31 ff.] und des Senats[Urteile vom 13.1.2022 - 1 A 58/20 u.a. -, juris Rn. 35 ff.][Urteile vom 13.1.2022 - 1 A 58/20 u.a. -, juris Rn. 35 ff.] muss der Gesetzgeber die für die Verwirklichung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 33 Abs. 2 GG wesentlichen Regelungen indes selbst treffen und darf sie nicht dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive überlassen.
- VG Braunschweig, 03.06.2020 - 1 B 59/20
Abschluss, berufsqualifizierend; Abschlussprüfung; Ausbildungsdauer; Elternzeit; …
Rn. 6 Am 27. Februar 2020 hat die Antragstellerin Klage erhoben (gerichtliches Aktenzeichen: 1 A 58/20) und zugleich den vorliegenden Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt.Rn. 19 Zu Unrecht wendet die Antragsgegnerin ein, der Eilantrag wie auch die Klage 1 A 58/20 seien mangels eines hinreichenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, weil die Antragstellerin vor der Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes nicht zunächst - erfolglos - ihre Zulassung zur Abschlussprüfung im Juni 2020 beantragt habe.
- OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 75/21
Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der …
Dieser gab an, anlässlich der damals streitgegenständlichen Beanstandung einer Beurteilung alle betroffenen Kommissariatsleiter zu einer Sitzung geladen zu haben, um mit diesen zu klären, ob beim Ranking Fehler gemacht worden sind und ob eine neue Beurteilungsrunde gestartet werden solle.[Sitzungsprotokoll vom 12.4.2011 S. 13 (Bl. 185 d. A. des Verfahrens 1 A 111/12)][Sitzungsprotokoll vom 12.4.2011 S. 13 (Bl. 185 d. A. des Verfahrens 1 A 111/12)] Der Senat sieht seine Sichtweise zudem dadurch gestützt, dass in den beiden Parallelverfahren die für eine eventuelle Abhilfeentscheidung zuständige Stelle in ihren an die Endbeurteiler gerichteten Schreiben vom 12.4.2017 (1 A 74/21) bzw. vom 18.4.2017 (1 A 58/20) jeweils um Stellungnahme zu der Widerspruchsbegründung unter Einbeziehung der beteiligten Beurteiler und unmittelbaren Vorgesetzten gebeten hat.
- OVG Niedersachsen, 08.08.2022 - 5 ME 62/22
Auseinandersetzung; Auseinandersetzungspflicht; Beurteilungsbeitrag; Bindung des …
In Anlehnung an die Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem zur Geltung des Wesentlichkeitsgrundsatzes im Beihilferecht ergangenen Urteil vom 28. Mai 2008 - BVerwG 2 C 24.07 - (…juris Rn. 10 ff.) und angesichts des Umstands, dass sich die gegenwärtige Legislaturperiode des Niedersächsischen Landtags angesichts der anstehender Wahlen im Auslaufen befindet, erachtet der Senat eine Begrenzung des dem Landesgesetzgeber zuzubilligenden Übergangszeitraums auf den regulären Ablauf der in diesem Jahr beginnenden neuen Legislaturperiode des Landtages für angemessen und zur Fehlerbehebung für ausreichend (vgl. zur Dauer des Übergangszeitraums auch OVG Saarl., Urteil vom 13. Januar 2022 - 1 A 58/20 -, juris Rn. 46). - OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2025 - 2 MB 17/24
Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Vergleich zweier Beurteilungen von …
Zudem wird das auch vom Senat und der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für zwingend erforderlich gehaltene abschließende, die drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG zusammenfassende Gesamturteil einer Beurteilung (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. Dezember 2021 - 4 S 27/21 -, juris Rn. 3 ff., vom 22. Dezember 2022 - 4 S 33/22 -, juris Rn. 2 ff. …und vom 13. September 2023 - 4 S 22/23 -, juris Rn. 4 ff., jeweils zu Brandenburg…, vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 -, juris Rn. 2 ff. …und vom 16. November 2023 - OVG 4 S 37/23 -, juris Rn. 18 f., jeweils zu Berlin;… VGH Kassel, Beschlüsse vom 29. Dezember 2021 - 1 B 918/20 -, juris Rn. 48 …und vom 13. September 2022 - 1 B 808/22 -, juris Rn. 103;… OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 21. Juli 2022 - 5 ME 128/21 -, juris Rn. 34…, vom 8. August 2022 - 5 ME 62/22 -, juris Ls 1 und Rn. 19 …sowie vom 11. Juni 2025 - 5 ME 39/25 -, juris Rn. 18; OVG Münster…, Beschluss vom 15. November 2021 - 6 B 1356/21 -, juris Rn. 8 ff. …und Urteil vom 24. November 2021 - 6 A 2717/19 -, juris Rn. 39 ff. …sowie Beschlüsse vom 30. November 2021 - 1 B 1341/21 -, juris Rn. 47 ff., vom 5. Dezember 2022 - 6 B 838/22 -, juris Rn. 10 ff.;… vom 3. März 2023 - 1 B 726/22 -, juris Rn. 61 …und vom 6. Juni 2025 - 6 B 854/24 -, juris Rn. 10 ff.; OVG Saarlouis, Urteile vom 13. Januar 2022 - 1 A 58/20 -, juris Ls 2 und 3 und Rn. 39, 79 f., - 1 A 75/21 -, juris Ls und Rn. 50, 90 f. und - 1 A 74/21 -, juris Ls und Rn. 40, 80 f.;… OVG Bautzen, Beschlüsse vom 5. Dezember 2022 - 2 B 274/22 -, juris Rn. 18…, vom 13. Oktober 2021 - 2 B 286/21 -, juris Rn. 17 …und vom 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 -, juris Rn. 12;… OVG Magdeburg, Urteile vom 24. November 2021 - 1 L 61/21 -, juris Ls 2 und Rn. 45 ff. sowie - 1 L 57/21 -, juris Rn. 34 ff., Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 1 M 90/21 -, juris Rn. 8 und 11;… siehe auch Senatsbeschluss vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 9 ) - soweit ersichtlich - bislang lediglich vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juli 2022 - 2 A 10078/22 - (…juris Rn. 33 ff.) sowie im Schrifttum (…vgl. Bodanowitz in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 83. Lieferung, 4/2025, Rn. 257) abgelehnt. - OVG Saarland, 03.11.2023 - 1 B 133/23
Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 SPolLVO bringt (ungeachtet der im vorliegenden Eilrechtsschutzverfahren nicht zu vertiefenden Frage, ob es dem Wesentlichkeitsgrundsatz genügt, dass die Einstellungsvoraussetzungen auf der Grundlage der sehr weit gefassten Ermächtigung in den §§ 9 ff. SBG in der Polizeilaufbahnverordnung und nicht durch den Landesgesetzgeber selbst geregelt sind BVerfG…, Beschluss vom 21.4.2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. -, juris Rn. 60; zu den die dienstliche Beurteilung betreffenden saarländischen Regelungen: Urteile des Senats vom 13.1.2022 - 1 A 58/20 und 1 A 74 und 75/21 -, jew. juris < schließen , und der ebenfalls nicht zu vertiefenden Frage, ob es dem rechtlichen Kontext gerecht wird, zusätzlich zu dem dem Dienstherrn vorbehaltenen Werturteil über die charakterliche Eignung gemäß Abs. 1 Nr. 5 nach Maßgabe des Abs. 2 eine Art Ermessensentscheidung vorzusehen) den allgemein anerkannten Grundsatz zum Ausdruck, dass vorbestraften Bewerbern ungeachtet ihrer Befähigung und fachlichen Leistung der Zugang zu einem Amt des Polizeivollzugsdienstes im Einklang mit Art. 33 Abs. 2 GG verwehrt werden kann. - VG Potsdam, 10.07.2023 - 2 L 923/22 - zum Beihilferecht - schon BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2008 - 2 C 24.07 -, juris Rn. 12; ferner - zum Beurteilungswesen - OVG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2022 - 1 A 58/20 -, juris Rn. 46, und NdsOVG, Beschluss vom 8. August 2022 - 5 ME 62/22 -, juris Rn. 19: Ablauf der Übergangszeit bei kurz bevorstehenden Wahlen mit dem regulären Ablauf der nächsten Legislaturperiode.
- OVG Saarland, 15.05.2023 - 1 B 216/22
Übertragung einer Funktionsstelle; Vorliegen eines Anordnungsgrundes; …
Es hat die Verwertbarkeit der der Auswahlentscheidung zugrundegelegten dienstlichen Anlassbeurteilung des Antragstellers und der vereinfachten dienstlichen Beurteilung des Beigeladenen bejaht und in diesem Zusammenhang ausgehend von dem funktionsstellenbezogenen Ansatz der Beurteilungsrichtlinien des Antragsgegners vom 15.10.1987 i.d.F. vom 28.11.1991[zum Fehlen einer gesetzlichen Grundlage für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen im Saarland und zur Frage der Hinnehmbarkeit dieses Befundes für einen begrenzten Übergangszeitraum vgl. Urteil des Senats vom 13.1.2022 - 1 A 58/20 -, juris Rdnr. 39 ff. m.w.N.][zum Fehlen einer gesetzlichen Grundlage für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen im Saarland und zur Frage der Hinnehmbarkeit dieses Befundes für einen begrenzten Übergangszeitraum vgl. Urteil des Senats vom 13.1.2022 - 1 A 58/20 -, juris Rdnr. 39 ff. m.w.N.] zum einen gebilligt, dass für den Beigeladenen in Anwendung von Ziff. IV 1 BRL unter dem 8.3.2021 unter Bezugnahme auf dessen Beurteilung vom 1.9.2017 eine vereinfachte dienstliche Beurteilung erstellt worden ist, zum anderen festgestellt, dass die anlässlich einer vorherigen Bewerbung des Antragstellers auf eine Funktionsstelle "Abteilungsleiter Oberstufe" gefertigte Anlassbeurteilung vom 18.6.2020 angesichts des als im Wesentlichen gleich zu erachtenden Anforderungsprofils in beiden Stellenausschreibungen in den Leistungsvergleich einbezogen werden durfte; die Beurteilungen der beiden Konkurrenten seien nach den Vorgaben der Beurteilungsrichtlinie im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung hinreichend aktuell gewesen und der Einwand des Antragstellers, die für ihn erstellte dienstliche Beurteilung vom 18.6.2020 berücksichtige seine über die Aufgaben eines Koordinators Oberstufe hinausgehenden dienstlichen Tätigkeiten nicht hinlänglich, verfange - insbesondere ausweislich des in seiner Personalakte dokumentierten Erstellungsvorgangs - nicht. - VG Hamburg, 03.04.2023 - 21 E 319/23
Dienstliche Beurteilung; Heranziehung von Rechtsnormen für einen …
Diese Bemessung des Übergangszeitraums ist auch auf die gesetzliche Normierung der grundlegenden Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen zu übertragen (…ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.8.2022, 5 ME 62/22, juris Rn. 19; OVG Saarlouis, Urt. v. 13.1.2022, 1 A 58/20, juris Rn. 46: jeweils begrenzt auf den Ablauf der bald beginnenden nächsten Legislaturperiode). - VG Köln, 09.06.2023 - 15 K 5071/21 Rn. 35 Vgl. BVerwG, Urt. v. 07.07.2021 - 2 C 2.21 -, juris, Rn. 40; Beschl. v. 31.01.2019 - 1 WB 28.17 -, juris, Rn. 35; Urt. v. 30.08.2012 - 2 C 23.10 -, juris, Rn. 16; OVG NRW, Beschl. v. 02.07.2021 - 1 B 445/21 -, juris, Rn. 58; VGH Mannheim, Urt. v. 01.03.2023 - 9 S 1798/22 -, juris, Rn. 28; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.12.2022 - 4 S 33/22 -, juris, Rn. 3; OVG Bautzen, Beschl. v. 13.12.2022 - 2 A 446/21 -, juris, Rn. 21; OVG Lüneburg, Beschl. v. 08.08.2022 - 5 ME 62/22 -, juris, Rn. 19; OVG Koblenz, Urt. v. 13.07.2022 - 2 A 10078/22 -, juris, Rn. 32; OVG Saarlouis, Urt. v. 13.01.2022 - 1 A 58/20 -, juris, Rn. 44; VGH Kassel, Beschl. v. 25.02.2021 - 1 B 376/20 -, juris, Rn. 50; OVG Magdeburg, Beschl. v. 19.01.2021 - 1 M 143/20 -, juris, Rn. 22.
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