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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 08.04.2008 - 1 A 581/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,26788
VG Osnabrück, 08.04.2008 - 1 A 581/06 (https://dejure.org/2008,26788)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 08.04.2008 - 1 A 581/06 (https://dejure.org/2008,26788)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 08. April 2008 - 1 A 581/06 (https://dejure.org/2008,26788)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 773 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 47.65

    Wirksamkeit eines Verpachtungsbeschlusses einer Jagdgenossenschaft - Vertretung …

    Auszug aus VG Osnabrück, 08.04.2008 - 1 A 581/06
    Die Umsetzung dieser Beschlüsse, die auch als Einheit angesehen werden können, ohne dass hierdurch das Rechtsschutzinteresse der Klägerin hinsichtlich des ersten, die Art der Jagdverpachtung betreffenden Beschlusses entfällt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1967 - BVerwG I C 47.65 -, Buchholz 451.16 § 9 BJagdG Nr. 1, S. 2), in einem vom Jagdvorstand abzuschließenden Pachtvertrag wirkt unmittelbar auf die rechtliche und wirtschaftliche Stellung der Klägerin als Jagdgenossin der Beklagten ein.

    Grundsätzlich ist daher jeder Jagdgenosse befugt, einen Verpachtungsbeschluss der Jagdgenossenschaft - und damit auch die regelmäßig vorausgehende Beschlussfassung über die Art der Vergabe der Jagdpacht (freihändige Vergabe, öffentliche Ausbietung, d.h. das Einholen schriftlicher Angebote aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung, öffentliche Versteigerung mit Zuschlag an den Meistbietenden oder Verlängerung eines bereits laufenden Pachtvertrages;… jeweils möglich mit Beschränkung auf den Kreis der Jagdgenossen, vgl. § 10 Abs. 1 S. 2 BJagdG und die Kommentierung hierzu bei Meyer-Ravenstein, Jagdrecht in Niedersachsen, § 10 BJagdG Rn. 2) - im Wege der Feststellungsklage auf seine Rechtmäßigkeit hin gerichtlich überprüfen zu lassen, soweit er geltend machen kann, der Beschluss sei durch Verletzung solcher Normen zustande gekommen, die der Wahrung seiner Mitgliedschafts- und Mitwirkungsrechte als Jagdgenosse dienen (BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1967, a.a.O.).

    Die Zulässigkeit einer derartigen einheitlichen Beschlussfassung über die Art und Weise der Vergabe der Jagdpacht und der gleichzeitigen Auswahl des Jagdpächters ist unter anderem der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Februar 1967 (a.a.O) zu entnehmen (vgl. auch VG Stade, Urteil vom 7. Juni 1989 - 2 A 247/88 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2002 - 8 LB 43/01

    Abstimmung; Aufenthalt; Außenwirkung; befriedeter Bezirk; Behausung; …

    Auszug aus VG Osnabrück, 08.04.2008 - 1 A 581/06
    Eine fehlerhafte Abstimmung führt nur dann zur Unwirksamkeit des von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlusses, wenn sich der Mangel auf das Ergebnis der Abstimmung kausal auswirkt (im Anschluss an Nds. OVG, Urteil vom 24. Mai 2002 - 8 LB 43/01 -, NuR 2002, S. 759).

    durch den Vorsitzenden auf der Mitgliederversammlung vom 24. Oktober 2006 eine Verletzung der Mitgliedschafts- und Mitwirkungsrechte der Klägerin schon nicht möglich erscheint, mithin ihr insoweit die Klagebefugnis (zu diesem Zulässigkeitserfordernis Nds. OVG, Urteil vom 24. Mai 2002 - 8 LB 43/01 -, NuR 2002, 759, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 16. Januar 1996 - 8 C 19.94 -, BVerwGE 100, 262 (271)) fehlt.

    Gleichwohl führt dieser Verstoß nicht zur Unwirksamkeit des Beschlusses: In der Rechtsprechung ist nämlich anerkannt, dass Fehler bei der Abstimmung sich nur auf die Beschlussfassung auswirken, wenn sie für das Ergebnis der Abstimmung kausal sind (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24. Mai 2002, a.a.O., m.w.N.).

  • VG Stade, 07.06.1989 - 2 A 247/88
    Auszug aus VG Osnabrück, 08.04.2008 - 1 A 581/06
    Die Zulässigkeit einer derartigen einheitlichen Beschlussfassung über die Art und Weise der Vergabe der Jagdpacht und der gleichzeitigen Auswahl des Jagdpächters ist unter anderem der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Februar 1967 (…a.a.O) zu entnehmen (vgl. auch VG Stade, Urteil vom 7. Juni 1989 - 2 A 247/88 -, juris).
  • VG Schleswig, 17.07.1990 - 7 A 384/89
    Auszug aus VG Osnabrück, 08.04.2008 - 1 A 581/06
    Schließlich kann die Klägerin nicht mit Erfolg die Unwirksamkeit der Beschlussfassung auf der Mitgliederversammlung vom 24. Oktober 2006 rügen, indem sie unter Verweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 17. Juli 1990 - 7 A 384/89 -, juris, geltend macht, die Anwesenheit von Pachtbewerbern bei der Beratung und Beschlussfassung über die Neuverpachtung eines Jagdbezirks sei nicht zulässig.
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Osnabrück, 08.04.2008 - 1 A 581/06
    durch den Vorsitzenden auf der Mitgliederversammlung vom 24. Oktober 2006 eine Verletzung der Mitgliedschafts- und Mitwirkungsrechte der Klägerin schon nicht möglich erscheint, mithin ihr insoweit die Klagebefugnis (zu diesem Zulässigkeitserfordernis Nds. OVG, Urteil vom 24. Mai 2002 - 8 LB 43/01 -, NuR 2002, 759, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 16. Januar 1996 - 8 C 19.94 -, BVerwGE 100, 262 (271)) fehlt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.06.1991 - 3 L 54/91

    Rechtmäßigkeit des Verpachtungsbeschlusses einer Jagdgenossenschaft; Rechtsschutz …

    Auszug aus VG Osnabrück, 08.04.2008 - 1 A 581/06
    Dem von der Rechtsprechung (vgl. u.a. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20. Juni 1991 - 3 L 54/91 -, RdL 1991, 276) aufgestellten Formalerfordernis, dass von den einzelnen in einer Einladung zur Mitgliederversammlung aufgelisteten Tagesordnungspunkten für die Jagdgenossen eine Anstoßwirkung ausgehen muss, so dass diese entscheiden können, ob sie an der Mitgliederversammlung teilnehmen, weil die dort behandelte Thematik auf ihr Interesse stößt oder ob sie auf eine Teilnahme verzichten, ist insoweit jedenfalls genügt.
  • OVG Saarland, 24.01.2018 - 2 B 515/17

    Eilrechtsschutz eines Jagdgenossen auf Untersagung des Abschlusses eines …

    Die Art und Weise der Versammlungsleitung steht jedoch im gerichtlich nicht überprüfbaren Ermessen des Vorsitzenden.(VG Osnabrück, Urteil vom 8.4.2008 - 1 A 581/06 -, Rn. 30, juris) Eine unterstellte Verletzung des Mitwirkungsrechts der Antragstellerin hat sich bereits deshalb nicht auf das Ergebnis der Beschlussfassung ausgewirkt, weil der (Prozess-)Bevollmächtigte der Antragstellerin die Versammlung nicht vorzeitig verlassen, sondern an der Abstimmung teilgenommen hat.
  • VG Halle, 27.02.2009 - 3 A 124/06
    Denn nur so können die Jagdgenossen entscheiden, ob sie an der Jagdgenossenschaftsversammlung teilnehmen und ihr in § 9 Abs. 3 BJagdG verankertes Stimmrecht ausüben, weil der Gegenstand der Abstimmungen auf ihr Interesse stößt, oder ob sie auf ihre Teilnahme verzichten (…vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20. Juni 1991 - 3 L 54/91 -, zitiert nach juris; VG Osnabrück, Urt. v. 08. April 2008 - 1 A 581/06 -, zitiert nach juris).
  • VG Bayreuth, 26.04.2022 - B 1 K 21.34

    Beschlussfassung über die Erhebung einer Umlage durch die Jagdgenossenschaft

    Im Gegensatz zu Art. 112 BayGO, der nicht darauf abstellt, ob der Verstoß gegen Rechtsvorschriften kausal für den Inhalt des gemeindlichen Willensbildungsaktes war, führt ein Verstoß gegen formelle Vorschriften der Satzung der Jagdgenossenschaft nur dann zur Unwirksamkeit des gefassten Beschlusses bzw. der durchgeführten Wahl, wenn der Mangel so schwerwiegend ist, dass bei ordnungsgemäßem Hergang ein inhaltlich anderer Beschluss oder ein anderes Wahlergebnis zustande gekommen oder vermutlich zustande gekommen wäre (…vgl. Leonhardt, Paul, Dr., Jagdrecht: Bundesjagdgesetz, Bayerisches Jagdgesetz, Ergänzende Bestimmungen Kommentar, Aktualisierungslieferung Nr. 60 März 2011, Art. 11 Rn. 3.3.1; VG Osnabrück, U.v. 8.4.2008 - 1 A 581/06 - BeckRS 2008, 35838 Rn. 35).
  • VG Bayreuth, 26.04.2022 - B 1 K 21.41

    Beschlussfassung über Erhebung einer Umlage durch die Jagdgenossenschaft

    Im Gegensatz zu Art. 112 BayGO, der nicht darauf abstellt, ob der Verstoß gegen Rechtsvorschriften kausal für den Inhalt des gemeindlichen Willensbildungsaktes war, führt ein Verstoß gegen formelle Vorschriften der Satzung der Jagdgenossenschaft nur dann zur Unwirksamkeit des gefassten Beschlusses bzw. der durchgeführten Wahl, wenn der Mangel so schwerwiegend ist, dass bei ordnungsgemäßen Hergang ein inhaltlich anderer Beschluss oder ein anderes Wahlergebnis zustande gekommen oder vermutlich zustande gekommen wäre (…vgl. Leonhardt, Paul, Dr., Jagdrecht: Bundesjagdgesetz, Bayerisches Jagdgesetz, Ergänzende Bestimmungen Kommentar, Aktualisierungslieferung Nr. 60 März 2011, Art. 11 Rn. 3.3.1; VG Osnabrück, U.v. 8.4.2008 - 1 A 581/06 - BeckRS 2008, 35838 Rn. 35).
  • VG Magdeburg, 14.03.2011 - 3 A 205/09
    Die Stimmen dieser Jagdgenossen waren daher als nicht ordnungsgemäß vertreten nicht mitzuzählen (vgl. VG Osnabrück, Urt. v. 8.4.2008 - 1 A 581/06 -, Oz. 50, zit. nach juris), ohne dass es auf eventuelle weitere Mängel (z.B. Grundeigentum S. befriedet oder nicht) ankommt.
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