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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 08.06.2015 - 1 A 73/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,33177
OVG Sachsen, 08.06.2015 - 1 A 73/15 (https://dejure.org/2015,33177)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.06.2015 - 1 A 73/15 (https://dejure.org/2015,33177)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Juni 2015 - 1 A 73/15 (https://dejure.org/2015,33177)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO § 130 Abs. 2 Nr. 2
    Betreibensaufforderung; fiktive Klagerücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 199
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für …

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2015 - 1 A 73/15
    Rn. 14 Die fiktive Klagerücknahme nach § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 38 Satz 1, Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) voraus, dass im Zeitpunkt des Erlasses der Betreibensaufforderung bestimmte, sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers bestanden haben (…BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 2005 - 10 BN 1.05 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 12. April 2001 - 8 B 2.01 - , juris Rn. 5; jeweils m. w. N.).

    § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO darf dabei weder als Sanktion für einen Verstoß gegen prozessuale Mitwirkungspflichten oder unkooperatives Verhalten eines Beteiligten gedeutet oder eingesetzt werden (…BVerfG, Kammerbeschl. v. 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11 -, juris Rn. 28) noch stellt er ein Hilfsmittel zur Erledigung lästiger Verfahren oder zur vorsorglichen Sanktionierung prozessleitender Verfügungen dar (BVerwG, Beschl. v. 12. April 2001 - 8 B 2.01 -, juris Rn. 5 a. E.).

    Dabei handelt es sich um einen Betrag, der für eine natürliche Person in der Regel eine nicht zu vernachlässigende wirtschaftliche Bedeutung haben wird, so dass eine fehlende Klagebegründung nur ausnahmsweise den Schluss auf einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses zulässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12. April 2001 - 8 B 2.01 -, juris Rn. 6).

  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11

    Stattgebender Kammerbeschluss: Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2015 - 1 A 73/15
    § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO darf dabei weder als Sanktion für einen Verstoß gegen prozessuale Mitwirkungspflichten oder unkooperatives Verhalten eines Beteiligten gedeutet oder eingesetzt werden (BVerfG, Kammerbeschl. v. 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11 -, juris Rn. 28) noch stellt er ein Hilfsmittel zur Erledigung lästiger Verfahren oder zur vorsorglichen Sanktionierung prozessleitender Verfügungen dar (…BVerwG, Beschl. v. 12. April 2001 - 8 B 2.01 -, juris Rn. 5 a. E.).
  • BVerwG, 07.07.2005 - 10 BN 1.05

    Voraussetzungen für eine fiktive Antragsrücknahme aus verfassungsrechtlichen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2015 - 1 A 73/15
    Rn. 14 Die fiktive Klagerücknahme nach § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 38 Satz 1, Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) voraus, dass im Zeitpunkt des Erlasses der Betreibensaufforderung bestimmte, sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers bestanden haben (BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 2005 - 10 BN 1.05 -, juris Rn. 4;… Beschl. v. 12. April 2001 - 8 B 2.01 - , juris Rn. 5; jeweils m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 6 S 1870/99

    Klagerücknahmefiktion wegen Nichtbetreibens des Verfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2015 - 1 A 73/15
    Auch wenn die Missachtung der vorgenannten prozessleitenden Verfügungen grundsätzlich eine Verletzung von Mitwirkungsobliegenheiten durch den Kläger darstellen, rechtfertigt dies allein noch nicht die Annahme, es bestünden Zweifel an dessen Rechtsschutzinteresse (a. A. VGH BW, Beschl. v. 25. Oktober 1999 - 6 S 1870/99 -, juris Rn. 4).
  • OVG Saarland, 23.07.2008 - 3 D 239/08

    Prozesskostenhilfe; Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten einer Klage …

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2015 - 1 A 73/15
    Sachlich begründete Zweifel am Rechtsschutzinteresse des Klägers konnte das Verwaltungsgericht ferner am 21. Februar 2011 deshalb nicht haben, weil ihm zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal der Verwaltungsvorgang der Beklagten vorlag und es damit nicht über die notwendige Tatsachengrundlage verfügte, um aus dem fallbezogenen Verhalten des Klägers einen Schluss auf ein möglicherweise nicht mehr vorhandenes Rechtsschutzinteresses zu ziehen (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 23. Juli - 3 D 239/08 -, juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2022 - 11 A 314/22

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, hilfsweise subsidiären Schutz; …

    Rn. 30 Vgl. auch OVG Sachsen, Urteil vom 8. Juni 2015 - 1 A 73/15 -, juris.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - 1 L 244/12

    Betreibensaufforderung - Wiedereinsetzung in die Ausschlussfrist

    Bei Streitigkeiten mit geringwertigen Streitgegenständen kann eine fehlende Klagebegründung eher ein Anhaltspunkt für ein weggefallenes Rechtsschutzinteresse sein als bei wirtschaftlich bedeutsamen Verfahren (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.04.2001 - 8 B 2/01 -, juris Rn. 6; OVG Bautzen, Urt. v. 08.06.2015 - 1 A 73/15 -, juris Rn. 16).
  • VG München, 09.02.2024 - M 32 K 21.6239

    Ladungsfähige Anschrift des Klägers, c/o-Adresse (nicht ausreichend), Behauptete …

    Zu diesen Mitwirkungspflichten zählt es, prozessleitende Verfügungen zu befolgen (OVG Bautzen, Urteil vom 08.06.2015, 1 A 73/15, juris-Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 15.02.2019 - 4 A 1013/18

    Betreibensaufforderung; Klagerücknahme; Rechtsschutzinteresse; Willkür; …

    Die fiktive Klagerücknahme nach § 81 AsylG setzt aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 38 Satz 1, Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) voraus, dass sich aus dem fallbezogenen Verhalten des jeweiligen Klägers der Schluss auf den Wegfall des Rechtsschutzinteresses, also auf ein Desinteresse des Klägers an einer weiteren Verfolgung seines Begehrens ableiten lässt (vgl. SächsOVG, Urt. v. 8. Juni 2015 - 1 A 73/15 -, juris Rn. 14, unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 2005 - 10 BN 1.05 -, juris Rn. 4;… Beschl. v. 12. April 2001 - 8 B 2.01 -, juris Rn. 5; jeweils m. w. N. [zu § 92 Abs. 2 VwGO]), und muss als Ausnahme verstanden werden von dem Grundsatz, dass ein Kläger das von ihm eingeleitete Verfahren auch durchführen will (…BVerfG, Kammerbeschl. v. 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95 -, juris Rn. 1 m. w .N.).
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