Rechtsprechung
| VGH Hessen, 30.11.2021 - 1 A 863/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verstoß der Besoldung von Professoren gegen das Alimentationsprinzip
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Beamtenbesoldung in Hessen verfassungswidrig zu niedrig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Hessische Beamtenbesoldung muss geprüft werden
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 12.03.2018 - 9 K 324/17
- VGH Hessen, 30.11.2021 - 1 A 863/18
Wird zitiert von ... (46) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18
Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in …
Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2021 - 1 A 863/18
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 - habe insoweit in vielen konkreten Fragen eine Klärung herbeigeführt.Daneben begründet Art. 33 Abs. 5 GG ein grundrechtsgleiches Recht der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, soweit deren subjektive Rechtsstellung betroffen ist (stRspr., BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 21 ff.;… Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 -, juris Rn. 91 ff. m.w.N.).
Das Bundesverfassungsgericht hat für die Überprüfung, ob die Alimentation den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt oder evident unzureichend ist, in seinen Entscheidungen zur A- und R-Besoldung eine Gesamtschau verschiedener Kriterien vorgegeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 27;… Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 -, juris Rn. 94 ff.;… Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 u. a. -, juris Rn. 73 ff.).
Auf der ersten Prüfungsstufe ist mit Hilfe von fünf Parametern ein Orientierungsrahmen für eine grundsätzlich verfassungsgemäße Ausgestaltung der Alimentationsstruktur und des Alimentationsniveaus zu ermitteln (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn 28 f.).
Den auf dieser ersten Prüfungsstufe heranzuziehenden fünf Parametern kommt indizielle Wirkung für eine verfassungswidrig zu niedrige Besoldung zu (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 28, 85;… Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 -, juris Rn. 97 ff., und Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 u.a. -, juris).
Eine Abkopplung der Entwicklung der Besoldung von der Entwicklung der Tariflöhne sowie dem Nominallohn- und Verbraucherpreisindex (Parameter 1 - 3) wird hinreichend deutlich sichtbar, wenn der Unterschied in einem Betrachtungszeitraum von 15 Jahren ausgehend vom verfahrensgegenständlichen Kalenderjahr mindestens 5 % des Indexwertes der erhöhten Besoldung beträgt (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 36, 38, 41).
Ergänzend ist gegebenenfalls für einen weiteren gleichlangen Zeitraum, der auch den Zeitraum der fünf Jahre vor Beginn des 15-jährigen Betrachtungszeitraums abdeckt und sich mit diesem Zeitraum überlappt, eine Vergleichsberechnung durchzuführen (Staffelprüfung) (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 36).
Die Amtsangemessenheit der Alimentation einer Beamtengruppe bestimmt sich auch durch ihr Verhältnis zur Besoldung anderer Beamtengruppen (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 43;… Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 -, juris Rn. 110).
Amtsangemessene Gehälter sind auf dieser Grundlage so zu bemessen, dass sie der jeweiligen Beamtengruppe eine Lebenshaltung ermöglicht, die der Bedeutung ihres jeweiligen Amtes entspricht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 43).
Ein im Rahmen der Gesamtabwägung zu gewichtendes Indiz für eine unzureichende Alimentation liegt vielmehr bereits dann vor, wenn die Abstände um mindestens 10 % in den zurückliegenden fünf Jahren abgeschmolzen wurden (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 45 m.w.N.).
Im zweiten Fall folgt die indizielle Bedeutung aus der Missachtung des gebotenen Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau in der untersten Besoldungsgruppe (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 46).
Dabei bildet die vierköpfige Alleinverdienerfamilie eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße, sie ist aber nicht Leitbild der Beamtenbesoldung (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 47 m.w.N.).
Der Besoldungsgesetzgeber ist danach gehalten, eine neue konsistente Besoldungssystematik mit einem anderen Ausgangspunkt zu bestimmen (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 48).
Im Vergleich mit der Besoldungsentwicklung in Bund und Ländern (Parameter 5) schließlich ist eine Abweichung nach unten zum Durchschnitt der jährlichen Bruttobezüge der jeweiligen Besoldungsgruppe um 10 % im gleichen Zeitraum erheblich (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 83).
Auf der zweiten Prüfungsstufe sind die Ergebnisse der ersten Prüfungsstufe mit den weiteren alimentationsrelevanten Kriterien im Rahmen einer Gesamtabwägung zusammenzuführen (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 84).
Sind ein oder zwei Parameter erfüllt, müssen die Ergebnisse der ersten Stufe, insbesondere das Maß der Über- beziehungsweise Unterschreitung der Parameter, zusammen mit den auf der zweiten Stufe ausgewerteten alimentationsrelevanten Kriterien im Rahmen der Gesamtabwägung eingehend gewürdigt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 85;… Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u. a. -, juris, Rn. 116;… Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 u. a. - juris, Rn. 99).
Zu diesen weiteren Kriterien zählen das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft sowie die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und Beanspruchung, insbesondere die Entwicklung der Qualifikation der eingestellten Bewerber, die besondere Qualität der Tätigkeit und Verantwortung eines Beamten, Entwicklungen im Bereich der Beihilfe und der Versorgung, sowie der Vergleich mit den durchschnittlichen Bruttoverdiensten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit vergleichbarer Qualifikation und Verantwortung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 86 ff.;… Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u. a. -, juris Rn. 116 ff.;… Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 u. a. -, juris, Rn. 99 ff.).
Der in Art. 143d Abs. 1 Satz 4 GG angelegten Vorwirkung des Verbots der strukturellen Nettokreditaufnahme hat der Haushaltsgesetzgeber auch bei der Anpassung der Bezüge der Richter und Staatsanwälte Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 92 ff.;… Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris Rn. 125 ff.).
Zu solchen systemimmanenten Gründen können finanzielle Erwägungen zwar hinzutreten; das Bemühen, Ausgaben zu sparen, kann aber nicht als ausreichende Legitimation für eine Kürzung der Besoldung angesehen werden, soweit sie nicht als Teil eines schlüssigen Gesamtkonzepts dem in Art. 109 Abs. 3 GG verankerten Ziel der Haushaltskonsolidierung dient (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 95).
Diese treten als "zweite Säule" des Alimentationsprinzips neben seine auf eine Evidenzkontrolle beschränkte materielle Dimension und dienen seiner Flankierung, Absicherung und Verstärkung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 96 f.).
Die Ermittlung und Abwägung der berücksichtigten und berücksichtigungsfähigen Bestimmungsfaktoren für den verfassungsrechtlich gebotenen Umfang der Anpassung der Besoldung müssen sich in einer entsprechenden Darlegung und Begründung des Gesetzgebers im Gesetzgebungsverfahren niederschlagen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 97;… Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 -, juris Rn. 130).
(1) Das Bundesverfassungsgericht hat zur Ermittlung des Grundsicherungsniveaus eine für den Besoldungsgesetzgeber nicht in jeder Einzelheit verbindliche Berechnungsgrundlage entwickelt (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 53 ff.).
Das zur Bestimmung der Mindestalimentation herangezogene Grundsicherungsniveau umfasst alle Elemente des Lebensstandards, der den Empfängern von Grundsicherungsleistungen staatlicherseits gewährt wird, unabhängig davon, ob diese zum von Verfassungs wegen garantierten Existenzminimum zählen oder über dieses hinausgehen und ob zur Befriedigung der anerkannten Bedürfnisse Geldleistungen gewährt oder bedarfsdeckende Sach- beziehungsweise Dienstleistungen erbracht werden (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 50).
Im Hinblick auf die Berechnung wird auf die im Existenzminimumbericht der Bundesregierung (…vgl. BT-Drs 19/5400, S. 6) etablierte Methode zurückgegriffen, bei der die Regelbedarfssätze mit der Anzahl der für die einzelnen Regelbedarfsstufen relevanten Lebensjahre gewichtet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 54).
Vor diesem Hintergrund werden nur die Bedarfe für Bildung und Teilhabe in die Berechnung einbezogen, für deren Höhe sich aus dem Gesetz ein Anhaltspunkt ergibt (so BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 143).
Nach § 77 Abs. 11 SGB II hat der Gesetzgeber mit zusätzlichen Leistungen in Höhe von 26 ? monatlich (altersgewichteter Betrag 21, 67 ? je Kind) für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung gerechnete (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 143).
(2) Dem Grundsicherungsniveau gegenüberzustellen ist die Nettoalimentation, die einer vierköpfigen Alleinverdienerfamilie auf Grundlage der untersten Besoldungsgruppe zur Verfügung steht (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 72 ff.).
Daher ist nach wie vor davon auszugehen, dass die Besoldungsgesetzgeber das Grundgehalt von vornherein so bemessen, dass - zusammen mit den Familienzuschlägen für den Ehepartner und die ersten beiden Kinder - eine bis zu vierköpfige Familie amtsangemessen unterhalten werden kann (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 47; zur Zeitgemäßheit des Familienmodells unter Heranziehung der Wertungen des BGB und Praktikabilitätserwägungen vgl. OVG Sch-H…, Beschluss vom 23. März 2021 - 2 LB 93/18 -, juris Rn. 107 f.).
Sind Besoldungsgruppen nur noch für die Berechnung von Versorgungsbezügen relevant, weil durch gesetzliche Bestimmung das Eingangsamt für die erste Laufbahngruppe angehoben oder ein entsprechender Vermerk in der jeweiligen Besoldungsordnung aufgenommen worden ist, und sind auch tatsächlich keine aktiven Beamten mehr vorhanden, werden sie nicht berücksichtigt (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 74).
Bereits auf Grundlage der vereinfachten Berechnung der Nettoalimentation besteht eine Vermutung für die Verletzung des Mindestabstandsgebotes, so dass es nicht erforderlich ist, den Zeitpunkt der tatsächlichen Besoldungserhöhung zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 31, 164).
Die Berechnung des Steuerabzugs erfolgte mit dem auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen eingestellten Lohn- und Einkommensteuerrechner unter Zugrundelegung eines Durchschnittsbeamtenalters von 30 Jahren, der Steuerklasse III und die Absetzbarkeit für eine die Beihilfe ergänzende private Kranken- und Pflegepflichtversicherung einerseits sowie unter Außerachtlassung des Kinderfreibetrages und der Kirchensteuer andererseits (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 148; BVerwG…, Beschluss vom 22. September 2017 - 2 C 56.16 u. a. -, juris Rn. 181).
- BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09
R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig
Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2021 - 1 A 863/18
Daneben begründet Art. 33 Abs. 5 GG ein grundrechtsgleiches Recht der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, soweit deren subjektive Rechtsstellung betroffen ist (stRspr., BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 21 ff.; Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 -, juris Rn. 91 ff. m.w.N.).Das Bundesverfassungsgericht hat für die Überprüfung, ob die Alimentation den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt oder evident unzureichend ist, in seinen Entscheidungen zur A- und R-Besoldung eine Gesamtschau verschiedener Kriterien vorgegeben (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 27; Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 -, juris Rn. 94 ff.;… Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 u. a. -, juris Rn. 73 ff.).
Den auf dieser ersten Prüfungsstufe heranzuziehenden fünf Parametern kommt indizielle Wirkung für eine verfassungswidrig zu niedrige Besoldung zu (BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 28, 85; Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 -, juris Rn. 97 ff., und Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 u.a. -, juris).
Die Amtsangemessenheit der Alimentation einer Beamtengruppe bestimmt sich auch durch ihr Verhältnis zur Besoldung anderer Beamtengruppen (BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 43; Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 -, juris Rn. 110).
Sind ein oder zwei Parameter erfüllt, müssen die Ergebnisse der ersten Stufe, insbesondere das Maß der Über- beziehungsweise Unterschreitung der Parameter, zusammen mit den auf der zweiten Stufe ausgewerteten alimentationsrelevanten Kriterien im Rahmen der Gesamtabwägung eingehend gewürdigt werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 85; Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u. a. -, juris, Rn. 116;… Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 u. a. - juris, Rn. 99).
Zu diesen weiteren Kriterien zählen das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft sowie die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und Beanspruchung, insbesondere die Entwicklung der Qualifikation der eingestellten Bewerber, die besondere Qualität der Tätigkeit und Verantwortung eines Beamten, Entwicklungen im Bereich der Beihilfe und der Versorgung, sowie der Vergleich mit den durchschnittlichen Bruttoverdiensten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit vergleichbarer Qualifikation und Verantwortung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 86 ff.; Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u. a. -, juris Rn. 116 ff.;… Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 u. a. -, juris, Rn. 99 ff.).
Der in Art. 143d Abs. 1 Satz 4 GG angelegten Vorwirkung des Verbots der strukturellen Nettokreditaufnahme hat der Haushaltsgesetzgeber auch bei der Anpassung der Bezüge der Richter und Staatsanwälte Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 92 ff.; Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris Rn. 125 ff.).
Die Ermittlung und Abwägung der berücksichtigten und berücksichtigungsfähigen Bestimmungsfaktoren für den verfassungsrechtlich gebotenen Umfang der Anpassung der Besoldung müssen sich in einer entsprechenden Darlegung und Begründung des Gesetzgebers im Gesetzgebungsverfahren niederschlagen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 97; Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 -, juris Rn. 130).
- BVerfG, 17.11.2015 - 2 BvL 19/09
Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 …
Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2021 - 1 A 863/18
Das Bundesverfassungsgericht hat für die Überprüfung, ob die Alimentation den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt oder evident unzureichend ist, in seinen Entscheidungen zur A- und R-Besoldung eine Gesamtschau verschiedener Kriterien vorgegeben (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 27;… Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 -, juris Rn. 94 ff.; Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 u. a. -, juris Rn. 73 ff.).Den auf dieser ersten Prüfungsstufe heranzuziehenden fünf Parametern kommt indizielle Wirkung für eine verfassungswidrig zu niedrige Besoldung zu (BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 28, 85;… Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 -, juris Rn. 97 ff., und Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 u.a. -, juris).
Hiernach muss bei der Bemessung der Besoldung der qualitative Unterschied zwischen der Grundsicherung, die als staatliche Sozialleistung den Lebensunterhalt von Arbeitsuchenden und ihren Familien sicherstellt, und dem Unterhalt, der erwerbstätigen Beamten und Richtern geschuldet ist, hinreichend deutlich werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 -, juris Rn. 93 f.).
Dieser Mindestabstand wird unterschritten, wenn die Nettoalimentation (unter Berücksichtigung der familienbezogenen Bezügebestandteile und des Kindergelds) um weniger als 15 % über dem Grundsicherungsniveau liegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 -, juris Rn. 93 f.; Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 -, juris).
Sind ein oder zwei Parameter erfüllt, müssen die Ergebnisse der ersten Stufe, insbesondere das Maß der Über- beziehungsweise Unterschreitung der Parameter, zusammen mit den auf der zweiten Stufe ausgewerteten alimentationsrelevanten Kriterien im Rahmen der Gesamtabwägung eingehend gewürdigt werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 85;… Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u. a. -, juris, Rn. 116; Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 u. a. - juris, Rn. 99).
Zu diesen weiteren Kriterien zählen das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft sowie die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und Beanspruchung, insbesondere die Entwicklung der Qualifikation der eingestellten Bewerber, die besondere Qualität der Tätigkeit und Verantwortung eines Beamten, Entwicklungen im Bereich der Beihilfe und der Versorgung, sowie der Vergleich mit den durchschnittlichen Bruttoverdiensten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit vergleichbarer Qualifikation und Verantwortung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 86 ff.;… Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u. a. -, juris Rn. 116 ff.; Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 u. a. -, juris, Rn. 99 ff.).
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 56.16
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2021 - 1 A 863/18
Die Beteiligten haben im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 2017 - 2 C 56/16 - (BVerwGE 160, 1) das Ruhen des Verfahrens beantragt, woraufhin der Berichterstatter mit Beschluss vom 19. Februar 2019 das Ruhen des Verfahrens angeordnet hat.Zur Berechnung der tatsächlich erhaltenen Besoldung wird trotz der unterschiedlichen Zeitpunkte des In-Kraft-Tretens der Gesetzesänderungen pauschaliert eine jahresbezogene Betrachtung und keine Spitzausrechnung vorgenommen (anders BVerwG, Vorlagebeschluss vom 22. September 2017 - 2 C 56.16 u. a. -, juris Rn. 178).
Die Berechnung des Steuerabzugs erfolgte mit dem auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen eingestellten Lohn- und Einkommensteuerrechner unter Zugrundelegung eines Durchschnittsbeamtenalters von 30 Jahren, der Steuerklasse III und die Absetzbarkeit für eine die Beihilfe ergänzende private Kranken- und Pflegepflichtversicherung einerseits sowie unter Außerachtlassung des Kinderfreibetrages und der Kirchensteuer andererseits (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 148; BVerwG, Beschluss vom 22. September 2017 - 2 C 56.16 u. a. -, juris Rn. 181).
- OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2021 - 2 LB 93/18
Landesbeamte weiterer Besoldungsgruppen unteralimentiert
Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2021 - 1 A 863/18
Daher ist nach wie vor davon auszugehen, dass die Besoldungsgesetzgeber das Grundgehalt von vornherein so bemessen, dass - zusammen mit den Familienzuschlägen für den Ehepartner und die ersten beiden Kinder - eine bis zu vierköpfige Familie amtsangemessen unterhalten werden kann (BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris Rn. 47; zur Zeitgemäßheit des Familienmodells unter Heranziehung der Wertungen des BGB und Praktikabilitätserwägungen vgl. OVG Sch-H, Beschluss vom 23. März 2021 - 2 LB 93/18 -, juris Rn. 107 f.). - BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Beamtenkinder
Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2021 - 1 A 863/18
Dieser Mindestabstand wird unterschritten, wenn die Nettoalimentation (unter Berücksichtigung der familienbezogenen Bezügebestandteile und des Kindergelds) um weniger als 15 % über dem Grundsicherungsniveau liegt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 -, juris Rn. 93 f.; Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 -, juris). - BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86
Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …
Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2021 - 1 A 863/18
Der Kläger hat seinen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation zeitnah noch in dem Haushaltsjahr, für das er die Gewährung einer (aus seiner Sicht) amtsangemessenen Alimentation begehrt, durch seinen Widerspruch vom 22. September 2016 gegen die Höhe der ihm ab 1. Juli 2016 gewährten Besoldung geltend gemacht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 1990 - 2 BvL 1/86 -, juris Rn. 69). - OVG Saarland, 17.05.2018 - 1 A 22/16
Verfassungswidrige Beamtenbesoldung im Saarland in den Jahren 2011 bis 2016
Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2021 - 1 A 863/18
Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die fehlende Amtsangemessenheit der Alimentation unter dem Gesichtspunkt bestehender struktureller Defizite gerügt wird und die Ansprüche mit der Klage weiterverfolgt werden (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 17. Mai 2018 - 1 A 22/16 -, juris Rn. 29;… OVG Th., Urteil vom 23. August 2016 - 2 KO 333/14 -, juris Rn. 27; OVG NRW…, Urteil vom 12. Februar 2014 - 3 A 155/09 -, juris Rn. 37 ff.). - BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07
Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale …
Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2021 - 1 A 863/18
Vielmehr sind sie darauf verwiesen, ihren Alimentationsanspruch dadurch geltend zu machen, dass sie Klagen auf Feststellung erheben, ihr Nettoeinkommen sei verfassungswidrig zu niedrig bemessen (so BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - 2 C 49.07 -, juris Rn. 29). - BVerwG, 20.06.1996 - 2 C 7.95
Besoldung kinderreicher Beamter
Auszug aus VGH Hessen, 30.11.2021 - 1 A 863/18
Der Feststellungsantrag ist nach § 43 Abs. 1 VwGO statthaft (stRspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1996 - 2 C 7.95 -, juris Rn. 17). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - 3 A 155/09
Professorenbesoldung in NRW war verfassungswidrig
- OVG Thüringen, 23.08.2016 - 2 KO 333/14
Verfassungsmäßigkeit der W 3-Besoldung der Professoren in Thüringen
- VG Berlin, 30.11.2023 - 26 K 251.16
Berliner A 4-/A 5-Beamtenbesoldung verfassungswidrig
Ein einmal erkennbar in die Zukunft gerichteter Antrag auf erhöhte Besoldung vermag daher grundsätzlich über das laufende Haushaltsjahr hinaus den Anforderungen an eine zeitnahe Geltendmachung auch für Folgejahre zu genügen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 30.11.2021 - 1 A 863/18 -, juris, Rn. 82f.;… OVG Berl.-Brandbg., Beschl. v. 11.10.2017 - 4 B 33.12 -, juris, Rn. 26;… OVG NW, Urteil v. 8.2.2017 - 3 A 1972/15 -, juris, Rn. 78;… OVG Thür., Urt. v. 23.8.2016 - 2 KO 333/14 -, juris, Rn. 30;… OVG Nds., Beschl. v. 25.4.2017 - 5 LC 76/17 - juris, Rn. 51 f.;… VG Berlin, Beschl. v. 25.10.2021 - 7 K 456.20 -, juris, Rn. 22 ;… May, in: Schütz/Maiwald, BeamtenR [Stand: Dezember 2021], Ziffer 2.1.2.4 Rn. 65).Wird allerdings bei der zur Prüfung gestellten Besoldungsgruppe selbst der Mindestabstand zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht eingehalten, liegt allein hierin eine Verletzung des Alimentationsprinzips (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.5.2020 - 2 BvL 4/18 -, juris, Rn. 48f.; HessVGH, Beschl. v. 27.1.2022 - 1 A 863/18 -, juris, Rn. 96; vgl. auch Schwan, ZBR 2022, 154 (156f.); Stuttmann, NVwZ-Beilage 2020, 83 (84): "Hält die Besoldung des Amtes, die Gegenstand der gerichtlichen Prüfung ist, das Mindestabstandsgebot nicht ein, liegt sie also unter dem um 15 Prozent erhöhten Grundsicherungsniveau, ist die Besoldung dieses Amtes allein deswegen verfassungswidrig.", deutlich auch ebd.
Die Kammer erachtet diese Annahme, die eine rechnerische Bezugsgröße der Beamtenbesoldung und nicht deren gesellschaftspolitisches Leitbild darstellt, trotz der sich verändernden Lebens- und Arbeitswirklichkeiten weiterhin für sachgerecht, um evidente Unteralimentationen aufzudecken (ebenso HessVGH, Beschl. v. 27.1.2022 - 1 A 863/18 -, juris, Rn. 110;… OVG Schl.-H., Beschl. v. 23.3.2021 - 2 LB 93/18 -, juris, Rn. 107f. unter Verweis auf die Wertungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie die Funktion als kalkulatorisches Vergleichsmodell; zum Systemwechsel zur Mehrverdienerfamilie in Bayern bei Berechnung der Besoldung mit Wirkung vom 1. April 2023 Krää, RiA 2023, 100 (102ff.); vgl. dazu, dass es sich auch weiterhin bei der Mehrheit der Beamtenfamilien mit Kleinkindern bis zu 3 Jahren um Alleinverdienerfamilien handelt Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 14.9.2023, S. 17).
Ferner ist auch die konkrete familiäre Situation des klagenden Beamten nicht von Belang, um die Einhaltung des Mindestabstandsgebots zu beurteilen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 27.1.2022 - 1 A 863/18 -, juris, Rn. 36, 137ff.).
Sofern - wie vorliegend - die Einhaltung des Mindestabstandsgebots durch die streitgegenständliche Besoldungsgruppe selbst überprüft werden soll, dürfte ebenfalls auf die niedrigste Erfahrungsstufe abzustellen sein, da die Amtsangemessenheit der Besoldungsgruppe insgesamt - und damit auch in der niedrigsten Erfahrungsstufe - und nicht die Amtsangemessenheit der Besoldung im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Erfahrungsstufe beurteilt wird (vgl. auch die Formulierung in BVerfG, Beschl. v. 4.5.2020 - 2 BvL 4/18 -, juris, Rn. 48: "Wird bei der zur Prüfung gestellten Besoldungsgruppe der Mindestabstand zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht eingehalten, liegt allein hierin eine Verletzung des Alimentationsprinzips." [Anm.: Hervorhebung nur hier]; so auch i.E. HessVGH, Beschl. v. 27.1.2022 - 1 A 863/18 -, juris, Rn. 138ff.).
- VG Gießen, 15.03.2023 - 5 K 1906/22
Rückforderung von Anwärterbezügen
(ii) Hiervon ausgehend orientiert sich das Gericht hinsichtlich der Bemessung des Wertes für die vom Kläger geleisteten Dienste an den Wertbeträgen, die in den entsprechenden Besoldungstabellen des beklagten Landes ausgewiesen sind, wobei der vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof angenommenen Verfassungswidrigkeit der hessischen Besoldung (hierzu s. Hessischer VGH, Beschluss vom 27.01.2022 - 1 A 863/18, ferner s. Beschluss vom 27.01.2022 - 1 A 2704/20) spürbar Rechnung zu tragen ist. - VG Gießen, 06.06.2023 - 5 K 384/22
Rückforderung von Beamtenbezügen
Hinzu kommt, dass den Kläger bei einem weiteren Verbleib im öffentlichen Dienst im Jahr 2017 eine derart offensichtlich verfassungswidrige Besoldung erwartet hätte (hierzu s. umfassend und grundlegend Hess. VGH, Beschluss vom 27.01.2022 - 1 A 863/18 m.w.N. sowie Hess. VGH, Beschluss vom 27.01.2022 - 1 A 2704/20 m.w.N.), was es in rechtlicher Hinsicht nicht erlaubt, die selbst beantragte Entlassung als einen vom Beamten "zu vertretenden Grund" zu werten - jedenfalls dann, wenn dieser eine sich zeitnah anschließende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anstrebt.Hiervon ausgehend orientiert sich das Gericht hinsichtlich der Bemessung des Wertes für die vom Kläger geleisteten Dienste an den Wertbeträgen, die in den entsprechenden Besoldungstabellen des beklagten Landes ausgewiesen sind, wobei der vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof angenommenen Verfassungswidrigkeit der hessischen Besoldung (hierzu s. Hessischer VGH, Beschluss vom 27.01.2022 - 1 A 863/18, ferner s. Beschluss vom 27.01.2022 - 1 A 2704/20) spürbar Rechnung zu tragen ist.
- VG Berlin, 30.11.2023 - 26 K 649.23
Beamtenbesoldung: Haushaltsjahreübergreifende Geldendmachung einer …
Ein einmal erkennbar in die Zukunft gerichteter Antrag auf erhöhte Besoldung vermag daher grundsätzlich über das laufende Haushaltsjahr hinaus den Anforderungen an eine zeitnahe Geltendmachung auch für Folgejahre zu genügen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 30.11.2021 - 1 A 863/18 -, juris, Rn. 82f.;… OVG Berl.-Brandbg., Beschl. v. 11.10.2017 - 4 B 33.12 -, juris, Rn. 26;… OVG NW, Urteil v. 8.2.2017 - 3 A 1972/15 -, juris, Rn. 78;… OVG Thür., Urt. v. 23.8.2016 - 2 KO 333/14 -, juris, Rn. 30;… OVG Nds., Beschl. v. 25.4.2017 - 5 LC 76/17 - juris, Rn. 51 f.;… VG Berlin, Beschl. v. 25.10.2021 - 7 K 456.20 -, juris, Rn. 22 ;… May, in: Schütz/Maiwald, BeamtenR [Stand: Dezember 2021], Ziffer 2.1.2.4 Rn. 65).Diese Auffassung akzeptiert somit im Ergebnis die vorratsweise und zeitlich unbeschränkte Geltendmachung des Verstoßes gegen den Grundsatz amtsangemessener Alimentation (vgl. z.B. HessVGH, Beschl. v. 30.11.2021 - 1 A 863/18 -, juris, Rn. 82 f ;… OVG Berl.-Brandbg., Beschl. v. 11.10.2017 - 4 B 33.12 -, juris, Rn. 26;… OVG Thür., Urt. v. 23.8.2016 - 2 KO 333/14 -, juris, Rn. 30;… OVG Nds., Beschl. v. 25.4.2017 - 5 LC 76/17 - juris, Rn. 51 f.).
- VG Hamburg, 07.05.2024 - 20 B 14/21
Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe …
Zur Begründung nimmt er auf die Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Hamburg zu den Vorjahren (Aktenzeichen 20 K 7506/17 u.a.) sowie Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Aktenzeichen 1 A 863/18 u.a.) Bezug.Die Frage der Amtsangemessenheit der besoldungsrechtlichen Bestandteile der Alimentation ist nach ständiger Rechtsprechung im Wege der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO zu klären (…vgl. dazu nur BVerwG, Urt. v. 20.3.2008, 2 C 49/07, BVerwGE 131, 20, juris Rn. 29;… BVerwG, Urt. v. 20.6.1996, 2 C 7.95, juris Rn. 17;… OVG Schleswig, Beschl. v. 23.3.2021, 2 LB 93/18, juris Rn. 59; VGH Kassel, Beschl. v. 27.1.2022, 1 A 863/18, juris Rn. 72;… VG Berlin, Beschl. v. 16.6.2023, 26 K 128/23, juris Rn. 1).
Die Subsidiarität der Feststellungsklage (§ 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO) steht nicht entgegen (…OVG Schleswig, Beschl. v. 23.3.2021, 2 LB 93/18, juris Rn. 59; VGH Kassel, Beschl. v. 27.1.2022, 1 A 863/18, juris Rn. 72).
Offen bleiben kann, inwiefern es auch bei auf zukünftige Jahre gerichteten Beanstandungen dennoch erforderlich ist, den Anspruch auf Gewährung einer amtsangemessenen Besoldung in jedem Kalenderjahr erneut geltend zu machen (vgl. hierzu beispielsweise VGH Kassel, Beschl. v. 30.11.2021, 1 A 863/18, juris Rn. 82;… VG Berlin, Beschl. v. 30.11.2023, 26 K 649/23, juris Rn. 20-26 m.w.N.).
Einer verfassungskonform abweichenden Auslegung sind die im Tenor benannten Vorschriften nicht zugänglich, sodass die vorliegend begehrte Feststellung nicht getroffen werden kann, ohne die Gültigkeit der maßgeblichen Besoldungsgesetze in Frage zu stellen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.10.2018, 2 C 34/17, juris Rn. 44; VGH Kassel, Beschl. v. 27.1.2022, 1 A 863/18, juris Rn. 75;… OVG Schleswig, Beschl. v. 23.3.2021, 2 LB 93/18, juris Rn. 60;… VG Bremen, Beschl. v. 17.3.2016, 6 K 276/14, juris Rn. 26).
Rn. 40 Wird bei der zur Prüfung gestellten Besoldungsgruppe der Mindestabstand zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht eingehalten, liegt allein hierin eine Verletzung des Alimentationsprinzips (…BVerfG, Beschl. v. 4.5.2020, 2 BvL 4/18, BVerfGE 155, 1, juris Rn. 48;… BVerwG, Beschl. v. 22.9.2017, 2 C 56.16 u.a., juris Rn. 144-148; VGH Kassel, Beschl. v. 27.1.2022, 1 A 863/18, juris Rn. 101, 108;… VG Berlin, Beschl. v. 30.11.2023, 26 K 251/16, juris Rn. 47, 50 ff.;… Bü-Drs.
Rn. 130 cc
) Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob eine unmittelbare Verletzung des Mindestabstandsgebots für die konkret infrage stehende Besoldungsgruppe überhaupt einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung zugänglich sein kann (…dagegen (wohl) BVerwG, Beschl. v. 22.9.2017, 2 C 56.16 u.a., juris Rn. 144-148; VGH Kassel, Beschl. v. 27.1.2022, 1 A 863/18, juris Rn. 217;… VG Berlin, Beschl. v. 30.11.2023, 26 K 251/16, juris Rn. 205 m.w.N. auch aus der Lit.). - VG Hamburg, 17.10.2024 - 21 B 148/24
Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe A 10 verfassungswidrig
Die Frage der Amtsangemessenheit der besoldungsrechtlichen Bestandteile der Alimentation ist nach ständiger Rechtsprechung im Wege der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO zu klären (…vgl. dazu nur BVerwG, Urt. v. 20.3.2008, 2 C 49/07, BVerwGE 131, 20, juris Rn. 29;… BVerwG, Urt. v. 20.6.1996, 2 C 7/95, juris Rn. 17;… OVG Schleswig, Beschl. v. 23.3.2021, 2 LB 93/18, juris Rn. 59; VGH Kassel, Beschl. v. 27.1.2022, 1 A 863/18, juris Rn. 72;… OVG Koblenz, Beschl. v. 25.9.2024, 2 A 11745/17.OVG, juris Rn. 92;… VG Berlin, Beschl. v. 16.6.2023, 26 K 128/23, juris Rn. 21).Die Subsidiarität der Feststellungsklage (§ 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO) steht nicht entgegen (…OVG Schleswig, Beschl. v. 23.3.2021, 2 LB 93/18, juris Rn. 59; VGH Kassel, Beschl. v. 27.1.2022, 1 A 863/18, juris Rn. 72;… OVG Koblenz, Beschl. v. 25.9.2024, 2 A 11745/17.OVG, juris Rn. 92).
Weiter offenbleiben kann, ob und inwiefern es erforderlich ist, den Anspruch auf Gewährung einer amtsangemessenen Besoldung in jedem Kalenderjahr erneut geltend zu machen (…vgl. hierzu beispielsweise OVG Koblenz, Beschl. v. 25.9.2024, 2 A 11745/17.OVG, juris Rn. 106; VGH Kassel, Beschl. v. 30.11.2021, 1 A 863/18, juris Rn. 82;… VG Berlin, Beschl. v. 30.11.2023, 26 K 649/23, juris Rn. 20-26 m.w.N.).
Einer verfassungskonform abweichenden Auslegung sind die im Tenor benannten Vorschriften nicht zugänglich, sodass die vorliegend begehrte Feststellung nicht getroffen werden kann, ohne die Gültigkeit der maßgeblichen Besoldungsgesetze in Frage zu stellen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.10.2018, 2 C 34/17, juris Rn. 44;… OVG Koblenz, Beschl. v. 25.9.2024, 2 A 11745/17.OVG, juris Rn. 101; VGH Kassel, Beschl. v. 27.1.2022, 1 A 863/18, juris Rn. 75;… OVG Schleswig, Beschl. v. 23.3.2021, 2 LB 93/18, juris Rn. 60).
Rn. 115 Wird bei der zur Prüfung gestellten Besoldungsgruppe der Mindestabstand zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht eingehalten, liegt allein hierin eine Verletzung des Alimentationsprinzips (…BVerfG, Beschl. v. 4.5.2020, 2 BvL 4/18, BVerfGE 155, 1, juris Rn. 48;… OVG Koblenz, Beschl. v. 25.9.2024, 2 A 11745/17.OVG, juris Rn. 130; VGH Kassel, Beschl. v. 30.11.2021, 1 A 863/18, juris Rn. 101, 108;… Bü-Drs. 22/12727, S. 2).
Rn. 149 Dem Einwand, dass das 95. Perzentil der Unterkunftskosten mit dem 95. Perzentil der Betriebskosten nicht addiert werden dürfe, ist entgegenzusetzen, dass dieses Vorgehen dem Ansatz des Bundesverfassungsgerichts entspricht (…BVerfG, Beschl. v. 4.5.2020, 2 BvL 4/18, BVerfGE 155, 1 juris Rn. 141, 144 ff.;… so auch BVerwG, Beschl. v. 22.9.2017, 2 C 56/16, juris Rn. 188;… OVG Koblenz, Beschl. v. 25.9.2024, 2 A 11745/17.OVG, juris Rn. 177;… VG Hamburg, Beschl. v. 7.5.2024, 20 B 223/21 , juris Rn. 127 ;… VG Hamburg, Beschl. v. 29.9.2020, 20 K 7510/17 , juris Rn. 76 ff., 88;… VG Berlin, Beschl. v. 16.6.2023, 26 K 128/23, juris Rn. 220;… VG Koblenz, Beschl. v. 29.4.2024, 5 K 686/22.KO, juris Rn. 79;… anders jedoch OVG Schleswig, Beschl. v. 23.3.2021, 2 LB 93/18, juris Rn. 120; VGH Kassel, Beschl. v. 27.1.2022, 1 A 863/18, juris Rn. 108).
Rn. 285 Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob eine unmittelbare Verletzung des Mindestabstandsgebots für die konkret infrage stehende Besoldungsgruppe überhaupt einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung zugänglich sein kann (…dagegen: (wohl) BVerwG, Beschl. v. 22.9.2017, 2 C 56/16, juris Rn. 144 ff.;… OVG Koblenz, Beschl. v. 25.9.2024, 2 A 11745/17.OVG, juris Rn. 199; VGH Kassel, Beschl. v. 27.1.2022, 1 A 863/18, juris Rn. 217;… VG Koblenz, Beschl. v. 29.4.2024, 5 K 686/22.KO, juris Rn. 151;… VG Berlin, Beschl. v. 30.11.2023, 26 K 251/16, juris Rn. 205 m.w.N.;… ebenfalls offen gelassen bei VG Hamburg, Beschl. v. 7.5.2024, 20 B 4571/21 , juris Rn. 130 ).
- VG Schleswig, 11.11.2025 - 12 A 21/23
Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Vereinbarkeit …
Rn. 120 Wird bei der zur Prüfung gestellten Besoldungsgruppe der Mindestabstand zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht eingehalten, liegt allein hierin eine Verletzung des Alimentationsprinzips (BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, Rn. 48; VGH Kassel, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 1 A 863/18 -, juris Rn. 96; VG Berlin…, Beschluss vom 30. November 2023 - 26 K 251.16 -, juris Rn. 47 m. w. N.;… vgl. auch Schwan, Die indizielle Bedeutung der Mindestbesoldung zur Prüfung einer verfassungswidrig ausgestalteten Alimentation in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, in: ZBR 2022, S. 156 f.;… Stuttmann, Zeitenwende - Die Bestimmung der Minimalbesoldung nach dem BVerfG, in: NVwZ 2015, S. 1013).Eine solche Unterschreitung kann für die jeweils betroffene Besoldungsgruppe nicht gerechtfertigt werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, Rn. 48; BVerwG…, Beschluss vom 22. September 2017 - 2 C 56.16 u. a. -, juris Rn. 144 ff.; VGH Kassel, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 1 A 863/18 -, juris Rn. 212).
Rn. 261 Die Kammer erachtet die Berechnung anhand einer vierköpfigen Alleinverdienerfamilie, die eine rechnerische Bezugsgröße der Beamtenbesoldung und nicht deren gesellschaftspolitisches Leitbild darstellt, trotz der sich verändernden Lebens- und Arbeitswirklichkeiten weiterhin für sachgerecht, um evidente Unteralimentationen aufzudecken (ebenso VGH Kassel, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 1 A 863/18 -, juris Rn. 110; OVG Schleswig…, Beschluss vom 23. März 2021 - 2 LB 93/18 -, juris Rn. 107 f. unter Verweis auf die Wertungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie die Funktion als kalkulatorisches Vergleichsmodell; VG Berlin…, Beschluss vom 30. November 2023 - 26 K 251.16 -, juris Rn. 53. Vgl. dazu, dass es sich auch weiterhin bei der Mehrheit der Beamtenfamilien mit Kleinkindern bis zu drei Jahren um Alleinverdienerfamilien handelt: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14. September 2023, S. 17).
Ferner ist auch die konkrete familiäre Situation des klagenden Beamten nicht von Belang, um die Einhaltung des Mindestabstandsgebots zu beurteilen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 1 A 863/18 -, juris Rn. 36, Rn. 137 ff.).
Wenn die Kammer die Einhaltung des Mindestabstandsgebots durch höhere - hier ebenfalls streitgegenständliche - Besoldungsgruppen überprüft, stellt sie ebenfalls auf die niedrigste Erfahrungsstufe ab, da die Amtsangemessenheit der Besoldungsgruppe insgesamt - und damit auch in der niedrigsten Erfahrungsstufe - und nicht die Amtsangemessenheit der Besoldung im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Erfahrungsstufe beurteilt wird (vgl. auch die Formulierung in BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, Rn. 48; so auch VGH Kassel, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 1 A 863/18 -, juris Rn. 138 ff.).
Rn. 347 (1.) Da die Alimentation der Ämter der Besoldungsgruppen A6 bis einschließlich A11 die Besoldung einer Besoldungsgruppe das Mindestabstandsgebot nicht wahrt, liegt für diese Besoldungsgruppen allein hierin eine Verletzung des Alimentationsprinzips; eine Rechtfertigung dieses Mangels ist richtigerweise nicht möglich (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, Rn. 48; BVerwG…, Beschluss vom 22. September 2017 - 2 C 56.16, u. a. -, juris Rn. 144 ff.; VGH Kassel, Beschluss vom 30. November 2021 - 1 A 863/18 -, juris Rn. 218).
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2024 - 2 A 11745/17
Verfassungswidrigkeit der Besoldung A8 in Rheinland-Pfalz
Bei unveränderten (tatsächlichen und rechtlichen) Verhältnissen genügt ein einmal erkennbar in die Zukunft gerichteter Antrag in der Regel - so auch hier - über das laufende Haushaltsjahr hinaus den Anforderungen an eine zeitnahe Geltendmachung auch für die folgenden Jahre, soweit der Beamte seinen Antrag nicht auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt hat (vgl. OVG RP…, Urteil vom 5. Dezember 2008 - 10 A 10502/08.OVG -, juris Rn. 32; OVG NRW…, Urteil vom 12. Februar 2014 - 3 A 155/09 -, juris Rn. 37; ThürOVG…, Urteil vom 23. August 2016 - 2 KO 333/14 -, juris Rn. 30; OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - OVG 4 B 33.12 -, juris Rn. 26; NdsOVG…, Beschluss vom 25. April 2017 - 5 LC 76/17 -, juris Rn. 51 f.; HessVGH, Beschluss vom 30. November 2021 - 1 A 863/18 -, juris Rn. 82 f. [jedenfalls bei der Rüge struktureller Defizite, die mit einer Klage weiterverfolgt werden];… ferner May, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Ziffer 2.1.2.4 Rn. 65 [Dezember 2021]).Eine Gesamtabwägung ist nicht erforderlich (vgl. HessVGH, Beschluss vom 30. November 2021 - 1 A 863/18 -, juris Rn. 108 ff. und weiterer Beschluss vom selben Tag - 1 A 2704/20 -, juris Rn. 308; VG Berlin…, Beschluss vom 30. November 2023 - 26 K 251/16 -, BeckRS 2023, 38105 Rn. 41 f.;… VG Koblenz, Vorlagebeschluss vom 29. April 2024 - 5 K 1153/22.KO -, juris Rn. 150 ;… Wolff, in: Stern/Sodan/Möstl [Hrsg.], Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland im europäischen Staatenverbund, 2. Aufl. 2022, § 47 Rn. 69; ferner BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, a.a.O. Rn. 32 zur Überschreitung des dem Gesetzgeber zustehenden Gestaltungsspielraums bei Richtern und Beamten für ihr drittes und jedes weitere Kind gewährten Zuschlägen unter 115 % des grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarfs für das hinzutretende Kind).
Rn. 143 (b) Die konkrete familiäre Situation des klagenden - hier ledigen und kinderlosen - Beamten ist entgegen dem Einwand des Beklagten nicht von Belang, um die Einhaltung des Mindestabstandsgebots zu beurteilen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 1 A 863/18 -, juris Rn. 36, 137 ff.; VG Berlin…, Beschluss vom 30. November 2023 - 26 K 251.16 -, BeckRS 2023, 38105 Rn. 46).
Rn. 145 Auch hier - also bei Überprüfung der Einhaltung des Mindestabstandsgebots durch die streitgegenständliche Besoldungsgruppe selbst - ist auf die niedrigste (Erfahrungs-)Stufe abzustellen, da die Amtsangemessenheit der Besoldungsgruppe insgesamt - und damit auch in der niedrigsten (Erfahrungs-)Stufe - und nicht die Amtsangemessenheit der Besoldung im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen (Erfahrungs-)Stufen beurteilt wird (VG Berlin…, Beschluss vom 30. November 2023 - VG 26 K 251.16 -, BeckRS 2023, 38105 Rn. 50; so im Ergebnis auch HessVGH, Beschluss vom 30. November 2021 - 1 A 863/18 -, juris Rn. 141 ff.).
- VG Hamburg, 17.10.2024 - 21 B 149/24
Hamburger Besoldung in den Besoldungsgruppen A 8 und A 9 verfassungswidrig
Die Frage der Amtsangemessenheit der besoldungsrechtlichen Bestandteile der Alimentation ist nach ständiger Rechtsprechung im Wege der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO zu klären (…vgl. dazu nur BVerwG, Urt. v. 20.3.2008, 2 C 49/07, BVerwGE 131, 20, juris Rn. 29;… BVerwG, Urt. v. 20.6.1996, 2 C 7/95, juris Rn. 17;… OVG Schleswig, Beschl. v. 23.3.2021, 2 LB 93/18, juris Rn. 59; VGH Kassel, Beschl. v. 27.1.2022, 1 A 863/18, juris Rn. 72;… OVG Koblenz, Beschl. v. 25.9.2024, 2 A 11745/17.OVG, juris Rn. 92;… VG Berlin, Beschl. v. 16.6.2023, 26 K 128/23, juris Rn. 21).Die Subsidiarität der Feststellungsklage (§ 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO) steht nicht entgegen (…OVG Schleswig, Beschl. v. 23.3.2021, 2 LB 93/18, juris Rn. 59; VGH Kassel, Beschl. v. 27.1.2022, 1 A 863/18, juris Rn. 72; OVG Koblenz, Beschl. v. 25.9.2024, 2 A 11745/17.OVG, juris Rn.92).
Weiter offenbleiben kann, ob und inwiefern es erforderlich ist, den Anspruch auf Gewährung einer amtsangemessenen Besoldung in jedem Kalenderjahr erneut geltend zu machen (…vgl. hierzu beispielsweise OVG Koblenz, Beschl. v. 25.9.2024, 2 A 11745/17.OVG, juris Rn. 106; VGH Kassel, Beschl. v. 30.11.2021, 1 A 863/18, juris Rn. 82;… VG Berlin, Beschl. v. 30.11.2023, 26 K 649/23, juris Rn. 20-26 m.w.N.).
Einer verfassungskonform abweichenden Auslegung sind die im Tenor benannten Vorschriften nicht zugänglich, sodass die vorliegend begehrte Feststellung nicht getroffen werden kann, ohne die Gültigkeit der maßgeblichen Besoldungsgesetze in Frage zu stellen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.10.2018, 2 C 34/17, juris Rn. 44;… OVG Koblenz, Beschl. v. 25.9.2024, 2 A 11745/17.OVG, juris Rn. 101; VGH Kassel, Beschl. v. 27.1.2022, 1 A 863/18, juris Rn. 75;… OVG Schleswig, Beschl. v. 23.3.2021, 2 LB 93/18, juris Rn. 60).
Rn. 121 Wird bei der zur Prüfung gestellten Besoldungsgruppe der Mindestabstand zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht eingehalten, liegt allein hierin eine Verletzung des Alimentationsprinzips (…BVerfG, Beschl. v. 4.5.2020, 2 BvL 4/18, BVerfGE 155, 1, juris Rn. 48;… OVG Koblenz, Beschl. v. 25.9.2024, 2 A 11745/17.OVG, juris Rn. 130; VGH Kassel, Beschl. v. 30.11.2021, 1 A 863/18, juris Rn. 101, 108;… Bü-Drs. 22/12727, S. 2).
Rn. 155 Dem Einwand, dass das 95. Perzentil der Unterkunftskosten mit dem 95. Perzentil der Betriebskosten nicht addiert werden dürfe, ist entgegenzusetzen, dass dieses Vorgehen dem Ansatz des Bundesverfassungsgerichts entspricht (…BVerfG, Beschl. v. 4.5.2020, 2 BvL 4/18, BVerfGE 155, 1 juris Rn. 141, 144 ff.;… so auch BVerwG, Beschl. v. 22.9.2017, 2 C 56/16, juris Rn. 188;… OVG Koblenz, Beschl. v. 25.9.2024, 2 A 11745/17.OVG, juris Rn. 177;… VG Hamburg, Beschl. v. 7.5.2024, 20 B 223/21 , juris Rn. 127 ;… VG Hamburg, Beschl. v. 29.9.2020, 20 K 7510/17 , juris Rn. 76 ff., 88;… VG Berlin, Beschl. v. 16.6.2023, 26 K 128/23, juris Rn. 220;… VG Koblenz, Beschl. v. 29.4.2024, 5 K 686/22.KO, juris Rn. 79;… anders jedoch OVG Schleswig, Beschl. v. 23.3.2021, 2 LB 93/18, juris Rn. 120; VGH Kassel, Beschl. v. 27.1.2022, 1 A 863/18, juris Rn. 108).
Rn. 272 Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob eine unmittelbare Verletzung des Mindestabstandsgebots für die konkret infrage stehende Besoldungsgruppe überhaupt einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung zugänglich sein kann (…dagegen: (wohl) BVerwG, Beschl. v. 22.9.2017, 2 C 56/16, juris Rn. 144 ff.;… OVG Koblenz, Beschl. v. 25.9.2024, 2 A 11745/17.OVG, juris Rn. 199; VGH Kassel, Beschl. v. 27.1.2022, 1 A 863/18, juris Rn. 217;… VG Koblenz, Beschl. v. 29.4.2024, 5 K 686/22.KO, juris Rn. 151;… VG Berlin, Beschl. v. 30.11.2023, 26 K 251/16, juris Rn. 205 m.w.N.;… ebenfalls offen gelassen bei VG Hamburg, Beschl. v. 7.5.2024, 20 B 4571/21 , juris Rn. 130 ).
- VG Koblenz, 29.04.2024 - 5 K 686/22
Besoldung von Beamten in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig? Vorlage an das …
Wird bei der zur Prüfung gestellten Besoldungsgruppe der Mindestabstand zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht eingehalten, liegt allein hierin eine Verletzung des Alimentationsprinzips (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris, Rn. 48; HessVGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2022 - 1 A 863/18 -, juris, Rn. 101, …und vom 27. Januar 2022 - 1 A 2704/20 -, juris, Rn. 113; VG Berlin…, Beschluss vom 30. November 2023, a. a. O., Rn. 42; Schwan, ZBR 2022, 154, 156 f.; Stuttmann, NVwZ-Beilage 2020, 83, 84).Die vierköpfige Alleinverdienerfamilie ist eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße, nicht Leitbild der Beamtenbesoldung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020, a. a. O., HessVGH, Beschlüsse vom 30. November 2021 - 1 A 863/18 -, juris, Rn. 95, und vom 27. Januar 2022 - 1 A 863/18 -, juris, Rn. 95).
Hierfür hat das Bundesverfassungsgericht für den Besoldungsgesetzgeber eine - wenn auch nicht in jeder Einzelheit verbindliche - Berechnungsgrundlage entwickelt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris, Rn. 53 ff.; HessVGH, Beschluss vom 30. November 2021, - 1 A 863/18 -, juris, Rn. 109).
Stellte man zur Bestimmung der grundsicherungsrelevanten Unterkunfts- und Heizkosten demgegenüber insgesamt auf die 95 %-Perzentil-Betrachtung ab (vgl. so ohne Begründung: OVG Schleswig…, Beschluss vom 23. März 2021 - 2 LB 93/18, juris, Rn. 120; HessVGH, Beschlüsse vom 30. November 2021 - 1 A 863/18 -, Rn. 113, …und vom 27. Januar 2022 - 1 A 2704/20 -, juris, Rn. 149), zeigt sich, dass ein erheblicher Anteil der tatsächlich anerkannten Heizkosten aufgrund der Generalisierung durch das 95 %-Perzentil unberücksichtigt bliebe.
Eine weitere Aufklärung ist vorliegend nicht erforderlich, weil auch ohne Berücksichtigung aller Bedarfsposten feststeht, dass das Mindestabstandsgebot deutlich verletzt worden ist (so auch: BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, juris, Rn. 142 f.; HessVGH, Beschluss vom 30. November 2021 - 1 A 863/18 -, juris, Rn. 114).
- BVerwG, 07.05.2026 - 2 B 5.26
Fortwirkung der Geltendmachung einer verfassungswidrigen Unteralimentierung
- VG Hamburg, 17.10.2024 - 21 B 150/24
Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe A 9 verfassungswidrig
- VG Hamburg, 15.07.2025 - 14 B 21/25
Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe …
- VGH Hessen, 30.11.2021 - 1 A 2704/20
Verfassungswidrigkeit der Professorenbesoldung in Hessen
- VG Hamburg, 07.05.2024 - 20 B 4571/21
Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in den …
- VG Hamburg, 05.11.2025 - 20 B 172/21
Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Versorgung auf der Basis einer …
- VG Hamburg, 02.04.2025 - 21 B 151/24
Klagabweisendes Urteil zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe A 13 im …
- VG Koblenz, 29.04.2024 - 5 K 1153/22
Besoldung von Beamten in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig? Vorlage an das …
- VG Berlin, 03.07.2024 - 26 K 133.24
Die Besoldung der Berliner Juniorprofessoren in der Besoldungsgruppe W 1 war in …
- VG Hamburg, 07.05.2024 - 20 B 6288/21
Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe …
- VG Hamburg, 07.05.2024 - 20 B 2157/21
Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe …
- VG Hamburg, 15.04.2026 - 30 B 8/25
Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe …
- VG Hamburg, 15.04.2026 - 30 B 10/25
Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe …
- VG Hamburg, 07.05.2024 - 20 B 223/21
Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe …
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2024 - 2 A 10357/24
Pflicht zur zeitnahen Geltendmachung von Besoldungsansprüchen
- VG Hamburg, 24.04.2026 - 30 B 3/26
Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe …
- VG Hamburg, 15.04.2026 - 30 B 11/26
Die Hamburger Besoldung war in der Besoldungsgruppe R 1 in den Jahren 2009 und …
- VG Hamburg, 05.11.2025 - 20 B 376/21
Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Versorgung auf der Basis einer …
- VG Hamburg, 15.04.2026 - 30 B 12/26
Die Hamburger Besoldung war in der Besoldungsgruppe R 1 in den Jahren 2009 und …
- VG Hamburg, 15.04.2026 - 30 B 9/25
Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe …
- VG Hamburg, 24.04.2026 - 30 B 2502/21
Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe …
- VG Gießen, 19.05.2023 - 5 L 855/23
Richterbesoldung in Hessen
- VG Hamburg, 15.07.2025 - 14 B 18/25
Einwand der unzureichenden Beamtenbesoldung muss grundsätzlich zeitnah geltend …
- VG Hamburg, 15.07.2025 - 14 B 86/25
- VG Hamburg, 17.03.2026 - 30 B 6/26
Zur amtsangemessenen Alimentation bei mehr als zwei Kindern (erfolglose …
- VG Hamburg, 17.03.2026 - 30 B 5/26
Zur amtsangemessenen Alimentation bei mehr als zwei Kindern (erfolglose …
- VG Hamburg, 17.03.2026 - 30 B 8/26
Zur amtsangemessenen Alimentation bei mehr als zwei Kindern (erfolglose …
- VG Hamburg, 17.03.2026 - 30 B 7/26
Zur amtsangemessenen Alimentation bei mehr als zwei Kindern (erfolglose …
- VG Hamburg, 15.07.2025 - 14 B 7092/21
Einwand der unzureichenden Beamtenbesoldung muss grundsätzlich zeitnah geltend …
- VG Arnsberg, 29.09.2023 - 13 K 1555/18
- VG Hamburg, 15.07.2025 - 14 B 7092/25
- VG Greifswald, 29.04.2025 - 6 A 1088/19
Amtsangemessenheit der Beamtenalimentation; Vorlage an das …
- VG Greifswald, 22.07.2025 - 6 A 155/22
Verfassungsmäßigkeit der Besoldung der Landesbeamten Mecklenburg-Vorpommern der …
- VG Greifswald, 29.04.2025 - 6 A 1514/19
- VG Greifswald, 22.07.2025 - 6 A 1905/21
- VG Greifswald, 29.04.2025 - 6 A 1309/19
Amtsangemessenheit der Beamtenalimentation
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".